Wegen der globalen Problematik des Klimawandels sind einzelne Klima-Schutzmassnahmen in europäischen Ländern für eine Verbesserung der Lage für einzelne Personen oder Gebiete unerheblich.
Müssen nun demokratische Klimaschutzdebatten eines Landes, welche zu lange dauern, über NOTRECHT von den nationalen Exekutiven abgekürzt werden? Macht das Pandemie-Notrecht Appetit auf Nachfolge?
Wo soll das denn enden mit den “Menschenrechten”? Wird man dereinst beim EGMR auch gegen zu wenig Wohnraum oder Einkommen klagen können, weil damit die Grundbedürfnisse einer Einzelperson nicht erfüllt werden?
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Kommentare anzeigen Hide commentsEv. hilft dieser Artikel zu verstehen, dass die Schweiz \”schludrig\” gearbeitet hat und die Hausaufgaben nicht gemacht hat … (Urteilsbegründung und Begründung \”nicht eintreten\” seitens Jugendlichen Portugal u.a. auch nachzulesen …)
https://www.republik.ch/2024/04/11/die-tueren-fuer-klimaklagen-sind-hiermit-weit-aufgestossen-worden?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=republik%2Ftemplate-newsletter-taeglich-2024-04-11