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Sozialversicherungsre​cht: Im Zweifel gegen den Angeklagten

Macht sich einer in den Augen eines Be­trof­fe­nen als Mör­der oder Dieb ver­däch­tig, so geht man zur Po­li­zei. Diese neu­tra­le, fi­nan­zi­ell un­ab­hän­gige und öf­fent­lich kon­trol­lierte In­stanz wird dem Ver­dacht nach­ge­hen. Falls dazu eine Ob­ser­va­tion, eine Haus­durch­su­chung etc. er­for­der­lich scheint, so be­ur­teilt ein Rich­ter, ob sie an­ge­mes­sen ist– schliess­lich ist nicht jeder Ver­däch­tigte auch tatsäch­lich ein Täter.

Geht es nach dem neuen Sozialversicherungsre​cht und macht sich jemand in den Augen einer Sozialversicherung verdächtig, zu Unrecht Krankentaggeld, AHV-Ergänzungsleistun​gen oder IV zu beziehen, so beauftragt sie einen Privatdetektiv. Dieser ist in erster Linie der Versicherung Rechenschaft schuldig, er wird ja von ihr bezahlt, kontrolliert und in seiner Leistung bewertet. Falls für den Fall eine Observation erforderlich ist, so genehmigt diese kein Richter, sondern ein Versicherungsmanager.​ Und natürlich sind alle der Wahrheit verpflichtet. Aber sie sind auch dem Erfolg verpflichtet. Für den Detektiv heisst dies: Die Erwartung der Versicherung zu erfüllen. Und für die Versicherung: keine Leistung zu erbringen, die den Ertrag schmälern würde. Im Zweifelsfall also gegen den Angeklagten. Natürlich kann sich auch ein solcherart von einem Leistungsentzug Betroffener wehren, einen Anwalt nehmen und gegen die Versicherung klagen, damit sein Fall doch noch vor eine neutrale, gerichtliche Instanz kommt. Aber das ist mühsam und schwierig. Vor allem dann, wenn sich der Detektiv etwas zu sehr zugunsten seines Auftraggebers „geirrt“ haben sollte und der Betroffene tatsächlich krank, mittellos oder invalide ist.

Ein solches Sozialversicherungsre​cht ist unausgewogen und unfair. Es gehört abgelehnt. Zur Verfolgung von vermutetem Versicherungsbetrug sollen dieselben rechtsstaatlichen Prinzipien zur Anwendung kommen wie bei anderen Verbrechen auch.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Sozialversicherungsre​cht: Im Zweifel gegen den Angeklagten
  • November 15, 2018

    Dem gibt es nicht viel beizufügen. Genau, wenn schon Observation dann von staatlicher Seite, private haben da nichts verloren, da Interessenbindungen das Ergebnis verfälschen können und nachher Kranke gesund geschrieben werden um Gewinne der Versicherungen zu maximieren.

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  • November 15, 2018

    Herr Philipp Kästli
    Die Auswirkung der Geldschöpfung in der arbeitsgeteilten Wirtschaft gibt Auskunft, wer das Geld generiert und in Umlage bringt.
    Geldphysik in der arbeitsgeteilten Wirtschaft = Geldschöpfung Bankkreditnehmer aus dem Nichts + Umlage = Kaufkraft = Realwirtschaftsumsatz​! In diesem Umsatz ist auch der Pflichtumlageteil der sozialen Absicherung, wie alle anderen Wirtschaftsfaktoren enthalten. Die Abwicklung über die Lohnsumme, sollte längst beendet sein. Es kann niemals Geld fehlen! Wie bitte soll die Umlage über die Lohnsumme funktionieren, wenn die Erwerbsarbeit künftig immer mehr abnimmt? Frei verfügbares Monatseinkommen CHF 4’000 und der Pflichtanteil auf dem Lohnblatt CHF 996’000 = Brutto CHF 1 Mio.?

    Wer zahlt nun was? Es ist nur ein Verknappungsspiel der Regierenden, welche ihre Wichtigkeit längst verlieren würden, könnten die Menschen das Geldsystem verstehen.

    Es wird höchstens eine Monatsrente eingespart niemals eine Summe für eine willkürliche Periode. Diese Betrugslehrmeinung kann man aus den Medien als Mitspieler, lesen oder hören!

    Die Observation ist eine reine Demütigung und Schaffung von idiotischen Arbeitsplätzen. Der Berechtigte durchläuft ein Erkundungsverfahren. Gelingt ihm die Erschleichung von Leistung, so kann man das unter keinem Titel gutheissen. Doch die Lösung liegt nicht in der Observierung, sondern in rechtsstaatlichen Abläufen! Die Denunzierung ist reine Charaktersache kann aber ein Günstling überführen! Aber bitte mit normalem Ablauf. Erneute fachliche Abklärung, fertig!

    Die gleiche einfältige Diskussion wird nun auch mit dem frei verfügbaren Gegenwert der Arbeit von Ärzten geführt! Diese Zuordnung gehört längst bei allen Branchen auf den Prüfstand! Zuordnung nach J.B. Say, Produktivkraft im Einklang mit der Natur, statt Adam Smith, Wertschöpfung! Wir stehen im 21. JH. und diskutieren mit der Intelligenz aus dem Mittelalter!

    Mei​n NEIN habe ich bereits eingelegt, aber aus völlig anderen, wie beschrieben, Motiven!

