1. Gesundheitswesen

Krankenkassen: Prämienschock auch wegen Zuwanderung

Ein Sozialwerk wie unsere Krankenversicherung kann bei gleichzeitiger Personenfreizügigkeit und ungeregelter Zuwanderung nicht funktionieren. Denn ein Sozialwerk braucht neben den hohen Risiken eben auch tiefe Risiken, die für die teuren Fälle aufkommen.

Die in der Schweiz Geborenen zahlen von null bis etwa fünfzig Jahren brav ihre Prämien, erzeugen aber wenig Kosten. Diese fallen in der Regel erst später, in fortgeschrittenem Alter an.

Ganz anders bei den Zuwanderern: Wenn sie ungefähr mit 35 Jahren in unser Land kommen, sind sie vom ersten Moment an versichert. Bereits fünfzehn Jahre nach ihrer Ankunft gehören sie aber zur wesentlich gefährdeteren Gruppe. Erst recht gilt dies, wenn sie dank der Möglichkeit des Familiennachzugs ihre Eltern hierherholen.

Bei Asylbewerbern kommt der Staat vom ersten Moment an für die Krankenkassen-Prämien auf. Mittlerweile holen auch die Geflüchteten aus der Ukraine zunehmend betagte Verwandte und Pflegebedürftige in unser Land. Kein Wunder ist unsere Gesundheitssolidarität wegen der ungeregelten Zuwanderung bedroht.

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