Die Kontrollen wurden 2016 um 10 Prozent ausgeweitet – auf über 45000 Betriebe und total 175000 Personen. Dennoch blieb das Ergebnis auf dem Niveau von 2014. Das wieder schlechte Ergebnis zeigt, dass noch mehr Kontrollen dringend notwendig sind und deshalb das Kontrollpersonal aufgestockt werden muss.
“Von den 10’516 kontrollierten Schweizer Betrieben ohne GAV unterboten rund 9 Prozent die üblichen Löhne. Das ist leicht weniger als 2014, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht des SECO hervorgeht.”
“Die Kontrollbehörden überprüften insgesamt 7391 selbständig Erwerbende und stellten bei 418 von ihnen eine Scheinselbstständigkeit fest. Das entspricht knapp 6 Prozent.” (NLZ 12.5.2016)
(luzernerzeitung.ch/nachrichten/schweiz/schweiz-sda/Etwa-jeder-dritte-Betrieb-verletzt-GAV;art46447,735812)
Haben Sie Argumente für oder gegen eine massive Aufstockung des Kontrollpersonals? Können Sie hier auch Beispiele der Nichteinhaltung der Lohn- und Arbeitsvorschriften anfügen?
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1. April 2020
Kein Aprilscherz! Dieser Blog hat heute bereits 9000 Leserinnen*. (* Die Männer sind mit gemeint; sie sind in der femininen Form ja bereits enthalten.)
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1. April 2020
Der Link www.entsendung.admin.ch ist eine amtliche Informationsplattform zum Thema Arbeits- und Lohnbedingungen in der Schweiz. Sie richtet sich sowohl an schweizerische als auch an ausländische Unternehmen. Die Unternehmen erhalten hier unter anderem Informationen dazu, wie das Meldeverfahren abläuft und welche Mindestlöhne in den Branchen und Kantonen gelten.
(nach seco.admin.ch)
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12. Juni 2020
Dieser aktuelle Blog hält ab heute den Rekord von 10000 Leserinnen*. Alle meine Blogs haben heute trotz der Kommentarsperre 320000 Aufrufe …
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7. August 2020
Die Kontrolle der Arbeutsbedingungen ist Teil der flankierenden Massnahmen (FlaM). Diese wurden 2004 im Rahmen der Personenfreizügigkeit mit den EU-Staaten eingeführt, um die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Falls die Mehrheit der Abstimmenden am 27. September 2020 die Begrenzungsinitiative annehmen sollte, müsste der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... das Freizügigkeitsabkommen kündigen, und die FlaM fielen automatisch weg.
Die Personenfreizügigkeit ist auch der Schutz aller in der Schweiz Arbeitenden vor LohndumpingEs gibt keine klare Definition von Lohndumping. Drei Sachver....
(nach NZZ)
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29. August 2020
Heute hat dieser Artikel – möglicherweise wegen der Diskussion über die Begrenzungsinitiative – bereits den Rekord von 11000 Leserinnen*. Alle meine Blogs haben nun zusammen 377000 Aufrufe.
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14. November 2020
Mehr Kontrolleure werden auch für die Durchsetzung der Corona-Massnahmen benötigt! – Bereits 13000 Leserinnen*. Aurufe aller meiner 87 Blogs zusammen: 434000.
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14. März 2021
13000 Leserinnen* / 498000 Aufrufe
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5. Mai 2021
Immer noch unter dem MindestlohnUnter Mindestlohn versteht man den [[Lohn]], welcher von ein... arbeiten in der Schweiz zum Beispiel:
Servicepersonal 4195 CHF, Bäcker 4040 CHF, Coiffeusen 3850 CHF, Dentalassistentinnen 3710 CHF, Kioskverkäuferinnen 3700 CHF.
Diese Löhne reichen nicht zum Leben und müssen durch das Sozialamt ergänzt werden – durch den Steuerzahler …
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5. Mai 2021
Immer noch unter dem MindestlohnUnter Mindestlohn versteht man den [[Lohn]], welcher von ein... arbeiten in der Schweiz zum Beispiel:
Servicepersonal 4195 CHF, Bäcker 4040 CHF, Coiffeusen 3850 CHF, Dentalassistentinnen 3710 CHF, Kioskverkäuferinnen 3700 CHF.
Diese Löhne reichen nicht zum Leben und müssen durch das Sozialamt ergänzt werden – durch den Steuerzahler …
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2. Juni 2021
Wie viel Lohn bekommen die unterschiedlichen Berufe pro Monat? Hier können Sie Ihre Schätzung eingeben:
https://www.watson.ch/wirtschaft/schweiz/946548778-orgelbauer-kaminfeger-und-andere-spezielle-berufe-was-verdient-man-da
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3. Juni 2021
Rund 20 Verträger der Westschweizer Post-Tochter Epsilon haben heute Mittwoch vor dem Post-Hauptsitz in Bern gegen ein neues Lohnsystem protestiert. Damit drohe ihnen ein Stundenlohn von 17,44 Franken. Die Vertreter protestierten zusammen mit den Gewerkschaften.
In Genf muss Epsilon den MindestlohnUnter Mindestlohn versteht man den [[Lohn]], welcher von ein... ausrichten; da gilt jetz ein kantonaler MindestlohnUnter Mindestlohn versteht man den [[Lohn]], welcher von ein....
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22. Juni 2021
Viele Coiffeure bezahlen ihren Angestellten den MindestlohnUnter Mindestlohn versteht man den [[Lohn]], welcher von ein... nach GAV einfach nicht. Fast die Hälfte der kontrollierten Betriebe ist durchgefallen. Die Kontrollen sind immer noch zu lückenhaft und die Bussen zu tief.
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Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsSeit 1981 (!) ist die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau nun in der Bundesverfassung, also einzuhalten. Dennoch verlaufen seither alle Vorstösse für die Durchsetzung im Sand.
Die Aufstockung der sog. ‘Tripartiten Kommissionen’, welche die Kontrollen der Arbeitsplätze durchzuführen haben, würde auch dazu beitragen, die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau zu kontrollieren und durchzusetzen.
2006 wurden die Kantone verpflichtet, für die 500000 Arbeitnehmenden insgesamt zusätzliche 150 Arbeitsmarktinspektoren einzustellen, aufgeteilt auf die Kantone und tripartiten Kommissionen.
2012 wurden die Kantone verpflichtet, eine genügende Anzahl Arbeitsmarktinspektorinnen und Arbeitsmarktinspektoren einzusetzen.
Wo findet man die Anzahl Arbeitsmarktinspektoren und die Anzahl tripartite Kommissionen?
Beispiel “Subway”: Franchisenehmende können durch die Kontrollorgane momentan kaum geschützt werden. Dran ist u. a. auch die Unterbesetzung der Kommissionen. Der Wirtschaftswissenschafter Dean Sagar bezeichnete “Subway” bereits 1998 als “das grösste Problem im Bereich Franchising”. Laut “Le Monde diplomatique” habe sich daran in den letzten fünfzehn Jahren nichts geändert. Und in den nächsten 18 Jahren nach 1998 auch nichts!
“In der Schweiz gab es bislang keinen Subway-Skandal. Dennoch steht das Franchising nun wieder in der Kritik: «Das Franchisesystem erschwert es erheblich, diesen Missbräuchen Einhalt zu gebieten», sagt Natalie Imboden (45), Branchenverantwortliche Detailhandel der Gewerkschaft Unia.
Der Grund mit Wink zu Subway: «Die mächtigen Franchisegeber können sich damit aus der Verantwortung stehlen. Leidtragende bleiben die Mitarbeiter.» Die Gewerkschafterin sieht einen Zusammenhang zwischen ausbeuterischen Bedingungen für Franchisenehmer und den Anstellungsverhältnissen ihres Personals: «Je höher der Druck auf den Franchisenehmern, desto schlechter dürfte tendenziell auch die Situation ihrer Angestellten sein», sagt Imboden.”
(Blick, 17.5.2016)
Ich sehe nicht das Franchise-System als Problem. Ob jetzt ein Subway-Franchisenehmer seine Mitarbeiter ausbeutet oder jemand mit einen normalen Imbiss aufmacht und seine Mitarbeiter ausbeutet macht keinen grossen Unterschied.
Die Ausbeutung ist natürlich dieselbe, Herr Wagner, aber, wie gesagt, die Kontrollorgane haben fast keine Möglichkeiten einzugreifen, weil sie ja beweisen müssten, dass die Franchisenehmer auch Arbeitnehmende sind und man da offenbar gerichtlich vorgehen müsste.
“Ein Ausweis in Kreditkartenformat soll die Schwarzarbeit auf Baustellen verhindern: Das Konzept, das in der Waadt und in Genf bereits testweise zum Einsatz kommt, soll nun auf weitere Kantone ausgedehnt werden.”
(NZZ, 21.5.2016)
In Frauenfeld müssen Erntehelfer auf dem Bau schuften – 55 Stunden zum Knechtslohn, falls dieser überhaupt ausbezahlt wird. Ein Bauer aus Frauenfeld TG stellt landwirtschaftliche Hilfskräfte an, um sie dann auf Baustellen seiner Baufirma arbeiten zu lassen. Auch mit dem Arbeitsrecht nimmt es der Landwirt offenbar nicht so genau.
Zum Beispiel Herr Cuchran, angestellt als Landarbeiter, ausgenützt als Bauarbeiter:
“(…) Zunächst war der Slowake auf dem Bauernhof von G. einquartiert. Dafür zog dieser ihm monatlich 990 Franken ab – auch als Cuchran längst anderswo wohnte. Einen korrekten, regelmässigen Lohn bekam Cuchran selten. Mal kam das Geld zu spät, mal war es zu wenig. Im Jahr 2015 bekam Cuchran statt zwölf monatlicher Löhne von knapp 2740 Franken nur acht überwiesen.”
(Blick 23.5.2016)
Der Fall zeigt, dass der Ausbau der paritätischen und tripartiten Kontrollkommissionen dringend ist.
“Bis zu 55 Stunden pro Woche schuften familienfremde Landarbeiter und Erntehelfer auf Schweizer Bauernhöfen. Der Lohn für ihre Arbeit liegt deutlich unter dem anderer Branchen. Gebildete Osteuropäer machen als Praktikanten Landarbeit. Für noch weniger Geld: 2’535 Franken pro Monat (…)” (Blick 27.5.2016)
Die kantonalen tripartiten Kommissionen haben im Jahr 2015 nur zwölf Unterbietungen der branchenüblichen Löhne bei Landwirtschaftsbetrieben festgestellt, weil sie nur 714 Betriebe kontrollieren konnten – von über 53000 Betrieben in der ganzen Schweiz.
