1. Ausländer- & Migrationspolitik

Asylunterkunft anstatt Heim für ältere + kranke Menschen

Betagte Schwei­zer

müs­sen raus,

Asyl­be­wer­ber

kom­men rein:

Das Alters- und Pflegeheim «Am See»

in Zollikon wird für 120 Migranten geräumt. 


Es liegt an prachtvollster Lage

direkt am Zürichsee

und verfügt über einen Park & Seeanstoss.

Me​​​​​​​​​​​​​​hr oder weniger sanfter Druck: Terrasse des Altersheims in Zollikon,

das bald als Asylunterkunft dienen wird.

Bild: Maya Wipf und Daniele Kaehr

Private Schenkung an die Gemeinde Zollikon

Im Jahr 1920 schenkte Major Heinrich Ernst der Gemeinde Zollikon einen stattlichen Teil seines Vermögens und ein Grundstück an der See­strasse 109 mit der Auflage, ein Heim für ältere oder kranke Menschen einzurichten. Dies geschah, und über Jahrzehnte genossen zahlreiche alte und pflegebedürftige Pensionäre die einmalige Aussicht, den direkten Zugang zum See und den wunderschön am Ufer gelegenen Park. Die heutige Gestalt erhielt das Alters- und Pflegeheim “Am See” 1970 durch den nach Süden gestaffelten Erweiterungsbau des renommierten Zürcher Architekten Robert Landolt. Atemberaubend ist denn auch das Zürichsee-Panorama, das die Homepage unter dem Titel “Herzlich willkommen im Wohn- und Pflegezentrum Zollikon” bietet. Dieselbe Willkommenskultur gilt demnächst rund 120 Asylbewerbern, die hier nach ent- sprechenden Umbauten eine Bleibe finden werden, wie sie an solcher Lage mit Sicherheit nur für die wenigsten Schweizer/Innen erschwinglich wäre.

Eine grosse Sauerei ist das, diese Zweckentfremdung von der Gemeinde Zollikon, nur um Asylanten – natürlich auch falsche – so fürstlich unter zu bringen an bester Lage. Sicher ist, dass sich wohl die wenigsten Schweizerinnen & Schweizer je selber so einen LUXUS werden leisten können. Der wahre Sinn, die Realitäten des Leben, das ist den zuständigen Behörden-Mitgliedern vom Migrationsamt in Bern, Kanotn & Gemeinde jetzt total abhanden gekommen.

Eine Umfrage mit 4808 Teilnehmern/Innen von “20 Minuten” ergab folgendes Resultat;
Asylbe​​​​​​​​​​​​​​werber statt Senioren in einem Gebäude direkt am See:
Was halten Sie davon ?
Das ist wirklich zu viel des Guten.

87 %

Ich finde es gut, wenn man Flüchtlingen eine neue Heimat bietet.

9 %

Ich weiss nicht.

4 %

Die Schweiz wird jetzt also in ein wahres Schlaraffenland umfunktioniert für eine Mehrheit von falschen Wirtschafts- & Armut-Migranten. Man kommt ja aus dem Staunen nicht mehr heraus. Dies ist jetzt aber eine Steilvorlage gegen das “verschärfte” Asylgesetz von Migrations-Chefin Frau S. Sommaruga, worüber wir im Juni 2016 jetzt abstimmen werden. Besteht eigentlich eine von den Befürwortern proklamierte “Verschärfung” hier darin, dass in solch ungewohnt prachtvoller Umgebung echte & unechte Asylanten sich schnell wohlfühlen können ? “Gooht’s eigentlich no” werden viele Arbeitslose und am Existenz Minimum lebende Schweizerinnen & Schweizer, natürlich auch die hier arbeitenden Ausländerinnen & Ausländer, sich kopfschüttelnd fragen.

