U. a. die So­zi­al­de­mo­kra­ti​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​­​s​c​h​e​ Par­tei der Schweiz ist gegen Steu­er­pri­vi­le­gie​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​n​ für Baulandbauern:

ZITA​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​T:​ “Die​ SP lehnt den Gesetzesentwurf ab, da er darauf abzielt, die privilegierte Besteuerung von Veräusserungsgewinnen​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ auf Bauland für Landwirte gegenüber den übrigen Selbständigen wieder einzuführen, was zu einer zusätzlichen Besserstellung von Landwirten führen würde. Das Bundesgericht entschied mit Urteil vom 2. Dezember 2011, den steuerrechtlichen Begriff des “land- und forstwirtschaftlichen​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ Grundstückes” in Einklang mit dem bäuerlichen Bodenrecht zu bringen und so die privilegierte Besteuerung zu beschränken. Unter Berücksichtigung der Zielsetzungen und Interessen des BGBB, RPG und des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft begrenzte das Bundesgericht den Begriff “land- und forstwirtschaftliche Grundstücke” auf Grundstücke, welche in den Anwendungsbereich des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) fallen. Nicht in dessen Anwendungsbereich fallen insbesondere Baulandreserven des Anlagevermögens eines land- oder forstwirtschaftlichen​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ Betriebes. Als Folge dieses Urteils werden heute Veräusserungsgewinne aus Baulandreserven vollumfänglich besteuert, auch dann, wenn diese vor dem Verkauf land- oder forstwirtschaftlich genutzt wurden. Baulandreserven gelten demnach nicht als land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Das Bundesgericht hat sich dabei von planungsrechtlichen Grundsätzen leiten lassen. Es ergeben sich daraus keinerlei Nachteile für die produzierenden Landwirte. Die Forderung der Gesetzesvorlage, dieses Urteil rückgängig zu machen, verletzt das Gebot der Rechtsgleichheit (ZITAT ENDE)

Bei der Veräusserung von Bauland sollen Landwirte künftig bevorzugt werden: Ein Baugespann auf der Insel Ufenau. (Archivbild: Keystone)(Keystone)

Sind Sie auch gegen solche Steuerprivilegien, liebe Leserinnen*? Begründen Sie Ihre Antwort, bitte! –––––––––––​​​​​​––––––––––––––––​–​–​–​–​–​––––––––––

23​. März 2020

Dieser Blog hat heute die stolze Zahl von 7000 Leserinnen* erreicht. Hoffentlich setzen sich viele von ihnen gegen Steuerprivilegien und Steuergeschenke ein.

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18. Juli 2020

Dieser Blog hat bis heute bereits 8000 Leserinnen* erreicht. Alle meine Blogs zusammen haben heute 342000 Aufrufe.

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2​6.​ November 2020

Dieser Blog hat heute 9000 Leserinnen*. Alle meine Blogs zusammen haben heute 444500 Aufrufe.

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1​9.​ Juli 2021

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat bereits vor sechs Jahren eine geplante Änderung des Bundesgesetzes über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher​​​ Grundstücke abgelehnt. Er war der richtigerweise schon damals der Ansicht, dass die privilegierte Besteuerung solcher Grundstücke nicht ausgeweitet, sondern abgeschafft werden müsse.

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Comments to: GEGEN STEUERPRIVILEGIEN FÜR BAULANDBAUERN, KEINE NEUEN EINZONUNGEN FÜR FIRMEN
  • Mai 17, 2016

    Nichts gegen geschicktes Lobbying – aber niemand will “Staatsbauern”!

    “D​ie Bauern sind eine politische Kraft, der es wie kaum einer anderen Gruppe in Bundesbern gelingt, ihre Interessen durchzusetzen. Die Macht dieses Berufsstands reicht weit zurück. Das Selbstverständnis als ein «Volk von Bauern» steckt tief drin in der Schweizer Identität. Ein Mythos zwar, in einer der modernsten Volkswirtschaften. Aber ein wirkungsmächtiger. Bis heute. Weil sich die Landwirte geschickt positionierten.”

    (​Blick, 15.5.2016)

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  • Mai 17, 2016

    Noch im September 2015 glaubte BZ-Redaktor Christoph Aebischer, die Unterstützung für die Bazern gehe zurück. Er hat aber die Rechnung ohne den Wirt gemacht.

    “Auch die hartnäckigsten Bauernvertreter wissen nur zu gut: Die staatliche Unterstützung der Schweizer Bauern wird abnehmen. Der Erfolg von 2012, als das Parlament den Rahmenkredit für die Landwirtschaft quasi ungeschmälert um vier Jahre bis Ende 2017 verlängerte, wird sich nicht wiederholen. Dafür gibt es gute Gründe:

    Die Schweiz gehört erstens nach Norwegen und Japan zu jenen Ländern, die ihre Bauern am stärksten stützen. Das hat in diesem Frühjahr die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in ihrer periodischen Analyse der Schweizer Landwirtschaft erneut kritisch festgehalten.

    Zwei​tens geht der Strukturwandel weiter. Jährlich geben über tausend Betriebe auf. Die verbleibenden werden dadurch grösser. Weil die Summe der Direktzahlungen gleich hoch bleibt, erhält der einzelne Betrieb immer mehr Geld vom Staat. Unberücksichtigt bleibt, dass grössere Betriebe effizienter zu bewirtschaften sind.”

