Die Volkswahl des Bundesrates
Die Volkswahl des Bundesrates, ist eine langfristige Stärkung unserer Landesregierung. Das Volk legitimiert den BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... für seine Regierungsaufgabe und das ist höchste Zeit. Fremde Mächte geben uns seit längerer Zeit den Takt vor. Wir wollen keine fremden Richter, welche uns vorschreiben wie wir abzustimmen haben. Die seit langem angeschlagene Landesregierung kann mit der Volkswahl des Bundesrates wieder Vertrauen zurückgewinnen, es ist höchste Zeit.
Das parlamentarische Wahlverfahren stösst an seine Grenzen, wir wissen das sicher seit der Abwahl von Ruth Metzler durch ihre eigene Partei oder aber der Abwahl von Christoph Blocher. Diese beiden Tatsachen zeigen eines klar auf, wie intransparent und unberechenbar das jetzige System ist. Mit der Volkswahl des Bundesrates erhalten wir Stabilität und Kontinuität, dass zeigen die Erfahrungen in den Kantonen. Mit der Volkswahl des Bundesrates wird die Schweiz gestärkt.
Wenn Bundesräte durch das Volk gewählt werden, müssen sich diese nicht despektierlich gegenüber dem eigenen Souverän verhalten. Die Bundesräte wären dem Volk und nicht irgendwelchen ausländischen Regierungen und internationalen Organisationen verpflichtet. Deshalb sage ich mit Überzeugung JA am 09.06.13.
Marcel Hegelbach
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Kommentare anzeigen Hide commentsWenn der Bunedsrat durch das Volk gewählt würde, dann hätten fleissige Hintergrundarbeiter, denen die Sache wichtiger ist als persönliche Medienpräsenz, keine Chance.
Die fremden Mächte sind meiner Ansicht nach vor allem die Finanzmärkte und Grosskonzerne, die die verschiedenen Staaten zum Zwecke der Steuervermeidung und Renditeoptimierung gegeneinander ausspielen. Diese kann man am ehesten durch grenzübergreifende Kooperation in die Schranken weisen, und dafür braucht es dossiersichere Führungskräfte, nicht markige Populisten.
Herr Hegelbach: Ich sehe die Vorteile und Nachteile. Die Nachteile überwiegen. Deshalb Nein.
siehe http://www.vimentis.ch/dialog/readarticle/keine-experimente-mit-unserem-politischen-system/?open=3167&jumpto=60855
Die penetrante Art, mit der Sie in drei verschiedenen Blogs den gleichen Text posten und dem Leser von dort einen Link auf Ihren immergleichen Beitrag in einem vierten Blog aufdrängen, Herr Kremsner, nervt schon ziemlich.
Sie verstossen damit übrigens auch gegen die Diskussionsregel Nr. 4: “Jeder Beitrag darf nur einmal veröffentlicht werden. Mehrfache Veröffentlichung in einem oder verschiedenen Blogs ist nicht erlaubt.”
Lassen Sie doch solche Mätzchen; wer Ihre Argumente lesen will, wird sie auch ohne Zwang leicht finden können.
Herr Hegelbach
Ich stimme Ihnen zu, dass das parlamentarische an seine Grenzen stösst. Nun, dies ist mit jedem Wahlverfahren so, denn es gibt kein perfektes Wahlsystem. Die Frage ist also höchstens, welches die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen sind und welche Vor- oder Nachteile wir schlussendlich bevorzugen.
Ob wir durch die Wahl des Bundesrates durch das Volk wirklich die von Ihnen erwähnte Stabilität und Kontinuität erhalten, wage ich zu bezweifeln. Der, aus meiner Sicht inadäquate Vergleich des Kantonsrates mit dem Bundesrat, unterstützt Ihre Argumentation nicht.
Wenn der Nationalrat, die gewählte Vertreter des Volkes und zugleich Teil des Volkes sind, nicht in der Lage sind den Bundesrat auf eine sinnvolle Art und Weise zu wählen, warum soll dann eine Volkswahl dies ändern?
Ich sehe die Nachteile die eine Volkswahl mit sich bringen würde, den Nachteilen gegenüber der jetzigen Situation, zu schwerwiegend und gravierend für unsere politische Stabilität in der Schweiz.
Deshalb befürworte ich ein NEIN ….
Sicher, Herr Hegelbach SVP, mit der BR-Volkswahl würden die Bürger ein zusätzliches Recht erhalten. Stärkung der Volksrechte – grundsätzlich gut, ist auch meine erste Reaktion.
Mehr Rechte – mehr Pflichten, ist aber der Zwilling dieses Grundsatzes und fordert entsprechende Proaktion.
Denn neben dem Recht, den Bundesrat zu wählen, übernimmt das Volk automatisch auch die Pflicht, den Bundesrat direkt zu überwachen, zu führen und nötigenfalls zu sanktionieren. Wie soll das gehen?