Heimbewohne​​​​​r sind gar nicht begeistert

Eine Begeisterung der Heimbewohner darüber, dass sie nun ins neu gebaute “Wohn- und Pflegezentrum Blumenrain” weit abseits des Dorfzentrums umziehen müssen, ist nicht auszumachen. Zumal sie im Neubau an dezentraler Lage am Stadtrand von Zürich ihre Zimmer im ersten Stock beziehen müssen, wo keine schöne Aussicht mehr lockt. Die Minibalkone und der modische Sichtbeton sind auch nicht eben das, was ältere Menschen erfreut. Ein bisschen Seesicht gibt’s nur in den Attikawohnungen im vierten Stock, wo man für eine 3,5-Zimmer-Wohnung 5700 Franken Monatsmiete hinblättert. 133 Angestellte aus 22 Nationen werden sich um die einziehenden Seniorinnen und Senioren kümmern. Letzten Samstag ­haben Gemeindepräsidentin Katharina Kull (FDP) und Gemeinderat Marc Raggenbass (FDP) das neue Gebäude eingeweiht, welches die beiden gemeindeeigenen Alterszentren ­zusammenführt. Die Leiterin betont, dass “nach teilweiser anfänglicher Skepsis» sich nun ­«alle» auf den Umzug freuten.

Der Wunsch der Linken war dem bürgerlichen Gemeinderat offenbar Befehl. Nach dem nun anlaufenden Auszug der Pensionäre übergibt die Gemeinde Zollikon den Schlüssel einfach dem kantonalen Sozialamt. Dieses bezahlt anschliessend die Kosten für die baulichen Anpassungen, den Betrieb des Zentrums sowie die Betreuung für bis zu 120 Asylbewerber. Sie sei gespannt, wie die Zolliker auf dieses Durchgangszentrum reagieren würden, sagte die Gemeindepräsidentin der Zürichsee-Zeitung​​​​​​​​​​​​​​. Das Haus eigne sich gut für die Unterbringung von Flüchtlingen, und der Gemeinderat freue sich, «dass wir die Sicherheitsdirektion so unterstützen können». Vor allem habe man bei einem längeren Leerstand Hausbesetzungen befürchtet.

Eigentlich hätte der Gemeinderat die Liegenschaft von 3674 m2 für mindestens zehn Millionen Franken verkaufen wollen. Die Gemeindeversammlung folgte im September 2015 diesem Antrag mit dem Zufallsmehr von 101 gegen 100 Stimmen. Zwei anonym gebliebene SP-Mitglieder rekurrierten aber aufgrund eines Rechtgutachtens beim Bezirksrat gegen den Verkauf. Dies betrachte ich als respektlos, weil damit die eindeutige Testament Auflagen von Herrn Mayor Heinrich Ernst einfach kalt übergangen wurde. Ich verstehe auch nicht wieso die eindeutigen Auflagen des Erblassers denn so einfach und völlig widerstandslos missachtet werden können. Meiner Meinung nach hat die Gemeinde Zollikon auch nicht das recht die Liegenschaft zu verkaufen. Die Gemeinde hat vielmehr als Testament-Vollstrecke​​​​​​​r – in treuhänderischer Funktion – diese private Schenkung unmissverständlich und ausschliesslich im Sinne von Mayor Heinrich Merz weiter so zu verwalten.

Alles andere ist widerrechtlich

I​​​​​​​​​​​m Jahr 1920 schenkte Major Heinrich Ernst der Gemeinde Zollikon einen stattlichen Teil seines Vermögens und dieses Grundstück an der See­strasse 109 mit der verbindlichen Auflage,

ein Heim für ältere oder kranke Menschen einzurichten.

Ex-SP-Bundesrich​​​​​​te​​rin ist für Unterbringung von Asylanten

Auch die frühere SP-Bundesrichterin Vera Rottenberg setzt sich jetzt für die Blockierung ein und forderte noch im Oktober letzten Jahres eine “soziale Lösung”: Angesichts der Flüchtlingsströme lägen beispielsweise Asylwohnungen auf der Hand.”

Dass ein Asylzentrum mit Seesicht auch zu Neid führen könnte, glaubt man nicht, obwohl man sich auch bewusst ist, dass es eine wunderschöne Anlage ist. Der Seeanstoss bleibe ja für die Öffentlichkeit zugänglich. Es fragt sich nur, wie attraktiv dieser Park am See für die Öffentlichkeit noch ist, wenn ihn erst einmal 120 Asylbewerber in Beschlag genommen haben. Sicher ist jedenfalls, dass sich nicht weniger Eritreer, Afghanen & Schwarzafrikaner auf den Weg machen werden, wenn sie von ihren Verwandten und Bekannten erst einmal die Handyfotos vom Zolliker Strandleben am Zürichsee erhalten haben.

