In einem starken und glaubwürdigen Brief hat Oberstaatsanwalt Bürgisser auf die öffentliche erhobenen Vorwürfe von SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli reagiert. Er widerlegt darin zahlreiche von Mörgeli erhobenen Vorwürfe. Zudem wurde bekannt, dass es sich bei einem von Mörgelis “Zeugen” um den ebenfalls angeklagten SVP-Kantonsrat Claudio Schmid handelt.
Vor einigen Tagen hat ein SVP-naher Autor auf Vimentis den öffentlichen Brief von Christoph Mörgeli an Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser, der zahlreiche wirre Behauptungen enthält, wortwörtlich wiedergegeben. Leider hat es der betreffende Autor unterlassen – wie es sich eigentlich gehören würde – die Replik von Martin Bürgisser ebenfalls wiederzugeben. Dies hole ich hiermit nach.
Besonders wichtige Stellen habe ich hervorgehoben. Zudem habe ich mir erlaubt [meine Anmerkungen] gleich direkt einzufügen.
“Äusserungen vom 23. März 2012 in Bülach
Sehr geehrter Herr NationalratDer Nationalrat stellt neben dem Ständerat die grössere de...
ln Beantwortung Ihres Schreibens vom 24. März 2012, eingegangen am 26. März 2012, bestätige ich zunächst, dass ich letzten Freitagabend nach 22 Uhr mit zwei Badminton-Kollegen [Offensichtlich scheinen die “Zeugen” von Herrn Mörgeli den Unterschied zwischen Badminton und Squash nicht zu kennen] das “Horse Pub” in Bülach [Offensichtlich das Stammlokal gewisser SVP-Politiker und -Anhänger aus dem Zürcher Unterland.] aufgesucht habe. Im hinteren Teil des Pubs, in dem wir Platz genommen haben, war noch ein anderer Tisch besetzt, an dem meiner Erinnerung nach zwei Männer sassen. [Dabei handelt es sich um die zwei angeblichen “Zeugen”. Einer davon ist Claudio Schmid. Dass Herr Bürgisser, den ebenfalls im Fall Blocher angeklagten Schmid nicht erkannte, zeigt wie wenig Herr Bürgisser mit dem Fall Blocher vertraut ist.]
Dass das Thema NationalbankDie Schweizerische Nationalbank (SNB) ist die Zentralbank (o... von Seiten eines Kollegen zur Sprache kam, ist richtig und erklärt sich ohne Weiteres aus der Tagesaktualität und meiner Funktion. Mir liegt aber sehr daran, festzuhalten , dass ich keine Fakten erwähnt habe, die nicht bereits über die Print- oder über die elektronischen Medien der Öffentlichkeit kommuniziert worden wären. Das gilt auch für die Äusserung, die Oberstaatsanwaltschaft werde der Immunitätskommission des Nationalrats bis zu deren nächster Sitzung Antrag stellen. Der Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung trifft dementsprechend nicht zu. [Diese Aussage kann anhand der Medieninformationen der Staatsanwaltschaft einfach verifiziert werden. Die verleumderische Anschuldigung von Herr Mörgeli ist also widerlegt.]
Ich habe weiter keine Äusserung gemacht, welche unter den Straftatbestand der üblen Nachrede fallen würde. Eine Aussage, wonach die gesamte SVP “zusammenbreche” und auch Christoph Mörgeli “erledigt” sei, wenn Blocher “stürze”, entspricht absolut nicht meiner Ausdrucksweise und wäre auch Unsinn. [Hier steht Aussage gegen Aussage. Allerdings muss in einem Rechtsstaat immer noch der Kläger (Herr Mörgeli) beweisen, dass der Beklagte (Herr Bürgisser) etwas Unrechtes getan hat. Was wohl kaum gelingen wird. Auch weil zumindest einer der “Zeugen” befangen scheint.]
Was die Immunität von NationalratDer Nationalrat stellt neben dem Ständerat die grössere de... Blocher betrifft, habe ich meine Meinung als Bürger geäussert, dass Herr Blocher einerseits geltend macht, nur seine Pflicht getan zu haben, und anderseits für sich Immunität beansprucht, statt sich dem Strafverfahren zu stellen. [Da kann ich als Bürger nur zustimmen. Diese Argumentation von Herrn Blocher ist absolut unglaubwürdig.]
Ihren Vorwurf, mir gehe es darum, die SVP und ihre Exponenten “fertig zu machen”, weise ich ganz entschieden zurück. [Ein absurder Vorwurf für den es keinerlei Beweise gibt.]
Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass das Strafverfahren nicht durch mich, sondern unter Aufsicht des Leitenden Oberstaatsanwaltes von der Staatsanwaltschaft III geführt wird. [Das Strafverfahren wird von der Staatsanwaltschaft III unter der Leitung von Staatsanwalt Pellegrini geführt. Die Aufsicht hat der Leitende Oberstaatsanwalt Brunner. Herr Bürgisser hat mit dem Fall Blocher nichts zu tun!]