    (BZ, 5.9.2015)

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  • Mai 17, 2016

    Herr SR Levrat kämpft zwar vehement gegen das 400 Mio schwere Steuergeschenk, an dem alle Baulandbauern teilhaben sollen, schlägt aber eine Regelung für Härtefälle vor:

    “Ein Problemfall ist zum Beispiel dann denkbar, wenn ein Landwirt seinen Betrieb aufgibt, ohne diesen zu verkaufen – und sich Immobilien und Bauland im Betriebsvermögen befinden. In jenen Kantonen, in welchen das Geschäftsvermögen dann ins Privatvermögen überführt werden muss, fällt für den virtuellen Gewinn plötzliche eine massive Einkommenssteuer an, ohne dass effektiv Geld geflossen ist. «Es gibt tatsächlich Einzelfälle, in welchen jemand plötzlich mit 300’000 Franken Steuerschulden konfrontiert ist, aber keinen Rappen übrig hat», sagt Levrat.
    Doch er macht gleichzeitig klar, dass solche Härtefälle «kein ausreichender Grund sind, um alle Grossgrundbesitzer in skandalöser Weise zu privilegieren». (…)”

    (Blick, 17.5.2016)

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  • Mai 23, 2016

    Und das sagen die Kleinbauern:

    “Mit dem Argument, dass diese in einzelnen Kantonen mehr Steuern für Bauland bezahlen als nichtbäuerliche Besitzer, wurde Politik für eine sehr kleine Gruppe privilegierter Bauern gemacht. Der Vorschlag sorgt nicht nur bei der nichtbäuerlichen Bevölkerung für viel Unmut. Auch mancher Bauer wundert sich, dass der Bauernverband und eine Mehrheit der Nationalräte intensiv für Baulandbauern weibeln. Besitzer von Land, welches eingezont und damit zu Bauland wird werden quasi über Nacht und ohne eigenes Zutun zu Millionären. Dass der Allgemeinheit dabei nichts zu Gute kommen soll, grenzt an Schamlosigkeit. (…)”

    (kleinbauer​n.ch)

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  • Mai 25, 2016

    Seit Jahren wird immer wieder Landwirtschftsland umgezont – nicht nur für öffentliche Zweecke. Auch Private wollen in der Schweiz landwirtschaftlichen Boden oder gar ganze Bauernhöfe erwerben. Prominente Beispiele dafür sind der ehemalige UBS-Chef Marcel Ospel und der ehemalige Chef der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique, Josef Felder.

    Landwirtsc​haftlicher Boden ist in der Schweiz knapp. Trotz sinkender Produktepreise besteht weiterhin eine rege Nachfrage. Gemäss dem bäuerlichen Bodenrecht (BGBB) darf Landwirtschaftsland nur ein Selbstbewirtschafter kaufen. Mit der “Stadt-Land-Initiativ​e” wollte man zu diesem Zweck seinerzeit den Bodenpreis auf das Zwanzigfache des Jahresertrags limitieren. Wenn sie angenommen worden wäre, hätten wir die heutigen Missstände nicht.

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  • Mai 31, 2016

    Weshalb sollen Baulandbauern Gewinne aus Landverkäufen nicht als Einnahmen versteuern müssen? Der Mehrwert, der durch die Umzonung von Landwirtschaftsland in die Bauzone entsteht, gehörte ohnehin der Allgemeinheit. Dafür hätte Herr BR Parmelin eintreten müssen oder eben in den Ausstand treten. Und falls sein Bruder nun das auf ihn überschriebene Bauland in den waadtländischen Rebhängen nicht verkaufen will, sollte man es wieder auszonen, denn Bauland ist – wie es der Name sagt – zum Bauen da.

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  • Juni 17, 2016

    “Steuergeschenke für Baulandbauern, AKW-Betreiber, Multis etc. aber bei Bildung und Forschung wird gespart.” (Bastien Girod, Grüne)

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  • Juni 17, 2016

    Frage an Herrn SR Zanetti, SP:

    “Der Nationalrat will Bauern bei Landverkäufen steuerlich entlasten. Sind sie damit einverstanden? (16.031)

    Nein, der generellen Privilegierung der Bauland-Bauern gemäss Entscheid des Nationalrates werde ich nicht zustimmen.
    Die vorberatende Kommission des Ständerates fordert von der Verwaltung bis Ende August zusätzliche Informationen und Lösungsvorschläge um stossende Härtefälle vermeiden zu können. Sobald diese Informationen vorliegen, kann das Geschäft erneut beurteilt werden. Dabei muss gelten, dass Millionengewinne aus Baulandverkäufen grundsätzlich steuerlich erfasst werden!”

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  • Juni 18, 2016

    “Neue Bauzonen machen Landbesitzer über Nacht zu Millionären und fördern die Zersiedelung des Landes. Bürgerliche Politiker tun sich schwer, den Fehler im System zu beheben.”

    (Beobach​ter, bereits 2012)

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  • Juni 21, 2016

    Anfangs Mai 2016 hat der Bundesrat den Richtplan des Kantons Bern genehmigt und damit den seit 2014 geltenden Einzonungsstopp beendet.

