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Nein zur Volksinitiative “Rechtsschutz für alle”

Volksinitiative «Rechtsschutz für alle» he­belt das bewährte Ver­fah­ren der Schlichtungsbehörden aus

Das jetzige Verfahren bei Mietstreitigkeiten ist sozial und fair. Die Einführung gebührenfreier Schlichtungsbehörden ermöglicht es insbesondere Menschen mit tiefen Einkommen im Mietstreitfall schnell und günstig eine Lösung zu finden. Die von der Volksinitiative geforderten gebührenfreien Mietgerichte würden zu einer Verkomplizierung der Verfahren führen, was die Anzahl der Fälle und auch die Dauer der Verfahren anbelangen. Ferner würden kostenlose Verfahren vor dem Mietgericht für den Kanton Zürich zu einem Ausfall an Gebührenerträgen von knapp eine Millionen Franken im Jahr führen. Die Folge sind komplexere Verfahren und höhere Kosten. Es ist nicht Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass es möglichst viele Gerichtsfälle gibt.  

Bei gebührenfreien Mietgerichten wäre zu befürchten, dass die Betroffenen die Vermittlungsvorschläg​e weniger häufig akzeptieren und sich stattdessen auf einen langwierigen Prozess einlassen würden. Dies hilft niemandem und würde den Mietstreit unnötig verteuern. Der Kantonsrat hat die Volksinitiative sehr klar mit 111 zu 56 Stimmen abgelehnt.

Stimmen auch Sie am 25.11.12 mit Nein zur Volksinitiative «Rechtsschutz für alle» (Mietgericht gebührenfrei)!»

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NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
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Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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