Um nur 10% dieser Betriebe zu kontrollieren zu können, müsste man die TPK-Mitglieder versiebenfachen.
Ich habe offenbar zu wenig deutlich geschrieben, dass um die wirkungsvolle Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum Freizügigkeitsabkommen geht und dass dazu vor allem die Erhöhung der Anzahl der Paritätischen Kommissionen notwendig ist, die aus je einem Vertreter einer Gewerkschaft und aus je einem Vertreter der Arbeitgeber bestehen. Das sind die Kontrollorgane, welche in die Betriebe gehen.
Jeder Kanton hat ausserdem eine Tripartite Kommission (TK). Sie setzt sich zusammen aus je einem Vertreter des Kantons, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden. Sie ahndet vor allem Lohndumping gegen Arbeitnehmende aus der EU. Wenn eine TK einen solchen Missbrauch feststellt, kann sie aufgrund des kantonalen Gesamtarbeitsvertrags Massnahmen treffen, so Baustellen schliessen und/oder Bussen aussprechen.
Hier ein recht schönfärberischer Bericht des Präsidenten der Banken-Arbeitgeber vom 2. März 2016 – gegen eine unnötige “Lohnpolizei”:
“Nun sollen also weitere bürokratische Hürden aufgebaut werden – der Bund will auch noch eine «Lohnpolizei light». Über 30 Jahre nach ihrer Verankerung in der Verfassung sei die Lohngleichheit noch immer nicht erreicht, schreibt das EJPD; Wirtschaftsverbände, Unternehmen und Wissenschafter bestreiten diese Darstellung. Einzelfälle gibt es immer, doch dafür gibt es interne Meldestellen, Schiedsgerichte und letztlich die Möglichkeit der Klage. Die vorhandenen Instrumente greifen, wie die zunehmende Anzahl von Lohnklagen zeigt. Es besteht kein Grund, aufgrund der Verfehlungen einzelner Unternehmen die gesamte Wirtschaft zu bestrafen. Denn die Mehrheit der Betriebe bekennt sich nicht nur entschieden zum Grundsatz der Lohngleichheit, sondern nimmt diese Verantwortung auch wahr. (…)”
Der «Kassensturz» deckt morgen (28.6.2016) folgendes auf:
“Erntehelferinnen und -helfer schuften für 11.20 Franken die Stunde und 66 Stunden pro Woche auf Schweizer Feldern. Besonders stossend: Das ist völlig legal. «Kassensturz» fragt nach, warum in der Landwirtschaft menschenunwürdige Arbeitsbedingungen gelten.”
Personen mit Migrationshintergrund haben auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor sehr schlechte Karten. Sie müssen häufig für miese bzw. illegale Löhne arbeiten, auch wenn sie gleich oder besser qualifiziert sind als ihre Kollegen ohne ausländische Wurzeln.
“In der Schweizer Bevölkerung ohne Migrationshintergrund hatten letztes Jahr 13 Prozent der Beschäftigten einen Tieflohnjob. Bei den Personen mit Migrationshintergrund waren es fast anderthalb Mal soviel, wie das Bundesamt für Statistik (BFS) errechnet hat.
Tieflohnbezüger verdienen weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttolohnes, also weniger als 4380 Franken monatlich. Von den Frauen ausländischer Herkunft musste 2015 mehr als ein Viertel mit einer solchen Stelle Vorlieb nehmen. Bei den Männern mit Migrationshintergrund waren es knapp 13 Prozent.
Nach Grossregionen betrachtet, wies das Tessin bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund den höchsten Tieflohnanteil (32 Prozent) aus. Am geringsten sind die Lohnunterschiede aufgrund des Migrationsstatus’ in der Nordwestschweiz und in der Region Zürich.”
(luzernerzeitung.ch/nachrichten/schweiz/schweiz-sda/Schlechter-bezahlt-und-ueberqualifiziert;art46447,793918)
Ein Ausbau der paritätischen Kontrollkommissionen wäre deshalb vor allem im Tessin dringend nötig.
Immerhin wird die Einhaltung der Bestimmungen von sog. „Tripartiten Kommissionen“ der Kantone besser kontrolliert und sanktioniert. Gelangen GAV-Bestimmungen zur Anwendung, so erfolgt auch hier die Kontrolle durch paritätisch zusammengesetzte Organe der Sozialpartner.
“Wer Arbeitnehmer zur Erbringung einer vorübergehenden grenzüberschreitenden Dienstleistung in die Schweiz entsendet, muss die Arbeitsbedingungen und Löhne des Gastlandes beachten. Diese minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen werden durch das Entsendegesetz sowie der dazugehörigen Verordnung geregelt.
Zu den Mindestbestimmungen zählen Regelungen wie:
Mindestlöhne,
Arbeits- und Ruhezeit,
Mindesturlaub,
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (…)”
(entsendegesetz.ch/mindestbestimmungen/index.php)
Entdecken die Kontrolleure nicht gemeldete Arbeiten, können Bussen bis 5000 CHF ausgesprochen werden, was natürlich bei Millionenaufträgen nur symbolisch ist und von den unkorrekten Firmen aus der Portokasse bezahlt wird.
“Entdecken die Kontrolleure nicht gemeldete Arbeiten, können Bussen bis 5000 CHF ausgesprochen werden, was natürlich bei Millionenaufträgen nur symbolisch ist und von den unkorrekten Firmen aus der Portokasse bezahlt wird. “
Sie meinen wohl eher bis 500 000 CHF!
“
Die Aufstockung der sog. ‘Tripartiten Kommissionen’, welche die Kontrollen der Arbeitsplätze durchzuführen haben, würde auch dazu beitragen, die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau zu kontrollieren und durchzusetzen. “
Wir haben alle Arbeitsverträge, die meisten einen GAV, erhalten ein Lohnabrechnung für die Steuererklärung, zahlen Sozialabgaben die an den Lohn gebunden sind. Etc.etc.
Die Belege sind da! Die Kontrollen finden statt! Noch mehr Bürokraten zur Überwachung braucht es nicht!
Aber nur zu stocken,wir die Unia Jünger doch auf! Blase4n wir den Verwaltungs und Kontrollapparat doch noch weiter auf. Was erhoffen Sie sich davon?! Das führt dann automatisch zu höheren Lohnabzügen für alle.
Herr Oberli, wer sich unter Tarif verkauf und sein Leben auf der Baustelle riskiert, weil die Arbeitssicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden, steht auch selbst in der Verantwortung! Man kann die Unia auch aufbieten, als Arbeitnehmer.
Aber als mittelloser Portugiese, für unseren Fachkräftemangel unqualifiziert und der Sprach enicht mächtig, dafür mit Familennachzug, der für ein paar Monate ins Land geholt und dann wieder auf die Strasse gestellt wurde, würde ich vermutlich auch jeden unterbezahlten Drecksjob hier annehmen und einige Risiken mehr eingehen, um nicht mit weniger als ich gekommen bin, wieder zurück geschickt zu werden!!!
MAI lässt grüssen!!! Kommen weniger rein, können wir sie auch nicht mehr so verheizen! Sie glauben mir das zwar nicht, mir tuen diese Menschen leid. Kommen voller Hoffnung auf eine bessere Zukunft und sogar das, nehmen wir Ihnen noch, bzw. unsere Wirtschaft. Feine Sache, diese Personenfreizügigkeit, nicht?!
Solche Arbeitgeber riskieren, wie gesagt, leider nur Bussen bis zu 5000 CHF. Die Busse kann mit einem Verbot einhergehen, bis zu 5 Jahre in der Schweiz Arbeiten auszuführen. Ausserdem werden den Gebüssten die Kontroll- und Verfahrenskosten auferlegt.
Nachzulesen im sog. “Entsendegesetz”:
(www.entsendegesetz.ch/mindestbestimmungen/index.php)
Nicht nur die Paritätischen Kommissionen müssen ausgebaut werden, sondern auch die finanziellen Sanktionen erhöht. Die PK sollten höhere Konventionalstrafen ausfällen sowie höhere Vollzugskosten und obligatorische Kautionen erheben können. So gilt seit dem 1. Januar 2013 im Basler Ausbaugewerbe eine Kautionspflicht.
Offenbar hat die Kontrolldichte des Lohndumpings 2015 bereits etwas zugenommen:
“(…) 2005 überprüften die Tripartite Kommission (Sozialpartner und Staat) und die Paritätischen Kommissionen (Sozialpartner) 9600 Betriebe und 31 000 Personen, letztes Jahr waren es 40 000 Betriebe und 159 000 Personen. Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft hervor.”
Mehr hier, unter dem Titel “Die Kontrolldichte nimmt zu”
(nzz.ch/schweiz/zunehmende-kontrolldichte-1.18535971)
Im Tessin scheinen die Kontrollen durch die PK doch recht wirksam zu sein. Ob mit diesem System auch gegen das allgegenwärtige Lohndumping wirksam vorgegangen werden kann, müsste man noch besser abklären.
“Im Tessin ist der dortige Kontrollverein, die Associazione interprofessionale di controllo, vom Kanton und allen GAV-Kommissionen direkt beauftragt, die entsandten EU-Mitarbeiter zu überwachen: «Von Baustellenkontrolle bis zur Vorbereitung des Sanktionsentscheids wird alles von einer Stelle geleistet», sagt Unia-Mann Lutz. Die Lohnsanktionen fällen die GAV-Kommissionen der Branchen. Das Wichtigste aber: Der Kanton, der Bussen und Dienstleistungssperren verhängt, entscheidet zuerst. Der gebüsste Unternehmer bekommt also zuerst vom Staat die Strafe und später dann die Aufforderung der GAV-Kommission zur Lohnnachzahlung, was als sehr wirkungsvoll erachtet wird. «Das Tessiner Modell gilt als eines der effizientesten in der Schweiz», sagt Lampart. (…)”
Mehr hier, unter dem Titel “Die Alternativen zum Lohnpolizei-Labyrinth”:
(tagesanzeiger.ch/wirtschaft/geld/Die-Alternativen-zum-LohnpolizeiLabyrinth/story/29720904)
Im Beschluss des Nationalrats zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiative fehlen Vorschläge, wie die Arbeitnehmenden besser vor Missbräuchen (Lohndumping) geschützt werden können. Hier muss der Ständerat dringend nachbessern. Zu begrüssen ist jedoch, dass der Nationalrat auf diskriminierende Kontingente verzichtet, wie dies die Gewerkschaften schon immer forderten.
