1. Ausländer- & Migrationspolitik

Ausschaffungsinitiati​ve ist menschenrechtswidrig!​

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz zurecht!

 
Ein heute 31-jährige Türke war 1986 mit seinen Eltern in die Schweiz gekommen, wo sich die Familie im Kanton Neuenburg niederliess. Ab 1994 kam er regelmässig mit dem Gesetz in Konflikt. Bis 2002 folgten mehrere Verurteilungen wegen Körperverletzung, Raub, Vermögens-, Strassenverkehrs- und anderen Delikten. Dafür wurde er zu insgesamt dreizehneinhalb Monaten Gefängnis verurteilt. Nach seiner bedingten Entlassung im April 2003 ordneten die Neuenburger Ausländerbehörden seine unbefristete Wegweisung aus der Schweiz an, was vom Bundesgericht 2004 bestätigt wurde.
2008 kam der EGMR auf eine erste Beschwerde des Mannes zum Schluss, dass die Schweiz damit sein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt habe. Die Schweiz wurde verurteilt, ihm 3000 Euro Genugtuung und 4650 Euro für die Auslagen zu zahlen. In der Folge kam das Bundesgericht auf sein erstes Urteil zurück und wandelte die unbefristete Wegweisung in einen 10-jährigen Landesverweis um, gültig ab 2003.
Der EGMR hat dem mittlerweile in Deutschland lebenden Türken nun ein weiteres Mal Recht gegeben. Für die erneute Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens muss die Schweiz weitere 5000 Euro Genugtuung zahlen. Laut den Richtern in Strassburg erscheint im konkreten Fall auch ein Landesverweis von zehn Jahren als unverhältnismässig. Dabei sei zu berücksichtigen, dass es sich bei der Delinquenz des Betroffenen um Jugendsünden gehandelt habe und er offenbar Einsicht zeige. Seither habe er sich als verantwortungsvoll handelnde Person erwiesen, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten einer regelmässigen Arbeit nachgehe und eine eigene Familie gegründet habe.
 
Der Entscheid des EGMR in diesem Fall zeigt klar, dass die Ausschaffungsinitiati​ve der SVP menschenrechtswidrig ist und die Schweiz massenhaft verurteilt würde und ihre Entscheide rückgängig machen müsste! Die SVP soll endlich Hand bieten für eine umsetzbare Lösung!
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Comments to: Ausschaffungsinitiati​ve ist menschenrechtswidrig!​
  • Oktober 23, 2011

    Sehr geehrter Herr Lohmann
    Ich gebe dem EGMR recht, dass ein mehrfach wegen Körperverletzung, Raub, Vermögens-, Strassenverkehrs- und anderen Delikten verurteilter Türke Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens hat. Also soll er doch seine Familie zu sich nach Deutschland holen, und kann so seine Rechte in jeder Beziehung ausleben. Da er schon als jugendlicher mit dem Gesetz in Konflikt kam, spreche ich seine Eltern von einer gewssen Verantwortung eh nicht frei.

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  • November 2, 2011

    Herr Dieter Lohmann,
    Der Text der Menschenrechte muss ja nicht wiederholt werden. Das kann jeder selber Nachlesen.

    Hier geht es um einen Menschen, der Straftaten gemacht hat. Und das nicht einmal, sondern mehrmals.
    Bereits die Strafe dafür, ein Hohn auf die Rechtssprechung, welche noch getoppt wird mit einer Bedingten Entlassung.

    Wo bitte bleibt da die Pflicht eines Landes, des Staates, bis hin zu den Menschenrechten und dem Menschenrechtsgericht​, nicht kriminelle Bürgerinnen und Bürger bis hin zu den Kindern zu beschützen?
    Was soll und darf sich ein ehemaliger Täter noch alles an meiner Ansicht nach sehr schweren Straftaten erlauben, bis man so jemanden auch wirklich in Gewahrsam nimmt?
    Es ist eine Freiwillige Handlung, in ein Land einzureisen. Und jeder der sich in einem Land an die Geltenden Gesetze hält, angefangen bei den richtigen Angaben zu seiner Person, darf bleiben.
    Antwortet jemand mit Illegalen und Kriminellen Handlungen, darf er unser Land wieder verlassen, freiwillig, wir halten niemanden zurück.

