1. Umwelt, Klima & Energie

Erfolgreiche Klimaklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Absurd!

Wegen der globalen Problematik des Klimawandels sind einzelne Klima-Schutzmassnahmen in europäischen Ländern für eine Verbesserung der Lage für einzelne Personen oder Gebiete unerheblich.

Müssen nun demokratische Klimaschutzdebatten eines Landes, welche zu lange dauern, über NOTRECHT von den nationalen Exekutiven abgekürzt werden? Macht das Pandemie-Notrecht Appetit auf Nachfolge?

Wo soll das denn enden mit den “Menschenrechten”? Wird man dereinst beim EGMR auch gegen zu wenig Wohnraum oder Einkommen klagen können, weil damit die Grundbedürfnisse einer Einzelperson nicht erfüllt werden?

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