Die rechtsbürgerliche Mehrheit hat sich im Nationalrat knapp durchgesetzt: Sie lehnt mehrere Vorschläge für ein griffigeres Recht zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ab. Sogar an einem Steuerschlupfloch will sie festhalten: Die vereinfachte AHV-Abrechnung war für Putzfrauen in Privathaushalten gedacht. Jetzt umgehen Verwaltungsräte damit die korrekte Versteuerung ihrer privaten Bezüge.
“2008 wurde das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit eingeführt. Danach überprüfte eine Gruppe die Schwachstellen der neuen Rechtsgrundlage und suchte nach Verbesserungsmöglichkeiten. Daraus resultierte eine Handvoll Vorschläge. Diese flossen in die Gesetzesvorlage ein, über die der Nationalrat am Donnerstag entschied.
Der brisanteste Teil dieser Revision verbirgt sich hinter der harmlosen Bezeichnung «vereinfachtes Abrechnungsverfahren». Dieses wurde mit der Absicht eingeführt, die Schwarzarbeit in Privathaushalten zu reduzieren. Dabei geht es vor allem um die Putzfrau: Die vereinfachte Abrechnung der Sozialversicherungen sollte dazu beitragen, dass Privatpersonen solche Anstellungsverhältnisse ordnungsgemäss anmelden und somit legalisieren. Gleichzeitig mit den Sozialversicherungen wird eine Quellensteuer von 5 Prozent abgezogen – danach muss dieses Einkommen nicht weiter versteuert werden.”
Findige Unternehmer nutzen nun dieses Schlopfloch, um private Steuern zu einzusparen. Vor allem Verwaltungsräte und auch Stiftungsräte sollen davon Gebrauch machen. Es winkt eine happige Steuerersparnis: Wenn ein Verwaltungsratshonorar ab 10000 Franken nämlich korrekt versteuert wird, muss der Steuerpflichtige darauf 30 bis 40% Steuern bezahlen. Die Differenz zu nur 5% Steuern bei der vereinfachten Besteuerung fällt also ins Gewicht.
Mehr hier, unter dem Titel “Verwaltungsräte wenden miesen Steuertrick an”:
(bernerzeitung.ch/schweiz/standard/putzfrauenabrechnung-fuer-verwaltungsraete/story/23159388)
1) Die Kontrollen basieren auf den Gesamtarbeitsverträgen und der Durchsetzung ihrer Einhaltung.
2) Die Kontrolleure der Gewerkschaften werden von den Gewerkschaften bezahlt, diejenigen der Arbeitgeber von den Arbeitgebern.
3) Die Vollzugskosten müssen von den GAV-Unternehmen übernommen werden. In welcher Höhe Vollzugskosten zu zahlen sind, lässt sich den jeweiligen Gesamtarbeitsverträgen entnehmen. Die Texte der in der gesamten Schweiz oder in mehreren Kantonen gültigen GAV stehen auf der Internetseite des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO:
(seco.admin.ch)
4) Durch die kontrollierte Unternehmung verursachte zusätzliche Kosten müssen von dieser übernommen werden.
Herr Oberli, Sie scheinen einen Polizeistaat zu befürworten. Immer noch mehr Gesetze und Verbote. Reichen Ihnen die 39.000 Seiten Gesetzestexte nicht? Kennen Sie alle? Als allseits bekannter Vimentins-Kontrolleur aller hier Engagierter und Blockwart in eigener Mission hierin, verstehe ich das sogar.
Bloß, all die ausgefochtenen Kämpfe unserer Ahnen um die Freiheit, dessen Früchte wir bis zu den 1980ern genießen durften, wollen Sie in einer einzigen Generation, höchst despektierlich unseren Vorfahren gegenüber, einem maßlos übertriebenen Sicherheitsdenken opfern.
Wenn Ihnen die Demokratie nicht paßt, dann sagen Sie das. Es gibt genügend andre Länder, wo Ihnen ein Diktator-Papi den Marsch weit besser bläst, als unser Bundesrat.
Carolus Magnus
Können irgendwann Ihre Ängste beseitigt werden? Liegt es am Staat, Ihre Ängste zu beseitigen? Oder nicht doch vielmehr an Ihnen in freiheitlicher Eigenverantwortung? Denken Sie bitte einmal ernsthaft darüber nach.
Carolus Magnus
Die paritätischen Kommissionen versuchen auch festzustellen, ob eine sog. “Scheinselbständigkeit” der kontrollierten Person vorliegt. Offenbar ist die juristische Definition des Begriffs leider nicht so klar. Es muss ein “Missbrauch eines Werkvertrages” bewiesen werden.
“Die öffentliche Wahrnehmung der Scheinselbständigkeit, auch in der Politik, unterscheidet sich deutlich von den juristischen Fakten. In der öffentlichen Wahrnehmung gibt es vor allem folgende Kriterien, die zur Scheinselbständigkeit genannt werden:
• nur ein Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum
• kein Angestellter (Solo-Selbständig bzw. Solo-Entrepeneur)
• arbeitet primär in den Räumen des Auftraggebers
• zahlt keine gesetzlichen Sozialbeiträge, sondern in private Sicherungssysteme ein
Auch z. B. in einer 2016 vorgelegten Studie des Beratungsunternehmens Ernst & Young wurden obige Kriterien genannt und damit mit den rechtlich relevanten verwechselt.[5] Dass auch Volljuristen den gleichen Fehleinschätzungen wie Laien unterliegen, zeigt die extreme Unsicherheit besonders deutlich auf. Die genannten Kriterien spielen bei rechtlichen Prüfungen nur eine sehr untergeordnete Rolle. (…)” (Wikipedia)
Kontrolle von Arbeitenden am Arbeitsplatz durch die paritätischen Kommissionen: Die Gegner/innen und die Befürworter/innen sollten vielleicht zuerst gemeinsam herausfinden, worin sie sich EINIG sind. So bekämen sie eine gemeinsame Ausgangsbasis für die weitere Meinungsbildung.
Ich versuche es einmal mit diesen zwei Beispielen:
Die Gegner/innen und die Befürworter/innen sind sich einig darin, dass die Kontrollen von Arbeitenden am Arbeitsplatz durch die paritätischen Kommissionen verbessert werden müssen.
Oder:
Die Gegner/innen und die Befürworter/innen sind sich einig darin, dass genügend Massnahmen ergriffen werden müssen, dass unsere Sozialwerke nicht durch Schwarzarbeit geschädigt werden.
Können Sie diesen Aussagen alle zustimmen? Oder müssten sie anders formuliert werden?
Hier ein Fall aus dem Tessin, wo die Kontrolleure durchgegriffen haben:
Gerardo Ruocco wurde ein Super-Job auf Lebenszeit versprochen – mit 4000 CHF per Monat. Dann musste er in Genf für 330 Franken im Monat je 240 Stunden lang schuften. Die paritätische Kommission schloss die Baustelle. Den Arbeitern müssen zuerst die versprochenen Löhne bezahlt werden.
(blickamabend.ch/news/ware-mensch-gerardo-ruocco-36-wurde-in-genf-ausgebeutet-ich-schuftete-fuer-330-franken-auf-dem-bau-id5652964.html)
Mit den Vollzugskosten werden nur die Aufwendungen der Paritätischen Kommissionen für die Durchführung der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV) gedeckt. Sie sind von jedem Betrieb im Anwendungsbereich eines solchen GAV zu entrichten. Seit dem 1. April 2006 können sie auch von ausländischen Betrieben, die Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden, verlangt werden.
http://www.zis-inkasso.org/de/vollzugskosten
Erhoben werden diese Vollzugskosten von der “Zentralen Inkassostelle Schweiz” (ZIS). Die ZIS ist ein Dienstleistungsbereich der AMS Arbeitsmarkt-Services AG in Liestal, welche ihrerseits eine Institution der Familienausgleichskasse GEFAK ist. Die ZIS handelt im Auftrag der Paritätischen Kommissionen und gewährleistet als zentrale Stelle ein schweizweit einheitliches Inkasso der Vollzugskostenbeiträge.
http://www.zis-inkasso.org/de/zis
Mit der Erhebung der Vollzugskosten der GAV ist leider ein Ausbau der Kontrollen durch die paritätischen Kommissionen nicht möglich. Welche politischen Massnahmen schlagen Sie vor?
Damit Lohn- und Arbeitsvorschriften eingehalten werden, sollen mehr und bessere Kontrollen durchgeführt werden – vor allem gegen das Lohndumping bei ausländischen Angestellten. Der Bundesrat will die Anzahl der Kontrollen um 30 Prozent erhöhen, auf 35000 pro Jahr. Mit der Erhöhung soll eine ausreichende Kontrolldichte sichergestellt werden, schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in einer Mitteilung.
“Vorgeschlagen hat die Änderung eine Arbeitsgruppe, welche im Auftrag des Bundesrates konkrete Massnahmen ausarbeitete. Innerhalb der Gruppe war die Erhöhung allerdings umstritten, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht hervorgeht. Während die Gewerkschaften eine Aufstockung auf 50’000 Kontrollen forderten, lehnten die Arbeitsgeberverbände eine Erhöhung gänzlich ab.
(…)
Damit Dossiers rasch bearbeitet werden, müssen die paritätischen Kommissionen genügend Personal beschäftigen. Bleiben über zwanzig Prozent der Dossiers mehr als ein Jahr liegen, können Subventionen gekürzt werden. Mit einem gemeinsamen Kriterienkatalog soll die Sanktionspraxis harmonisiert werden.”
http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/schweiz/Mehr-Kontrollen-gegen-Lohndumping;art46447,897631
Die Respektierung des sog. Inländervorrangs hat offenbar auch ihr Gutes. Was sagen Sie zu diesem Vorschlag des Bundesrates?
Nochmals: Damit Dossiers rasch bearbeitet werden, müssen die paritätischen Kommissionen genügend Personal haben. Wenn über 20 % der Dossiers mehr als ein Jahr liegen bleiben, können Bundesbeiträge gekürzt werden.
