Die Lausanner Richter massregeln Zug: Zwei eritreische Jugendliche ohne Deutschkenntnisse, von denen einer nicht einmal lesen und schreiben kann, hätten auf Sekundarstufe in eine ganz normale Klasse eingeschult werden müssen.
Nicht alles Eidgenössische wird in Zug vor dem grossen Schwing- und Älplerfest vom Wochenende mit Freude aufgenommen. Eigentlich ist die Bildung ja eine Kantonsangelegenheit, aber in einem spektakulären Urteil greift das Bundesgericht jetzt in die Zuger Domäne ein. Der Entscheid richtet sich sowohl gegen den Stadt- als auch den Regierungsrat. Im Kern rügt das Bundesgericht, dass die Zuger zwei eritreische Jugendliche, die im Herbst 2016 als Asylbewerber in die Schweiz kamen, in einen speziellen Förderkurs für Ausländer geschickt haben und nicht in eine normale Klasse auf der Sekundarstufe I. Die SVP spricht von «befohlener Integration um jeden Preis zu Lasten unserer eigenen Kinder». Doch nicht nur die Volkspartei zeigt sich erzürnt. Vom zuständigen Rektor über den Stadtrat und die Kantonsregierung bis zum Zuger Verwaltungsgericht sehen sich alle Instanzen desavouiert.
Der Fall begann im November 2016. Die Abteilung Soziale Dienste Asyl beantragte die Einschulung der beiden Jugendlichen, die zu diesem Zeitpunkt bereits in einem Alter waren, da andere die Schule langsam verlassen. Die Stadtschulen kamen zum Schluss, dass aufgrund ihrer fehlenden Deutschkenntnisse und mangelnden Schulbildung eine Aufnahme in eine normale Klasse nicht möglich sei. Stattdessen schickten sie sie in das «Vorjahr Basisintegration». Dieses ist Teil des sogenannten Integrations-Brückenangebots, das extra für spät zugezogene Jugendliche geschaffen wurde, die nicht oder nur sehr schlecht Deutsch sprechen. Es soll den Einstieg in eine Berufsausbildung und ein selbständiges Leben ermöglichen. Vermittelt werden hauptsächlich Deutsch und Mathematik.
Bild: Ennio Leanza (Keystone)
Musterfall mit politischer Sprengkraft.
Prominenter Einflüsterer
Damit waren die Eritreer, von denen einer aktenkundig weder lesen noch schreiben konnte, aber nicht einverstanden und legten Beschwerde ein. Nun fragen sich manche in Zug, wie ein fünfzehnjähriger eritreischer Analphabet eine juristische Klage einreichen konnte, die am Ende bis zum Triumph vor Bundesgericht führte. (Wir beschränken uns in der Folge der Einfachheit halber auf ihn, da beide Fälle juristisch identisch sind.) Die Antwort offenbart eine weitere Dimension dieser Geschichte: A., wie er in den Gerichtsakten genannt wird, hat das natürlich nicht selbst in die Hand genommen – es war das Kantonale Sozialamt, das den Stein mit einer Beschwerde beim Stadtrat ins Rollen brachte. Die eine Zuger Behörde bekämpfte also die andere. Leiter der zuständigen Fürsorgeabteilung ist der ehemalige NationalratDer Nationalrat stellt neben dem Ständerat die grössere de... und SP-Fraktionschef Andy Tschümperlin. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Beim nächsten Akt kam eine weitere Verwaltungsstelle ins Spiel: die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb). A. erhielt nämlich eine Beiständin, und diese zog den Fall vor die nächste Instanz. Der Stadtrat hatte die erste Beschwerde zurückgewiesen. Nun war der Regierungsrat am Zug. Auch er wies das Begehren jedoch ab, A. in eine Regelklasse zu entsenden. Im November 2017 – inzwischen war seit dem Einschulungsentscheid ein Jahr vergangen – zog der Eritreer mit Hilfe seiner amtlichen Einflüsterer vor das Verwaltungsgericht. Wieder war das Urteil für ihn negativ. Es könne ihm nicht mehr der normalerweise auf zehn Jahre verteilte Grundschulunterricht vermittelt werden, argumentierte das Gericht. Angebracht sei vielmehr eine «individuell zielführende und wirkungsvolle schulische Massnahme».