    Bis der bernische Richtplan revidiert war, durfte der Kanton Einzonungsgesuchen aus den Gemeinden nur unter extrem restriktiven Bedingungen stattgeben, und nur, wenn gleichzeitig eine gleichwertige Auszonung in die Landwirtschaftszone beschlossen war. Mit dem Entscheid des Bundesrates fällt diese einzig sinnvolle Auflage nun weg.

    (nach dem Berner Landboten vom 18. Mai 2016)

    Der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes,​ die vom Stimmvolk 2013 deutlich angenommen worden ist, widerspricht dieser Bundsratsbeschluss, obwohl der Baulandbauer, Herr BR Parmelin, bei der Beratung und bei der Abstimmung diesmal bestimmt in Ausstand getreten ist …

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  • Juni 22, 2016

    Die in der Schweiz geplanten Einzonungen von Landwirtschaftsland müssen strenge Bedingungen erfüllen:

    1. Die angenommene Kulturlandin­itia­tiv​e verlangt, dass Kulturland, das nun überbaut werden soll, andernorts ersetzt wird. Der Ersatz muss zum voraus vertraglich geregelt werden.

    2. Der Bund verlangt von den Kantonen, dass sie künftig bei Umzonungen eine sogenannte Mehrwertsabschöpfung machen. Die Landbesitzer profitieren ohne Eigenleistung von einer Einzonung, weil der Wert des Landwirtschaftslandes​ dadurch massiv steigt. Auf diesen Mehrwert wird künftig eine Abgabe fällig. Der Bund schreibt mindestens 20 Prozent des Mehrwertes vor.

    Nach:
    landbote.c​h/region/winterthur/d​ie-wichtigsten-aender​ungen-und-knackpunkte​-der-neuen-bzo/story/​11511995

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  • Juni 23, 2016

    “Die Waadtländer Gemeinde Orbe darf nicht wie vorgesehen 42’000 Quadratmeter Land einzonen, ohne eine gleich grosse Fläche auszuzonen. Dies hat das Bundesgericht am Donnerstag entschieden und damit das erste Mal über einen Fall zum Moratorium über die Ausweitung von Bauzonen befunden.”

    (Bauern​zeitung, 26. Mai 2016)

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  • Juni 27, 2016

    Viele Gemeinden fürchten bereits seit 2011 den drohenden Bauzonenstopp. Darum versuchen sie, seither (bis heute) noch Einzonungen aufzugleisen. Der Druck auf kantonale Raumplaner steigt.

    Mehr hier:
    tagesanzeiger.​ch/schweiz/standard/E​inzonen-bevor-es-zu-s​paet-ist/story/203986​21

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  • Juni 29, 2016

    Bauland-Millionäre: Bei Einzonungen müssen im Kanton Solothurn Landeigentümer künftig 20 Prozent ihres Gewinnes abliefern. So sieht es der Entwurf des Planungsausgleichsges​etzes vor.

    Mehr hier:
    solothurnerzei​tung.ch/solothurn/kan​ton-solothurn/kanton-​und-gemeinden-werden-​bei-einzonungen-mitve​rdienen-128669677

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  • Juli 1, 2016

    “Der Streit um das «Steuerprivileg» für Bauern geht weiter: Bei der Umwandlung von Landwirtschafts- in Bauland verbuchen Bauern jedes Jahr eine Aufwertung von 4 Milliarden Franken. Das hat die «Rundschau» berechnen lassen. Der Bund geht von einer tieferen Summe aus.” (SRF, 1.7.2016)

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  • Juli 12, 2016

    “Kulturland oder ein landwirtschaftliches Gewerbe kann nur kaufen, wer die Selbstbewirtschaftung​ garantieren kann – es sei denn, der Verkauf finde familienintern statt. Dafür sorgt das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB). Dieses sorgt nicht zuletzt dafür, dass die Produktionsgrundlage Boden in bäuerlichen Händen bleibt, dass die Bodenpreise nicht explodieren und das Kulturland zu Spekulationsware verkommt.” (Schweizer Bauer)

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  • Juli 13, 2016

    Wie schreiben Sie so schön, “Das ist ….. sondern eine Diskussion.”

    Das Seitenweise auflisten von Zeitungsartikeln ist aber eher eine Pinnwand.

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    • Juli 19, 2021

      Mein Diskussionsbeitrag ist in etwa so sinnvoll wie “cut and paste” von Artikeln auch wenn die Quelle angeben ist.

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  • August 8, 2016

    Möglicherweise will man diese Steuerprivilegien für Baulandbauern auch einführen, um auf diesem Wege die gesetzliche Abbschöpfung von mindestens 20% des Mehrwerts des eingezonten Landes auf elegante Art zu reduzieren.

    https:​//www.vimentis.ch/d/d​ialog/readarticle/rpg​-die-gesetzl-mehrwert​abschoepfung-muss-umg​esetzt-werden/

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  • August 16, 2016

    Im Mai 2016 hat auch der Aargauer Regierungsrat den neuen Richtplan in die Vernehmlassung geschickt , der ausdrücklich das Ziel verfolgt, die Zersiedlung des Kantons zu stoppen. Der Aargau setzt damit das Raumplanungsgesetz (RPG) um, das vom Schweizervolk im März 2013 angenommen wurde .

    Wie für die andern Kantone bringt dieses Gesetz auch für den Aargau einen fundamentalen Wechsel mit sich: Neu definiert der kantonale Richtplan das Siedlungsgebiet verbindlich. Der planerische Spielraum der Gemeinden wird entsprechend eingeschränkt.

