1. Gesellschaft

Jolanda Spiess-Hegglin Symptome..nicht nachvollziehbar»

Behörden wol­len Ver­fah­ren einstellen

ZUGER AFFÄRE ⋅ Die von Jo­landa Spiess-Heg­g­lin be­schrie­be­nen Sym­ptome nach der Zuger Land­am­mann­feier 2014 sind «rechtsmedizinisch nicht nachvollziehbar». Zu die­sem Schluss kommt ein neues Gut­ach­ten. Die Zuger Staats­an­walt­schaft​ plant nun, das Ver­fah­ren einzustellen.

 

W​ie die Zuger Strafverfolgungsbehör​den am Frei­tag­mit­tag mit­tei­len, waren im Fall der Zuger Affäre keine K.O-­Trop­fen im Spiel. Zwar habe eine rechts­me­di­zi­ni­sc​he DNA-Un­ter­su­chung der 34-Jährigen er­ge­ben, dass es Hin­weise auf Ge­schlechts­ver­kehr​ gibt. In der Stra­fun­ter­su­chung​ hätten sich je­doch keine Hin­weise fin­den können, wo­nach die Lo­kal­po­li­ti­ke­ri​n zu ir­gend­ei­nem Zeit­punkt während der Land­am­mann­feier vom 20. De­zem­ber 2014 wegen K.O.-­Trop­fen oder an­de­rer Substanzen  widerstandsunfähig war.

Dank eines so­ge­nann­ten Plausibilitätsgutacht​ens einer unabhängigen Stelle kommt nun zu­ta­ge, dass das Ver­hal­ten der Lo­kal­po­li­ti­ke­ri​n Spiess-Heg­g­lin nicht dem ty­pi­schen Wir­kungs­pro­fil von K.o.-­Trop­fen ent­spricht. Ein vollständiger Er­in­ne­rungs­ver­lu​st über viele Stun­den ohne ent­spre­chende Be­gleit­sym­ptome im Sinne von mo­to­ri­schen Störungen und ins­be­son­dere ohne Einschränkung des Be­wusst­seins sei gemäss den Zuger Strafverfolgungsbehör​den rechts­me­di­zi­nisch​ nicht nach­voll­zieh­bar.

Abschluss der Strafuntersuchung

Au​s Sicht der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug seien damit sämtliche Beweise erhoben. Den Parteien stehe nun zu, ergänzende Beweisanträge zu stellen. Sollten nach einer Frist bis Ende kommender Woche keine entsprechenden Anträge eingehen, werde die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung einstellen.

Zwischen​ Spiess-Hegglin und dem SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann soll es bei der Landammann-Feier im Dezember 2014 im Restaurant Schiff zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Spiess-Hegglin kann sich an die Ereignisse nicht erinnern und ging bis jetzt davon aus, dass sie mit K.-o.-Tropfen betäubt wurde. Diese liessen sich nun aber abschliessend nicht nachweisen.

pd/nop​/cpm

 

http://www.l​uzernerzeitung.ch/nac​hrichten/zentralschwe​iz/zg/zug/Behoerden-w​ollen-Verfahren-einst​ellen;art93,580059

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Comments to: Jolanda Spiess-Hegglin Symptome..nicht nachvollziehbar»
  • August 15, 2015

    «rechtsmedizinisch nicht nachvollziehbar» Interessant!!

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  • August 15, 2015

    Lassen wir die Beiden nun endlich in Ruhe. Sollten sich Beide zur Wiederwahl stellen, sollen die Wähler entscheiden, was Sie von der Sache halten und wählen oder abwählen. Ich wüsste was zu tun ist.

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  • August 15, 2015

    @ er ist verheiratet und sie trägt auch den Doppelnamen. Scheint sich niemand daran zu stossen. Ganz normal, dass man bei der kleinsten ausserfamiliären Feuer, noch schnell bezirtzt und begattet…. Wie Kanickel
    Wählt die ab, die haben nicht einmal ihr Privatleben im Griff.

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  • August 16, 2015

    Auch ein guter Roter kann zum KO-Tropfen werden!..den hat sie sich aber offenbar selbst reingekippt!
    Und nachher KO?…..vermutlich schon..!..Jedoch die Peinlichkeit ist nicht mehr zu überbieten..! Grün und SVP………!!..wie heisst es doch so schön?”Gegensätze ziehen sich an”!!
    ABER MAN SOLLTE DANN DAZU STEHEN!!!!!….es wäre dann eine Geschichte zum Schmunzeln gewesen……

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  • August 16, 2015

    Ist schon interessant, dass nun neue Fakten aufgetischt werden. Angeblich weil die Staatsanwaltschaft gesagt hätte man solle diese nicht publik machen.

