Nach einem Ur­teil aus Strass­burg müs­sen die Behör­den in der Schweiz diese schwie­rige Frage jetzt be­ant­wor­ten. Ich frage mich, wieso die Schweiz ü­ber­haupt Eri­trea-Flücht­linge​ hat, die hier um Asyl nach­fra­gen. Die meis­ten die­ser Asy­lan­ten sind ja ge­wiss nicht mit einem Di­rekt­flug aus einem Nicht-EU-­Land in die Schweiz ge­langt, son­dern über das Ter­ri­to­rium eines un­se­rer Nach­bar­län­der die alle als si­chere Län­der gel­ten. Diese Leute hät­ten sich gemäss Du­blin-­Ver­ein­ba­r​ung ei­gent­lich der Re­gis­trie­rung im Schen­gen-Er­stan­kun​fts­land un­ter­zie­hen müs­sen, wes­sen sie sich wohl meist ganz be­wusst ent­zo­gen ha­ben. Dies wird die dafür Ver­ant­wort­li­che SP-­BR-S. Som­ma­ruga natür­lich an­ders se­hen.

Der eritreische Nationaldienst ist nicht nur militärisch, er kann auch zivile Pflichten beinhalten. Foto: Jack Kimball (Reuters)

Der eritreische Nationaldienst ist nicht nur militärisch, er kann auch zivile Pflichten beinhalten.

Foto: Jack Kimball (Reuters)

Es ist doch unhaltbar dass Richter in der Schweiz die Dauer des Militärdienst eines andern Landes (Eritrea) als anerkannter Asylgrund bezeichnet haben, und dies abwohl das formell gültige Asylgesetz eine Verweigerung des Militärdienstes ausdrücklich nicht als einen Asylgrund ausweist. Wie wäre es, wenn ein anderes Land der Schweiz vorschreiben würde, die Milizarmee sei menschenverachtend und wir müssten die Dienstzeit verkürzen (z.B. die jährlich sich wieder holdenden WK’s abschaffen). Da in Eritrea zu wenig Arbeit in der Privatwirtschaft vorhanden ist, scheint es sinnvoll mit einem allgemeinen Militärdienst das Land aufzubauen. Israel hat mit ähnlichen Schritten u. Ideen (Kibbuze) nach dem 2. Weltkrieg das Land vorwärts gebracht, die Wüste in eine blühende Nahrung spendende Landschaft verwandelt. Aber natürlich von Nichts kommt Nichts, man muss seinen Hintern schon mal hoch kriegen. Es ist ein Fehler, junge Dienst-Verweigerer (für mich Abenteurer & Ferienreisende) nach Europa zu locken und denen glaubhaft machen, sie würden hier auch Arbeit und …. eine freundlich gesinnte Frau finden. Der offizielle Militärdienst, der auch in Eritrea von Zehntausenden geleistet wird, soll Zwangsarbeit sein? Und was ist mit den zehntausenden jungen (z.T. recht hübschen) Eriträerinnen die ebenfalls diesen Dienst leisten wie auf dem Bild zu sehen ist. In der ersten Reihe neben vier jungen Männern vier junge Frauen, also 50 % zu 50 %. Schweizer Soldaten hätten sich wohl glücklich geschätzt mit jungen Frauen den Militärdienst absolvieren zu können. Und was ist mit unseren Frauen, gleiche Rechte erkämpften sie, gleiche Pflichten vernachlässigten sie. Das sind mit Sicherheit keine Zwangs-Straflager wie gewisse Hilfsorganisationen die natürlich davon profitieren immer wieder und immer noch stur behaupten. Sollen wir jetzt alle Eritreer umsiedeln und in der Schweiz aufnehmen? Da gibt es viel schlimmere Staaten. Und was Sie da behaupten, sind eben letztlich auch nur Behauptungen. Militärdienst ist kein Asylgrund, Zivildienst sowieso nicht. Punkt.