    Nun bildet sich Widerstand, vor allem in boomenden Gemeinden im Freiamt, die in den nächsten Jahren weiter wachsen möchten und grosse Baulandreserven eingezont haben.

    “(…) Auch die SVP pocht in der Vernehmlassung darauf, die Planungshoheit der Kommunen nicht zu schwächen. Die kantonale Verwaltung solle die Planungsprozesse in den Gemeinden lediglich auf die Übereinstimmung mit den Gesetzen kontrollieren.”

    Me​​​​​​​hr hier, unter dem Titel “Gemeinden wollen über Einzonungen entscheiden”
    (nzz.ch​​​​​​​/schweiz/gemein​d​e​n​-​w​o​llen-uebe​r-​ei​nz​on​un​ge​n-e​nts​che​ide​n-1​.18​4​02​4​68)

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  • August 19, 2016

    Ein Baulandbauer in Stadtnähe, der einen Teil seines Bodens zu zig Millionen verkauft hat, erwirtschaftet auf dem Rest seiner Äcker nur noch ein relativ kleines Einkommen. Wegen der enormen Einnahmen aus den Landverkäufen ist er aber nicht zur Aufnahme eines Nebenerwerbs gezwungen. Er bleibt Vollzeit-Bauer!

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  • August 25, 2016

    Das Bundesgericht hat entschieden, dass bei Einzonungen von Bauland gesamtschweizerische Natur- und Heimatschutzorganisat​​​​ionen Beschwerde erheben dürfen.

    Das Kantonsgericht Luzern hatte der “Stiftung Landschaftsschutz Schweiz” zu Unrecht die Beschwerdelegitimatio​​​​n wegen der Einzonungen in der Gemeinde Adligenswil abgesprochen.

    Mehr​​​​ hier, unter dem Titel “Streit in Adligenswil verursacht Präzisierung bei Beschwerderecht”:
    (l​​​​uzernerzeitung.ch/​n​a​c​hrichten/schwei​z/​sc​hw​eiz-sda/Prae​zis​ier​ung​-bei-Besc​hwer​dere​cht;​art464​47,80​7517)​

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  • August 26, 2016

    “2011 betrugen die Direktzahlungen an die Landwirtschaft 2.9 Mrd Franken (NZZ 5.12.2012). Diese werden aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt. Durch Einzonungen erhalten Landbesitzer jährlich 2.133 Mrd Franken, wie Daniel Hug in der NZZaSo am 28.8.2011 berichtete (bezugnehmend auf einen internen Bericht des Bundesamts für Raumentwicklung). Wo kein Mehrwertanteil abgeschöpft wird, fliesst der Ertrag in private Kassen. Die eidgenössische Politik, die Gesetze, schützen die Landwirtschaft. Sie schützen auch die Landeigentümer. Mit den Gewinnen der landwirtschaftlichen Bodeneigentümer hätte sich ein beträchtlicher Teil der Landwirtschaftssubven​​tionen begleichen lassen. (…)”

    (nutzungsei​​gentum.ch/aktuelles/​1​-boden-und-immobili​en​markt/7-profit-der​-la​ndeigentuemer-dur​ch-e​inzonungen)

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  • August 26, 2016

    Kulturlandverlust: Nach der Zürcher Kulturland-Initiative​​ wollen Bauern anderer Kantone ebenfalls mehr Schutz für das Kulturland – aber nicht etwa gegen die Umzonung in Bauland, sondern gegen die Renaturierung von Flussläufen!

    “(…​​) Weil die Kantone bis 2018 sogenannte Gewässerräume ausscheiden müssen, die der zweieinhalbfachen Breite eines Flusses plus sieben Metern entspreche, verliere die Landwirtschaft allein im Kanton Bern weitere 1000 Hektaren Land, die extensiv bewirtschaftet werden müssen.”

    (nzz.ch/s​​chweiz/bauern-wollen​-​ihren-boden-verteid​ig​en-1.18073375)

    ​Off​enbar wegen des Gewässerschutzes werde in der Schweiz pro Sekunde ein Quadratmeter Kulturland überbaut, pro Tag eine Fläche von elf Fussballfeldern. Allein zwischen 2000 und 2011 sei die landwirtschaftliche Nutzfläche im Kanton um 2900 Hektaren zurückgegangen. Das entspreche 145 Betrieben von durchschnittlicher Grösse. Das Land der Bauern sei gefährdet, gibt der Bauernverband zu bedenken.

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  • September 2, 2016

    Mit der Befreiung von Verkaufsgewinnen von Bauernland will der Bundesrat einen Bundesgerichtsentsche​​id von 2011 “korrigieren” (!).

    “(…) Das Bundesgericht hatte damals befunden, dass die Befreiung von Verkaufsgewinnen auf landwirtschaftlichen Grundstücken von der direkten Bundessteuer auf jene Grundstücke beschränkt sein muss, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstellt sind. Damit wurden besonders Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven von Bauern beim Bund voll einkommenssteuerpflic​​htig, auch wenn das Land vor dem Verkauf landwirtschaftlich genutzt war.”

    (nzz.ch/wirt​​schaft/wirtschaftspo​l​itik/bauernprivileg​-b​eunruhigt-die-wirt​sch​aft-1.18569100)

    An​ diesem Bundesgerichtsurteil muss rein gar nichts “korrigiert” werden.