Der Kampf gegen Lohnunterbietungen durch EU-Arbeiter ist in der Schweiz offenbar immer noch schwierig. Die Gewerkschaften nennen die Kantone Waadt und Tessin als Vorbilder. Das System der Lohnkontrollen von GAV-Mindestlöhnen in der Schweiz gleiche einem Labyrinth an Verfahren und Vorgehen. Der Kampf gegen Lohndumping durch Arbeitnehmer und sog. “Selbstständigerwerbende” aus dem EU-Raum sei ein Kampf gegen Windmühlen.
http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/geld/Die-Alternativen-zum-LohnpolizeiLabyrinth/story/29720904
… solange die Paritätischen Kommissionen nicht ausgebaut werden.
Was sind flankierende Massnahmen? Flankierenden Massnahmen sollen dafür sorgen, dass die Personenfreizügigkeit die Arbeits- und Lohnbedingungen in der Schweiz nicht unterwandert. Insbesondere sollen sie Lohndumping und missbräuchliche Arbeitsbedingungen verhindern. Es gilt: Alle, die in der Schweiz arbeiten, sollen auch zu Schweizer Bedingungen arbeiten.
Wenn von einer Paritätischen Kommission (PK) Fälle von Lohndumping oder Missachtung der Arbeitsbedingungen aufgedeckt werden, kommen verschiedene Massnahmen zum Zuge, um die Verstösse zu sanktionieren:
Bei wiederholtem Lohndumping können die in den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) verankerten Bestimmungen zu den Mindestlöhnen und zur Arbeitszeit ausgeweitet werden.
In Branchen ohne GAV sind der Bund und die Kantone bei wiederholten Missbrauchsfällen befugt, durch einen Normalarbeitsvertrag (NAV) verbindliche Mindestlöhne in diesen Branchen einzuführen.
Daher fordern die Gewerkschaften die Verstärkung der flankierenden Massnahmen, insbesondere den Ausbau der Paritätischen Kommissionen, welche sich aus den Sozialpartnern (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) zusammensetzen. Sie sind für die Kontrollen in jenen Branchen zuständig, die einem GAV unterstellt sind.
Die Tripartiten Kommissionen (TK), welche sich aus Vertretern des Staates, der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände zusammensetzen, sind für die Kontrollen in den Branchen ohne GAV verantwortlich. Auch hier ist ein Ausbau nötig.
http://www.unia.ch/de/kampagnen/lohndumping/was-sind-flam/
Speziell der Ausbau der PK steht hier zur Diskussion. Und wie hoch müssten die Bussen sein? (Bisher maximal 5000 CHF pro Fall.) Auch dazu fehlen noch Beiträge.
23. November 2016
Der Bundesrat will den Vollzug der flankierenden Massnahmen verbessern. Damit Lohn- und Arbeitsvorschriften eingehalten werden, sollen mehr und bessere Kontrollen durchgeführt werden.
Die Zahl der Kontrollen will der Bundesrat um 30 % erhöhen – auf 35000 pro Jahr. Die Regierung hat das Wirtschaftsdepartement (WBF) am Mittwoch beauftragt, bis Ende Februar 2017 eine entsprechende Änderung der Entsendeverordnung vorzubereiten und in die Vernehmlassung zu geben. Mit der Erhöhung soll eine ausreichende Kontrolldichte sichergestellt werden. Während die Gewerkschaften eine Aufstockung auf 50000 Kontrollen fordern, lehnten die Arbeitsgeberverbände eine Erhöhung ab.
Damit Dossiers rasch bearbeitet werden, müssen die paritätischen Kommissionen genügend Personal beschäftigen. Bleiben über zwanzig Prozent der Dossiers mehr als ein Jahr liegen, können Subventionen gekürzt werden.
(nach Luzerner Zeitung)
http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/schweiz/Mehr-Kontrollen-gegen-Lohndumping;art46447,897631
2016 erhöhte das Parlament die Sanktionen bereits von 5000 auf 30000 CHF. Es geht gemächlich in die richtige Richtung. Man müsste aber noch einen Gang höher schalten, wenn man das Freizügigkeitsabkommen nicht weiter gefährden will.
Die “DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG” (DPD) mit Sitz in Aschaffenburg (de) ist ein Kurier-Express-Paket-Dienstleister und Franchiseunternehmen mit Vertragspartnern in rund vierzig Ländern. Das Unternehmen ist eine Tochter der französischen GeoPost-Gruppe und Leitunternehmen der DPD Group.
Auch bei DPD Schweiz werden nur Franchisenehmer mit der Verteilung beauftragt – unter miesesten Bedingungen, die natürlich dem Gesamtarbeitsvertrag nicht entsprechen. Bei den Franchisenehmern handelt es sich um Scheinselbständige, die brutal ausgebeutet werden, ebenso deren Angestellte.
“«Kassensturz» geht undercover und deckt beim Paketzusteller DPD Missstände auf: Der grösste private Kurierdienst der Schweiz hat den gesamten Transportdienst ausgelagert. Die Subunternehmer klagen über Vorgaben, die kaum zu erfüllen sind: Täglich zwölf Stunden unterwegs, miese Löhne und enormer Zeitdruck.”
Hier ist die Kassensturz-Sendung vom 8. Februar 2017:
http://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/dpd-zustellung-streaming-test-postschaltergebuehr-parteien-check
Ermöglicht werden solche Zustände im öffentlichen Dienst seit der Privatisierung der Paketzustellung. Bisher wurde offenbar gegen DPD kein Verfahren eingeleitet.
Wie würden Sie vorgehen, liebe 1024 Leserinnen und Leser?
(Meine Frage ist also nicht an die 3 Nicht-Lesenden gerichtet.)
FlixBus will mehr Konzessionen für billige (!) Buslinien durch die Schweiz. Die Arbeitsbedingungen der Chauffeure und deren Entlöhnung sind unter allem Hund. Etwa zwanzig beteiligte Busunternehmen steigen offenbar aus.
ZITAT
Der Fernbus-Anbieter Flixbus sieht sich derzeit scharfer Kritik ausgesetzt. Das NDR-Fernsehmagazin „Hallo Niedersachsen“ berichtete, dass 20 Busunternehmen die Partnerschaft mit Flixbus aus Kostengründen gekündigt hätten.
(…)
Als Hauptgrund für die roten Zahlen der Busunternehmer werden zu niedrige Ticketpreise angeführt. Der Verband Mobifair nennt etwa als Beispiel, dass 19 Euro für die Strecke von Hamburg nach Salzburg unmöglich rentabel sein könnten. Die niedrigen Preise erkaufe sich Flixbus durch schlechte Arbeitsbedingungen. So soll laut NDR-Bericht auf langen Strecken, die mehrere Fahrer im Wechsel erfordern, oft nur ein Fahrer eingesetzt worden sein. Ein Busfahrer gibt sogar an, dass er sich übergeben musste und ihm schwarz vor Augen wurde. Das betreffende Unternehmen Der Schmitt wies Focus Online zufolge die Vorwürfe zurück, der Mitarbeiter habe „nicht im Interesse der allgemeinen Betriebssicherheit gehandelt“.
ZITAT ENDE
https://www.onlinehaendler-news.de/start-ups/27037-kritik-flixbus-busunternehmen.html
Die Lohnkontrolle in der Schweiz wäre Sache der paritätischen und tripartiten Kommissionen. Wie kann man verhindern, liebe 1102 Leser/innen, dass FlixBus weitere Konzessionen erteilt werden?
Bund, Kantone und Städte/Gemeinden sind heute schon überdotiert mit Bürokraten die ihre Zeit absitzen und sich langweilen und uns viel Steuergeld kosten.
Es wäre an der Zeit da viel auszumisten, die Verwaltung zu verschlanken nicht noch aufzublasen.
Eine Gesellschaft die eine überdurchschnittliche übergrosse Blase an Verwaltungsbürokraten hat wird früher oder später untergehen, siehe Griechenland.
Also Verwaltung abbauen ist das Ziel.
Folgendes:
Die Stadtpolizei kontrollierte eine Grossbaustelle und jagte alle Büezer in das Untergeschoss, kontrollierte diese, mein Sohn arbeitete temporär dort, er musste nach seiner Kontrolle über 3 Stunden im Keller warten und konnte so 4 Stunden nicht arbeiten und daher konnte er diese 4 Stunden auch nicht rapportieren und sein Lohn war daher um 4 Stunden kleiner.
So geht es aber auch nicht, das ist eine bodenlose Schweinerei !
Idioten der Rot-Grünen Stadtregierung der unsere Lohnabhängigen egal sind.
Troll Blog vom Oberli/Beck nichts als Aufzählungen….
Eine eigene wirksame Lohnkontrolle der Schweiz entscheidet über den Rahmenvertrag mit der EU: Die paritätischen Kommissionen müssen vor der Abstimmung über diesen Vertrag vervierfacht werden.
das beste konjukturprogramm für die gewerkschaften, die so mindestlöhne und anderes über den gav verbreiten können, ohne dies offiziell über das parlament oder volk absegnen zu lassen.
Bis 2019 wurden keine Anstalten getroffen, die Lohnkontrollen durch die paritätischen Kommissionen (Arbeitgeber und Gewerkschaften) drastisch auszubauen. Auch über einen gesetzlichen Mindestlohn, der für die ganze Schweiz gilt, müsste man dringend JETZT nochmals abstimmen.
Mit beiden Massnahmen könnte man vielleicht doch noch eine Mehrheit der Stimmbürger/innen für das Rahmenabkommen gewinnen.
Die Ablehnung des Rahmenvertrags durch Herrn SR Levrat und Herrn SR Rechsteiner erzeugt endlich den nötigen Druck auf die politischen Kräfte. Alle wollen das Lohnniveau in der Schweiz erhalten. Alle wollen konkurrenzfähige KMU. Die erforderlichen Massnahmen müssen nun von der “bürgerlichen” Mehrheit kommen, vor allem von der FdP. Man braucht die SP für das JA zum Rahmenvertrag.
Sofortmassnahmen:
1) Die Schweiz muss nun unverzüglich einen schweizweiten gesetzlichen Mindestlohn beschliessen.
2) Ab sofort Ausschluss von Firmen, die Schwarze Schafe als Unterakkordanten beschäftigen, von öffentlichen Aufträgen.
3) Vervielfachung der Paritätischen Kommissionen und der Kontrollen.
Mehr in der SZ vom 3. März 2019.