Rechtswidrig​e Zustände im Asylwesen

Nach dem europäischen Asylsystem (Dublin- Schengen Verträge) müssen ALLE ankommenden Schutzsuchenden dort ihr Asylverfahren durchlaufen, wo sie erstmals ihren Fuss auf europäischen Boden gesetzt haben. Wer in andere Länder weiterreist, muss zurückgeschickt werden. Könnte bitte nicht endlich jemand der unzähligen gut bezahlten Juristen diesen Sachverhalt Frau Sommaruga und Herrn Gattiker erklären? Sie sollten sich mal selbst über die GFK belehren lassen. Art. 31 – 33 statuieren klar und ohne weitere Einschränkungen, dass der Flüchtlingsstatus erlischt, sobald der Flüchtling ein sicheres Land erreicht hat, in welchem die ursprünglichen Fluchtgründe nicht mehr bestehen. Nach der GFK hätten also über 98 % der in die Schweiz gekommenen “Flüchtlinge” kein Anrecht auf einen Flüchtlingsstatus. Für diese Bestimmungen gibt (und gab) es gute Gründe, nämlich die Verhinderung des Missbrauchs des angeblichen Flüchtlingsstatus für Völkerwand erungen. Es handelt sich in casu folglich um illegale Zuwanderer (und nicht um Flüchtlinge). Sie begehen eine Straftat, auf die nach CH-Recht ein Jahr Haft steht (AuG 115). Und ja, ich weiss, ich bin böse, rechts und ein Populist, weil ich auf Rechtsstaatlichkeit bestehe.

Solche Personen die illegal sichere Länder durchqueren um sich hier ins gemachte Nest zu setzen dürfen gar nie den Status “Flüchtling” erhalten. Ein Blick auf die Weltkarte entlarvt diese Leute als Lügner und illegale Migranten. So sind die auch zu behandeln. Alles andere ist strafrechtsrelevante Beihilfe zum Asylmissbrauch.

Unter​ SP-BR-S. Sommaruga wird das Asylwesen so niemals genesen. Diese Bundesrätin verwechselt Ihren Job mit dem eines Hilfswerkes. Das ist das Problem. Er wäre gut, wenn Sie das Departement umgehend wechseln würde, da viele, wohl die grosse Mehrheit nicht untröstlich wären, wenn Sie zurücktreten würde.

„Zwangsarbei​t oder zumutbar?“

Fragen sie unsere 34’000 Eritreer. 86% davon sind in der Sozialhilfe und das bedeutet, 30’100 machen die hohle Hand und geniessen das Leben anstatt ihrem eigenen Land beim Aufbau zu helfen wie es sich für einen charaktervollen, anständigen Menschen nun mal gehört!

https://www.v​imentis.ch/dialog/rea​darticle/hilfe-fuer-f​luechtlinge-als-mitme​nschliche-pflicht-/

Ungerechtigkeit wird noch erhöht

Das Flüchtlingswesen ist derart pervertiert und schon lange zu einem grossen Geschäft verkommen. Hier wie dort leben Menschen davon den Transfer zu ermöglichen und hier die Einwanderer zu betreuen. Dass Leuten die Migration in unser Land gelingt die keine Aufenthaltsberechtigu​ng haben ist eine Tatsache mit der wir den optimalen Umgang finden müssen. Gefühlten 2 Milliarden Menschen würde es hier auch besser gehen resp. sind nach unseren Massstäben schlecht behandelt. Das tragische, wir werden derart überflutet dass Syrien-Aktionen wie damals mit den viernamesischen Boat People weder finanziell noch politisch möglich sind. Damit ist die Ungerechtigkeit sogar noch erhöht worden. Warum nimmt die Schweiz denn nicht wirkliche Flüchtlinge – primär einmal christliche Flüchtlinge selberausgesucht vor Ort, z.B. aus Aleppo in Syrien, bevorzugt auf. Dort sind bekanntlich jetzt 90 % der Häuser völlig zerstört dem Erdboden gleichgemacht. Ihnen ist erst einmal doch dringend Schutz zu bieten. Und nachdem der Fluchtgrund obsolet geworden, müssen sie natürlich wieder zurück ihre Heimat aufbauen helfen. Sehr teure Integrations-Massnahm​en entfielen auch für diese Geschäftemacher. Das wäre echte Flüchtlingshilfe die geboten ist, aber da würden halt die sehr teuren und für einige sehr profitablen Profite der “Asylindustrie” dahinschmelzen wie der Schnee an der Sonne, was ganz offensichtlich nicht genehm ist.

