Im 13. Jahr­hun­dert war eine Frau die mäch­tigste Per­son im Ge­biet der heu­ti­gen Schweiz. Sie hiess Eli­sa­beth von Wet­zi­kon und war von 1270 bis 1298 Fürstäbtissin de​​​​​​​​r Für­st­ab­tei Fraumüns­ter in Zürich. E­li­sa­beth war eine Toch­ter des Frei­herrn Ul­rich von Wet­zi­kon. Erst­mals er­wähnt wird sie 1265 – als Nonne im Fraumüns­ter. Ihre Er­nen­nung zur Äb­tis­sin 1270 war um­strit­ten; den Aus­schlag für ihre Ein­set­zung gab dann der Bi­schof von Konstanz, Eberhard II. von Waldburg.

Ein Fürsta​​​​​​​bt war der Abt einer Fürstab​​​​​​​​tei der zum Reichsfürsten des​​​​​​​​ Heiligen Römischen Reiches „gefürstet“ worden war, was mit dem Recht von Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat, einem der drei Räte des Reichstags des Heiliges Römisches Reiches, einhergehen konnte. Er übte in Personalunion mit seiner geistlichen Macht auch weltliche Herrschaft über ein Territorium aus, dem er als Landesherr vorsta​​​​​​​​nd. Die Reichsvogtei Fraumünster unterstand direkt dem König.

Elisabeth wurde so zur mächtigsten Frau im Gebiet der heutigen Schweiz. Das Kloster stand im 13. Jh. auf dem Höhepunkt seiner Macht und verfügte über riesigen Grundbesitz von Süddeutschland bis in die Innerschweiz. Elisabeth besass ausserdem das Münzreg​​​​​​​​al, das ihr am 25. Januar 1274 durch Rudolf I. von Habsburg verliehen worden war; sie hatte ihn im Jahr zuvor fürstlich bewirtet. Elisabeth verpachtete die Zölle von Zürich, wählte den Bürgermeister und seinen Stellvertreter und war oberste Richterin der Stadt. Das Fraumünsterkloster führte auch die städtische Kanzlei. Elisabeth hatte weit über ihre Fürstabtei hinaus Beziehungen und politischen Einfluss. Es sind 170 Rechtsurkunden mit Elisabeths Namen erhalten.

Nachdem Rudolf IV. von Habsburg 1273 deutscher König geworden war, kam es zu einer Entfremdung der Fürstabtei von den Habsburgern, weil Rudolf habsburgische Ministerialen als Reichsvögte einsetzte und unerlaubt Reichssteuern einzog. Nach Rudolfs Tod 1291 führte sie deshalb Zürich in ein befristetes Schutzbündnis mit Uri und Schwyz gegen Habsburg. So wurde Ritter Arnold von Silenen durch Elisabeth der Meier (Verwalter)​ über​​​​​​​ die fürstäbtlichen Besitzungen in Uri und 1291 Landammann von U​​​​​​​​ri. Mit der beginnenden Verselbständigung der Stadt Zürich nahm Elisabeths Macht nur unbedeutend ab.

 

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