Übrigens: Dumpinglöhne und damit die systematische Unterbietung schweizerischer KMU durch Konkurrenten aus der EU haben bereits auf breiter Front eingesetzt. Die drei Massnahmen braucht die Schweiz mit oder ohne den Rahmenvertrag.
Da sehen Sie, Herr Oberli, wie schwach die Wirkung dieser so genannten „flankierenden Massnahmen“ ist. Sie sind nur ein minimaler Schutz gegen die überbordenden Nachteile der Personenfreizügigkeit, die ohne diese Lohnschutzversprechen schon damals nicht angenommen worden wäre.
Fazit: Ohne Personenfreizügigkeit benötigen wir auch keine „flankierenden Massnahmen“ welche diese PFZ in Schach halten sollen (es aber, wie Sie ja selber einsehen, eben nicht tun).
Die Kontrollen sind immer noch nicht ausreichend.
Auf der neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat), ist es zu einem der wahrscheinlich grössten Lohndumping-Skandale aller Zeiten gekommen. Im neuen Ceneri-Basistunnel, der am Ende des kommenden Jahres eröffnet werden wird, haben zwei italienische Gleisbaufirmen etwa 170 Mitarbeitern während Monaten unerlaubt zu tiefe Löhne bezahlt.
Zudem mussten sie deutlich mehr arbeiten, als erlaubt – zuei Schichten pro Tag. Bezahlt wurde ihnen offenbar nur die erlaubte Arbeitszeit von 8 Stunden.
Wie hoch die Zahl der Betroffenen ist und um welche Geldsumme die betroffenen Arbeiter insgesamt geprellt wurden, ist aufgrund der Dokumentenlage schwierig einzuschätzen und Gegenstand von Ermittlungen der Tessiner Staatsanwaltschaft und des kantonalen Arbeitsinspektorats. Es dürfte mindestens um eine hohe einstellige Millionensumme gehen.
Mehr hier:
20min.ch/finance/news/story/Arbeiter-auf-Neat-Baustelle-um-Millionen-geprellt-22889075
“Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der privaten Sicherheitsbranche muss Lohndumping und Über-50-Stunden-Wochen verhindern! Die Konferenz der privaten Sicherheitsbranche der Unia hat das Verhandlungsresultat für die Erneuerung des GAV abgelehnt. Die Unia verlangt dringliche Massnahmen und lanciert eine nationale Petition bei den Sicherheitsangestellten, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Die Unia hat während mehr als einem Jahr mit dem Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) Verhandlungen geführt, um den allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag für die private Sicherheitsbranche zu erneuern. Der allgemein verbindliche GAV schützt über 20‘000 Arbeitnehmende und läuft Ende Juni 2019 aus.
Die Arbeitgeber haben jedoch alle Massnahmen gegen Lohndumping, gegen wiederholte Überschreitungen der 50-Stunden-Woche und für eine Anerkennung der Ausbildung hartnäckig zurückgewiesen. Dadurch ist eine Erneuerung des bis Mitte 2019 allgemein gültigen Gesamtarbeitsvertrags für die Sicherheitsbranche gefährdet.”
unia.ch/de/aktuell/aktuell/artikel/a/15481
8. Mai 2019
Die Unia hat lange allein gegen massives Lohndumping bei der Goger-Swiss AG gekämpft. Jahre später war klar: Die Unia hatte auf ganzer Linie Recht.
Alle haben es gewusst – die Arbeitnehmenden auf den Baustellen, die Unia, die Konkurrenten von Goger und auch die meisten Auftraggeber: Die Goger-Swiss AG hat bei den Löhnen massiv beschissen – und sind damit beinahe durchgekommen, und statt des Lohndumpers Goger wurde die Unia bekämpft und kriminalisiert.
Fazit: Die um bis zu 10 Mio CHF gebrachten Arbeiter haben bis heute keinen müden Rappen zurück erhalten.
unia.ch/de/aktuell/aktuell/artikel/a/15907
14. Mai 2019 (Kassensturz)
Die Syna hat einen krassen Fall von Lohndumping auf der Baustelle Bülachguss aufgedeckt. Dank der Intervention der Gewerkschaft kamen rumänische Plattenleger endlich zu ihrem Lohn. Die Syna kämpft gegen unmenschliche Arbeitsbedingungen und für griffige Lohnkontrollen auf dem Bau.
Über 60 Wochenstunden, keine Sicherheit, keine Bezahlung: Die betroffenen Arbeiter berichteten, dass sie mit leeren Versprechungen in die Schweiz geholt worden seien: Anstatt der vertraglich vereinbarten 42 Wochenstunden arbeiteten sie an 6 Wochentagen über 60 Stunden pro Woche – mit völlig ungenügender Kleidung und Ausrüstung und praktisch ohne Sicherheitsvorkehrungen. Mit ständigen Drohungen und Beschimpfungen wurden die Plattenleger zudem vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt – und vor allem erhielten sie seit Arbeitsbeginn keine Bezahlung.
Die Kontrollbehörden des Kantons Luzern kontrollieren massiv mehr Coiffeure. In den ersten drei Monaten dieses Jahres (2019) haben sie gut vier Mal so viele Coiffeursalons auf Schwarzarbeit kontrolliert als im ganzen letzten Jahr. Das kommt bei den Gewerkschaften wie beim Gewerbe gut an, so auch bei SVP-Kantonsrat Marcel Omlin. Vor allem in der Stadt Luzern müssen zahlreiche schwarze Schafe geschoren werden.
Speziell die Frauen wollen der Diskriminierung in der Arbeitswelt und der Lohnungleichheit nun ein Ende machen. In unterbezahlten Bereichen sind sie in der Mehrheit, aber bei verantwortungsvollen Stellen in der Minderheit. Sogenannte “Frauenberufe” werden lohnmässig abgewertet, weil die geforderten Kompetenzen nicht anerkannt werden. Sie wollen gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, sowie die Einführung von Lohnkontrollen und Sanktionen im Gleichstellungsgesetz.
Ein schweizweiter Mindestlohn würde auf einen Schlag die Lohndiskriminierung der Hälfte der Frauen aufheben …
Troll Blog vom Oberli/Beck nichts als Aufzählungen..
Nach dem Schiffsunfall unter Schweizer Flagge auf der Donau in Budapest kommt die Basler Reederei Viking Cruises, unter Beschuss: Ehemalige Mitarbeiter sprachen von deutlich zu langen Arbeitszeiten und ausbeuterischer Bezahlung:
“Jetzt kommen neue Missstände ans Licht: Während sich Passagiere auf Deck sonnen, in luxuriösen Suiten erholen und im Bordrestaurant die Bäuche vollschlagen, arbeitet die Schiffscrew der Schweizer Reederei Viking River Cruises zum Hungerlohn. Obwohl es sich eigentlich um einen Schweizer Arbeitgeber handelt, orientiert sich das international tätige Unternehmen am deutschen Minimallohn von 9,19 Euro pro Stunde brutto – tiefere Löhne sind ebenfalls möglich.
In der «Sonntagszeitung» macht ein ehemaliger Viking-Mitarbeiter seinen Monatslohn publik: Lediglich 2200 Franken habe er für die intensive Arbeit als Matrose erhalten. Abgezogen davon hätte ihm die Schweizer Firma monatlich zudem 450 Franken für Kost und Logis. Die anfallenden Reisekosten zum Hafen musste er aus eigener Tasche berappen.
Passagiere, die den Lohn der dienstfertigen Besatzung mit Trinkgeldern aufbessern möchten, können wenig bewirken: Viking sackt seit 2019 den Batzen gleich selber ein. Die Firma bestreitet dies gegenüber der «Sonntagszeitung», bestätigt aber, dass sie die Trinkgelder nun als «Lohnbestandteil» auszahlt.
Auch auf Kreuzfahrten anderer Firmen arbeitet die Crew zu Niedriglöhnen. Angestellte verdienen monatlich zwischen 800 und 1200 Euro. «Die Löhne sind ausbeuterisch», heisst es so bei der Seefahrer-Gewerkschaft Nautilus International.”
20min.ch/finance/news/story/Niedrigloehne-21147698
18. Juni 2019
Egal, was im Rahmenabkommen über die Lohnkontrollen steht: Dieses Problem ist bereits heute völlig ausser Kontrolle und wird so oder so nicht mehr verschwinden.
Lohndumping macht mit Fällen wie im Modehaus ZARA an der Bahnhofstrasse in Zürich manchmal speziell Schlagzeilen. Diese grossen Fälle sind aber leider nur die Spitze des Eisbergs. Lohndumping findet täglich statt, und es herrscht mittlerweile Wilder Westen, besonders auf Baustellen.
Dort sind auch komplexe und intransparente Subunternehmerketten zum Problem geworden. Wenn Bauherren oder Generalunternehmen Aufträge an Unternehmen geben, werden diese sehr oft und unkontrolliert an Subunternehmen und von dort an Sub-Sub-Unternehmen weiter vergeben. Die Folge sind immer mehr Verstösse gegen Gesetze und Gesamtarbeitsverträge. Die bisherigen Instrumente wie Lohnbuchkontrollen, Strafregisterauszüge, Sozialversicherungsnachweise, GAV-Bescheinigungen und Stichprobenkontrollen reichen nicht mehr aus, um Herr der Lage auf den Baustellen zu werden.
Beim Rahmenabkommen ist nur noch die Art der Lohnkontrollen offen, und dann bekommt das Rahmenabkommen die Mehrheit der abstimmenden Schweizer Bürgerinnen*.
Durch die laufenden Informationen der Gewerkschaften bin ich nun zur Einsicht gelangt, dass man wegen der Lohnkontrollen das Sperrfeuer gegen das Rahmenabkommen einstellen kann bzw. muss, wenn man kein Hornberger Schiessen riskieren will.
Egal, was im Rahmenabkommen über die Lohnkontrollen steht bzw. neu stehen wird: Dieses Problem ist bereits heute völlig ausser Kontrolle und wird so oder so nicht mehr verschwinden. Besonders gegen die intransparenten Subunternehmerketten ist kein Kraut gewachsen. Die Folge sind immer mehr Verstösse gegen Gesamtarbeitsverträge und Schweizer Gesetze. Die bisherigen Instrumente wie Lohnbuchkontrollen, Strafregisterauszüge, Sozialversicherungsnachweise, GAV-Bescheinigungen und Stichprobenkontrollen reichen nicht mehr aus, um Herr der Lage zu werden. Sehr unerfreulich, aber die Realität klopft an die Tür …
Abmachungen mit der EU über Lohnkontrollen spielen also so oder so keine Rolle mehr. Die Stimmbürgerinnen* können dem Rahmenabkommen zustimmen.