Ein abgeändert​​​​​es Asylgesetz würde die

Gemeindeautonomie untergraben

Z​​​​​​​​​​​olliko​​​n ist nicht überall, aber überall ist ein bisschen Zollikon. Was heute mit mehr oder weniger sanftem Druck auf die Gemeinden noch einigermassen freiwillig erreicht wird, kann nach Annahme des revidierten Asylgesetzes gemäss Artikel 95b dann auch zwangsmässig geschehen: “Der Erwerb von Grundstücken für Bauten und Anlagen zur Unterbringung Asylsuchender oder zur Durchführung von Asylverfahren sowie die Begründung dinglicher Rechte an solchen Grundstücken ist Sache des EJPD. Es ist ermächtigt, nötigenfalls die Enteignung durchzuführen.”

Das neue Asylgesetz gäbe ihnen ohne weiteres die Möglichkeit zur Enteignung in die Hand. Der Kanton Zürich träte dann wohl ziemlich autoritativ als Käufer in Erscheinung, der die Liegenschaft zu tiefstmöglichen Konditionen erwerben würde – ganz ähnlich, wie er es an der Goldküste direkt am See auch in Uetikon beim Gelände der chemischen Fabrik getan hat.

Die Bewirtschaftung eines Heimes für ältere oder kranke Menschen ist das eine, eine Asylunterkunft für 120 Personen einzurichten ist etwas ganz anderes, wozu infolge Zweckänderung eine Baubewilligung heute auch im Asylbereich immer noch erforderlich ist, mit Einsprache-Möglichkei​​​​​​​​​​​​​​ten der direkt betroffenen Anwohner in einer öffentlichen Bauauflage. Ein mögliche Einsprache-Begründung​​​​​​​​​​​​​​ – selbst ohne jede Umbautätigkeiten – ist unter anderem die zu befürchtende Zunahme von Verschmutzung & Lärm in unmittelbarer Umgebung der davon direkten betroffenen Nachbarn. Ihr Einbezug in einem öffentlichen Bau-Genehmigungsverfa​​​​​​​h​ren ist also durch die Gemeinde Baubehörde sicher zu stellen. Hier mag auch eine Befangenheit der Gemeindebehörden von Zollikon vorliegen. Eine öffentliche Bau-Ausschreibung mit Einspruchmöglichkeit ist jedoch eine verbindliche Vorschrift Kraft Kant. Baugesetzgebung & diesbezüglicher Gerichtspraxis. Diese legitimiert die direkt betroffenen Nachbarschaft (in einer Entfernung bis 900 Meter) zur formellen Einsprache selbst ohne jede Bautätigkeiten ausdrücklich.

Die Gemeinde Zollikon ist aber überzeugt, dass die Asylbewerber – in ein paar Jahren – wieder ausziehen werden. Ob die eidgenössischen und kantonalen Sozialbehörden dann das Gebäude jedoch auch freiwillig räumen werden, nach erheblichen Bau-Investitionen, steht jedenfalls noch “in den Sternen”.

Quellen​​​​​​​​an​​​​​​gaben;​

-​ Weltwoche, Ausgabe 17/2016,

– 20 Minuten, Ausgabe vom 28. April 2016

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Comments to: Asylunterkunft anstatt Heim für ältere + kranke Menschen
  • April 28, 2016

    Was Sie leider unterschlagen, Herr Hottinger, wenn Sie mit “Betagte Schweizer müssen raus, Asylbewerber kommen rein” den Eindruck erwecken man würde die bestehenden Bewohner zugunsten der Asylbewerber vertreiben: der Umzug war lange vorgesehen. Auch ohne Asylbewerber hätten die “betagten” Schweizer umziehen müssen.