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  • September 8, 2016

    Nochmals ein Bundesgerichtsentsche​id, diesmal im Fall der Gemeinde Adligenswil LU:

    “Bei Einzonungen von Bauland dürfen gesamtschweizerische Natur- und Heimatschutzorganisat​ionen Beschwerde erheben. Dies hat Bundesgericht anlässlich eines Falls der Gemeinde Adligenswil LU entschieden. – Das Kantonsgericht Luzern hatte der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz zu unrecht die Beschwerdelegitimatio​n abgesprochen.”

    Meh​r hier, unter dem Thema “Verbandsbeschwerdere​cht gilt auch bei Neueinzonungen”
    (bau​blatt.ch/aktuelles/ne​ws/verbandsbeschwerde​recht-gilt-auch-bei-n​eueinzonungen)

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  • September 10, 2016

    Offenbar ist hier die schweigende Mehrheit gegen die Abschaffung der Steuerprivilegien für Baulandbauern; Begründungen fehlen.

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  • September 13, 2016

    Auch Gesuche für Bauten ausserhalb der Bauzonen nehmen zu. Sie dürfen nur sehr restriktiv bewilligt werden.

    Das Bauen ausserhalb der Bauzonen ist in diversen eidgenössischen und kantonalen Gesetzen und Verordnungen geregelt, so im Bundesgesetz über die Raumplanung.

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  • September 16, 2016

    Auch die gestern (15.9.16) beschlossene ungekürzte Subventionierung nützt vor allem reichen Bauern.

    Und offenbar fliessen die Millionensubventionen​ auch in Projekte von zweifelhaftem Nutzen. So bekommen die Bauern im Thurgau 100 Franken extra, wenn sie keinen benzinbetriebenen Laubbläser verwenden. Den gleichen Betrag gibt es, wenn 80 % der Maschinen und Geräte in Gebäuden unterstellt oder die Siloballen geordnet an landschaftsverträglic​her Stelle platziert werden.

    Mehr hier, unter dem Titel “Diese absurden Subventionen erhalten Schweizer Bauern”:
    (handelszei​tung.ch/politik/diese​-absurden-subventione​n-erhalten-schweizer-​bauern-797857)

    Ich​ bin auch dagegen, dass etwas prämiert wird, was man NICHT tut. So wurde offenbar eine Entschädigung für das Nicht-Enthornen der Hausrinder vorgeschlagen, statt einer Busse wegen Tierquälerei.

    Die Entschädigungen für die Landschaftspflege möchte ich hingegen nicht in Frage stellen – soweit dort eine Leistung für die Öffentlichkeit ausgewiesen wird. So müssen Naturwiesen auch gemäht und Hecken gepflegt werden.

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  • September 16, 2016

    Steuergeschenke an Bauern, die bereits zu 60% (!) vom Staat subventioniert werden? Nicht einmal die verstaatlichten landwirtschaftlichen Produktionsgenossensc​haften in der ehemaligen “DDR” erhielten so viele Staatsgelder!

    Und unsere parastaatliche Landwirtschaft wurde nicht etwa von einer kommunistischen Regierung beschlossen …

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  • Oktober 4, 2016

    Ich möchte nochmals klarstellen, dass die Steuergeschenke an Baulandbauern nicht dem Schutz der Landwirtschaft dienen, sondern der Förderung des Verkaufs von Landwirtschaftsland als Bauland.

    Für die Steuerausfälle müssen Lohnempfänger und Gewerbetreibende aufkommen – auch Bauern, die kein Bauland verkaufen können.

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  • Oktober 10, 2016

    Die Wirtschaftskommission​​​ des Ständerats stellt diese Woche die Weichen betr. Steuergeschenke für Baulandbauern. Ein neues Papier der Verwaltung macht mit Recht darauf aufmerksam, dass das verfassungsmässig nicht geht. Dazu gibt es bereits Bundesgerichtsentsche​​​ide, die man nun möglicherweise aushebeln will.

    “(…) Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichts von 2011 wurden Wertsteigerungsgewinn​​​e auf solchen Aktiven von Landwirten plötzlich voll der Einkommenssteuer unterstellt, auch wenn das Land landwirtschaftlich genutzt war. Ohne diese Änderung gäbe es laut Bundesgericht und Steuerlehre ein ungerechtfertigtes Privileg der Bauern gegenüber anderen Selbständigen.

    Gem​​​äss Bauernvertretern führt aber das Gerichtsurteil zu einer Benachteiligung der Bauern – vor allem weil sie im Unterschied zu anderen Selbständigen landwirtschaftlich genutztes Bauland nicht im Privatvermögen halten könnten (wo Kapitalgewinne einkommenssteuerfrei sind). Landwirtschaftlich genutztes Land ist allerdings bei Landwirten fast naturgemäss Betriebsvermögen, während es bei Treuhändern oder Bäckern nicht zum Betrieb gehört.

    Dennoch unterstützten beide Parlamentskammern eine Motion, die das besagte Gerichtsurteil aushebeln will. Es geht mittelfristig laut Bund um etwa 400 Mio. Fr. pro Jahr an Steuern und AHV-Beiträgen. Der Nationalrat hat dieses Frühjahr auch die konkrete Umsetzungsvorlage zur Wiederherstellung des früheren Rechtszustands angenommen – wobei die Revision auch rückwirkend für alle hängigen Fälle gelten soll.”