(* Die Männer sind mit gemeint; sie sind in der femininen Form bereits enthalten.)
Vieleicht sagen die Stimmbürger ja. *
*. Natürlich sind die Männinen auch mit gemeint,
Immer noch greifen die Lohnkontrollen der Paritätischen Kommissionen nicht: Eine Lohnstrukturerhebung besagt, dass 2016 473’700 Personen weniger als 4335 Fr Lohn erhielten, also unter dem Mindestlohn angestellt waren. Über ein Drittel dieser Anstellungen verteilt sich auf den Detailhandel, die Gastronomie und auf die Hotellerie. Vor allem Frauen sind betroffen: Während 7,6 Prozent der Männer zu wenig Lohn erhielten, waren es bei den Frauen 17,0 Prozent …
Mehr hier:
20min.ch/schweiz/news/story/Im-Gastro-gibt-es-fast-nur-Tieflohnstellen-13798007
Entscheidend für Tieflöhne (unter 22 CHF) ist das Fehlen von Ausbildung. Bei Personen ohne Berufsausbildung beträgt der Tieflohnanteil über 20 Prozent. Das gilt auch für Maturandinnen*, welche das Gymnasium vor der Matura verlassen. Mit abgeschlossener Lehre oder Matura sinkt der Tieflohnanteil dann auf 7 Prozent.
Mehr hier:
blog.tagesanzeiger.ch/datenblog/index.php/920/wer-am-schlechtesten-verdient
Arbeitgeber und Gewerkschaften schlagen jetzt gemeinsam ein besseres Kontrollsystem vor: einen sog. “Badge” vorerst für die Bauarbeiterinnen*:
Seit Anfang Juli 2019 tragen die 400 Mitarbeiterinnen* der Schmid Bauunternehmung aus Ebikon (LU) eine Karte im Kreditkartenformat auf sich. Diese weist aus, dass ihr Arbeitgeber dem Gesamtarbeitsvertrag des Bauhauptgewerbes unterstellt ist. Damit ist das Bauunternehmen aus Ebikon das erste grosse Unternehmen in der Zentralschweiz, welches die sogenannte ISAB-Karte eingeführt hat.
Die Karte soll Transparenz bezüglich der Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge in der jeweiligen Branche schaffen. Sie dient sowohl dem Schutz der Arbeitnehmerinnen* als auch jenem der Arbeitgeber: Die Karte soll ausweisen, dass die entsprechende Mitarbeiterin* für ein Unternehmen tätig ist, das sich an die vertraglichen Bestimmungen der Branche hält. Sie soll zugleich auch die Kontrolle vereinfachen. Wenn der QR-Code auf der Karte gescannt wird, landet man auf der Webseite des ISAB und sieht, welchem Vertrag die Firma unterstellt ist, ob sie in den vergangenen fünf Jahren kontrolliert wurde und ob Verfehlungen registriert sind.
Nach:
luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/baubranche-geht-mit-einem-badge-gegen-schwarzarbeit-vor-ld.1135802
(* Männer sind mit gemeint; der maskuline Begriff ist ja im femininen enthalten.)
19. Juli 2019
Gute Hotels sind über dem Mindestlohn des GAV:
Urs-Beat Hauser führt in Grindelwald BE ein Hotel und bezahlt seinen 48 Angestellten offenbar anständige Löhne, und würde die Saläre in der Tieflohnbranche Gastronomie gerne weiter anheben. Ohne Preiserhöhungen gehe das aber nicht.
5000 Franken brutto im Monat? Die Realität sieht auch im Betrieb von Hauser anders aus – obwohl er Löhne bezahlt, die über den Mindestlöhnen des Gesamtarbeitsvertrages liegen. Konkret: Ein Zimmermädchen ohne Erfahrung verdient 3760 Franken brutto. Nach einigen Jahren sind es 4200 Franken. Eine Serviceangestellte startet im Hotel Belvedere nach der Lehre mit 4500 Franken brutto. Hermindo Sebastian (26) hat als Abwascher angefangen, nach einem Barkurs ist er Barmann und verdient etwas über 4000 Franken. Ähnlich hoch ist das Salär von Mónica Caramelo (34), die als Office-Angestellte arbeitet.
Nach:
blick.ch/news/wirtschaft/hotelier-urs-beat-hauser-aus-grindelwald-be-ich-wuerde-gerne-jedem-mitarbeiter-5000-franken-bezahlen-id15428912.html
Wie werden die Paritätischen Kommissionen finanziert?
Für den Vollzug des GAV und für die Weiterbildung erhebt die Paritätische Kommission bei Unternehmen mit 6 oder mehr Angestellten Vollzugskostenbeiträge von 0.6% des AHV-Lohnes der Arbeitnehmerinnen*. Zu diesem Zweck erhalten alle unterstellten Firmen ein Deklarationsformular, auf dem sie die Anzahl der Mitarbeiterinnen* deklarieren.
Der Vollzugskostenbeitrag wird durch die Arbeitgeberinnen* zu 0,2% (0,1% Vollzugskosten und 0,1% Beitrag an Weiterbildung) und durch die Arbeitnehmerinnen* zu 0,4% (0,3% Vollzugskosten und 0,1% Beitrag an Weiterbildung) getragen. Lehrlinge haben einen Vollzugskostenbeitrag von CHF 1.- pro Monat zu entrichten.
Für nicht bzw. nicht ordnungsgemäss abgezogene Vollzugskostenbeiträge haftet die Arbeitgeberin*. Den Arbeitnehmenden dürfen dadurch keine Nachteile entstehen.
Der Abzug für die Arbeitnehmenden erfolgt monatlich direkt vom AHV-pflichtigen Lohn und muss auf der Lohnabrechnung sichtbar aufgeführt werden.
Arbeitnehmenden, die Mitglied der Gewerkschaft sind, erstattet die Gewerkschaft die Beiträge.
(nach Unia, Syna, VPOD, Allpura)
* Männer sind mit gemeint; in den femininen Begriffen sind ja die maskulinen enthalten.
Auch die Tripartite Kommission des Bundes sollte mehr tun; sie hat einen klaren gestzlichen Auftrag:
“Auf nationaler Ebene beobachtet die tripartite Kommission des Bundes (TPK Bund) den Arbeitsmarkt.
Eine weitere Aufgabe der TPK Bund ist es, in Branchen, in denen vermehrt Verstösse gegen die orts- und berufsüblichen Löhne vermutet werden, Untersuchungen einzuleiten. Dies erfolgt in Koordination mit den Kantonen. Liegt eine wiederholt missbräuchliche Unterbietung des üblichen Lohnes vor, so wird in der Regel ein Verständigungsverfahren mit den betroffenen Arbeitgebenden eingeleitet.
Scheitert dieses Verfahren, so können die Bestimmungen über die minimale Entlöhnung und die ihr entsprechenden Arbeitszeiten in bestehenden Gesamtarbeitsverträgen erleichtert allgemeinverbindlich erklärt oder zeitlich befristete Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen eingeführt werden.”
seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/freier-personenverkehr-ch-eu-und-flankierende-massnahmen/tripartite-kommission-des-bundes.html
Zur Etablierung von GAV und Mindestlöhnen könnte die TPK noch manches beitragen.
Die Unterbezahlung in Coiffureketten – 3200 CHF im Monat – drückt die Löhne in den kleinen Salons hinunter.
“Leena Schmitter von der Gewerkschaft Unia sagt: «Die Preise stehen wegen Low-Cost-Salons und grossen Ketten unter Druck.» Kleine Salons könnten nicht mehr mithalten. Unter der Situation litten die Angestellten, deren Löhne oft nicht oder nur knapp zum Leben reichten. Zu den verbreiteten Abzügen bei Berufseinsteigern sagt Schmitter: «Das Ganze ist legal, aber total unfair. Coiffeusen erhalten gerade so wenige Kunden, dass sie den Soll-Umsatz nicht erreichen.»
Schmitter kritisiert auch die Salon-Kette Gidor, die über 90 Filialen in der Schweiz betreibt: «Wir kennen Fälle, die zeigen, dass Gidor tiefe Grundlöhne hat, damit – zusammen mit der Umsatzbeteiligung – der Mindestlohn nicht überschritten wird.» Gidor gehe so bis an die Grenzen des Erlaubten, und die Coiffeusen müssten hart arbeiten, um einen angemessenen Lohn zu erhalten.”
20min.ch/schweiz/news/story/Coiffeusen-schuften-fuer-3200-Franken-Monatslohn-27016125
Offenbar hat man mir bei Gidor nicht die Wahrheit gesagt, als ich mich beim Haareschneiden nach dem Mindestlohn erkundigt habe …
31. Oktober 2019
Das Experiment Fernbus sei gescheitert, schreibt der Schweizerische Eisenbahnerverband (SEV). Die Streichung der drei Eurobus-Verbindungen zwischen verschiedenen Schweizer Städten zeige, dass die Nachfrage in der Schweiz nicht vorhanden sei. Dieses Geschäftsmodell sei nicht tragfähig.
Der SEV kritisiert auch die teils «prekären Arbeits- und Lohnbedingungen» in der Fernbus-Branche. Deshalb solle das Bundesamt für Verkehr (BAV) auf das Ausstellen von neuen Fernbuskonzessionen verzichten.
Nach:
blick.ch/news/wirtschaft/oeffentlicher-verkehr-bund-soll-laut-sev-auf-weitere-fernbuskonzessionen-verzichten-id15594033.html
Stimmt doch so nicht, die Auflagen des Bundes verunmöglichen einen vernünftigen Betrieb innerhalb der Schweiz. Fernbus ist alles andere als gescheitert und legen europaweit zu.
1. November 2019
Der Kanton Genf macht Nägel mit Köpfen: Das zuständige Arbeitsdepartement des Kantons hat entschieden, dass Uber ein Arbeitgeber sei und verpflichtet, Fahrer regulär anzustellen sowie die gesetzlichen Sozialleistungen zu bezahlen (AHV, IV). Die Behörden bestätigen, dass Uber unter das Taxi- und Transportgesetz falle.