    Will er das nicht freiwillig tun, begleiten wir ihn an die Grenze mit dem Vermerk, dass diese Person in Zukunft hier in unserem Land nicht mehr erwünscht ist.

    Ich möchte ja Sie als Person sehen, oder jemand anderer, der diese EGMR Entscheide für richtig empfindet, wenn…
    Einfach jemand zu Ihnen auf Besuch kommt, das heisst klingelt und die Wohnung betritt, und sich dann einfach eigenmächtig ausbreitet in Ihrer Wohnung.
    Gehorchen Sie dieser Person nicht, gibts was hinter die Löffel. Suchen Sie Ihre Geldbörse, hat der “Nette Besucher” Ihr Geld schon gestohlen.
    Dann Beschweren Sie sich bei Gericht, werden dazu verdonnert, Schadenersatz zu bezahlen, und den “Netten Besucher” auch weiterhin zu bewirten.

    Wir sind kein Land, kein Selbstbedienungsladen​, ohne Rechte und Gesetze, wo jeder dahergelaufene tun und lassen kann was er will.

    Ich empfehle bei so einer EMRG Rechtsprechung diese Verträge aufzukündigen.
    freun​dliche Grüsse

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    • Juli 19, 2021

      @Nabulon:

      1. Sie sind schlecht informiert! Lesen Sie den Initiativtext! Es braucht in keinster Weise mehrere Taten für eine Ausschaffung. Es reicht EINE harmlose Tat!

      2. Es geht um die Verhältnismässigkeit.​ Niemand hat etwas dagegen wenn ein Mörder ausgeschafft wird.

      3. Unsere Gesetze, mein Guter, basieren auf unserer Verfassung. Und im wichtigsten Teil unserer Verfassung sind genau die Menschenrechte auch aufgeführt. Sie können die EMRG kündigen, die Ausschaffungsinitiati​ve verstösst immer noch gegen die Grundrechte unserer Verfassung!!!

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    • Juli 19, 2021

      Herr Dieter Lohmann,

      Definiere​n Sie bitte einmal eine HARMLOSE Tat.

      Bei uns sind 3Jugendliche 19 bis 23, und später 2Hehler plus noch ein paar Einbrecher im alter 16 bis etwas über zwanzig aufgelaufen.
      Das Protolkoll bekam ich von den 3bei uns erwischten. 95 Einbrüche, über einen Zeitraum von knapp 2Jahren konnte Ihnen nachgewiesen werden.
      Alle Taten zusammen wurden als Ein Delikt / pro Person angesehen. Und dann hat es geheissen, da es das erste mal ist, da sie erwischt wurden, bis auf einen, gab es Bedingte Strafen. Zeitdauer, max 13Monate.
      95 Einbrüche sind also harmlose Taten. Es gäb noch ein paar weitere Beispiele, …lassen wir das besser.

      P.S. einen Mörder würd ich zum Schutze von Menschen in anderen Ländern nicht einfach so ausschaffen. Da müsste sichergestellt sein, dass in seinem Land er ebenso wieder in Gewahrsam genommen wird.
      Aber lassen wir das ebenso. Möglicherweise kehrt einmal Vernunft ein, wenn man in nächster Umgebung ein Opfer zu beklagen hat.

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    • Juli 19, 2021

      Sie haben nicht begriffen worum es geht! Niemand hat etwas dagegen wenn unverbesserliche Wiederholungstäter ausgewiesen werden.

      Das Problem der SVP-Initiative ist ja gerade, dass die Schwere des Delikts keine Rolle spielt! Also ob jemand in eine Alphütte einbricht und ein Stück Käse stiehlt ist für die SVP das selbe wie wenn jemand 95 schwere Einbrüche begeht!

      Es ist selbstverständlich, dass man einen Mörder nicht einfach ausschafft ohne mit den Behörden des anderen Landes Kontakt aufzunehmen. Das ist bei jeder Ausschaffung so!

      Es braucht immer zwei: Ein Land das ausschaffen will und ein anderes das bereits ist den Ausgeschaffenen aufzunehmen. Im Alleingang geht gar nichts! Auch das hat die SVP noch nicht begriffen!