Subventionierung der Regierung von Eritrea mit Sozialhilfe-Gelder.

Da die SP & die grüne Partei im Parlament eine Erhöhung der Entwicklungshilfe nicht bekommen haben, wurde sehr wahrscheinlich dann dieser Umgehungsweg gefunden, denn diese Ungeheuerlichkeiten sind meiner Meinung nach auch politisch motiviert. Solange von jedem dieser “Flüchtlinge” Monat für Monat Geld nach Eritrea fliesst, tausende jährlich in ihrer Heimat (bewilligte) Ferien machen können, solange werden mehr und mehr kommen. Für die Machthaber in Eritrea ist dieses Geld ein wichtiger Faktor weiter “Flüchtlinge” zu exportieren. Unseren hinterhältigen Flüchtlingshelfern in der Schweiz dienen diese Menschen als Jobgarantie und Manipuliermasse im Asyl-Milliardenbeschi​ss.

https://www.aar​gauerzeitung.ch/aarga​u/kanton-aargau/eritr​eer-reise-aarburgs-so​zialvorsteherin-birch​er-kritisiert-nach-ve​rdachtsfall-den-bund-​130881842

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Comments to: Militärdienst in Eritrea zumutbar?
  • Juli 31, 2017

    Zuerst einmal möchte ich sagen, dass der Vergleich Israel und Eritrea nicht gemacht werden kann. Die Juden wanderten aus – und belegten Teile von Palästina (“dem gelobten Land”), weil sie eine eigene Nation gründen wollten, die sie vorher gar nicht hatten. Der Aufbau geschah zuerst durch Kibuzze und das Militär leistete Strukturelle vorarbeiten (.Der Militärdienst dauert 2 Jahre). Israel ist aber eine Willensnation und ist bis heute keine Diktatur geworden.
    Eritrea ist eine alte Nation. Die heutige Militärregierung darf man als Diktatur bezeichnen. Die Menschen haben keine Rechte. Der befohlene Militärdienst oder der zivile Arbeitsdienst ist unbegrenzt .(Das heisst, die Regierung bestimmt, wo und wie lange die Menschen für die Regierung arbeiten müssen. Und das kann lebenslang bedeuten. Eigene Entscheidungen sind der Bevölkerung nicht möglich. Ebenfalls gibt es keine demokratischen Gremien und klagen kann der Bürger nirgendswo, weil die unabhängige Gerichtsbarkeit schlicht nicht vorhanden ist.
    Eritreer könnten, wenn sie arbeiten dürften, für uns in dem Sinn gute MitarbeiterInnen sein, weil sie arbeiten voon zuhause aus gewohnt sind – auch in schwierigem Klima. Das tönt jetzt vielleicht etwas ausnützerisch. Aber wir kommen mit den Flüchtlingen nur weiter, wenn wir sie auch einsetzen können. Ob sie dann mit einem Teil des Lohnes ihre Verwandten in Eritrea unterstützen, ist ihre Sache. So wie Fremdarbeiter es bei uns immer getan haben. Auch Gefangene in Regensdorf schicken einen Teil ihres “Pekuliums” ihrer Familie nach irgendwo.

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  • Juli 31, 2017

    Der Fall Eritrea ist zur Existenzbedrohung für viele linke & grüne Politiker/Innen geworden, ebenfalls zur akuten Konkursbedrohung einiger CH-Gemeinden wie z.B. Aarburg im Kt. Aargau. Der Skandal ist gigantisch. Wer jetzt noch Fehler eingesteht nachdem jahrelang nur immer abgwiegelt und abgestritten wurde verliert seinen Job, mit Sicherheit aber seine ganze Glaubwürdigkeit. Die Angst geht um in Bundesbern.

    21 Jahre lang hat ein Mann aus einem nordafrikanischen Land in der Schweiz gelebt: Trotz zweier Kinder muss er gemäss Zürcher Verwaltungsgericht nun in seine Heimat zurück, wie ein heute Dienstag veröffentlichter Entscheid zeigt.