Der Genfer Staatsrat Mauro Poggia (MCG) sagt dazu: «Uber kommt seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nach. Sie müssen ihre Fahrer per sofort anstellen und Sozialleistungen wie etwa die AHV bezahlen. So wie andere Firmen auch.»
Genf verbietet den Fahrdienstanbieter Uber «bis die Firma geltendes Recht einhält und seinen Fahrern Sozialleistungen bezahlt», sagt Staatsrat Mauro Poggia zu SRF.
Nach:
srf.ch/news/schweiz/als-erster-schweizer-kanton-genf-verbietet-uber-geschaeftsmodell
Soeben meldet Vimentis, dass meine Blogs bis heute 192000 x aufgerufen worden seien. Ich zitiere: “Artikel Aufrufe 192000”.
1. November 2019
Hinter dem Angriff der EU auf die flankierenden Massnahmen für die Schweizer Löhne stecken gewiefte deutsche EU-Politiker aus der rechten CDU. Es geht um ein Milliardengeschäft.
Die flankierenden Massnahmen schützen die Arbeitnehmenden vor Lohndumping, und sie zwingen ausländische Unternehmer, die in der Schweiz Aufträge erledigen, ihren entsandten Büezern Schweizer Löhne zu zahlen. Das schützt diese und indirekt auch die Arbeitnehmenden in der Schweiz.
Die EU verlangt die Abschaffung dieses Lohnschutzes, weil er «unverhältnismässig» sei. Die Schweiz betreibe damit Protektionismus.
Im Rahmenabkommen, das die Schweiz mit der EU verhandelt, soll dieser Lohnschutz deshalb fallen. Statt sich gegen diesen Angriff zur Wehr zu setzen, gab Bundesrat Ignazio Cassis den Lohnschutz seinerseits zum Abschuss frei. Ein paar einflussreiche deutsche EU-Abgeordnete lachen sich ins Fäustchen.
40’000 Arbeitnehmende aus Deutschland arbeiteten im Jahr 2018 via Entsendung in der Schweiz – auf dem Bau, in der Industrie und im Gastgewerbe. Der Grossteil davon sind süddeutsche Firmen, die mit solchen Aufträgen geschätzte 1 Milliarde Franken Umsatz machen. Der Schweizer Markt ist für sie höchst lukrativ.
Nach Unia:
https://www.workzeitung.ch/2019/11/so-lobbyieren-sueddeutsche-gewerbler-gegen-den-schweizer-lohnschutz/
14. November 2019
Der bekannte Ostschweizer Immobilien-Spekulant Daniel Bächtold hat erneut mit einem dubiosen Firmengeflecht die Arbeitnehmenden hintergangen.
Bei der Unia in St. Gallen meldeten sich in den letzten Monaten zahlreiche ehemalige Mitarbeitende der SRI Baumanagement AG: Die Palette der Vorwürfe reicht von fristlosen Kündigungen, nicht ausbezahlten Löhnen, Lohndumping, Anstiftung zu illegalem Verhalten bis zu Lügen und falschen Versprechungen.
Mehr hier:
https://www.unia.ch/de/aktuell/aktuell/artikel/a/16382
Es braucht mehr Schutz und Kontrollen der Arbeitnehmerrechte.
21. November 2019
Auch Schweizer Sub-Unternehmer geraten unter Druck – wegen unseriöser Schweizer Generalunternehmer.
“Auf Schweizer Baustellen herrscht ein grosser Preis- und Konkurrenzdruck. Generalunternehmer vergeben ihre Aufträge nicht selten an jene Handwerker, die am günstigsten offerieren. BLICK hat die Mechanismen am Beispiel von Schreiner Felix Räbsamen (29) aufgezeigt, der als Subunternehmer seit Monaten auf 359’000 Franken wartet, die ihm Generalunternehmer Steiner schuldet.
Ab sofort können Handwerker auf der Webseite Baufairness.ch Generalunternehmer, Architekten und Auftraggeber der öffentlichen Hand bewerten. Entwickelt hat die Seite der ehemalige Rad-Profi Rolf Järmann (53). «Ein befreundeter Handwerker ist mit der Idee auf mich zugekommen. Er hat mir erzählt, wie oft er mit gewissen Generalunternehmern schlechte Erfahrungen gemacht habe. Und dass er seine Kollegen gerne vor deren Machenschaften warnen möchte», sagt Järmann zu BLICK. (…)
Bewerten können die Handwerker unter ihrem Firmennamen, aber auch anonym. «Viele Büezer haben Angst, dass sie keine Aufträge mehr erhalten, wenn sie einen Auftraggeber mit ihrem richtigen Namen schlecht bewerten», sagt Järmann.”
Mehr hier:
blick.ch/news/wirtschaft/mit-einer-neuen-bewertungsplattform-jetzt-wehren-sich-abgezockte-handwerker-id15626937.html
4. Dezember 2019
Die Uber-Kuriere sind scheinselbständig und unversichert. Ihre “Löhne” sind eine Hohn. Sie dürfen jedoch in der Schweiz durch die paritätischen Kommissionen nicht kontrolliert werden, weil ihr Angestelltenverhältnis noch nicht bestätigt worden sei …
(Kassensturz)
Und weil sie nicht kontrolliert werden dürfen, laufen auch keine Verfahren, dies zu klären .
3. Dezember 2019
Die Gewerkschaft Unia hat nun ausgerechnet, was Uber seinen Schweizer Fahrern schuldet. Es seien jährlich zwischen 63 und 99 Millionen Franken. Seit Uber 2013 in der Schweiz gestartet ist, beträgt die Summe laut Unia bis zu einer halben Mia CHF.
Mehr hier:
20min.ch/finance/news/story/Uber-16606746
Und noch immer ist nicht überall ein Verbot dieser Firma durchgesetzt.
Die Gewerkschaft Unia ist doch wohl der grösste Blender. Wer in deren Fängen ladet kommt kaum mehr raus aus deren Knebelverträgen.
19. Januar 2020
Firmen aus der EU, die Mitarbeiter in die Schweiz entsenden, haben offenbar 2019 seltener gegen die hiesigen Arbeitsvorschriften verstossen als in den Vorjahren: Bis zum 23. Dezember 2019 wurden wegen Verstössen gegen das sog. Entsendegesetz “nur” 3045 Sanktionen ausgesprochen. 2018 waren es 4748.
Etwas mehr hier:
blick.ch/news/wirtschaft/weniger-verstoesse-gegen-mindestloehne-auslaender-halten-schweizer-arbeitsgesetze-besser-ein-id15709476.html
(Wer den Artikel lesen will, muss sich bei BLICK anmelden.)
Falls diese Meldung stimmt, ist das Rückenwind für das Rahmenabkommen, dem u. a. die SP nun doch zustimmen könnte.
https://www.tdg.ch/geneve/actu-genevoise/aurait-paye-ouvriers-20-centimes-heure/story/20768092
20 Rappen pro Stunde…das ist dennoch etwas wenig aber.im Tessin gibt es unzählige Fälle von Unterbezahlung, weil Grenzgänger aus für den halben Lohn arbeiten können und immer noch gut leben. Somit die Arbeitsplätze für Tessiner wegfallen. Zu Endecken sind diese Fälle kaum, weil die Angestellten mitmachen mit falschen Anstellungen. Offizielle Anstellung 100%, Lohn 50%.
Soviel ich weiss, sind die Gewerkschaften auf den Barrikaden und linksgrün ist dann eben gefolgt.
So soll doch Levrat zu Rechsteiner gehen und dies bei einem Bier ausdiskutieren.
27. Januar 2020
Die Verkäuferinnen* sind die Opfer der Krise im Schweizer Detailhandel: 12-Stunden-Tage und immer neue Einsparmassnahmen sind an der Tagesordnung. Verkäuferinnen* sagen, dass sie über schlechte Arbeitsbedingungen und Belästigungen schweigen würden, weil sie um ihren Job fürchteten. Zwölf-Stunden-Tage im Detailhandel seien an der Tagesordnung. Der Bericht des SonntagsBlicks über Belästigungen, Stress und Lohndiskriminierung von zwei Verkäuferinnen habe einen Verkäufer tief berührt. Er arbeite seit zehn Jahren im Lebensmitteldetailhandel – immer noch zum Minimallohn. Er würde aber keine Minute länger dort arbeiten, wenn er einen anderen Job fände.
Auch die Öffnungszeiten würden immer länger, und die Verkäuferinnen müssten so immer mehr ohne Abgeltung leisten, sagt Gabriela N.*. Sie arbeitet seit 15 Jahren bei der Migros und leitet ein Team von 24 Verkäuferinnen. Sie arbeite drei Mal pro Woche über 12 Stunden am Tag – oft mehr als 41 Wochenstunden. Im Frühling werde sogar die Essensentschädigung für Arbeit bis 22 Uhr gestrichen werden. Ihr fehlten dann rund 200 Franken im Monat. Es sei nicht in Ordnung, wie die Migros mit den Verkäuferinnen umgehe: Zwar habe sie die Mindestlöhne auf 4000 CHF erhöht, die Löhne der leitenden Mitarbeiterinnen* habe sie nicht entsprechend angepasst. Sie verdiene trotz Verantwortungsposition nur 4800 CHF (!) im Monat.
Mehr hier:
blick.ch/news/wirtschaft/verkaufspersonal-begehrt-auf-ich-fuehle-mich-wie-ein-sklave-id15721666.html
(Sie müssen sich anmelden.)
Und was hat das Luzerner Kantonsparlament gestern angesichts dieser Missstände beschlossen? Es hat sich für längere (!) Ladenöffnungszeiten ausgesprochen! Damit dürfen die Geschäfte ab Mai 2020 an Werktagen bis um 19 Uhr und an Samstagen bis um 17 Uhr offen haben. Die Gegner prüfen allerdings das Referendum, so die SP und die Grünen.
Mehr hier:
luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/luzern/luzerner-kantonsrat-verschiebt-ladenschluss-nach-hinten-ld.1189092
(* Männer sind mit gemeint.)
28. Januar 2020
U. a. bei Coop arbeiten die Verkäuferinnen* offenbar oft länger als die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden erlaubt.
Arbeitstage dauerten bei Personalknappheit länger als die erlaubten maximal 14 Stunden, und Ruhezeiten würden auch nicht immer eingehalten.
Das belegt ein firmeninternes Dokument an die Coop-Verkaufsgruppenleiterinnen*. Das Dokument führt 475 Verstösse gegen das Arbeitsgesetz allein im November 2019 in der Region Bern auf. In anderen Regionen sei die Situation ähnlich.
