Folgende „Härtefälle“ können die Ausschaffung verhindern!!
– Ist zu jung
– hat Kinder hier
– hat vor Verurteilung geheiratet
– ist integriert
– ist zu alt
– ist vor Verurteilung plötzlich schwul
– schwierige Kindheit
– schwieriges Familiäre Umfeld
– hat mit einem Vergewaltigungsopfer Kinder gezeugt
– …
Jeder mit etwas Verstand, wird sehen müssen, dass egal wer Verurteilt wird, irgendein Härtefall findet sich immer, weshalb ausgerechnet dieser Mörder, Kinderschänder oder Vergewaltiger nicht ausgeschafft werden muss!!
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