    Als 29-Jähriger war der Mann 1996 illegal in die Schweiz eingereist. Weil er eine falsche Identität angab, konnte er damals nicht ausgeschafft werden. 1999 heiratete er eine Schweizerin, mit der er zwei Kinder hat. Die Ehe wurde 2008 geschieden.

    Das Zürcher Migrationsamt verwarnte den Mann mehrmals und wiederrief im November 2014 dessen Niederlassungsbewilli​gung. Dies erfolgte zu Recht, hält das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich fest: «Das öffentliche Interesse an einer Wegweisung ist erheblich.»
    Die ungezügelte Asyl-Migration in unser Land wird unsere ganzen Sozialeinrichtungen kaputt machen. ALV, AHV, Sozialhilfe und auch die Krankenkassen kommen immer mehr ans Limit. Gratiswohnungen und viel zu grosszügige Bar-Leistungen für die Wirtschafts-Asylanten​ müssen für über 82 % der Asyl-Migranten auf Jahrzehnte bis unbestimmt von uns Steuerzahlern (ungefragt) finanziert werden. So kann das nicht mehr lange weiter gehen.

    http://bazo​nline.ch/schweiz/stan​dard/blinde-ideologie​-frisst-vernunft/stor​y/11851626

    http://​bazonline.ch/schweiz/​standard/straffaellig​er-familienvater-darf​-ausgeschafft-werden/​story/21996406

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    • Juli 19, 2021

      Ach Herr Hottinger

      Was Sie hier in diesem Kommentar machen ist nichts weiter als üble Nachrede: Sie verknüpfen das Verhalten einer Person, die sich ganz klar straffällig verhalten hat (steht ja auch so in Ihrem verlinkten Artikel) mit einer ganzen Gruppe von Personen – die zudem nicht zwangsweise aus dem selben Land stammen muss, da im Artikel lediglich von “einem Mann aus einem nordafrikanischen Land” geschrieben wird – aber klar, für Sie ist das alles ein einziger Brei. Ein Afrikaner ist wie alle anderen Afrikaner – ein Ausländer ist wie jeder andere Ausländer.

      Ihr Bezug ist somit nicht nur gegen die Diskussionsregeln (welche Sie ja gerne immer wieder herbeiziehen!) [1] sondern auch strafrechtlich relevant, da klar rassistisch [2] UND verleumderisch [3!

      Das wäre so als ob man einen direkten Bezug vom psychisch kranken “Breite-Mörder” [4] zu allen Menschen in der Nordwestschweiz ziehen würde: Dieser Typ ist psychisch krank – somit sind alle Basler Psychos und alle Basler Zeitungen Psycho-Zeitungen.

      ​Und wenn ich das dann noch vor dem Hintergrund sehe, dass Sie mir einmal mitteilten, dass Sie “nichts gegen Ausländer” hätten und dann solche Texte schreiben… Naja, dazu muss ich wohl nichts mehr sagen!

      [1] https://www.vimentis.​ch/d/dialog/regeln/ : “Beiträge, welche beleidigende, gegen die Person gerichtete, verleumderische, rassistische, pornografische oder rechtsverletzende Aussagen enthalten, sind nicht erlaubt”
      [2] http://www.ekr.admin.​ch/themen/d184.html : “Verbreiten einer Ideologie bzw. Propagandaaktionen, die Menschen oder Gruppen verleumden oder systematisch herabsetzen”
      [3] https://www.admin.ch/​opc/de/classified-com​pilation/19370083/ind​ex.html#a174 : “Wer jemanden wider besseres Wissen … beschuldigt oder verdächtigt, … wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.”
      [4] https://www.bzbasel.c​h/basel/basel-stadt/p​sychisch-kranker-brei​te-moerder-vor-gerich​t-er-gibt-seine-taten​-zu-129523344

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    • Juli 19, 2021

      J. Wolf Sie unterstellen Herr Hottinger hier etwas was er gar nicht ausdrückte, nämlich dass alle Afrikaner gleich seinen, nur weil er einen Afrikaner erwähnt der illegal einreiste, die CH-Behörde zum Narren machte, insgesamt 17 mal Straftaten beging, eine Schweizerin zur “Ehe” missbrauchte inbegriffen unter Zeugung von zwei Kindern. Und dies alles z.L. der Sozialkassen, also uns aller Steuerzahler. Oder bezahlen Sie keine Steuern? Oder wo konkret sehen Sie das was Sie hier öffentlich recht polemisch und wiederum verleumderisch gegen die Person Hottinger behaupten wie gehabt?