    Was natürlich auch klar ist: hätte man die Liegenschaft nicht für Asylbewerber übernommen hätte man für diese ebenfalls irgendwo einen Platz finden müssen. Wie kommen Sie auf die Idee das das billiger wäre? Vor allen Dingen weil der Verzicht auf den Verkauf ja kein Verlust von 10 Millionen sind … immerhin bleibt die Gemeinde dafür im Besitz der Liegenschaft.

    Die Verwendung der Liegenschaft für soziale Zwecke entspricht sehr viel eher dem Gedanken des Vererbers als ein Verkauf, wobei die Liegenschaft dann unter Umständen bei irgendwelchen Immobilienspekulanten​​ gelandet wäre.

    Es gibt also kaum einen sachlichen Grund gegen die Nutzung des Gebäudes für Asylanten, nur einen unsachlichen: man gönnt den Asylbewerbern die Seesicht nicht. Das wiederum würde allerdings voll ins Bild passen.

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  • April 29, 2016

    Ich entnehme dem 20 Minuten Artikel, dass die Betagten sowieso hätten umziehen müssen. Die Gemeinde wollte das Gebäude verkaufen. Dass es jetzt als Asylunterkunft genutzt wird ist ein sozialer und pragmatischer Entscheid. Der Verkauf hätte übrigens genauso gegen die Bestimmung als Seniorenresidenz verstossen wie die jetzige Nutzung. Dass die Asylbewerber alte Menschen aus ihren Wohnungen vertreiben ist schlicht eine Propagandalüge von Rechtsaussen.

    http://www.20min.​​ch/schweiz/zuerich/s​t​ory/29165360

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    • Juli 19, 2021

      @ Th. Müller

      Stellen Sie sich bitte nicht dümmer als Sie sind, weil es geht überhaupt nicht was man will und was man nicht will, wieso diese PENSIONIERTEN ausgezogen sind, freiwillig oder nicht, das alles hat nicht zu interessieren, alleine die “Testamentarische Verfügung ist massgebend, was zu geschehen hat, nämlich;

      Ein SENIOREN HEIM & KEIN ASYLANTEN HEIM.
      Punkt.

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  • April 29, 2016

    F. Wagner,

    Sie schreiben wortwörtlich;

    “Was​ natürlich auch klar ist: hätte man die Liegenschaft nicht für Asylbewerber übernommen hätte man für diese ebenfalls irgendwo einen Platz finden müssen. Wie kommen Sie auf die Idee das das billiger wäre ?”

    Ich bin der Auffassung dass eine Unterkunft in den Bergen in einer stillgelegten Armee-Unterkunft mit Küche und alllem Lebens-Notwendigen viel viel günstiger kommt, als ein luxusiröse Villa an schönster Seelage im Kt. Zürich. Allgemein ist doch bekannt, dass ein gewöhnlicher Angestellter sich schon lange in der Stadt Zürich nur selten leisten kann infolge der saftigen Preise, wenn überhaupt mal eine frei wird.

    Wir müssen unsere Landesgrenzen wieder selber kontrollieren, die Mehrzahl der Schengen/Dublin Staaten praktizieren dies seit 2015/16 ja auch aus naheliegenden Gründen. Es kann so eine erste Triage der Asylbewerber vorgenommen werden, die Einschleusung von Terroristen verhindert werden.

    Die echten Flüchtlinge mussen wir selbstverständlich auf nehmen. In den Bergen sind diese Flüchtlingen dass in Sicherheit, zwar sehr einfach wie ein Soldat untergebracht, da wäre jeder Flüchtling sehr dankbar für die herzliche Aufnahme.

    So wie es aber jetzt läuft seit Jahren, wollen die Asylantragsteller nicht in die Berge, weil dies ja einmal schon praktiziert worden ist, diese unechten Asylanten sich beklagten, sie seien zu abgelegen platziert.
    Der offensichtlich eigentliche Grund war aber, dass sie dort erschwert Drogenhandel, Diebstähle oder gar Vergewaltigungen vornehmen können. Echte Asylanten werden nämlich wohl kauf kriminell, weil sie genug Unterstützung bar auf die Hand & genügend Naturalien bekommen.