    (nzz.ch/wir​​​tschaft/baulandbaue​r​n​-endspiel-um-400-​mi​ll​ionen-privileg-​ld.​121​162)

    Diese​ sogar rückwirkende (!) Revision des Nationalrates muss der Ständerat nun unbedingt verhindern.

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  • Oktober 25, 2016

    Es gibt offenbar auch Bauern, die ihr Land umzonen lassen könnten und damit viel Geld machen, dies aber nicht tun:

    “Auch bei Eglis hat der Gemeinderat schon angefragt, ob er zwei Hektaren Land einzonen könne. «Kein Interesse», lehnte Egli ab. Denn das Kulturland direkt beim Hof – aber auch mitten im Dorf – ist für ihn das wertvollste. Um am Abend die Kühe heimzuholen, kann er direkt hinüberspazieren. Im Gegensatz zu den paar verzettelten Landflecken, die er weiter entfernt und auch in der Nachbargemeinde gepachtet hat.”

    Mehr hier, unter dem Titel: “Lieber Hochhäuser bauen als das Land verlieren”:
    (tagesan​​​​zeiger.ch/zuerich/​r​e​g​ion/lieber-hoch​ha​eu​se​r-bauen-als-​das​-la​nd-​verlieren​/sto​ry/1​6007​284)

    Bau​er Egli unterstützt auch die zürcherische Kulturlandinitiative.​​​​ Bauer Egli macht das gut.

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  • Januar 18, 2017

    Hören Sie doch endlich auf jeden Tag ihren Kommentar zu löschen und neu einzustellen wenn die Daumen nach unten gehen.

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  • Januar 19, 2017

    >Rudolf Oberli sagte Vor 16 Minuten

    Dieser Blog weist bis zum 19. Januar 2017 eine Rekordhöhe von 1398 Leserinnen und Lesern aus. Leider hab…..< Alleine heute haben Sie diesen Kommentar (siehe oben) schon 3 mal gelöscht um ihn neu einzustellen, in den letzten paar Tagen mehr als 10 mal, das ganze nur weil die Daumen mehrheitlich negativ sind.

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  • Januar 20, 2017

    Herr Oberli

    Seiten geklickt, heisst noch lange nicht, dass man gelesen.

    Aber es könnte doch sein, dass die Leser Ihren Text überflogen haben, und nichts dazu sagen möchten, da es keinen Sinn hat, oder der Vorgabetext keine sinnvolle Diskussion ergibt.

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    • Juli 19, 2021

      Mindestens 10 mal täglich kommt Herr Oberli nachschauen wie Daumen stehen und notfalls zu löschen und neu einstellen. Das gibt auch Klicks…

      Zudem vergeht jeden die Lust auf eine Diskussion, wenn die Antwort nachher sinnfrei in der Landschaft steht, weil der Herr Oberli wieder raus gelöscht hat.

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    • Juli 19, 2021

      Tja und das Elend ist, dass ich jedesmal, wenn er seinen Blog erneuert, ein Mail erhalte 🙂

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    • Juli 19, 2021

      Guten Tag Herr Schweizer
      Wie Recht Sie haben !!! Auch jetzt ist Ihre Antwort (23.01.17 /06:40) 2 Tage alt. Der Kommentar zu diesem Thema ist 8 Stunden alt, der alte wurde gelöscht. Auch ich bekomme Nachricht, wenn Oberli (oder wie er heisst…..auch immer neue Namen) etwas schreibt und ich klicke, ohne wirklich zu lesen, das gibt Klicks ohne Sinn. Sollte eigentlich von Vimentis abgeschaltet werden.

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  • März 3, 2017

    Herr Oberli gestern 2.3.2017 16.00 Uhr haben Sie folgendes veröffentlicht vorher x mal gelöscht. Lassen Sie es doch, auch wenn es 10 Daumen nach unten hat, es ändert ihren Kommentar nicht.

    Heute haben Sie unten stehendes schon wieder veröffentlicht: am 3.3.19 um 0800

    Landschaftssc​ hützer zeigen sich alarmiert über die neue Raumplanung, die der Bund derzeit erarbeitet: Sie fürchten, dass verstärkt Kulturland überbaut wird.

    “Jedes Jahr entstehen in der Schweiz Hunderte neue Wohnhäuser auf geschützter Grünfläche. Je rund 400 waren es in den Jahren 2014 und 2015, wie das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) unlängst öffentlich machte. Per Saldo, versteht sich: Die Zahl der Neubauten ausserhalb der Bauzonen lag de facto fast doppelt so hoch, allerdings wurden in der gleichen Zeit auch einige Gebäude abgerissen. «Die Zeitreihe zeigt, dass die Neubauten von 2001 bis 2013 mit Ausnahme leichter Schwankungen konstant blieben, in den Jahren 2014 und 2015 aber markant zugenommen haben», schreibt das ARE.”

    http://www.t​​ agesanzeiger.ch/s c h w e iz/standard/z er si ed el n-leicht- gem ach t/s tor y/145 5572 5

    Wie würden Sie Bauten in der Landwirtschaftszone verhindern, liebe 1760 Leserinnen und Leser? Wer ist einspracheberechtigt?​​

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  • März 4, 2017

    4. März 2017

    Landschaftssc​​​​​hützer zeigen sich alarmiert über die neue Raumplanung, die der Bund derzeit erarbeitet: Sie fürchten, dass verstärkt Kulturland überbaut wird.