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    • Juli 19, 2021

      Herr Lohmann wir sind ja nicht in der EU.
      Also reicht es bis an die Grenze????

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    • Juli 19, 2021

      Komplett falsch!

      1. Hat das nichts mit der EU zu tun! (Wenn schon mit Schengen-Dublin, und da sind wir dabei!)

      2. Bis AN die Grenze bringt rein gar nichts! Eine Ausschaffung funktioniert nur wenn jemand ÜBER die Grenze gelangt!

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    • Juli 19, 2021

      Herr Lohmann
      Bei Einwanderung gilt ja, dass sich diese Person im “ganzen”EU- Raum aufhalten kann.
      Was hat das mit uns zu tun??
      Wir sind bei der PFZ dabei,gleiches Recht für Personen die bei uns arbeieten und Leben. Dies gilt auch für den Schweizerbürger, der gerne im EU -Raum leben und arbeiten möchte. Das heisst aber nicht, dass man uns alle Personen, die in die Schweiz möchten, überreicht.
      Solange auch die Falschmeldungen, der Medien unser Land attraktiv hält, solange können wir warten, bis unsere Wirtschaft wieder floriert. Frage mich nur, wie viele Unternehmen, bis dahin noch Dicht machen und Abwandern.
      Freundlic​he Grüsse

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  • November 9, 2011

    Leider wurden in letzter Zeit viele Blogs auf Vimentis (leider auch meiner) durch Kommentare von Störenfrieden betroffen, die offensichtlich Vimentis nutzen um andere User oder sonstige Persönlichkeit zu diffamieren.

    Einer​ davon ist ein User names Urs Lauber, der früher auch unter den Namen Josef Bachmamm und Stefan Arnet (und womöglich noch weiteren Namen) auftrat. Auch eine gewisse Franziska Keller fällt hier durch ehrverletzende Kommentare auf.

    Vimentis unternimmt zwar viel um dem Einhalt zu bieten und hat viele dieser Kommentare gelöscht und teilweise auch einige Accounts gelöscht. Trotzdem lösche ich bei meinen Artikel vorsorglich alle Kommentare, die gegen folgende Regeln verstosse:

    1. Ich dulde keine Dutzendkommentare mit identischen und fast identischen Inhalten (auch dann nicht wenn durch die gleiche Person unter verschiedenen Namen erfolgen)!

    2. Ich dulde keine rassistischen oder sonstwie diskriminierenden Kommentare gegen Bevölkerungsgruppen im In- und Ausland!

    Herr Nabulon, aus diesem Grund habe ich ihren Beitrag gelöscht!

    3. Ich dulde keine beleidigenden und ehrverletzenden Kommentare gegen andere Vimentis-User!

    4. Ich dulde auch keine beleidigenden und ehrverletzenden Kommentare gegen natürliche oder juristische Personen!

    Frau Keller, Ihre Kommentare wurden vor allem wegen Verstoss gegen die Regeln 3 und 4 gelöscht!

    5. Ich akzeptiere nur themenbezogene Kommentare!

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    • Juli 19, 2021

      Herr Dieter Lohmann, sie haben Recht wenn sie sagen: Ich dulde keine rassistischen oder sonstwie diskriminierenden Kommentare (oder Handlungen) gegen Bevölkerungsgruppen im In- und Ausland!
      Wenn jemand unser Land wählt um hier zu leben war er schon immer willkommen, besonders wenn er sich selbst ernähren konnte, oder wenn er augenscheinlich Hilfe brauchte. Leute welche kriminelle Taten durchführen, handeln rassistisch und diskriminierend gegenüber der Bevölkerung, welche hier in Anstand und Frieden leben wollen, ob erst kürzlich zugezogen oder schon lange hier lebend. Leider war es aber schon immer so, dass es Leute gibt, welche sich den rücksichtslosen und brutalen Menschen anbiedern in der Hoffnung, sie werden von diesen verschohnt.

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    • Juli 19, 2021

      Gerade das Verhalten der Schweiz während des 2. WK zeigt, dass dem nicht so ist. Es war die Schweiz, die den Judenstern initiiert hatte. Viele an Leib und Leben bedrohte Juden, Sinti und Roma wurden nicht aufgenommen mit dem Argument “Das Boot ist voll”!