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    • Juli 19, 2021

      “Ich bin der Auffassung dass eine Unterkunft in den Bergen in einer stillgelegten Armee-Unterkunft mit Küche und alllem Lebens-Notwendigen viel viel günstiger kommt, als ein luxusiröse Villa an schönster Seelage im Kt. Zürich. “

      Da ist ein Gebäude das der Gemeinde gehört und das zukünftig leersteht. Es gibt überhaupt keinen vernünftigen Grund dieses Gebäude NICHT für Asylanten zu nutzen.

      Geplant ist die Nutzung als Durchgangszentrum, also während der ersten Monate des Asylverfahrens. In dieser Zeit brauchen die Leute Kontakt zu Behörden, Beratungsstellen und so weiter … wie stellen Sie sich das vor in irgendeiner einsamen Bergunterkunft weit weg von allem? Fahrdienst? Taxi?

      Zudem erklärt Ihr Beitrag nicht warum Sie lügen indem Sie behaupten das die Seniorenresidenz “für Migranten geräumt” wird. Der Artikel auf den Sie sich beziehen schreibt davon nirgendwo etwas, ganz im Gegenteil: schon am Ende des zweiten Absatzes steht “der Umzug war schon lange vorgesehen”. Ich bin sicher Sie haben das gelesen.

      Ihr Umgang mit Wahrheit ist höchst leichtfertig.

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    • Juli 19, 2021

      dito

      Bei allen Teufelsfesten – wirkt der Parteihass doch am besten.

      – Goethe, FAUST II, 4 (Mephisto)

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  • April 30, 2016

    Herr Hottinger für einmal in bester Gesellschaft. Blick-Schlagzeile von heute:

    Wie Redaktor Mörgeli Asyl-Skandale bastelt:

    http://ww​w.blick.ch/news/polit​ik/altersheim-raeumun​g-fuer-fluechtlinge-w​ie-redaktor-moergeli-​asyl-skandale-bastelt​-id4974392.html

    Da​ ist wohl die Weltwoche die “Lügenpresse”.

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    • Juli 19, 2021

      Der Blick ist für mich keine glaubhafte Quelle, insbesondere dieser Artikel
      ist es nicht, nämlich objektiv. Die Stossrichtung des Blick ist bekannt.

      Herr Mörgeli hat diverse Namen & die ganzen Zusammenhänge logisch benannt, so gehe ich davon aus, dass er der Sache vorher wirklich auf den Grund gegangen ist, alles andere wäre ja grob fahrlässig und ein Bumerang.

      Ich selber sehe jede Äusserung – VOR ALLEM VON PARTEIMITGLIEDERN RECHTS WIE LINKS – selber ein mal unter objektiven Gesichtspunkten an, dann liegt die ganze Wahrheit vielfach, aber nicht immer, in der Mitte.

      Ich bin jedem Menschen dankbar, der Missstände aufdecken hilft.

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    • Juli 19, 2021

      Hören Sie doch auf mit den Ausreden. Selbst der Artikel auf den SIE SELBST sich beziehen, der aus 20 MInuten, hat klar ausgesagt das der Umzug schon lange geplant war. Es wäre auch unlogisch ein funktionierendes Alters- und Pflegeheim aufzugeben für Flüchtlinge.

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    • Juli 19, 2021

      Sie sind dermassen naiv, das ganze haben sie doch vorher abgesprochen und so geplant, das geht dann nicht so subito wie Sie meinen.

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  • Mai 1, 2016

    Was die Weltwoche in die Zeitung druckt würden meine Kinder nicht mal mit Handschuhen anfassen. Kann man den Kanton Zürich eigentlich dafür verklagen, dass er den so jämmerlich rechercheunfähigen Schreiberling Mörgeli jahrelang als Institutsleiter entlöhnt hat?

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  • Mai 4, 2016

    Lieber Herr Hottinger
    Ich habe vor geraumer Zeit Ihre Frage nicht beantwortet. Das war kein böser Wille oder Desinteresse. Leider habe ich zwischenzeitlich immer wieder Schwierigkeiten bei Vimentis einzusteigen und kann so keine Kommentare, bzw. Antworten auf Kommentare schreiben.
    Das passt jetzt nicht zu Ihrem Beitrag, aber ihc kann den damaliegen nicht mehr finden.
    LG
    I. Votava.