    “Jedes Jahr entstehen in der Schweiz Hunderte neue Wohnhäuser auf geschützter Grünfläche. Je rund 400 waren es in den Jahren 2014 und 2015, wie das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) unlängst öffentlich machte. Per Saldo, versteht sich: Die Zahl der Neubauten ausserhalb der Bauzonen lag de facto fast doppelt so hoch, allerdings wurden in der gleichen Zeit auch einige Gebäude abgerissen. «Die Zeitreihe zeigt, dass die Neubauten von 2001 bis 2013 mit Ausnahme leichter Schwankungen konstant blieben, in den Jahren 2014 und 2015 aber markant zugenommen haben», schreibt das ARE.”

    http://www.t​​​​​​​​agesanzeiger.c​h​/​s​c​h​w​e​iz/stan​da​rd​/z​er​si​ed​el​​n-l​eic​ht-​gem​ach​t​/s​t​or​y​/145​5572​5&#8203;

    Wie würden Sie Bauten in der Landwirtschaftszone verhindern, liebe 1803 Leserinnen und Leser? Wer ist einspracheberechtigt?​​​​​

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  • September 26, 2019

    Am 1. April 2018 ist die “Anleitung zur Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes” in kraft getreten, die 2016 von Herrn BR Parmelin ohne Vernehmlassung aufgegleist worden war. Die Anleitung privilegiert u. a. Bauern, die Bauland verkaufen dürfen.
    ejpd.admin.c​h/dam/data/bj/aktuell​/news/2018/2018-01-31​/schaetzungsanleitung​-d.pdf

    Herr BR Parmelin ist selbst ein Baulandbauer: Er besass zusammen mit seinem Bruder ein Baugrundstück, das in den Anwendungs­bereich des Gesetzes fällt. Damit zählten die ­Brüder Parmelin 2016 zu den potenziellen Profiteuren. Zum Zeitpunkt des heiklen Bundesrats­entscheids​ war Herr BR Parmelin noch Miteigentümer der Parzelle. Selbst wenn man ihm diese terminliche Zufälligkeit nachsehen möchte, hatte er ein direktes Interesse an der Gesetzesvorlage: Sollte sein Bruder die Parzelle eines Tages verkaufen, wird er dank der Gesetzes­änderung Steuern und Abgaben in sechsstelliger Höhe einsparen. Unter gewissen Bedingungen könnte Herr Guy Parmelin an diesem Verkaufsgewinn seines Bruders teilhaben. Das bäuerliche Bodenrecht sieht nämlich eine Beteiligung von Geschwistern während 25 Jahren vor. (nach Blick)

    Herr BR Parmelin hätte die gesetzliche Vernehmlassung durchführen müssen, und er hätte in den Ausstand treten sollen.

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  • Oktober 1, 2019

    4. April 2019

    Für Zürich, Zug, Schwyz, Luzern und Genf hat der Bundesrat wegen fehlender Mehrwertabschöpfung 1919 einen Einzonungsstopp verfügt. In bis zu acht weiteren Kantonen steht ein Verbot bevor, weil sie die Richtpläne nicht rechtzeitig angepasst haben.

    Mehr hier:
    nzz.ch/schweiz​/bauzonen-bundesrat-e​rlaesst-einzonungssto​pp-in-fuenf-kantonen-​ld.1474123

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  • Oktober 6, 2019

    2. Mai 2019

    Die Frist für die Umsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes ist am 1. Mai 2019 abgelaufen. 8 Kantone haben ihre Richtpläne oder Baugesetze nicht rechtzeitig ans eidgenössische RPG angepasst. Sie dürfen deshalb vorläufig kein Bauland mehr einzonen. In letzter Minute hat der Bundesrat noch die Richtpläne von 5 Kantonen genehmigt – jedoch mit Zusatzaufträgen: Jura, Wallis und Baselland müssen noch stark rückzonen.

    8 Kantone haben das eine oder andere nicht geschafft: Glarus, Obwalden und Tessin wegen nicht rechtzeitig angepasster Richtpläne sowie Genf, Luzern, Schwyz, Zürich und Zug wegen fehlender Mehrwertregelung. Für sie gilt ein Einzonungsstopp. Sie dürfen kein Bauland mehr einzonen, auch dann nicht, wenn sie die eingezonten Flächen gleichzeitig und flächengleich kompensieren würden.

    Der Einzonungsstopp für diese 8 Kantone wird vom Bund erst aufgehoben werden, wenn sie sowohl über einen genehmigten Richtplan als auch über eine bundesrechtskonforme Gesetzesregelung zur Mehrwertabgabe verfügen.

    Nach:
    e​​spacesuisse.ch/de/ne​w​s/5-jahre-rpg-1-fue​r-​acht-kantone-gilt-​jet​zt-ein-einzonungs​stop​p

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  • Oktober 7, 2019

    Der Nationalratsentscheid​ vom Mai 2019, dass Landwirte auf Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven keine Bundessteuer (!) mehr bezahlen müssen, hat für zahlreiche negative Schlagzeilen gesorgt. Der mediale «Shitstorm», der sich leider auch häufig zu Unrecht gegen alle Bauern richtete, zeigte deutlich auf, dass die Mehrheit in der Schweiz einen konsequenten Kulturlandschutz sowie die Gleichbehandlung und Besteuerung aller Baulandeigentümer fordert.