    Was für ein “Spiel” ist das denn? Wenn jemand angeklagt ist, sich verteidigen will, hat man ALLE Fakten auf den Tisch zu legen und nicht solche zurück zu halten. Dass die Staatanwaltschaft angeblich gesagt hätte, dass man diese zurück halten solle ist schon einwenig eine spezielle “Story”.

    Für mich ist das so nicht nachvollziehbar und werde das so auch nicht werten, wer da nun was gemacht, gesagt oder nutzt um im Rampenlicht zu bleiben. Mag ja bis zu einem gewissen Grad stimmen, dass man nach dem Motto leben kann: “ist mir egal wie man über einem spricht, hauptsache man spricht über mich”.
    Aber scheinbar hat das in der Politik keine Grenzen mehr. Ich finde das ganze NUR noch peinlich.

    Wenn “Dame” ja so ein Problem hat, warum muss sie denn gleich immer mit der Presse sprechen? Warum kann man das nicht einfach so halten wie es angeblich die Staatsanwaltschaft gesagt habe?
    Die ganze Angelegenheit scheint mir schon einwenig “dubios” zu sein.

    Und zum in Ruhe lassen. Scheinbar möchte diese “Dame” es nicht “Ruhen” lassen, dass Sie nach dem Gerichtsentscheid nun öffentlich erneut neue Fakten liefert, welche tatsächlich eher eine Privatangelegenheit wären und nicht an die Öffentlichkeit gehörten. Da würde ich halt der Presse erklären “Kein Kommentar” – Dann könnte es eher zur Ruhe kommen, weils nicht mehr interessant ist für die Presse.

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    • Juli 19, 2021

      Was die Staatsanwaltschaft gesagt hat, weiss ich nicht. Tatsache ist aber, dass eine spezielle Zeitung eine Partei des Verfahrens war und daher auch an Details gekommen ist über die sie bisher erst “mutmasslich” berichtet hat – dank dem Verfahren (das ich nach wie vor als nicht für die Öffentlichkeit bestimmt betrachte!) aber an die harten Fakten gekommen ist.

      Und da behaupten Sie, dass “die Dame gleich immer mit der Presse sprechen” müsse…?

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    • Juli 19, 2021

      Ja Herr Wolf

      Denke nicht, dass Frau in der Presse zitiert wird, sie habe gegenüber dem Journalisten so ausgesagt, wenn man das nur vom “hörensagen” hätte. Und Sie hätte eigentlich auch beim ersten “Vorkommnis” einfach stillschweigen halten können, ohne der Presse einen Kommentar abzugeben.

      Auch wenn die Presse neue Fakten irgendwo “aufschnappt” kann man die Klappe halten, wenn man daran interessiert ist, dass man Ruhe hätte. Aber man kann sich selber auch mit Aussagen ins Rampenlicht stellen, sich so definieren, dass man die Aermste ist und glauben es würde rühiger um den Fall.

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    • Juli 19, 2021
    • Juli 19, 2021

      Danke Herr Schweizer für den Link zur Aargauer Zeitung. Dort wird die Sache schon wesentlich objektiver dargestellt als im Text ganz oben auf dieser Seite.

      Sie haben recht: Wenn ein Journalist auftaucht und er konfrontiert einem mit verschiedenen Punkten (u.A. dem angesprochenen medizinischen Gutachten) und bastelt noch ein paar wagemutige Theorien herum kann man einfach schweigen und nichts sagen. Dann steht halt einfach das in der Zeitung, was der Journalist hat. Und wie sie es sicher auch schon aus verschiedenen Artikeln kennen, wird dann munter drauflosspekuliert etc. Haben wir ja alle schon zuhauf gesehen.

      Herr Hürlimann hat sich ja zu Beginn dieser Geschichte strikte geweigert, etwas zu sagen. Im Endeffekt ist es ihm aber nicht gelungen, eine bessere Figur abzugeben als wenn er mit den Journalisten gesprochen hätte.

      Und im Endeffekt ist es bei dieser ganzen Geschichte ja so, dass die beiden beteiligten Menschen einfach am liebsten Ruhe hätten. Es sind gewisse Medien (und gewisse Blogger) welche das Thema immer und immer wieder aufkochen. Wenn Sie die GANZE Geschichte mal anschauen gibt es nur EINEN Gewinner: Die Auflage einer gewissen Zeitung. Und alle Sie hier machen da munter mit. Ich kann da nur den Kopf schütteln!

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    • Juli 19, 2021

      Herr Wolf

      Voll Ihrer Meinung – und Sie werden an meinem Vote auch erkennen können, dass ich genau das eigentlich auch hier definieren wollte und begrüssen würde.