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  • Mai 10, 2016

    Mit dem neuen Asylgesetz sollen jetzt noch mehr Scheinasylanten importiert werden, die Schlepper wird es freuen, weiterhin ein Milliarden-Geschäft mit Menschenhandel. Warum sollten wir diese Schande noch finanzieren ?. Hilfe für echten Flüchtlinge in Not-Zelt-Unterkünften​ muss man viel mehr unterstützen, so bleibt ihnen ihre Heimat erhalten, und 100 CHF haben dort 800 bis 1200 an Kaufkraft.

    Hilfe vor Ort für echte an Leib und Leben Verfolgte, die ÄRMSTEN der Armen ist jetzt vor zu ziehen. Aber kein Cash unkontrolliert wieder mit der Giesskanne ausgiessen, sondern für gezielte Hilfsprojekte, diesmal mit strikter Überwachung, dass die Hilfe auch tatsächlich bei den Bedürftigen ankommt.

    Zur vorliegenden Revision des bestehenden Asylgesetzes ein klares NEIN, das bestehende Asylgesetz ist zeitgemäss, man muss es halt anwenden;

    Das abgeänderte Asylgesetz ist eindeutig eine Mogelpackung;

    http​s://www.facebook.com/​svpkantonluzern/video​s/1110756688991482/

    Darum ein überzeugtes NEIN.

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    • Juli 19, 2021

      Drogen dealende Asylbewerber aus Nigeria;

      https://w​​​ww.youtube.com/watc​h​?​v=e6HRi4tEsZM

      ​Di​e ARMUT der Rentner von heute in Deutschland, der Schweiz, in Frankreich und anderswo, fast überall in Europa heute das gleiche schnell zunehmende Elend. Ich meine, nach einem fleissigen, arbeitsreichen Leben, haben diese alten Menschen ein würdigeres LEBEN sich sprichwörtlich selber verdient.

      https://​​​www.youtube.com/wat​c​h​?v=_S4H94nL2rY&no​ht​ml​5=False

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    • Juli 19, 2021

      SIe konstruieren einen Zusammenhang zwischen Drogendealern und Altersarmut, der schlicht nicht da ist.

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    • Juli 19, 2021

      @ Thomas Müller

      Wenn den Nigerianischen Asylantragstellern, welche zu 98,5 % nur i.d. Schweiz kämen, um kriminelle Dinger zu machen gemäss persönlicher Aussage des früheren Chef des Migrations-Amtes in Bern – und diesen klein- & gross Kriminellen Kost & Logis ohne wenn und aber bezahlt wird, viel zu viele alten Pensionäre aber bei der Wohlfahrt betteln gehen müssen, so hat dies wohl einen Zusammenhang.

      Dies nenne ich eine bösartige Provokation, denn ich nehme mal nicht an, dass sie wirklich derart beschränkt sein sollen.

      Wieder typisch F. Wagner Manier, also seien sie nicht so feige und stellen endlich ihre wahre Identität auf dem Vimentis-Profil rein.

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  • Mai 21, 2016

    1. Wenn ich die Beiträge hier so mal schnell überfliege, so komme ich schnell zur sehr traurigen Erkenntnis, fast alle gehen zu schnell, viel zu oberflächlich an dem moralisch ethischen Grundsatz vorbei, den vom Erblasser wortwörtlich genau verfügten Inhalt in seinem Testamentes – ausschliesslich im Sinne von Herrn Major Ernst – ohne jede zeitliche Begrenzung für ALLE ZEIT genauestens zu erfüllen. Am Inhalt gibt es nichts zu rütteln, somit ganz sicher keinerlei ZWECKÄNDERUNG rechtmässig möglich ist.