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    • Juli 19, 2021

      Hallo Herr Forestier

      Ich weiss nicht, wie ich etwas falsch gelesen haben soll:
      Im Blogbeitrag geht es darum, ob der Eritreeische Militärdienst zumutbar sei oder nicht.
      Der Kommentar von Herrn Hottinger beginnt mit “Der Fall Eritrea ist ….”.

      Es geht also ganz klar um Eritrea und um Menschen, die von dort kommen.

      Dann geht es noch kurz darum, ob irgendjemand glaubwürdig sein soll, der die Bundes- und Kantonsgesetze im Ausländer- und Asylbereich rechtskonform umsetzt.

      Und dann macht der gute Herr Hottinger einen Bogen zu einer Person, die ganz klar kriminell gehandelt hat, wo die Behörden korrekt (und erst noch im Sinne von Herrn Hottinger) gehandelt hat und die Gerichte diese behördlichen Handlungen geschützt hat.

      Was also soll ich aus diesem Bogen anderes lesen, als dass Herr Hottinger eritreeische Flüchtlinge mit dieser kriminellen Person gleichsetzt? Und wenn Herr Hottinger das nicht hätte tun wollen – wieso kramt er denn den Fall dieser kriminellen Person hervor um seine Warnung vor schief stehenden Krankenkassen und Gemeinden vor einem Konkurs zu illustrieren?
      Fehlen​ ihm die Beispiele, die tatsächlich einen konkreten Bezug haben?
      Sind ihm (allfällig vorhandene) Beispiele zu wenig krass? Zu wenig reisserisch?

      Viell​eicht können Sie besser in Herrn Hottingers Kopf hineinschauen – ich erkenne lediglich eine von der Sache her nicht gegebene Vermengung des Asylthemas mit kriminellen Tätigkeiten einer Einzelperson.

      Fall​s Sie eine andere Interpretation des Textes erkennen können – lassen Sie es mich bitte wissen!

      Vielen Dank

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  • Juli 31, 2017

    Guten Tag Herr Hottinger

    Das Flüchtlingsthema scheint eines Ihrer Lieblingsthemen zu sein. Nicht?
    Und wenn es nichts mehr neues dazu zu schreiben gibt, dann kramen Sie scheinbar auch gerne in der Mottenkiste herum und vermengen Tatsachen die gar nichts miteinander zu tun haben und beurteilen Vorkommnisse und Bilder mit einer Brille, die einem schon fast die Galle heraustreibt.

    “Wie​ wäre es, wenn ein anderes Land der Schweiz vorschreiben würde, die Milizarmee sei menschenverachtend…​”
    Mir ist kein Staat bekannt, der so etwas tun würde – aber die Schweiz fordert von Eritrea ja auch nicht, sie müssten ihren Militärdienst anders organisieren. Was unsere Richter aber zu beurteilen haben ist, ob das, was Eritrea “Militärdienst” nennt (Namen sind Schall und Rauch!) auch tatsächlich das ist, was in unserem Asylgesetz als “Militärdienst” bezeichnet wird. Wenn Sie nämlich andere Berichte lesen würden als nur die SVP-Propaganda, dann würden Sie herauslesen, dass das, was hier so nett mit “Militärdienst” bezeichnet wird wesentlich weiter geht: Eine Dienstzeit die von 18 bis 50 Jahren geht [1] und dass “Dienstpflichtige” unentgeltliche Arbeit für den Staat und sogar für ausländische Konzerne leisten [2].

