1. Gesellschaft

Wo bleibt der Respekt vor unseren Wurzeln?

Die Lin­ken wol­len die Schweiz auflösen, indem sie for­dert, dass die Schweiz der EU bei­tre­ten soll. Sie hat auch sonst Mühe mit un­se­rer Identität, wenn sie for­dert, dass Kreuze abgehängt wer­den. Liebe Hanni Schri­ber: Das Kru­zi­fix ist ein Sym­bol un­se­rer Kul­tur und wir sind nun mal, ob es den Gästen passt oder nicht eine christ­li­che Kul­tur. Natürlich kann man nun darüber strei­ten, ob ein Kreuz nicht genügen würde und es wirk­lich ein Kru­zi­fix sein muss. Aber wenn wir wirk­lich keine an­de­ren Pro­bleme ha­ben, dann geht es ein­deu­tig zu gut und ich möchte ein Land se­hen, wel­ches nur schon darüber dis­ku­tie­ren würde. In den Meis­ten Ge­bie­ten der Welt kann man froh sein, wenn man seine Re­li­gion ohne Le­bens­ge­fahr ausüben darf. Wer hier zu Gast ist hat sich an zu pas­sen heisst es zu Recht. Natürlich gehört auch To­le­ranz zu un­se­rer Kul­tur, aber auch die To­le­ranz hat Gren­zen und wem das Kru­zi­fix im Ge­richts­saal nicht passt, der kann ja wie­der in sein Hei­mat­land. Ich auf jeden Fall werde ihn nicht ver­mis­sen. Die ganze Dis­kus­sion zeigt je­doch noch was An­de­res: Wir haben völlig den Bezug zu Re­li­gio­nen ver­lo­ren und unser Wis­sen ist so klein, dass es schon fast pein­lich ist. So un­ter­schei­den die we­nigs­ten Me­dien zwi­schen Kru­zi­fix und Kreuz, ob­wohl die­ser eine er­heb­li­che Un­ter­schied dar­stellt. Die Dis­kus­sion um Egger und sein Glaube ohne Gott (Ein her­vor­ra­gen­der Vor­trag) wur­den in­stru­men­ta­li­sie​rt und es wurde miss­ver­stan­den, wie Egger kri­ti­siert wer­den kann, denn mei­ner An­sicht nach ist er ein gläubiger Mensch und alles an­dere als ein Athe­ist. Er ist ein Agno­s­ti­ker mit Ten­den­zen zur Mys­tik. Auch die Dis­kus­sio­nen um Hal­lo­ween zei­hen er­schre­cken­des Un­wis­sen. Fast nie­man­den ist es be­wusst, dass fast aus­nahms­los alle christ­li­chen Feste kel­ti­schen Ur­sprung sind. Die heid­nischen Feste wur­den übernommen und eb­ne­ten dem Chris­ten­tum den Weg und damit zurück zum Kreuz. Das Kreuz kommt bei den Kel­ten, bei den alten Ägyptern und bei den Sla­wen vor. Die Chris­ten haben nicht das al­lei­nige Recht dar­auf.

Michel Ebinger Rotkreuz

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NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
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Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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