      Zudem haben Sie offensichtlich den Begriff “rassistisch” nicht verstanden. Nicht jede kriminelle Handlung ist rassistisch!

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    • Juli 19, 2021

      Meister Lohmann hätte im 2.WK natürlich alles besser gemacht, hätte keinerlei Fehler beganngen, hätte im Alleingang die Nazis besiegt.

      Im Nachhinein ist es immer einfach und billig, alles besser zu wissen und den Ängsten der Menschen Feigheit vorzuwerfen!

      Ich bin mir im Klaren, dass Fehler begangen wurden, aber das Volk zeigte vielfach Mut indem sie Flüchtlinge ins Landesinnere brachten und sie vor den Behörden versteckten. Viele Schaffhauser haben mir da einiges erzählt was in offizieller Geschichtsschreibung nie erwähnt wurde.
      Ich masse mir jedenfalls nicht an, ohne in der Lage dazumals zu sein, alles zu verurteilen. Es waren alles Menschen mit realen Ängsten!

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  • November 11, 2011

    Nach meiner Erfahrung sind die allermeisten Ausländer anständig.
    Leider ist eine Minderheit der Ausländer nicht anständig.
    Die unanständigen Ausländer können wir an die Grenze stellen.
    Die unanständigen Schweizer müssen wir leider behalten. Die nimmt uns keiner ab.

    Für viele Gerichtsurteile habe ich keinerlei Verständnis. Dieses Urteil gehört zu dieser Kategorie. Sollen kriminelle Ausländer wirklich solange in der Schweiz bleiben dürfen bis sie jemanden umgebracht haben?

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    • Juli 19, 2021

      Es ist unsinnig, ja gerade zu lächerlich, dass Sie hier suggerieren, dass aus harmlosen kleinkriminellen Ausländern automatisch Mörder werden!

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    • Juli 19, 2021

      “Bis 2002 folgten mehrere Verurteilungen wegen
      Körperverletzu​ng, Raub, …, Strassenverkehrs- … Delikten.”

      Alle diese Delikte können zum Tod eines oder auch mehrer Menschen führen!

      Warum sind den Linken grundsätzlich die Täter wichtiger als die Opfer??!!

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  • November 20, 2011

    Das Problem sind nicht die Urteile, sondern das sich ein souveränes Land wie die Schweiz einem solchen fügt. Das Problem hat nichts mit der Ausschaffungsinitativ​e zu tun sondern mit der Frechheit des EGMR sich das Recht zu nehmen zu entscheiden wer warum und unter welchen Umständen in der Schweiz leben darf.

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    • Juli 19, 2021

      Mein guter Steffen,

      Die Schweiz ist freiwillig Mitglied des Europarates (Volksentscheid!!!). Und hat sich damit freiwillig verpflichtet die Entscheide des EGMR zu akzeptieren.

      Weite​r ist es absolut naiv zu glauben, dass es in einer globalisierten und vernetzten Welt eine absolute Souveränität gibt (höchstens vielleicht in einem völlig isolierten Land wie Nordkorea)!

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  • Dezember 16, 2011

    Sie urteilen voreilig, sehr geehrter Herr Lohmann!

    Sie sollten wissen, dass aus einem Einzelfall keine Schlüsse gezogen werden können bezüglich einer umfassenden Regelung, wie das die Initiative anstrebt.

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  • November 16, 2012

    Wie ich bereits vor gut einem Jahr angekündigt habe, ist die menschenrechts- und verfassungswidrige Ausschaffungsinitiati​ve noch nicht umgesetzt.

    Das unter anderem darum, weil die Initianten alle Kompromissvorschläge abgelehnt haben und es unterlassen haben konstruktiv an einer Lösung mitzuarbeiten.

    Die​ Rechnung der SVP, die Nicht-Umsetzbarkeit der Initiative als Wahlkampfthema auszuschlachten, ging aber gewaltig in die Hosen:

    Die SVP war die grosse Verliererin der nationalen Wahlen 2011 und auch der kantonalen Wahlen 2012!

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