Eingriff in die Kantonshoheit
Das klingt vernünftig. Doch es scheint, dass die Angelegenheit längst zu einem Musterfall mit politischer Sprengkraft geworden war – jedenfalls riefen A. und seine Helfer jetzt sogar das Bundesgericht an. Diese Interpretation drängt sich auch deshalb auf, weil für A. die Zeit davonlief. Mit der Volljährigkeit würde er nämlich den Anspruch auf Schulunterricht verlieren. Das bemerkten auch die Bundesrichter in ihrem Urteil vom 6. Mai 2019, dennoch gaben sie A. recht. Der Verdacht liegt also nahe, dass es weniger um ihn persönlich geht als um einen grundsätzlichen Eingriff in die Bildungshoheit der Kantone. Diese werden es sich in Zukunft zweimal überlegen, ob sie ausländische Jugendliche ohne Deutsch- und sonstige wichtige Kenntnisse in ein spezielles Förderprogramm senden – oder in eine normale Klasse, auch wenn sie Lehrer und Mitschüler dort über GebührEine Gebühr ist eine Form der Kausalabgaben, die an den Sta... belasten.
Zwar weiss auch das Bundesgericht, dass ohne Kenntnis der deutschen Sprache «kaum sinnvoll ein Unterrichtsstoff vermittelt werden» kann. Besondere Klassen mit dem Ziel, das Deutsch der ausländischen Schüler zu verbessern, seien deshalb «zulässig oder gar geboten». Allerdings dürfe «eine solche besondere Beschulung nur vorübergehend sein und soll so rasch wie möglich durch die Beschulung in der Regelschule abgelöst werden». Das klingt nicht nur sprachlich ziemlich holprig – es wirft auch die Frage auf, ob die hohen Richter von ihrem Fernsitz in Lausanne tatsächlich besser entscheiden können, ob und wann es angezeigt ist, Schulneulinge wie A. in eine ordentliche Klasse zu schicken. Lehrer klagen bereits jetzt landauf, landab über die zusätzliche Belastung mit schwierigen Schülern durch die schulische «Integration» – also die Pflicht, Ausländer, Behinderte und «Verhaltensauffällige» aufzunehmen.
Realitätsfremdes Urteil
Die Lausanner Richter kümmern sich offenbar wenig um diese Realität im Schulalltag. In ihrem Urteil heisst es: «Gemäss den Feststellungen der Vorinstanz erreichte der Beschwerdeführer im Oktober 2017 einen ersten Teil des A1-Niveaus in Deutsch und das Niveau der 3./4. Primarklasse in Mathematik. Das reicht nicht aus, um dem Unterricht in der Regelschule umfassend folgen zu können, doch scheint immerhin ein partieller Unterricht im Rahmen der Regelschule nicht von vornherein unmöglich, zumal möglicherweise in diesem sozialisierten Rahmen auch der Erwerb von Deutschkenntnissen rascher erfolgen könnte als im Rahmen eines separierten Deutschunterrichts.»
Zur Information: Das Niveau A1 ist das tiefste, das es in Sprachkursen überhaupt gibt. Es steht für «Anfänger». Am 9. September wollen die Regierungen von Stadt und Kanton Zug über das weitere Vorgehen beraten.
Artikel von Philipp Gut, WW Nr.34 2019
Schlussfolgerungen
1. Das Bundesgerichter und Schweizer Bildungsexperten sind gegenteiliger Meinung. Dieses höchstrichterliche Urteil ist einmal mehr gegen jede Logik und natürlichen Menschenverstand gefällt worden, auch gemäss Auffassung von Schweizer Bildungsexperten. Diese sind sich über die Einführung einer entsprechenden Ausländerregelung uneins. Stefan Wolter, Professor für Bildungsökonomie an der Uni Bern, würde eine Quote für Migranten, «die bei der Einschulung die Sprache nicht beherrschen», begrüssen. Der Bildungsökonom verweist auf eine eigene Studie, die zeige, dass die Leistung von fremdsprachigen Kindern bereits bei einem Migrantenanteil von 20 Prozent pro Klasse abnehme.