Realistisch ist doch folgendes zu erwarten: Die Bundesräte würden sich als Volksvertreter fühlen und daraus ableiten, ihre eigenen Handlungen und Entscheide als im Namen des Volkes legitimiert erklären zu können. Mit den Mitteln der Initiative und des Referendums ist aber der Flut der immer mehr in die Gesetzgebung einfliessenden Macht des Bundesrates und seiner Verwaltung nicht beizukommen.
Diese Aufgabe kann nur das Parlament mit all seinen Kommissionen und Ausschüssen übernehmen. Wenn es dort bei den BR-Wahlen jeweils hapert, so sollten wir als Wahlbürger eher dafür sorgen, dass wir ein Parlament wählen, das dieser Obliegenheit auch gewachsen ist.
Unser Problem Nummer eins ist zurzeit der Bundesrat, der mit allen Mitteln versucht, die Souveränität der Schweiz zu mindern und unser Land in die Abhängigkeit einer One-World-Überwachungs- und Reglementierungsobrigkeit zu verstricken.
Aus meiner Sicht ist jetzt sicher nicht der richtige Augenblick um diese Regierung auf Kosten des Volksparlamentes weiter zu stärken. Zugunsten der Volksrechte sollten wir vom Prinzip her nicht die Anzahl der vom Volk direkt Gewählten erhöhen, sondern wir sollten die Kompetenzen der nicht vom Volk Gewählten hinreichend einschränken.
Mich erstaunt nicht wirklich, dass heute die ehemalige Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, SP, sich für die Volksinitiative einsetzt.
http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/ex-sp-bundesraetin-micheline-calmy-rey-wirbt-fuer-svp-initiative-126518746
Theoreisch hätte ich es lieber so belassen wie es war. Ich fand das “alte System” gut, bis an diesen denkwürdigen Tag, als das Parlament wie sagt man (mir fehlen die netten Worte dazu) spielte.
So ist es scheinbar Zeit, etwas neues zu versuchen. Bin mir noch nicht ganz sicher, aber ich tendiere immer mehr zu einem JA.
Der von Ihnen verlinkte Artikel bestätigt, Herr Nabulon, genau meine Befürchtungen.
In Aussagen wie: “das Parlament hat gegenüber der Regierung zuviel Gewicht” oder: “dass die Regierung über eine grössere Legitimität verfügt, wenn sie direkt vom Volk gewählt wird” kann man ablesen, welches Machtpotenzial sich Bundesräte von einer Volkswahl versprechen.
Und diese Legitimität soll dann in “ein bisschen mehr Führungsstärke für den Bundesrat beim Entwickeln eigener (!) Visionen” eingebracht werden.
Mirangstmach…
Danke für die vielen Feedbacks! Wenn Bundesräte durch das Volk gewählt werden, müssen sich diese nicht despektierlich gegenüber dem eigenen Souverän verhalten. Die Bundesräte wären dem Volk und nicht irgendwelchen ausländischen Regierungen und internationalen Organisationen verpflichtet. Deshalb sage ich mit Überzeugung JA am 09.06.13.
Und dazu stehe ich immer noch!
Was ich bei Ihrer Argumentation nicht verstehe, Herr Hegelbach SVP: Woraus leiten Sie ab, dass sich die Bundesräte ohne Volkswahl despektierlich gegenüber dem Souverän verhalten müssten oder dass Bundesräte gegenüber ausländischen Regierungen Verpflichtungen haben sollten, solange sie vom Parlament gewählt werden?
Lesen Sie Zeitung oder sehen sie Fern?
Das parlamentarische Wahlverfahren stösst an seine Grenzen, wir wissen das sicher seit der Abwahl von Ruth Metzler durch ihre eigene Partei oder aber der Abwahl von Christoph Blocher. Diese beiden Tatsachen zeigen eines klar auf, wie intransparent und unberechenbar das jetzige System ist. Mit der Volkswahl des Bundesrates erhalten wir Stabilität und Kontinuität, dass zeigen die Erfahrungen in den Kantonen. Mit der Volkswahl des Bundesrates wird die Schweiz gestärkt.
Die von Ihnen genannten Wahlmauscheleien des Parlaments, Herr Hegelbach SVP, konnten nur entstehen, weil es keine klaren Vorgaben für die Bundesratswahlen gibt.
Zwar hat noch jeder Parlamentarier beteuert, fest zu Konkordanz und Zauberformel stehen zu wollen. Doch das Problem ist, dass diese Formeln eben nirgends verbindlich definiert worden sind. Mit einer vom Volk bestimmten Zauberformel in der Verfassung würden die Mauscheleien verunmöglicht.
Tatsächlich gestärkt durch die Volkswahl wird einzig die Macht des Bundesrates.