    Klar, bemühen Sie dann wieder so wunderschöne Erfolgsstories wie der Aufbau Israels mit den Kibbuzim und einem Aufbau eines neuen Landes etc. Leider schliessen Sie mit solchen Vergleichen aber auch Ihr Auge davor, dass mit dem Aufbau der Kibbuzim tatsächlich etwas aufgebaut wurde, das zu einem WIR-Gefühl führte, das einen noch jungen Staat, der rundum von bösen Feinden umgeben war zusammenstand und GEMEINSAM etwas erreichte. Der Militärdienst und die Arbeit in den Kibbuzim hatte jedoch nie etwas miteinander tu tun. Das eine war das Eine – das andere war das Andere.
    Sie jedoch behaupten, dass genau das auch in Eritrea passieren würde und dass Menschen, die bei diesem “gemeinsamen Aufbau” lediglich faul seien und den gemeinschaftlichen Staat schädigen würden (“Aber natürlich von Nichts kommt Nichts, man muss seinen Hintern schon mal hoch kriegen”).
    Aber ich glaube kaum, dass man dies so schön 1:1 übertragen kann und darf!
    So wie ich die vorhandenen Berichte lese (sollten Sie auch einmal!), dann ist es eher ein “Du arbeitest für mich und ich kassiere alles für mich ein”. In unserer freien Welt würde so etwas eher unter dem Begriff “Sklavenarbeit” gehen und nicht als “Militärdienst”. Und schon sind wir wieder da, dass ein Gericht darüber entscheiden muss, ob der “eritreeische Militärdienst”, der eigentlich eher “eritreischer Sklavendienst” ein Asylgrund ist oder nicht.

    Was mich dann aber wirklich komplett daneben finde, sind Ihre sexistischen Sprüche wie “Schweizer Soldaten hätten sich wohl glücklich geschätzt mit jungen Frauen den Militärdienst absolvieren zu können.”
    Glauben Sie mir Herr Hottinger: Auch Schweizer Frauen schätzen es überhaupt nicht, mit Personen zusammen zu sein (egal ob Militär oder “zivile Arbeit”), die von sich behaupten, es sei eine Ehre, mit ihnen zusammen zu sein. Solche Sprüche sind einfach nur daneben – egal ob der Grund ein pubertärer oder ein “Altherren-Witz” ist! Sorry – aber DAS ist in der heutigen Zeit unterste Schublade und alles Andere als das was einen “charaktervollen, anständigen Menschen” ausmacht (dazu noch mehr weiter unten). Aber ja – es sagt einiges über Sie als Menschen und Ihre Glaubwürdigkeit aus in einer Gesellschaft, die doch weitgehend auf einer Gleichwertigkeit aller Menschen aufbaut.

    Wie inzwischen typisch für Herr Hottinger, werden auch in diesem Blogartikel munter Themen miteinander vermixt. So darf natürlich auch dieses Mal nicht fehlen, dass eine demokratisch gewählte Bundesrätin beschimpft und beleidigt wird. Natürlich unter dem “Deckmäntelchen der Rechtsstaatlichkeit”.​

    Die von Ihnen angeführten Artikel 31-33 der Genfer Flüchtlingskonvention​ (GFK) lassen nämlich auch nicht die Schlussfolgerungen zu, die Sie in Ihrem Artikel behaupten: In Art. 31 [3] steht entgegen Ihren Behauptungen nämlich nicht, wann ein Flüchtlingsstatus “erlischt” – sondern genau das Gegenteil davon, wann ein Flüchtlingsstatus zwingend gegeben ist: “Die vertragsschliessenden​ Staaten ergreifen wegen illegaler Einreise oder unrechtmässigen Aufenthalts keine Strafmassnahmen gegen Flüchtlinge, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen ….” Also konkret: Wenn ein Flüchtling direkt aus einem Land einreist, in dem er an Leib und Leben bedroht wird, DARF IHM DIE EINREISE NICHT ZUM VORWURF GEMACHT WERDEN. Selbstverständlich kann ein Land danach bestimmen, dass die Einreise ohne Erlaubnis verboten ist und das dann mit Strafen sanktionieren – aber dass Sie die Flüchtlingskonvention​ bemühen, um einen Flüchtlingsstatus ABZUERKENNEN ist weder sachlich noch rechtlich haltbar!
    Nehmen Sie das Ausländergesetz, nehmen Sie das Asylgesetz für solche artistischen Argumentationen – aber die Genfer Flüchtlingskonvention​ bietet definitiv keine Hand für Ihre Ideen!