2. Wir haben absolut keine Winkelrieds mehr. Wir sind in der Schweiz bereits jetzt ein Mischvolk, zahlenmässig dominiert von Ausländern/innen mit 58 % inklusive der Sans Papiers. Erstere wählen mehrheitlich links, da sie aus sozialistisch dominierten Staaten, oder aus Afrika, Nah- und Fernost, ganzanderer Kulturen im Massen auf der Asylschiene einfach einwandern. Die Vaterlandsverräter am eigenen Volke hocken bei uns bereits in der Mehrheit in unseren Parlamenten, machen ihre für uns Einheimischen verhängnisvolle fragwürdige Partei-Politik, wie z.B. die Grüne Sibil aus Basel-Stadt im NationalratDer Nationalrat stellt neben dem Ständerat die grössere de... in Bundesbern. Diesmal wird sie es voraussichtlich aber auch nicht mehr schaffen, zu energisch emanzipatorisch hat sie sich ins Rampenlicht gedrängt. Alles andere wäre eine Überraschung.
3. Der Neid der SP-, Grünen , CVP-, & FDP-ler auf die SVP, welche ja noch als einzige Partei auf Schweizer Anliegen eingeht, hat auch darum die SP und die FDP als Volkspartei abgelöst, schon lange überholt. Neid und Missgunst ist der Ursprung jeden Übels in der Welt, Erkenntnis eines weisen Philosophen. Im BG-Urteil 2C_892/2018 vom 6. Mai 2019 geht – nicht so weise – klar hervor: dass die Richter Seiler (SVP), Zünd (SP), Aubry Girardin (Grüne), Donzallaz SVP, Haag (GLP, linker Flügel) für dieses fragwürdige Urteil verantwortlich sind. Schon aufgrund dieser Konstellation ist jedem objektiv denkenden schweizer Bürger klar, wie das Urteil ausfallen MUSSTE – nämlich zugunsten der armen Asylbewerber selbstverständlich, die Rechtslage, die Vernunft ist da schon nicht mehr so entscheidend. Das Urteil ist an Weltfremdheit kaum noch zu überbieten, fernab jeder wissenschaftlichen Realität. Zu bedauern sind die Lehrkräfte ganz allgemein, welche sich nun mit den armen Analphabeten auch noch in den Normalklassen abmühen müssen – ebenfalls die deutsch sprechenden einheimischen Mitschülerinnen & Mitschüler, die so nicht vorwärts kommen.
30 % der Schüler in der Schweiz benötigen psychiatrische Hilfe.
Ein 35-jähriger Schweizer erzählte mir, er sei Lehrer, sei aber von einem Burnout betroffen, er könne nie mehr als Lehrer arbeiten. Er arbeitet jetzt als Verkäufer in einem kleinen Lebensmittelladen, wo er auch Kontakt mit Menschen pflegen kann, nur seine Kundschaft sei weniger problematisch.
4. Die abgebildete Gutmensch-Migranten-Betreuerin – sie berührt den Schüler einfach so völlig ungeniert physisch mit ihrer rechten Hand an seiner Schulter – dies ist typisch – inhaltlich treffend bezeichnend für den Habitus von “Gutmenschen”, deren Gender Einstellung. Darf dies denn eine Frau, was einem Mann eine Strafklage einbringt? Ein Mann bekommt gleich eine Klage wegen Belästigung und sexuellem Übergriff. Ist hier sogar eine vom verhängnisvollen Gendervirus infizierte Lehrerin am „werkeln“, wohlverstanden gegenüber ihrem SCHUTZ-BEFOHLENEN SCHÜLER, streng genommen ein klarer Straftatbestand? Achtet diese Lehrerin denn die Würde, die Selbstbestimmung dieses Schülers? NEIN, NEIN, dies ist ganz klar ein absolutes „no go“. Speziell gegenüber Schülern, die aus einem kulturfremden Land kommen mit einem „sexuellen Beute-Frauenbild“. Diese Handlung wird unmittelbar als ein deutliches Zeichen wahrgenommen, nämlich dass SIE etwas bestimmtes VON IHM will. Mehrheitlich werden diese Gutmenschen weiblichen Geschlechts dies sicher auch bekommen, mit den möglichen, allseits bekannten möglichen negativen Folge-Erscheinungen für sie und ihn. Wenn diese Frauen die Folgen ihrer eigenen Entscheidung auch selber ausbaden würden, wäre es ja vielleicht u.U. hinnehmbar, wenn sie als Sexualstraftäterin zu einer saftigen Entschädigung an den Vernaschten von einem Gericht verurteilt würde. Dem ist aber nicht so – dies wären dann “Einzelfälle”. Eine mit Kindern verlassene Mutter badet die Folgen auch nicht selber aus, sondern sie beziehen dann mehrheitlich auch SozialhilfeDie Sozialhilfe, auch Fürsorge genannt, sichert die Existen.... Sie leben fortan so also von unseren Steuergeldern, wir alle finanzieren dies also ungefragt, sind also auch Betroffene. Auch deshalb sind die SP, Grünen, CVP, FDP jetzt – hoffentlich für eine Mehrheit – bei der anstehenden wichtigen Wahl am 19. Oktober 2019 nicht mehr wählbar. Wenn doch, läuten wir unseren endgültigen Untergang gleich selber ein, doch nur die dümmsten Kälber wählen bekanntlich ihren Metzger selber. Ganz klar, die von unseren Eltern während Jahrzehnten fleissig erarbeiteten Sozialkassen, die werden ohne baldige Remedur die nächsten 12 Jahre so nicht überleben.