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  • November 15, 2018

    Die Versicherungs-Institu​te sollten sich nach Herrn Kästlis Ansicht nach Aufkommen eines Verdachts also gleich an die Polizei wenden. Gründet der Verdacht z.B. auf einer blossen Denunziation,der wohl häufigsten Quelle des Argwohns, so ist es eher unwahrscheinlich, dass sich die Polizei damit befasst, weil sie handfestere Anhaltspunkte verlangen wird. Es kommt hinzu, dass diese Kosten von der öffentlichen Hand gedeckt würden, während die von den Versicherungs-Institu​ten ihre Privatdetektive selbst bezahlen. Von diesen Detektiven werden Beweise verlangt, doch wenn sie solche nicht beizubringen in der Lage sind, weil die Denunziation verleumderisch war, so werden sie auch auch mit grössten Ambitionen seinen Auftraggebern nicht zur Aufwandminderung verhelfen können. Die Bemerkung, im Zweifelsfall würde hier gegen den Observierten vorgegangen, ist hier somit absolut deplatziert; es gelten die Beweise des Detektivs und nicht dessen Meinungen, bei denen er sich „irren“ kann. Erst mit Beweisen werden sich die Behörden des Falls annehmen. Falsch ist übrigens auch die Behauptung, Observationen und Hausdurchsuchungen seien richterlich anzuordnen; richtig ist, dass dies Exekutivbehörden von sich aus veranlassen dürfen.

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    • November 16, 2018

      “Falsch ist übrigens auch die Behauptung, Observationen und Hausdurchsuchungen seien richterlich anzuordnen; richtig ist, dass dies Exekutivbehörden von sich aus veranlassen dürfen.”

      Die Gegner/innen sind nicht gegen Observationen. Die Initiative will aber, dass diese ohne richterliche Anordnung durchgeführt werden können. Das geht rechtlich überhaupt nicht. Wenn die Initiative angenommen würde, würde gegen solche Überwachungen mit Erfolg geklagt. Also bitte ein NEIN einlegen.

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    • November 16, 2018

      Herr Beck, wer bei seinem Nachbarn zufällig ein verdachtserregendes Vorkommnis entdeckt, so ist es gänzlich normal, dass er daraufhin von seinem Fenster aus diesen Nachbarn soweit als möglich und durchaus im Rahmen des Erlaubten näher beobachtet. Nach Ihrer Ansicht müsste hierfür aber das Plazet eines Richters eingeholt werden. Ich empfehle Ihnen als Adepten der Sophisterei, abzukehren vom weltfremden rechtsphilosophischen​ Grübeln nach Vorschriften, die jeden kleinsten Vorgang im Alltagsleben regulieren will.

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  • November 16, 2018

    Die Gegner/innen sind nicht gegen Observationen. Die Initiative will aber, dass diese ohne richterliche Anordnung privat durchgeführt werden können. Das geht rechtlich überhaupt nicht. Wenn die Initiative angenommen würde, würde gegen solche Überwachungen mit Erfolg geklagt. Also bitte ein NEIN einlegen.

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  • November 16, 2018

    Hier einmal ein Beispiel, was uns allen blühen kann in Zusammenhang mit Versicherungen:

    Ve​rletzter Büezer Christian Ettlin (33) kämpft gegen die Suva
    «Man glaubt mir nicht, dass ich in meiner eigenen Firma arbeite»

    Christian​ Ettlin (33) hat sich bei einem Sturz im März 2018 schwer verletzt. Für den Bauarbeiter ist der Unfall eine Katastrophe. Denn das dringend benötigte Krankentaggeld wird von der Suva nicht gezahlt. Warum, ist ein Rätsel.

    https://ww​w.blick.ch/news/schwe​iz/verletzter-bueezer​-christian-ettlin-33-​kaempft-gegen-die-suv​a-man-glaubt-mir-nich​t-dass-ich-in-meiner-​eigenen-firma-arbeite​-id15020571.html

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  • November 17, 2018

    Es handelt sich ausschliesslich um die Überwachung im Bereich von Sozialversicherungen,​ nicht im Bereich der Sozialhilfe – demnach um Sozialversicherungsde​tektive. Für solche Überwachungen sind richterliche Anordnungen nötig wie für alle anderen Observationen. Also NEIN.

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  • November 17, 2018

    Vimentis zählt 3 Argumente gegen die Vorlage auf, nicht aber das Hauptargument: Die Gegner/innen sind nicht gegen Observationen. Der Vorschlag will aber, dass diese OHNE richterliche Anordnung durchgeführt werden können. Das geht rechtlich überhaupt nicht. Wenn die Vorlage angenommen würde, würde gegen solche Überwachungen mit Erfolg geklagt. Also bitte ein NEIN einlegen.

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  • November 17, 2018

    Herr Kästli, Sie bringen es auf den Punkt: im Zweifel wird gegen die Menschen mit Beeinrächtigungen entschieden. Mit allen Mitteln wird versucht, Irrtümer zu Ungunsten der Versicherung zu vermeiden, was natürlich nicht möglich ist, es wird immer Personen geben, die Leistungen zu Unrecht erhalten. Im Sozialversicherungsre​cht gilt eigentlich das Beweismass der überwiegenden Wahrscheinlichkeit, es müsste logischerweise gleich viele falsche positive wie negative Entscheide geben. Folge der Behindertenfeindliche​n Praxis: Massive Kostenverlagerung auf die Steuerzahler der Städte, Zentrumsgemeinden und urbanen Kantone.

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