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Russisches Vermögen für Waffenkauf verwenden: EU bricht das Völkerrecht.

Ursula von der Leyen will Anlagegewinne aus dem russischen Vermögen, das innerhalb der EU nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine «eingefroren» wurde, dafür verwenden, Waffen für die Ukraine zu kaufen.

Die rechtliche Seite verhält sich allerdings so: Das Vermögen von Staaten geniesst Immunität oder ist jedenfalls vor entschädigungsloser Enteignung geschützt. Geld einzufrieren, ist im Konfliktfall erlaubt, so soll die Bewegung und Verwendung des Geldes in jeder denkbaren Hinsicht verhindert werden. Es darf nichts überwiesen und nichts abgehoben werden. Finanzinstitute dürfen ihren sanktionierten Kundinnen und Kunden Zinsen und sonstige Erträge gutschreiben, diese müssen aber ebenfalls sofort eingefroren werden.

Damit ist klar: Die Wortwahl aus der Suppenküche – «einfrieren» und «abschöpfen» – kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier mit Moral gegen Recht vorgegangen wird.

Die Moral lautet: Russland hat das Völkerrecht gebrochen, als es die Ukraine angegriffen hat. Also kann die EU das auch. Dass sie mit dieser Argumentation das Völkerrecht brechen oder zumindest biegen will, stellt die Union in diesem Punkt auf eine Stufe mit dem russischen Aggressor.“ (Oliver Stock in Weltwoche vom 21.3.2024)

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