    2. Es ist mir nämlich genau so ein weiterer Fall bekannt, wo ebenfalls eine Verschiedene ihr ganzes Vermögen, das Land und ihre Immobilien, ihr ganzes Leben selber geführte eigene Hotel- und Restaurant Betriebe ebenfalls der Gemeinde in ihrem Testament vermachte, ebenfalls mit der Auflage, dass diese Betriebe immer aufrecht zu erhalten seien, z. G. der Mit-Menschen. Nach 21 Jahren nahm der Gemeinderat – als Vertreter der Gemeinde – aber genau eine solche Zweckänderung vor, indem er diesen verfügten Verwendungszweck einfach aufgehoben und durch Schulzimmer und einen Kindergarten ersetzen liess. Weil diesbezüglich Missbräuche in der Art halt immer wieder vorkommen, muss dringend testamentarisch auch verfügt werden, dass z.B. ein Anwaltsbüro die ordnungsgemässe Verwendung immer gewährleistet, so traurig, ja bedenklich diese Notwendigkeit auch sein möge. Über solche Machenschaften sollte man in meinem Artikel hier sachlich reden können – pro & kontra – im gegenseitigem RESPEKT einer gegenteiligen Meinung als der eigenen – nicht andere der Lüge & der Inkompetenz zu beschimpfen.

    3. Der Sachverh​alt der verfügten Bedingungen in Zollikon durch den Erblasser;

    I​​​​​​​​​​​​m Jahr 1920 schenkte Major Heinrich Ernst der Gemeinde Zollikon einen stattlichen Teil seines Vermögens und dieses zur sachlichen Diskussion stehende Grundstück an der See­strasse 109, mit einer verbindlichen Auflage wie folgt;

    EIN HEIM FÜR ÄLTERE UND KRANKE MENSCHEN EINZURICHTEN.

    Dies​ wurde offenbar bis zum heutigen Tag auch so eingehalten. Das,​​ und nur das sind die objektiven Fakten die es auf unbestimmte Zeit – nämlich für IMMER – genauestens weiterhin zu respektieren gilt. Davon ist eine öffentlich rechtliche Gemeindeverwaltung keinesfalls ausgenommen. Ist Jemand anderer Meinung, kann er/sie seine Meinung sachlich hier darlegen. Meiner Rechtsauffassung nach hat jedoch die Gemeinde Zollikon KEINERLEI RECHT die Liegenschaft zu VERKAUFEN ohne die genau gleiche Auflage der Zweckbestimmung (der neue Besitzer könnte ohne dies ja dann auch machen was er will).

    4. Zweckänderung;

    Ob nun ein Asylheim z.B. für Flüchtlinge, Wirtschaft- und Armut-Migranten unter diesen Voraussetzungen legal und keinerlei ZWECKÄNDERUNG darstelle, darüber kann hier diskutiert werden, aber ganz ohne zu emotionale Beschimpfungen, Unterstellungen zu greifen, die soll ein absolutes no go sein und bleiben.
    Persönlich bin ich jedenfalls der Meinung dass eine ZWECKÄNDERUNG gemäss Baugesetz auf Gemeinde- & Kantons-Ebene hier eindeutig vorliegt.

    5. Die Begründung;

    Es kommen ja zu rund 80 % grösstenteils junge kräftige Männer zwischen 15 bis ungefähr 35 Jahren grösstenteil aus dem nahen Osten, Asien und Afrika als Asylantragsteller in die Schweiz. Ob sich dem zu Folge – bei dieser UMNUTZUNG/ZWECKAENDER​UNG noch von einer Erfüllung des schriftlich verbindlich ausformulierten Willens des Major in seinem Testament gesprochen werden kann, oder nicht, das soll ausschliesslich das nüchterne Diskussions-Thema hier sein. Ich selber meine NEIN, es ist genau das Gegenteil der Verfügung im Testament.

    5. Rechtsgrundlage in der BAU-GESETZGEBUNG Gemeinde & Kanton

    Alleine die im Baugesetz abzuhandelnde Fragen – z.B der möglichen zusätzlichen Emm- & Im-Missionen welche eine direkte betroffene Nachbarschaft voraussichtlich in der Folge zu tragen hätte, muss in einem demokratischen Rechtsstaat geprüft werden können. Genau darum verlangt das Baugesetz auch bundesweit in allen Kantonen immer auch eine öffentliche Publizierung in der betreffenden Gemeinde des Objektes, eben unter Einbezug dieser Nachbarschaft & unter Gewährung zur Einsprache. Unsere Bundesverfassung beinhaltet ja ebenfalls das Recht auf “rechtliches Gehör”. Dies ist Bestandteil und Voraussetzung eines demoktratischen Rechtstaates, welcher nun mal von UNTEN nach OBEN zu funktionieren hat. Dann ist es auch eine Frage der Wertschätzung der Behörde den betroffenen Menschen gegenüber.
    Auch darum hat der Testament-Begünstigte​ die Gemeinde Zollikon – in treuhänderischer Funktion – diese private Schenkung unmissverständlich und ausschliesslich – im Sinne von Major Heinrich Merz weiterhin in seinem Sinne zu verwalten, ausschliesslich und ohne jegliche “faulen Kompromisse”.

    6. Meine Schlussfolgerungen


    A​lles andere ist eindeutig widerrechtlich, auch ethisch fragwürdig, gelinde gesagt. Und mit NEID hat dies auch rein nichts zu tun – wie hier in meinem Artikel wiederum von den Befürwortern den Kritikern krass diffamierend vorgeworfen wird.

    Die Rechtslage ist eindeutig.

    7. Die bevorstehende Abstimmung über ein revidiertes ASYLGESETZ.

    Das ist ja auch der Grund, wieso Bundesrätin S. Sommaruga im am kommenden 05. Juni 2016 zur Abstimmung kommenden Asylvorlage, die Gemeinden, die Kantone, ebenso direkt betroffene Nachbarn, sogar private Liegenschaft- & Grundeigentümer durch ENTEIGNUNG künftig völlig aus schalten möchte, Dies nur um recht selbstherrlich überall eine Asylunterkunft einrichten zu können, wo es ihr gerade beliebt. Als Vorsteherin des Migration-Amtes in Bundesbern will sie vom Souverän nun die Vollmacht, über dies alles SELBER bestimmen zu können, von OBEN nach UNTEN. Jeder/Jede Stimmbürger/In überlege sich darum selber dies alles jetzt in RUHE und entscheide danach seinem Gutdünken und Gewissen entsprechend.

    Ich selber werden ein NEIN einlegen, empfehle es auch allen Anderen, es auch so zu handhaben.

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  • Mai 31, 2016
  • Juni 2, 2016

    Falsche & schönste Versprechen locken auch die falsche Flüchtlinge an;

    https://www.yo​utube.com/watch?v=r5Z​iEX0C2PE&feature=yout​u.be

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  • Dezember 17, 2016

    Diese mehrheitlich Migranten schätzen hier Kost und gratis Schlafplatz in einer Villa am Zürisee, und am Tag haben sie dann Zeit, zum “drögelä”.

    Eine junge Frau Ursula schreibt;

    “Ich denke immer noch an gestern und reg mich auf: ich war im Migro in Sulgen und beobachtete wie der Drogenhandel der Asylanten zwischen den Gestellen ablauft. In einem Gang verhandeln, hinterm nächsten Gestell die Übergabe und dann trennt man sich wieder und einzeln machten sie sich auf den Weg in die Asylunterkunft! Dort stehen ein par Secjurity und spielen am Handy! Läck reg ich mich auf, aber es nützt ja nichts !”

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    • Juli 19, 2021

      Die Ursula (Nachnahme ist bekannt) hat sich im AT als echte lebendige Leserin (ob Schweizerin oder Ausländerin, egal, sind ja alles Inländerinnen die hier gemeinsam (in der grossen Mehrzahl) friedlich zusammenleben. Die Ursula schüttet ihr Herz aus wegen einer zufällig wahrgenommenen Alltags-Erfahrung beim Einkauf mutig zu Wort, aber was “Fake Oberli” hier wieder für ein Abenteuer-Geschichtch​en daraus macht i.S.

      rechtsextremer Diffamierungen,
      ist schon nicht mehr erstaunlich,
      weil schon fast sein Gewohnheits-Recht,
      und natürlich wieder alles anonym,
      was hinterhältig, gar feige ist,
      das alles spricht allein für sich.
      (Link funktioniert auch nicht)

      *******

      ​Indianische Weisheit:

      “In der inneren Stille hört jede Bewegung des Denkens auf
      und das Herz beginnt zu sprechen.
      Die Einsamkeit festigt die Liebe,
      macht sie demütig und einzigartig.”

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