Ich bedaure aber, dass ich es offensichtlich an der nötigen Sensibilität habe fehlen lassen, indem ich dieses Thema am gegebenen Ort und zum gegebenen Zeitpunkt diskutiert habe. Auf der anderen Seite bedaure ich ebenso, dass Sie am Sonntag 25. März 2012 vor einer Stellungnahme meinerseits zuerst gezielt den Kontakt zu den Medien gesucht haben.” [Die Tatsache, dass es Herr Mörgeli unterlassen hat, Herrn Bürgisser die Möglichkeit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen, bevor er sie an die Medien weitergab und seine Anhänger aufforderte sie im Internet zu verbreiten, zeigt, dass es Herrn Mörgeli nicht darum ging die Sache aufzuklären, sondern einzig und alleine darum, Herrn Bürgisser und damit die Zürcher Staatsanwaltschaft öffentlich zu diffamieren!]
Fazit: Herr Mörgeli hat Herrn Bürgisser öffentlich mit einer Klage gedroht. Dass Mörgeli diese Drohung umsetzt, ist kaum anzunehmen. Denn Mörgeli weiss selbst, dass seine Vorwürfe haltlos sind und seine “Zeugen” nicht sehr glaubwürdig. Sollte Mörgeli dennoch klagen, wird Herr Bürgisser dieser Klage sehr gelassen entgegensehen.
Christoph Mörgeli ging es mit seinem öffentlichen Brief um etwas anderes: Die öffentliche Diffamierung der Zürcher Staatsanwaltschaft und die Zerstörung der Glaubwürdigkeit derselbigen. Dies ist ihm kaum gelungen, denn wenn jemand weiter an Glaubwürdigkeit verloren hat, dann ist es Mörgeli und seine SVP.
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Kommentare anzeigen Hide commentsHerr Dieter Lohmann,
dann hoffen wir einmal, dass es keine Bild und Tonaufnahmen gibt von der Szenerie.
Heute wo jedes Händy solche Aufnahmen machen kann.
Herr Lohmann will es einfach nicht verstehen. Es hätte auch der Samichlaus dem Gespräch zuhören können – wichtig ist am Schluss nur, dass Herr Bürgisser zugegeben hat, dass es so war. Da können Sie, Herr Lohmann, das noch so lange verneinen wie Sie wollen – ändern tut sich an der Tatsache nichts.
Man muss nicht klagen und das wird er auch nicht. Ob legal oder illegal ist auch nicht wichtig. Es ist einfach bedenklich wenn ein Oberstaatsanwalt in der Oeffentlichkeit über die Arbeit seines Kollegen diskutiert. Professionell wäre gewesen wenn er einfach keinen Kommentar abgegeben hätte.
Herr Lohmann – es macht hier keinen Sinn zu philosophieren was Mörgeli gemacht oder nicht gemacht hat. Niemand von uns war dabei und hat die Details des Gesprächs gehört – auch Sie nicht, Herr Lohmann. Herr Bürgisser steht zu seinem Fehler und nun kann jeder selber urteilen.
Hier werden wieder reine Spekulationen als Wahrheiten verkauft. Das tun aber im Moment alle Meinungsmacher oder die es sein wollen.
Somit fällt dieser Blog in seiner Aussage in den allgemeinen sich überstürzenden
Welle der Vorverurteilungen nicht weiter ins Gewicht.
Man kann in Ruhe abwarten was als nächstes von den wirklich Betroffenen, von Seiten des Gesetzes und Blochers, an die Öffentlichkeit getragen wird.
Sehr geehrter Herr Lohmann
Haben wir keine weiteren Probleme in unserem Land ?????
Herr Lohmann,
Ich danke Ihnen für diesen kompetenten und sachlichen Artikel, der zahlreiche Behauptungen widerlegt!
Der Artikel widerlegt gar nichts. Spekulationen haben noch nie was widerlegen können.
Mittlerweile hat sich ja Christoph Mörgeli mit seiner Strafanzeige gegen Herrn Bürgisser kläglich blamiert.
Das Zürcher Obergericht hat richtigerweise keine Strafuntersuchung gegen Bürgisser eingeleitet.
Besonders peinlich für Mörgeli: Das Obergericht verweigert Strafuntersuchungen nur bei “offensichtlich und klarerweise unbegründeten Strafanzeigen”!
Jetzt haben wirs also schwarz auf weiss: Die Strafanzeige gegen Mörgeli war völlig unbegründet und einzig und allein politisch motiviert!!!
Mörgeli scheitert auch vor Bundesgericht kläglich!
Heute wurde bekannt, dass das Bundesgericht nicht mal auf die Klage von Mörgeli eingeht, derart lächerlich und unbegründet sind seiner Vorwürfe!!!