Die Service Public InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... regelt aus
schliesslich die sogenannte Grundver
sorgung. Ihr Text sagt nichts darüber
aus, was zu dieser Grundversorgung
gehört und damit nicht an private Fir
men ausgelagert werden soll.
Nicht zur Grundversorgung müssten
etwa gehören: Internetanbindungen
über 3Mbit pro Sekunde, TV-Angebote
über das Festnetz, die Mobiltelefonie,
die Paketpost, das Postscheckkonto,
der Viertelstundentakt.
Was nicht zur Grundversorgung gehört,
kann rasch an private Firmen ausgela
gert werden. Dadurch wird der heutige
Zustand kaum verbessert.
05_2016
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