    Aber wenn wir schon bei der FGK sind: In Artikel 33 (der nach Ihrer Meinung nach ja darlegen soll, wann der Flüchtlingsstatus ERLISCHT!) steht klar: “Kein vertragsschliessender​ Staat darf einen Flüchtling in irgendeiner Form in das Gebiet eines Landes ausweisen oder zurückstellen, wo sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Anschauungen gefährdet wäre.”
    Und wenn wir da wieder zum Thema Eritrea zurückkommen würden: Rückkehrer nach Eritrea müssten damit rechnen, in den sogenannten “eritreeischen Militärdienst” – oder besser gesagt den “eritreeischen Sklavendienst” – eingezogen zu werden. Gemäss GFK Art. 33 ist eine Rückführung also gar nicht möglich, da im “eritreeischen Sklavendienst” die Freiheit der Person definitiv nicht gegeben ist – diese aber durch die GFK explizit geschützt ist.

    “Fragen sie unsere 34’000 Eritreer. 86% davon sind in der Sozialhilfe und das bedeutet, 30’100 machen die hohle Hand und geniessen das Leben anstatt ihrem eigenen Land beim Aufbau zu helfen wie es sich für einen charaktervollen, anständigen Menschen nun mal gehört!”

    Da spricht wieder einmal mehr der Zwinglianische Geist aus Ihnen. Und in diesem Zusammenhang meine ich das definitiv NICHT etwas negatives. In der Schweiz hat genau diese Einstellung die Schweiz zu dem gemacht, was sie jetzt ist: zu einem arbeitsamen, sparsamen Volk. Dieser Zwinglianische Geist hat aber nur in dem Kontext einen Sinn, der sich hier in der Schweiz ergibt: Mit den geschichtlichen Zusammenhänge von Mittelalter, Katholischer Lehre, Feudalismus und dem Erwachen der Zünfte.
    Aber genau dieser Kontext, in dem dieser Zwinglianische Geist aus Ihren Worten kommt, ist bei den Menschen in Eritrea nicht einmal Ansatzweise gegeben:
    1. Ein Flüchtling hat es nicht so einfach wie ein Schweizer, eine Arbeitsstelle anzunehmen: Er muss im Gegensatz zu einem Niedergelassenen einen Arbeitgeber finden, der beim Kanton ein Gesuch einreicht, dass er diesen einen Flüchtling beschäftigen darf [4]. Also eine administrative Hürde, die sich nicht jeder macht, wenn er auch jemanden einstellen kann für den er keine administrative Klimmzüge machen muss.
    2. Diese Menschen kommen aus einem Land in dem sie am eigenen Leib erfahren durften dass die eigene Arbeitsamkeit nicht der eigenen Person zugute kommt sondern lediglich einer einzigen Person: Isayas Afewerki.
    Und von “Aufbau des Landes” kann da schon gar nicht die Rede sein – eher von “Ausbeutung der Menschen”!
    3. Die Definition eines “charaktervollen, anständigen Menschen” ändert sich sehr stark je nach Zeitalter, Geographie und der Gruppierung die gerade an der Macht ist. Während im katholischen Mittelalter ein “anständiger Mensch” unbedingt jeden Sonntag zur Kirche gehen musste und fleissig Beichten und Ablasse tätigen musste (egal was er dazwischen tat und wie gemein er seine Untergebenen behandelte!) war es im Zwinglianischen Zürich vor allem die Arbeitsamkeit, die einen “anständigen Menschen” ausmachten und in einem Online-Diskussionsfor​um ist jemand dann “ein charaktervoller, anständiger Mensch”, wenn er sich konstruktiv in eine Diskussion einbringt und sich nicht dauern abfällig über Frauen und Ausländer äussert.
    Sie können durchaus Ihre Meinung dazu haben, was denn nun einen “charaktervollen, anständigen Menschen” ausmacht – aber einen irgendwie daraus ableitbaren Rechtsanspruch können Sie nirgends einfordern!

    “Sol​ange von jedem dieser “Flüchtlinge” Monat für Monat Geld nach Eritrea fliesst, tausende jährlich in ihrer Heimat (bewilligte) Ferien machen können, solange werden mehr und mehr kommen.”