    Nach:

    f-s-u.ch/index.php/i​ndex.php?section=news​&cmd=details&newsid=7​22&printview=1

    Und​ der Bund hat noch nicht einmal bei allen Kantonen die Mehrwertabschöpfung durchgesetzt …

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  • Oktober 8, 2019

    Die So­zi­al­de­mo­kra­ti​​​​​​​​​​​​​​​​­sche Par­tei der Schweiz ist gegen Steu­er­pri­vi­le­g ausser natürlich es betrifft die eigene Stammwählerschaft.

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  • März 18, 2020

    29. Januar 2020

    “Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2020 beschlossen, den Einzonungsstopp im Kanton Schwyz aufzuheben. Der Einzonungsstopp galt seit dem 1. Mai 2019, weil die bisherige Regelung des Kanton Schwyz die Vorgaben des Bundesrechts nicht erfüllte. Mittlerweile hat der Kanton seine Mehrwertabgaberegelun​g angepasst. Sobald sie in Kraft tritt, wird der Stopp aufgehoben.

    Wird ein Grundstück als Bauland eingezont, so gewinnt es stark an Wert. Seit dem 1. Mai 2014 verpflichtet das Raumplanungsgesetz (RPG) die Kantone, auf Mehrwerten, die aus Einzonungen resultieren, eine Abgabe von mindestens 20 Prozent zu erheben. Für die Umsetzung hatten die Kantone ab Inkrafttreten des revidierten RPG fünf Jahre Zeit.

    Die Schwyzer Regelung zur Mehrwertabgabe erfüllte die Anforderungen des RPG bis zum Ablauf dieser 5-Jahres-Frist nicht. Denn die Regelung sah vor, dass ein Freibetrag von 10 000 Franken von der Mehrwertabgabe abgezogen werden konnte. De facto ergab dies einen Abgabesatz, der unter dem bundesrechtlich vorgeschriebenen Mindestabgabesatz von 20 Prozent lag. Der Kanton Schwyz hat seine Regelung mittlerweile angepasst. Der Freibetrag auf der Mehrwertabgabe wurde aufgehoben. Neu wird die Abgabe bei Mehrwerten ab 30 000 Franken erhoben. Diese Freigrenze gilt in der Mehrheit der Kantone. Die angepasste Regelung soll voraussichtlich am 1. März 2020 in Kraft treten. Ist dies der Fall, hebt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin den Einzonungsstopp auf.” (ZITAT)

    https://ww​w.admin.ch/gov/de/sta​rt/dokumentation/medi​enmitteilungen.msg-id​-77935.html

    Die Verkäufer von Bauland dürfen natürlich die Mehrwertabgaben nicht umgehen, noch weniger darf das eine Kantonsregierung dulden. Es ist also richtig und notwendig, dass sich der Bundesrat durchsetzt.

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  • März 23, 2020

    Die Kantone sind gemäss Art. 5 des “Bundesgesetzes über die Raumplanung” (Raumplanungsgesetz, RPG) verpflichtet, einen angemessenen Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile, die durch Planungen nach dem Raumplanungsgesetz entstehen, vorzusehen. Mit dieser Mehrwertabgabe soll ein Teil des Mehrwerts, der ein Grundstück durch eine Planungsmassnahme und ohne Zutun des Grundstückeigentümers​ erfährt, wie beispielsweise bei einer Einzonung, abgeschöpft werden. Mehrwerte können für Grundeigentümer also mit finanziellen Folgen bei der Veräusserung oder Überbauung eines Grundstücks verbunden sein. Mit Mehrwertabgaben können auch durch Auszonung entstandene Minderwerte ausgeglichen werden.

    Mit der am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen RPG-Revision wurden in Art. 5 Abs. 1bis bis Abs. 1sexies RPG Mindestvorgaben für die Mehrwertabschöpfung eingeführt. Die Umsetzung dieser Vorgaben obliegt den Kantonen. Die meisten Kantone haben fristgemäss entsprechend revidierte Bestimmungen zur Mehrwertabgabe erlassen. Für die übrigen gilt ein Bau- und Einzonungsstopp.

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  • März 29, 2020

    27. März 2020

    Vier Nidwaldner Gemeinden müssen ihre Bauzonen verkleinern – in der Grösse von zwanzig Fussballfeldern.
    Emm​​etten, Beckenried, Dallenwil und Wolfenschiessen haben einen zu grossen Vorrat an Bauzonen. Ändern das diese Gemeinden nicht, droht ihnen ein Bauverbot.

    Mehr hier…
    luzernerzeitun​​g.ch/zentralschweiz/​n​idwalden/20-fussbal​lf​elder-werden-ausge​zon​t-vier-nidwaldner​-gem​einden-muessen-i​hre-b​auzonen-verklei​nern-l​d.1208088

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  • November 24, 2022

    Der Luzerner FdP-Kantonsrat André Marti fordert, dass für die Wirtschaft Bauland auf Vorrat eingezont werden müsse. Den Firmen sollten künftig rasch neue Flächen zur Verfügung stehen. Ein Widerspruch zum haushälterischen Umgang mit Boden sei dies nicht.

    Aber ein Widerspruch zur Erhaltung der Landwirtschaftszone und hochwertiger Böden ist das.

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