Wir mu­es­sen alles un­ter­neh­men, damit Fa­mi­lie und Ar­beit ver­ein­bart wer­den koen­nen. Dies muss auf meh­re­ren Ebe­nen an­ge­gan­gen wer­den.

Einerseits braucht es genuegend Teilzeit oder Jobsharing-Angebote, damit qualifizierte Eltern von Kleinkindern nicht von der Arbeitswelt ausgeschlossen werden und damit dem Werkplatz Schweiz fehlen. Diese sind durchaus auch fuer Arbeitgeber von Interesse, so wird ein Teilzeitangestellter seine Arzttermine in die Freizeit legen muessen, Partner die sich eine Stelle teilen, koennen bei Ferien oder Krankheit des anderen Stelleninhabers dessen Arbeit mitleisten. Gleichzeitig koennen qualifizierte MitarbeiterInnen dem Werkplatz erhalten bleiben.

Ein weiterer Punkt sind Tagesschulen oder mindestens Blockunterricht, damit zumindest eine Teilzeitstelle angenommen werden kann, ohne die Kinderbetreung zu vernaechlassigen.

Vi​ele Familien sind auf zwei Einkommen angewiesen, insbesondere diejenigen mit geringerem Einkommen. Mit der Entscheidung fuer Kinder, wird jedoch nicht nur eine persoenliche Wahl getroffen, sondern auch ein Dienst an der gesamten Gesellschaft geleistet. Unsere Sozialversicherungen sind darauf ausgerichtet, dass die arbeitende Bevoelkerung fuer die Renten aufkommen muss. Mit einer Bevoelkerung, welche immer aelter wird, koennen wir es uns als Gesellschaft folglich nicht leisten, immer weniger Kinder zu bekommen. Es liegt deshalb in unser aller Interesse eine familienfreundliche Gesellschaft zu sein. Kinderlaerm ist Zukunftsmusik.Diese Leistung fuer die Gesellschaft muss anerkannt, erleichtert und honoriert werden.

Dabei soll durchaus auch auf die persoenliche Wahl von Familien eingegangen werden, wo sich die Eltern fuer Arbeit und Familie entscheiden, soll dies durch Tagesschulen erleichtert werden, wenn sich Familien entscheiden, dass ein Elternteil zu Hause bleiben soll, koennte bei geringerem Einkommen die Familienzulage des Alleinverdieners entsprechend erhoeht werden, schliesslich wird diese Famile keinen Tagesplatz an der Schule beanspruchen.

Heute besteht leider diese Wahlmoeglichkeit nicht immer. Es gibt Muetter/Vaeter, welche gerne arbeiten wuerden und aus strukturellen Gruenden nicht koennen und es gibt  Muetter/Vaeter, welche als Hausfrau/Hausmann ihren Dienst an Familie und Gesellschaft leisten moechten und es sich schlichtweg nicht leisten koennen, da der Lohn des Alleinverdieners nicht ausreicht, insbesondere wegen der hohen Kosten fuer Miete und Krankenversicherung.

Ich spreche hier auch aus Erfahrung. Als 1989 meine aelteste Tochter zur Welt kam, musste ich meine Stelle aufgeben, da mir kein Teilzeitpensum angeboten wurde und der Mutterschaftsurlaub schlichtweg zu kurz war. Obwohl wir von einer schoenen Dachwohnung in eine einfachste Altbauwohnung mit Oelofen zogen, reichte das Einkommen meines Partners (etwa 40% des vorigen gemeinsamen Einkommens) nicht aus und wir mussten Hilfe vom Sozialamt beanspruchen, dies fiel mir unheimlich schwer. Ich habe mich nur dadurch, dass ich mich ehrenamtlich im Stiftungsrat fuer Sucht- und Jugendprobleme in Basel engagierte, ein gewisses Selbstbewusstsein erhalten koennen. Gluecklicherweise fand ich als meine Tochter ein Jahr alt war, eine Teilzeitstelle und wir konnten wieder auf eigenen Beinen stehen.

Wir brauchen Familien, wir brauchen qualifizierte Arbeitnehmer jetzt und in der Zukunft, dazu brauchen wir eine familienfreundliche Schweiz. Die SP setzt sich dafuer ein. Eine Schweiz fuer alle, statt fuer wenige.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments
Comments to: Familie und Arbeit
  • Oktober 4, 2011

    Kennen Sie Kinder von berufstaetigen Muettern? Wissen Sie wieviel Zeit eine Hausmutter oder eine berufstaetige Mutter wirklich fuer ihre Kinder aufwendet. Gemaess Ihren Angaben, ich bin alleinerziehend und berufstaetig, muessten meine Kinder asozial sein, in der Schule negativ auffallen und keinen Erfolg haben. Dem ist nicht so. Meine Toechter (22 und 19) sind an der Uni und nur noch mein Sohn ist zu Hause. Waehrend der gesamten Schulzeit meiner Kinder, bis 98 in der Schweiz, dann in Deutschland und seit 2003 in Grossbrittanien, wurden diese bei jedem Elternabend gelobt, als hoefliche, fleissige und soziale Schueler. Meine Kinder wissen, dass man arbeiten und lernen muss, um weiterzukommen.

    Kommentar melden

Kommentar schreiben

Neuste Artikel

  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu