Ein Türke, der 2015 beim Bahnhof Affoltern ZH einen 85-jährigen Mann gegen einen einfahrenden Zug stiess, darf in der Schweiz bleiben. Gegen einen Abschiebungs-Entscheid wehrte er sich – nun ist seiner Beschwerde vor dem Zürcher Verwaltungsgericht stattgegeben worden, schreibt die “NZZ”. Das Gericht hob den Entzug der Niederlassungsbewilligung durch das Zürcher Migrationsamt auf, dies entgegen der vom SouveränDer Souverän ist der Träger der Souveränität eines Staat... angenommenen VolksinitiativeDie Volksinitiative ist ein politisches Recht in der direkte...: „Ausschaffung schwer krimineller Ausländer“. Der Mann darf also (wiederum wie all zu oft) trotzdem in der Schweiz bleiben.
Der Türke gab 2015 seinem Opfer von hinten mit beiden Händen einen Stoss gegen den Oberkörper. Der betagte Mann stiess sich dabei den Kopf am einfahrenden Zug. Danach fiel er nach Gerichtsangaben zwischen die Perronkante und den einfahrenden Zug auf das Gleisschotter und wurde noch vom Zug mitgeschleift.
Wie das Gericht schreibt, habe der Mann den Tatbestand der versuchten Tötung zwar erfüllt – allerdings in einem Zustand völliger Schuldunfähigkeit. Dies, weil ein Gutachter bei ihm eine chronisch paranoide Schizophrenie sowie Verhaltensstörungen durch Cannabis- und Alkoholmissbrauch diagnostiziert hat.
Mehrmals verurteilt
In der Schweiz fiel der Türke schon wiederholt negativ auf. Laut der «NZZ» beging der Mann Hausfriedensbruch, verübte Sachbeschädigungen, verstiess gegen das Betäubungsmittelgesetz und äusserte Drohungen gegen Beamte. Über einen Zeitraum von 11 Jahren sei er insgesamt 13-mal strafrechtlich verurteilt worden. Er hat also eindeutig mehr als einem Nachbar einen Apfel gestohlen.
Nun sei in der angeordneten stationären Massnahme ein gewisser Therapieerfolg erkennbar, schreibt das Verwaltungsgericht – die Rückfallgefahr sei gesunken. Zudem habe er als Ausländer der zweiten Generation ein grosses Interesse, in der Schweiz bleiben zu können. Denn der Mann habe keinen Bezug zur Türkei – weder sei er dort je in den Ferien gewesen, noch habe er Verwandte im Land.
«Er ist mittellos, hat keine Berufsausbildung und kaum einschlägige Sprachkenntnisse, weshalb es ihm sehr schwer fallen dürfte, bei einer Rückkehr in sein Heimatland wirtschaftlich und sozial Fuss zu fassen», schreibt das Gericht. Falls er seine Therapie aber nicht erfolgreich abschliesse, sei sein Fall erneut zu prüfen. Somit wurden wir Stimmbürger einmal mehr angelogen und hinters Licht geführt. Dies sollten wir uns bis zur nächsten Wahl gut merken.
Schlussfolgerungen
1. Ein typisches, ein sehr gutes Beispiel der Verlogenheit der FDP; SP, CVP + der Grünen Polit-Verschworenen, die sich damals schon gegen die SVP-Volksinitiative gemeinsam stellten, nämlich dass Wiederholungstäter ausländischer Krimineller unbedingt des Landes verwiesen und mit entsprechender adäquater Einreisesperre umgehend zu belegen sind. Das ist der Mehrheitswille der Bürgerinnen + Bürger in der direkten Demokratie der Schweiz. Eidgenossenschaft. Genau dasselbe ist in unserer Bundesverfassung in Art. 57 Ziff. 1 verankert, nämlich dass Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung verantwortlich sind.
2. Von allgemeinem öffentlichen Interesse wäre die parteiliche Zusammensetzung dieses Gerichtes jetzt zu erfahren, denn dieser Entscheid ist – meiner Rechtsauffassung nach – rein FDP, SP, CVP & Grüne überparteilich ideologisch begründet.
3. Die Mehrheit dieser Richter verstösst klar gegen unsere Bundesverfassung, weil sie die individuellen Interessen eines mehrfach rechtskräftig verurteilten Schwer-Kriminellen viel höher gewichtet, als das Interesse aller InländerAls Inländer werden alle in den Grenzen eines Landes wohnha... an die Sicherheit im öffentlichen Raum. Jetziger Tatort ist doch eindeutig ein öffentlicher Bahnhof in der Schweiz. Das Urteil verletzt auch das Erfordernis der VerhältnismässigkeitDie Verhältnismässigkeit (auch Verhältnismässigkeitsprin... schwer. Der Sicherheits-Anspruch von inzwischen 8,5 Millionen Bürger/Innen in der Schweiz geht festgestellten chronisch Kriminellen – ebenfalls mit Sicherheit ganz klar vor. Völlig unverständlich ist die Begründung der Richter/Innen, er könne sich in der Türkei kaum integrieren & sozialisieren. Fest steht bekanntlich aber auch, dass er seit mehreren Jahren in der Schweiz diese Möglichkeit bekam, es hier jedoch auch nicht packte, oder sogar gar nicht wollte. Also müsste ein Landesverweis für mindestens 10 Jahre oder gar ein Leben lang gerecht, somit unausweichlich sein, dies infolge schwerer Lernresidenz.
4. Mit Cannabis- und Alkoholmissbrauch kann also Jeder präjudiziell verbindlich, bereits einer Strafverurteilung in der Schweiz sofort entgehen. Mit ihrer weiteren richterlichen Begründung, er sei zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig gewesen, spottet ebenso jeglicher Rechtsauffassung. Zum einen 85-jährigen alten Mann, dann auch noch mit beiden Händen (was nur völlig bewusst geht) auf die Geleise vor einen einfahrenden Zug zu stossen, reichte seine Geistesgegenwart jedenfalls noch aus. Die Allerwelts-Alibiformel „besonderer Umstände“ wird also selbst hier (wie vor der Abstimmung ja bereits befürchtet und moniert) immer wieder – selbst bei einem mit so einem menschenverachtenden nekrophilen Charakter – klar missbräuchlich angewandt. Denn schlussendlich wurde er schon mehrfach kriminell strafrechtlich rückfällig, er damit seine Unbelehrbarkeit ja selber – mehr als zur Genüge – den zuständigen Behörden sowie den zuständigen Gerichten glasklar offenbarte, selber zur Genüge bestätig hat.
5. Einmal mehr dürfen wie uns Bürger von Politikern angelogen und verschaukelt fühlen. Man kann also durchaus – recht- & verfassungsmässig begründbar – auch in diesem Fall zu einem um 180° anderen Urteil kommen. Dies mit gut untermauerten Argumenten.
Quellenangabe:
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/asdf-10974179
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Kommentare anzeigen Hide commentsWer diesen Mann länger in der Schweiz verweilen lässt, erstaunlich war er schon alles auf dem Kerbholz hat, noch erstaunlicher mit Drogenkonsum wird man Schuldunfähig,
Ist in meinen Augen passiver Mittäter bei solchen Gewaltverbrechen. Inkl Richter die solche Urteile fällen.
Ist denn dieser “Gutachter” etwa mit Frau Sommaruga verwandt?
Was braucht es denn Alles, um einen Türken nach Hause zu schicken?
Jeder “Richter” und “Gutachter”, die gegen die Verfassung verstossen, sollten uneingeschränkt des Landes verwiesen werden!
Sollen sie doch in der Türkei solche Urteile fällen, sie werden dann sehen, wie alt sie dort werden!
Wir leben in einem Rechtsstaat! Die Gerichtentscheide kann man anfechten und am Schluss wird Recht gesprochen.
Eine strafbare Tat soll gesühnt werden, aber niemals auf Grund seiner Herkunft.
In diesem Fall ist es aber zweifelsfrei eine schwere strafbare Tat.
Ob wir in einem Rechtsstaat leben habe ich etwas meine Zweifel, da werden nicht selten die eigentlichen Opfer mehr bestraft als die Täter, besonders wenn diese aus “gutem Hause” sind.
Recht und Gerechtigkeit sind leider oft nicht das Gleiche.
Herr Emil Huber
Die Tat ist zu bestrafen und nicht die Herkunft. Meine Aussage!
Gebe Ihnen da vollkommen Recht Herr Bender !!!
Herr Bender, Sie glauben wohl selber nicht, dass wir einen Rechtsstaat haben. Die Schweiz ist ein Rechtsstaat für Leute, die sich einen guten Anwalt leisten können.
beb rofa
Wir leben in einem Rechtsstaat! Auch der Anwalt gehört zum Rechtsstaat.
Recht haben und recht bekommen ist eben zweierlei. Damit müssen wir uns abfinden. Ich glaube jedoch, dass wir im Verhältnis zu anderen Ländern im “Paradies” leben?
Ja, es ist wohl so, die Anwälte sind ein Teil des Systems. Die Verlierer in diesem paradiesischen System sind selber schuld, sie sind wohl einfach zu faul, um sich das Geld für Anwälte zu erarbeiten (Asylanten ausgenommen).
Ich bezweifle, dass es viele Länder gibt, die eine solche Anwaltsdichte wie die Schweiz haben.
Die Gesetzte und Regeln werden von den Regierenden so festgelegt, dass es immer verschiedene Auslegungen geben kann.
Dürfte die Judikative die Geldschöpfung in seiner Entstehung, Funktion und vor allem Auswirkung (Steuer- und Sozialzahler-Mythos als Phantom von der betreuten Bildung in den Köpfen eingehämmert) verstehen, wäre die Fakultät Ökonomie und die meisten Regierenden überflüssig.
In diesem Zusammenhang ist die Bevölkerung zu faul um sich an das eigene Denkvermögen zu erinnern um es zu aktivieren!
Bedienen sich die Geschäftsbanken aus den Kundenguthaben um Kredite zu gewähren und Eigengeschäfte zu tätigen? Natürlich nicht; denn es physikalisch nicht möglich!
Woher stammt die gesetzlich vorgeschriebene (Farce) Liquidität der Geschäftsbanken? Was sind eigentlich die sog. Eigenmittel?
Alle diese Fragen wurde von den Initianten der Vollgeldinitiative nicht beantwortet, weil sie das System auch nicht verstehen = Profilspiele? Noch schlimmer sind Jordan, Maurer und die meisten Wirtschaftsprofessoren, welche betrügen und lügen!
Artikel 19 Strafgesetzbuch, Absatz 1:
War der Täter zur Zeit der Tat nicht fähig, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln, so ist er nicht strafbar.
Artikel 19 Strafgesetzbuch, Absatz 2:
War der Täter zur Zeit der Tat nur teilweise fähig, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln, so mildert das Gericht die Strafe.
Artikel 19 Strafgesetzbuch, Absatz 3:
Es können indessen Massnahmen nach den Artikeln 59–61, 63, 64, 67 und 67b getroffen werden.
(Anmerkung: diese Massnahmen sind therapeutische Massnahmen)
Artikel 19 Strafgesetzbuch, Absatz 4:
Konnte der Täter die Schuldunfähigkeit oder die Verminderung der Schuldfähigkeit vermeiden und dabei die in diesem Zustand begangene Tat voraussehen, so sind die Absätze 1–3 nicht anwendbar.
Das sind SCHWEIZER GESETZE. Artikel 4, was die Schuldunfähigkeit durch Drogenkonsum ausgesetzt hätte, trifft nicht zu: der Angeklagte hatte bis dahin nie unter Drogen einen Mordversuch oder Körperverletzung begangen, wie man der Aufzählung der Straftaten durch Herrn Hottinger entnehmen kann, es war also nicht vorhersehbar das er durch Drogenkonsum fremdgefährdend werden könnte.
Gesetze von Rechtsstaaten erlauben sehr differenzierte Urteile. Tötet ein Mensch einen anderen Menschen kann das verschiedenste unterschiedliche Straftatbestände erfüllen: Mord (verwerflicher Beweggrund, skrupelloses Vorgehen), Totschlag (Handlung in einer nach den Umständen entschuldbaren hefrtigen Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung), fahrlässige Tötung (ohne Tötungsabsicht) usw.
Das Problem sind nicht die Gerichte oder die Richter, das Problem sind Leute die sich aufgrund einzelner Informationen zum Beispiel aus einem Presseartikel anmassen Gerichtsurteile zu beurteilen die im Verfahren selbst umfangreich ermittelt wurden, im Zusammenspiel mit Richter, Staatsanwaltschaft, Verteidiger, Sichtung von Beweisen, Anhörung von Zeugen und vielem mehr. Diese Reaktionen sind Paradebeispiele für den Dunning-Kruger-Effekt ( https://de.wikipedia.org/wiki/Dunning-Kruger-Effekt ).
Wenn jemand möchte das Straftäter künftig auch bei Schuldunfähigkeit entsprechend bestraft werden, dann soll er bitte politisch gegen die oben genannten Artikel im Strafgesetzbuch vorgehen (https://de.wikipedia​.org/wiki/Dunning-Kruger-Effekt ) … aber sich dann nicht ärgern, wenn auch gegen Schweizer Urteile gefällt werden die es an Differenzierung mangeln lassen. Denn unser Recht gilt für alle in der Schweiz, auch für Türken.
Herr Wagner
Herr Hottinger vertritt die Meinung, dass dieser Gerichtsentscheid klar politisch motiviert abgehandelt worden ist. Da bin ich gleicher Meinung, also ganz bei Herrn Hottinger. Rein politische Erwägungen und entsprechende Gerichtsentscheide gibt es tatsächlich, auch wenn manche es nicht wahrhaben wollen. Das Problem in diesem konkreten Fall sind auch nicht die Strafartikel, die kann man anwenden so oder so, oder eben auch gar nicht. Das Problem sind parteipolitisch ausgerichtet Richterinnen und Richter, welche diese nicht objektiv korrekt anwenden. Dies machen sie oft so, dass sie Straftäter & Strafartikel nur noch mit Samthandschuhen anfassen. Daraus kommt ja auch der Begriff Kuscheljustiz.
Die Gerichtsurteile könnten Sie nur beurteilen, Herr Forestier, wenn Sie die Urteilsbegründungen vorliegen haben, die meist weit umfangreicher ausfallen als irgendwelche Presseberichte. Ich nehme an, das ist nicht der Fall. Ich kann jedenfalls (siehe Gesetzeszitate oben) durchaus nachvollziehen das der Mann für nicht schuldfähig erklärt wurde, deshalb nicht bestraft und damit auch nicht ausgeschafft wurde. Natürlich haben Richter einen Ermessensspielraum, und das ist auch gut so. Wenn ein Urteil für Herrn Hottinger und Sie nicht nachvollziehbar ist heisst das noch lange nicht das es eine parteipolitische Entscheidung ist … vielleicht fehlen Ihnen einfach Informationen. Wobei ich nicht abstreiten will das es politische Entscheidungen gibt … im Zweifelsfall gehe ich jedoch nicht davon aus.
Es ist sicherlich so wie Sie sagen, Herr Wagner. Irgendwo gibt es bestimmt einen Artikel der festschreibt, dass wenn einer einen Joint geraucht hat, er nichts dafür kann, wenn er einen 85-jährigen absichtlich vor den Zug schubst.
Ausserdem ist der Möchtegernmörder ja Türke, mittellos und hat kaum Sprachkenntnisse. So konnte ihm logischerweise auch nicht erklärt werden, dass man sowas in unseren Kulturkreisen eher nicht macht. Deshalb ist sowieso nicht davon auszugehen, dass der Täter einen unmenschlichen Mordversuch gewollt hat.
Das war nur eine der Bereicherungen, welche wir von solchen Gewohnheitsverbrechern mit ausländischen Wurzeln inzwischen doch fast täglich empfangen dürfen. Völlig übertrieben sich darüber zu beschweren. Vielmehr wäre es unsere Aufgabe, solche „bunten“ Traditionen aus der Heimat der Anderswurzelschweizer endlich mittels genügend staatlichen Mitteln zu integrieren. Dann würde es allen besser gehen…
Ich finde es wichtig, dass Sie hier wieder einmal an diese schon fast vergessene, aber wohl „menschliche“ und „richtige“ Gesinnung aufmerksam machen.
Herr Knall, halten Sie solchen rassistischen Zynismus etwa für einen konstruktiven Beitrag in einer Diskussion?
Sie dürfen gegen Gesetze die Ihnen nicht passen gern politische Wege einschlagen, aber vergessen Sie eines nicht: auch wenn Ihnen das nicht passt gelten geänderte Gesetze dann für alle: wenn dann mal jemand aus ihrem Freundes- oder Familienkreis in einer psychischen Ausnahmesituation eine Straftat begeht würde das dann auch dort nicht berücksichtigt. Es gibt keine Ausnahmen für von Ihnen besonders verhasste Ethnien, eine Art “Causa Knall” oder so.
Rassistischer Zynismus, Herr Wagner? Wie kommen Sie darauf?
Ich habe doch nur Ihre politisch korrekten Darlegungen bestätigt! Und ich habe Sie sogar noch gelobt für Ihre aufopfernde Richtigstellung der verluderten “Gesinnung” der Herren Hottinger und Forestier gegenüber 85-Jährigen. Einer “Haltung”, die das urtümliche Bedürfnis unserer sprachlich nicht entwickelten und mordlüsternen Fremdwurzelbürger offensichtlich nicht genügend respektiert.
Warum jetzt diese unverdiente Schelte?
Herr Knall, ich würde Sprüche a la “man muss Türken erklären das man in unseren Kulturkreisen alte Herren nicht vor den Zug schubst” etc. nicht wirklich öffentlich stehen lassen, denn das sind Paradebeispiele für Verstösse gegen die Rassismus-Strafnorm.
Ihre primitive Vorstellung von Strafen als Form von “Rache” für Vergehen, damit sind Sie offensichtlich auch einige hundert Jahre in der Vergangenheit stehen geblieben.
Mehr habe ich zu Ihren zynischen Sprüchen dann auch nicht mehr zu sagen.
Wie soll man Nationalisten das Recht erklären? Sie biegen das Gesetz nach ihrem Gusto!
Bleibt ihnen unbenommen. Dagegen ankämpfen ist fast ein Ding der Unmöglichkeit, weil ihr Denkvermögen lässt keine “Belehrung” zu. Sie müssten ihren Charakter ändern?
Ach so deswegen die Schelte, Herr Wagner.
Sie waren da jedoch etwas unpräzis, wenn Sie gelesen haben, “man muss Türken erklären das man in unseren Kulturkreisen alte Herren nicht vor den Zug schubst”. Denn das wäre ja eine Verallgemeinerung. Das geht natürlich nicht.
Deshalb habe ich mich ja auch explizit auf den einen, im Artikel vorgestellten, unsere Kultur ausschliesslich als Individuum bereichernden Türken bezogen, der halt die von uns zu integrierende Tradition des „alte-Herren-vor-den-Zug-schubsen“ beispielhaft ausleben möchte, ohne von widersinnigen, hinterwäldlerischen, womöglich geradezu faschistischen Einschränkungen gebeutelt zu werden.
Die Schelte war also doch ungerecht. Sicher sehen Sie nun ein, dass ich mich auch da korrekt an die von Ihnen doch so aufopfernd verteidigten Gesinnungsvorgaben gehalten habe.
Ich kann da nur Empfehlen, dass man schaut wie ein Gericht in der Türkei einen Europäer behandeln würde der Drogen nimmt und dan versucht einem Türken das Leben zu nehmen.
Mit Sicherheit ist dieses Gericht nicht so verblödet wie hier und schützt den Täter !
Herr Gutier, Sie dürfen sich gern türkische Verhältnisse wünschen in der Schweiz, was Rechtsprechung und rechtsstaatliches Verständnis angeht, ich persönlich möchte das jedoch nicht.
Wieso nicht Herr Wagner? Auf dem Bahngleis stört es Sie ja auch nicht!
Und was war wohl zuerst da, die Türkische Kultur oder deren Rechtssprechung?
Zuerst, Frau Stutz, waren wohl die Bahngeleise da. Sonst hätte man ja die Kultur des „vor den Zug Schubsens“ gar nicht einführen können.
Und von „Rechtsprechung“ kann man in der Türkei wohl auch heute noch nicht sprechen…
Offenbar ist der Täter nicht schuldfähig. (Das entscheiden die Richter, nicht Forumsteilnehmer.)
Hier nochmals die Gesetze, welche in unserem Rechtsstaat in einem solchen Fall angewendet werden müssen:
Artikel 19 Strafgesetzbuch, Absatz 1:
War der Täter zur Zeit der Tat NICHT fähig, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln, so ist er nicht strafbar.
Artikel 19 Strafgesetzbuch, Absatz 2:
War der Täter zur Zeit der Tat nur TEILWEISE fähig, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln, so mildert das Gericht die Strafe.
Artikel 19 Strafgesetzbuch, Absatz 3:
Es können indessen Massnahmen nach den Artikeln 59–61, 63, 64, 67 und 67b getroffen werden. (Therapie)
@Herr Oberli
Sie machen ja kleine Fortschritte, bravo. Sie dürfen ihre persönliche Meinung j- immer sachlich bleibend – ja ausdrücken, auch hier bei Vimentis. Bei diesem Beitrag vermag ich kein “trollen” mehr festzustellen, oder nur ganz am Rande.
Zum Sachverhalt selbst:
Von allgemeinem öffentlichen Interesse ist immer auch die parteipolitische Zusammensetzung der Richter/Innen, will man die Bürger objektiv korrekt “aufklären”, öffentlich orientieren. Deser Entscheid ist – meiner Rechtsauffassung nach – rein FDP, SP, CVP & Grüne überparteilich ideologisch begründet. Die Mehrheit dieser Richter verstösst klar gegen unsere Bundesverfassung, weil sie
die individuellen Interessen eines mehrfach rechtskräftig verurteilten Schwer-Kriminellen
wiederum viel höher gewichtet, als das Interesse aller Inländer (Schweizer/Innen & Aisländer/Innen) an die Sicherheit im öffentlichen Raum, was die Bundesverfassung jedem Inländer zuspricht. Viel zu oft – so auch Sie Herr Oberli – missbrauchen den im neuen Strafrecht installierten troyanischen” Zusatz einer “Verhältnismässigkeit”. Ein Rechtsmissbrauch gar, weil mit diesem überdehnbaren Gummiartikel vielfach dann eben nur die schwerkriminellen Straftäter vor einem Landesverweis bewahrt werden sollen.
Hier argumentieren Sie wiederum für den Straftäter, einem heimtückischen Mordversuch: “Täter zur Zeit der Tat NICHT fähig, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln, so ist er nicht strafbar. Sie sind doch ansonsten nicht so dumm, denn damit suggerieren, animieren Sie bewusst und arglistig zur Handlung fähige Kriminelle sich kurz vor der Straftat noch einige starke Alkoholika hinter die Binsen zu kippen, womit er dann ganz sicher durchkommt, jedenfalls wenn Richter mit Ihrer politischen Einstellung zu entscheiden haben.
Und als konkrete, noch deutliche Kiritik an Ihnen, Sie machen sich so ebenfalls straffällig wegen ständiger Bevorzugung & Begünstigung von schweren Straftätern. Mittäterschaft nennt sich das im StGB. Da empfehle ich Ihnen, seien Sie in Zukunft besser auf der Hut.
Aha, Herr Oberli!
Aufgrund dieser Gesetze haben also die Richter „entschieden“, dass niemand „etwas dafür kann“, respektive belangt werden kann, wenn ein besoffener und bekiffter Türke mit ellenlangem sich über 11 Jahre erstreckendem Strafregister einen alten Mann aktiv und gewollt vor den Zug schubst, falls der Türke mittellos ist, keine Berufsbildung hat und immer noch kein Deutsch kann?
Und besonders strafmildernd soll sich auswirken, dass „es ihm schwer fallen dürfte, in seinem Heimatland wirtschaftlich und sozial Fuss zu fassen“? Und keine Rolle soll dabei spielen, dass es ihm offensichtlich noch viel schwerer fällt, mit seinem Gebaren in der Schweiz sozial und wirtschaftlich Fuss zu fassen?
So sind also die Schweizer Gesetze? Aha…!
Solch absurde Gerichtsentscheide, ist genau das, was das Volk nicht begreift. Und erzeugt indessen Wut. Wut, die sich danach in Fremdenfeindlichkeit manifestiert. Da fragt sich später Mancher verwundert, wie ist es möglich, dass plötzlich ein solcher Hass gegen Schwarze, Juden, Muslime, Zigeuner usw. entsteht!
Aber die Fähigkeit eine Entwicklung dieser Art im Voraus zu sehen, geht Leuten wie unserem Oberli, Peter und viele anderen sozial Engagierten Personen abhanden.
“(…) die Fähigkeit eine Entwicklung dieser Art im Voraus zu sehen (…)”
Damit wollen Sie offenbar sagen, die Richter in unserem Rechtsstaat müssten in weiser Voraussicht das Gesetz missachten, um Fremdenfeindlichkeit zu verhindern. So weit wie Sie habe ich tatsächlich nicht gedacht, als ich ganz einfach die geltenden Gesetze zitierte, Herr Hofer, entschuldigen Sie.
So wie ich es verstehe, Herr Oberli, will Herr Hofer offenbar sagen, die Richter in unserem Rechtsstaat müssten in weiser Voraussicht die Gesetze ANWENDEN um Fremdenfeindlichkeit zu verhindern. So weit haben Sie tatsächlich nicht gedacht, als Sie ganz einfach irgendwelche Texte aufgezählt haben, welche die Aufgaben der Richter unvollständig beschreiben.
Denn laut angenommener Ausschaffungsinitiative, also inzwischen gemäss unserer Verfassung, sind solche Leute wie der Typ im vorliegenden Fall eindeutig umgehend auszuweisen.
“Da fragt sich später Mancher verwundert, wie ist es möglich, dass plötzlich ein solcher Hass gegen Schwarze, Juden, Muslime, Zigeuner usw. entsteht!”
Dieser Hass entsteht nur bei Leuten, die nicht differenzieren können. Was leider viele nicht können…
Es sind eben vor allem Muslime, Herr Zoller, die nicht differenzieren können.
Und dann gibt es noch noch ein paar tumbe “Schweizer”-Nachplapperi, die sich erhaben fühlen, die menschenfeindliche Islamische Doktrin auch ihren nichtmoslemischen Mitbürgern aufzudrücken und die sich dann noch als bessere Menschen fühlen…
Alles Onkel Toms!
Der Mensch ist voller Fehler. Das Gegeneinander wird von Vorbetern kulturell trainiert und der Rechtsstaat muss Recht sprechen.. Ein Teufelskreis, es sind zudem Arbeitsplätze!