      Daher habe ich auch klar definiert, dass die Betroffene besser einfach mal die “Klappe” halten würde, dann geht der Presse schnell der “Stoff” aus.

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  • August 16, 2015

    @ Na ja, wenn man sieht wie die Frau auf den Foto “ihren Prinz” anhimmelt wie ein pubertierende Teenagerin, das grosse Weinglas hat sie auch schon total “gekippt”, dann weiss man doch schon zu 98 % was Sache war. Jeder Mensch ist mit Fehlern oder Charaktermängeln behaftet, macht mal einen Fehler, das heisst “Mensch sein”, aber danach einfach feige nicht dazu stehen zu können, den Sexpartner noch strafrechtlich der “Vergewaltigung” zu beschuldigen, ist einfach nur noch erbärmlich.

    Richti​g, solche Politiker/Innen * a b w ä h l e n * , gilt natürlich erst recht auf Bundesebene, für diejenigen, welche immber bloss grosse Versprechungen abliefern, danach aber nichts einhalten.

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    • Juli 19, 2021

      Guten Tag Herr Hottinger

      Auch wenn es schon fast schön ist, dass Sie sich nicht NUR gegenüber Ausländern abfällig verhalten, finde ich es doch sehr bedenklich, wie Sie sich hier benehmen: Da haben wir EIN Foto und SIE wissen schon ganz genau, was da abgegangen ist. Denn EIN Foto erklärt ja schon einen ganzen Abend und eröffnet uns die gesamte Persönlichkeit und lässt allezeit Rückschlüsse auf alles zu. Und vor allem gibt es nur eine einzige Interpretationsmöglic​hkeit. Da haben Sie komplett Recht!

      Und da ist eine Verdrehung der Fakten auch keine Rede wert: Das Strafverfahren zu Vergewaltigung/Schänd​ung wurde nicht von Frau Spiess-Hegglin angezettelt sondern von der Spital-Notaufnahme. In die Presse geschleikt wurde es “von irgendwelchen Insidern” und speziell von einer besonders Niveauvollen Zeitung stets am köcheln gehalten. Und dass jetzt erneut Details durch die Presse gezogen werden liegt wiederum nicht an der von Ihnen angeschuldigten Person sondern an der vorhin schon nicht genannten Zeitung.

      Der einzige wirklich neue Fakt wurde dann aber in diesem Artikel geflissentlich unterschlagen: Herr Hürlimann beteuert nach wie vor, “nur Fremdgeküsst” zu haben – wie seine DNA dann aber in den Intimbereich einer anderen Person gekommen ist, bleibt er weiterhin schuldig. Aber das hat diese “pubertierende Teenagerin” sicher betrügerisch dorthin getan wo man es dann finden sollte…..!

      Wie ist das nun mit dem “feige nicht dazu stehen können”…?

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  • August 16, 2015

    Das ein solcher Vorfall solange verfolgt wird und laufend etwas dazu kommt das weitgehend eine Privatangelegenheit ist, ist allein schon eine traurige Sache. Völlig unnötige Kostenverursachung und Zeitverschwendung. Tatsache ist doch, dass das zwei unreife Erwachsene Personen sind. Vielleicht wird noch die Kesb eingeschaltet, damit die Bearbeitung noch weiter verfolgt und verdient wird.

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    • Juli 19, 2021

      Ausser den KO-Tropfen sprich Kirsch und Wein, gibt es in diesem Fall keinen Grund für die Staatsanwaltschaft, diese Vorkommnisse zu verfolgen. Hier stellt sich die Frage, wer was bezahlen muss? So ist es möglich, dass die Steuerzahler einen grossen Teil berappen müssen. Vor allem dann, wenn noch psychiatrische Gutachten erstellt werden müssen, um zu ermitteln, ob die Aussagen der Betroffenen in geistiger Unachtsamkeit gemacht worden sind.

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  • August 16, 2015

    Neuster Ablenkungsversuch von Spiess-Hegglin!

    Ge​​senkte Gebärmutter lässt keinen schnellen Sex zu! Eine gute Ausrede für zu Hause! Aber das Vorspiel begann ja an besagten Abend schon früh genug mit Hürlimann.

    Nur Peinlich und solch ein Charakter soll das Volk Vertreten?

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  • August 18, 2015

    Ich weiss nicht was Frau Spiess-Hegglin, sich eigentlich davon erhofft, ausser sich als Politikerin und Frau unmöglich zu machen. Bei ihrem “Gegner” Hürrlimann bewirkt es jedenfalls nichts. Da hätte sie ihm wohl schon Kindsmissbrauch unterstellen müssen, damit er ohne Beweise vorverurteilt wird.

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