Mehr hier:
20min.ch/finance/news/story/Coop-bricht-Arbeitsrecht-im-grossen-Stil-30678610
(Anmeldung erforderlich.)
Für Arbeitnehmende, auf welche die Arbeitszeitvorschriften des Arbeitsgesetz (ArG) anwendbar sind, ist die Arbeitszeit zu erfassen. Es muss für jeden Mitarbeitenden nachvollziehbar sein, wann er gearbeitet, die Pausen bezogen und die Arbeit beendet hat. Aufgrund von diesen Angaben kann von den Paritätischen Kommissionen überprüft werden, ob die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften des Arbeitsgesetzes eingehalten wurden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Arbeitszeitaufzeichnungen während 5 Jahren aufzubewahren.
Art. 25 LMV besagt, dass jeder Betrieb für das Jahr 2020 die wöchentliche Arbeitszeit in einem bis spätestens Ende 2019 erstellten Arbeitszeitkalender festlegen muss.
https://www.pbkbe.ch/de/2-allgemein/59-reminder-2019.html
7. Februar 2020
Die Genfer Post-Tochter Epsilon muss eine Busse von 180’000 Franken bezahlen. Diese Strafe verhängte die Eidgenössische Postkommission (Postcom), weil die Firma ihren Zeitungsverträgern nicht den branchenüblichen Mindestlohn bezahlt hat.
https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/busse-wegen-billigloehnen-fuer-zeitungsvertraeger?id=8cdd7156-1379-4ec4-827e-44bb6ac64ab8
Es geht doch!
Gestern sah ich in der Sendung «Plus Minus» -> Schwarzarbeit: Milliardenbetrug auf dem Bau
https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/ndr/bau-schwarzarbeit-millionenbetrug100.html
Inhalt in Kürze:
– Schwarzarbeit in der Baubranche wird mit gefälschten Rechnungen im großen Stil verschleiert.
– Sogenannte Servicegesellschaften bieten diese Rechnungen an.
– Rund 1.800 Ermittlungsverfahren wurden diesbezüglich vergangenes Jahr eingeleitet.
Auch wenn dies Deutschland betrifft, so wird wohl die Situation in der Schweiz ähnlich sein? https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/schwarzarbeit-die-schwarzen-schafe-auf-dem-bau Wie auch immer, wenn wegen Schwarzarbeitvergeber, die Sozialkassen zu wenig aufgefüllt werden, dem Staat Steuergelder entgehen, welche andere dann ausbaden dürfen habe ich echt meine Mühe. Noch mehr Mühe habe ich, wenn man in diesem Bereich nicht genügend Kontrollen zur Verfügung stellt.
27. Februar 2020
Am 17. Mai 2020 stimmen wir über die brandgefährliche Kündigungsinitiative ab. Erneut greift die SVP damit die Löhne und die Arbeitsbedingungen der werktätigen Bevölkerung an.
Unter dem irreführenden Titel „Begrenzungsinitiative“ verlangt die SVP die Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU. Dies würde die Abschaffung der flankierenden Massnahmen und damit den Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz bedeuten. Es drohen Tiefstlöhne und Ausbeutung!
März 2020
Um den Corona-Virus zu bekämpfen hat ein reger Personalverleih eingesetzt – vorerst ohne genaue Vereinbarungen.
Die Paritätischen Kommissionen haben nun branchenübergreifend eine Zusammenarbeit vereinbart. In diesen Zusammenarbeitsvereinbarungen werden die Sanktions- und Kontrollkompetenz sowie die Koordination der Kontrolltätigkeiten geregelt.
“1. Keine Delegation: Die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbestimmungen erfolgt durch die Vollzugsorgane der entsprechenden Branche des ave GAV. Die Vollzugsorgane des GAV Personalverleih werden über die Kontrolltätigkeit informiert.
2. Kontrollvollmacht: Die Kontrolle wird durch die Vollzugsorgane des GAV Personalverleih durchgeführt. Ein Kontrollbericht über die Einhaltung der Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen wird den entsprechenden Vollzugsorganen der Branche zugestellt, diese erstellen den Beschluss.
3. Generalvollmacht: Kontrolle und Beschluss der erfolgt durch die Vollzugsorgane des GAV Personalverleih.”
https://www.tempservice.ch/de/aktuell/2019/11/paritaetischen-kommissionen.php
(Die Listen mit den einzelnen Zusammenarbeitsvereinbarungen sind in den Dokumenten von tempcontrol.)
Auch 2022 gibt es immer noch zu wenig Kontrollen an den Arbeitsplätzen, und immer noch sind krasse Widerhandlungen gegen das Arbeitsgesetz keine Einzelfälle. Bei Bei einem Fünftel der 41’000 Kontrollen im letzten Jahr stiessen die Kontrolleure auf Lohndumping, Scheinselbständigkeit, Sozialabgabenbetrug oder Schwarzarbeit. Diese Ergebnisse zeigen, dass eine dichte Kontrolltätigkeit nötig ist.
\”Da arbeitet ein 20-jähriger Mazedonier mit einem Touristenvisum schon seit vier Monaten schwarz als Anschläger, Schaler und Putzer auf Baustellen, beschäftigt von einem Sub-Sub-Unternehmer, der Beni heisst und einem oberen Chef, der Ali heisst, aber nicht auffindbar ist. Arbeitsdokumente oder einen Vertrag hat er nicht. Er bekommt monatlich 3000 Franken in bar auf die Hand, kein Abzug für AHV oder Versicherungen.
Da ist eine Frau, die gebrochen Italienisch spricht. Sie arbeitet vollzeitlich in einer Gelateria und erhält 1270 Franken plus Vergütung für Krankenversicherung und fürs Wohnen. Der Chef erstellt jeden Monat zwei Lohnabrechnungen, eine auf den Lohnbetrag von 2400 Franken, den nimmt er für sich für die Buchhaltung. Und die andere für die Mitarbeiterin für die 1270-Franken-Auszahlung.
Da folgen wir den Arbeitskontrolleuren in eine Gastroküche. Ein Küchenhelfer verschwindet schnurstracks. Nach langem Fragen und Suchen findet ihn der Arbeitskontrolleur mit seiner Taschenlampe im Keller versteckt, wohl weil er so instruiert worden ist. Keine Dokumente, keine Auflistung in der Lohnliste.\” (TA, Rudolf Strahm)
aNR Ruedi Strahm (SP) sah 2008 bereits, dass die Lohnkontrollen nicht genügen und u. a. viel Lohndumping betrieben unentdeckt bleibt. Dennoch blieben die Löhne stabiler, als er glaugte.
\”Es ist offensichtlich, dass die Einwanderung eine dämpfende Wirkung auf das Lohnniveau in der Schweiz ausübt respektive ausüben wird.\”
Die Auswirkungen der Immigration der Jahre 2002 bis 2008 auf die Löhne in der Schweiz (SECO) und die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Auswirkungen der Immigration auf den Schweizer Arbeitsmarkt“ besagen etwas anderes:
Die Immigration hat eine ausgleichende Wirkung auf die Lohnverteilung in der Schweiz; sie wirkt sich positiv auf die Löhne der Gering- und Mittelqualifizierten, aber dämpfend auf die Lohnentwicklung der Hochqualifizierten aus.
Mit der gewaltigen Entwicklung der Bautätigkeit haben die Missbräuche. Aufträge werden der tiefsten Offerte zugeschanzt, so bei den Eisenlegern. Die Aufträge werden meistens über mehrere Subunternehmer weitergegeben, die alle eine stattliche Vermittlungsgebühr absahnen. So sinken die Löhne der Arbeiter rasant in unvorstellbare Tiefen, falls sie überhaupt ausbezahlt werden.
Die EU ist nicht daran interessiert, die hohen Löhne in der Schweiz zu schützen, sondern daran, die zu tiefen Löhne in den ostmitteleuropäischen Mitgliedländern anzuheben. Die Schweiz muss den Lohnschutz selbst in die Hand nehmen – durch ein lückenloses staatliches Kontrollsystem. Die paritätischen Kommissionen von Arbeitgebern und Gewerkschaften sind personell viel zu tief dotiert.
Nirgendwo gibt es weniger Kontrollen der Schwarzarbeit als im Kanton Zug.
Der Kampf dagegen ist Sache der Kantone, wobei der Bund die Hälfte der Kosten übernimmt. Mit 80 Stellenprozenten setzt der Kanton Zug seit Jahren am wenigsten Personalressourcen für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ein. Laut einem Bericht des Bundesamtes für Wirtschaft wurden 2022 nirgendwo in der Schweiz verhältnismässig weniger Personen wegen Schwarzarbeit kontrolliert als in Zug: 9 von 10’000 Angestellten. Im Schweizer Durchschnitt waren es 76, fast achtmal so viele.
Nichtsdestotrotz schrieb die Zuger Regierung in ihrer Antwort auf den ALG-Vorstoss: «Der Regierungsrat ist nach wie vor davon überzeugt, dass die im Kanton Zug praktizierte Art der Schwarzarbeitsbekämpfung effizient und zielführend ist.»
Menschenhandel mit Bauarbeitern u. a. aus Südosteuropa: Sie werden mit falschen Versprechen über hohe Löhne in die Schweiz gelockt und dann zu den miesesten Arbeitsbedingungen gezwungen. Auch hier greifen die Baustellenkontrollen immer noch nicht.
«Die Kontrollen sind längst nicht so streng, wie wir sie gerne hätten», sagte Julia Kuruc, die bis Ende Oktober das Opferschutzprogramm Menschenhandel bei der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) in Zürich geleitet hat, im Interview mit «SonntagsBlick».
Der Preisdruck in der Baubranche ist massiv. Die billigste Offerte gewinnt, also setzen Schweizer Baufirmen auf Subunternehmen. Niemand will sehen, unter welchen unwürdigen und menschenverachtenden Bedingungen die Bauarbeiter vielerorts schuften.
Eine lückenlose Lohnkontrolle durch die Schweiz ist die Voraussetzung für die Einigung mit der EU.
\”Schuften für 10 Franken pro Stunde: Lohndumping auf Baselbieter Baustelle\”(Watson)
https://www.watson.ch/schweiz/wirtschaft/930961869-kontrollbericht-bestaetigt-lohndumping-auf-baustelle-in-pratteln-bl