Negativzinsen​

Seit dem Schicksalsjahr 2008 ist klar, dass Bank-

en, insbesondere die Grossbanken, in vielen Berei-

chen nicht im Interesse unserer Volkswirtschaft,

sond​​ern im Interesse ihrer Shareholder handeln.

Das Nationalbankgesetz sagt in Artikel 5:

  • „Die Nationalbank führt die Geld- und Wäh-

rungspolitik im Gesamtinteresse des Landes.

  • Sie gewährleistet die Preisstabilität.
  • Dabe​​i trägt sie der konjunkturellen Entwick-

lung Rechnung.“

Diese Aufgaben der Schweizerischen Nationalbank

(SNB) werden von den Geschäftsbanken auf brei-

ter Front angegriffen. Sie verlangen, die SNB soll

gegen das Gesetz verstossen,

  • denn sie zeigen keine anderen gangbare
Wege auf, wie die genannten Ziele verfolgt
werden können und
  • sie verschweigen, dass keine Massnahme
aus dem vorgegebenen Katalog kräftig ge-

nug wirkt, um der Schwemme der EZB ent-

gegen zu treten.

Die Bankiervereinigung stellt fest:

„In einer Gesamtabwägung sind die Bedingungen

für Negativzinsen heute nicht mehr gegeben.“

Offensich​​tlich hat die Bankiervereinigung dabei

grosse Teile der Realwirtschaft vergessen und sich

an der Finanzwirtschaft orientiert.

Ohne Wechselkurs- und Preisstabilität werden die

Exportwirtschaft schrumpfen, mit günstigem Import

die Preise fallen und die Deflation reichlich Nah-

rung finden.

Die Banken wollen mit Geld weiteres Geld verdie-

nen; mit Realwirtschaft hat das wenig zu tun.

Juli 2019

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