Warum Lehrer Schüler nicht berühren sollen
https://www.lehrerfreund.de/schule/1s/lehrer-schueler-beruehren/3545
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Kommentare anzeigen Hide commentsFängt es nicht damit an?..das Gerichtsurteile gefällt werden,die faktisch die gesamte Bevölkerung zu “Rechtsbrechern” macht?.. ist damit zu rechnen,dass in Zukunft alles,was Zuwanderung beschränken soll,bereits einen “Rechtsbruch” darstellt und die hiesigen Anwohner, die das nicht wollen zu “Rechtsbrechern” denunziert??
Der ganz grosse Hammer kommt spätestens nach einer Unterschrift zum Rahmenabkommen,wo es zukümftig ohne Rechtsbrecherei (nach EU-Recht !!) gar nicht mehr möglich ist unser direkt demokratisches” Modell* des Verwaltens und Wirtschaftens aufrecht zu erhalten.Im Zürcher Oberland sollen die Strompreise ansteigen!!!..die ersten Schritte in den Niedergang unseres Wirtschafts-Standortes Schweiz treten Schritt für Schritt nun in Kraft..!!..solche unglaublichen Urteile eines Bundesgerichts,das eigentlich das Wohl und die Rechts-Sicherheit garantieren sollten sind nur noch Hohn uns Spott und entlarven diese als verlängerter Arm einer mafiamässig aufgezogenen Organisation von Menschenhandel und Umsiedelung mit dem Ziel die einzelnen Nationalstaaten ihrer Identität zu rauben und einem Grossreich Europa zu “opfern” mit voraussehbaren unvorstellbaren Verwerfungen, die den Niedergang des Abendlandes leider unaufhaltsam machen werden.
Wenn ich kleine Kinder herumrennen und spielen sehe,und was auf sie vielleicht noch in ihrer Generation zukommen könnte..!!..dann gjute Nacht..!…die Wahlen im Oktober werden wohl sehr folgenreich sein für uns alle!!
Unsere Gesellschaft wird immer kränker.
Ich habe mich hier ja auch schon geäussert, dass die Qualität der Lehrabschlussprüfungen auf sind viel tieferes Niveau gesetzt werden mussten, damit genügend Lehrlinge Lehrabschlussprüfungen überhaupt bestehen. Nun das!
Was wird eigentlich noch getan, damit sich hier die halbe Welt integrieren kann? Hilfe, ich möchte die alte Schweiz zurück.
Und dann wird behauptet, Ältere kämen nicht mit der Digitalisierung klar (Schneider-Schneiter). Ich war CAD -Pionier kenne mich mit DOS, Unix, Windows und Andreoid Betriebsystemen aus, habe schon programmiert habe schon mit schon fast 10 2d- und 3d CAD -Programmen gearbeitet, und dann behauptet eine Politikerin, die vielleicht maximal den Rechner einschalten kann und vielleicht Word und ansatzweise Exel kennt, die älteren Arbeitskräfte seien nicht Digitalafin! Eine Schande, die Ungebildetheit von Politikern! Sie ist leider mit ihren Behauptungen nicht alleine.
Kein Wunder möchten einige ihre Kindern auf Privatschulen/Internate senden oder gar Privatunterricht anbieten.
Heutzutage soll die Schule alles ausgleichen, was alles nicht perfekt in der Aussenwelt ist. Man muss heutzutage nicht nur Mathematik erklären können, sondern sollte Sozialarbeiter sein, der sich auch um Schüler kümmert die “Spezielle” Bedürfnisse haben.