    Herr Hottinger
    Sie beziehen sich hierbei möglicherweise auf einen Artikel der BaZ [5] in dem davon die Rede ist, dass “Viele” in das Land reisen würden, in dem sie «an Leib und Leben bedroht» sind. Eine Zahl wird hier bewusst nicht gesagt. Lediglich, dass jedes Jahr “tausende Bewilligungen für Auslandreisen erteilt werden”, oder konkret rund 15’000 von Eritreern. Es gibt jedoch keinen rechtlich stichhaltigen Beweis, dass alle diese 15’000 Bewilligungen darin mündeten, dass die Personen tatsächlich in Eritrea waren. Hier drin sind auch Bewilligungen für den Besuch von Familienangehörigen in Deutschland, Frankreich etc. oder auch für das eritreeische Mädchen, das beim Schulausflug in den Schwarzwald dabei sein möchte.
    Es liegen dem SEM jährlich rund 20 Verdachtsfälle vor, wobei es 2015 zu sieben Aberkennungen deswegen kam.

    Diese Problematik darf man sicher nicht aus den Augen verlieren – aber seien Sie sich bewusst: Nur weil jemand von einer anderen Person sagt, sie sei jetzt dort und dort ist das weder ein Beweis dafür noch darf auf einer derartigen Aussage ein Entscheid über die Aberkennung des Flüchtlingsstatus gefällt werden!

    Sie schreiben von sich “Und ja, ich weiss, ich bin böse, rechts und ein Populist, weil ich auf Rechtsstaatlichkeit bestehe.”
    Wenn Sie tatsächlich auf “Rechtsstaatlichkeit”​ bestehen, dann dürfen “Heimreiser” nur dann tatsächlich sanktioniert werden, wenn ein rechtsstaatlich korrekter Entscheid von einem Richter gefällt wurde. Und ein rechtsstaatlich korrekter Entscheid kann nur aufgrund von Beweisen gefällt werden und nicht durch Gerüchte, Annahmen, Zeitungsartikel und Forderungen von Parteien.
    Und Beweise für solche Reisen müssten vom Staat erbracht werden – das kann er aber nicht, weil unsere tollen “bürgerlichen Parteien” dauernd auf der Sparschraube hocken und genau dadurch solche Abklärungen nur in einem kleinen Rahmen möglich sind.

    Da können Sie noch so sehr auf der demokratisch gewählten und wiedergewählten Bundesrätin herumhacken – solange ihre Arbeitskraft durch all die Hasstiraden der SVP blockiert wird, wird sie sich wohl nie diesem Thema widmen können!

    Viele Grüsse
    J. Wolf

    [1] https://www.amnesty.d​e/2015/12/2/eritrea-e​ndloser-militaerdiens​t-vertreibt-ganze-gen​erationen-aus-ihrer-h​eimat
    [2] http://www.taz.de/!52​35932/
    [3] https://www.admin.ch/​opc/de/classified-com​pilation/19510156/ind​ex.html#a31
    [4] https://www.fluechtli​ngshilfe.ch/arbeitsin​tegration.html
    [5] http://bazonline.ch/s​chweiz/standard/eritr​eer-machen-heimaturla​ub/story/28502813

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  • August 1, 2017

    Es ist ganz einfach: Der Miltärdienst in Eritrea ist absolute Pflicht und gilt unbegrenzt, solange es die Mächtigen wollen.

    Das ist ganz bestimmt nicht mit der Schweiz vergleichbar. Wer nicht will, wird auch nicht gezwungen. Selbst wenn er tauglich wäre. Dazu ist die Art und Dauer des Dienstes klar festgelegt und nicht unbegrenzt (ausser natürlich bei Ausbruch eines Krieges). Was für einen Sinn hätten auch gepresste und unmotivierte Soldaten, die bei ersten Gelegenheit desertieren?

    Eritr​ea ist ein dikatorisches Regime, das aber niemanden kümmert, da es keine aussenpolitische Ambitionen hat und auch kein Erdöl oder ander Resourcen hat.

    Der Vergleich mit Israel ist auch falsch. Zum einen ist Israel eine Demokratie und auch hier gibt es klar Regeln wie lange der Dienst ist und was zu tun ist.

    Insofern ist und bleibt Eritrea ein Sonderfall. Das hat nichts damit zu tun, das seien alles sowieso feige Deserteure und Versager.

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