„Die Türkei ist Nato-Mitglied. Kein Krieg lässt sich – selbst wenn dies Kriegsentfessler immer wieder glauben – exakt vorausberechnen. Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine wird dies einmal mehr deutlich. Auch im von der Türkei gegen die Kurden im Irak und in Syrien entfesselten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg kann eine von niemandem erwartete Lageveränderung eintreten. So dass die Türken plötzlich an ihrer Grenze in Bedrängnis geraten. Als Nato-Mitglied kann die Türkei in solcher Lage die im Nato-Vertrag ausdrücklich festgehaltene Beistandspflicht der Nato-Partner einverlangen. Kriecht die Schweiz den Nato-Tagträumern aus den Mitte-Parteien – selbst VBS-Chefin Amherd liebäugelt mit ihnen – auf den Leim, dann wäre in solchem Fall auch unsere Armee beistandspflichtig. Junge Schweizer Soldaten müssten dann plötzlich die Grenze der Türkei verteidigen – und kämen dabei allenfalls gar zu Tode. Man weiss: Ein militärischer Einsatzbefehl kann im Ernstfall für dazu Befohlene tödlich enden. Dient der Befehl dem Schutz der Heimat, des eigenen Landes und seiner Bewohner, dann kann solch möglicherweise tödlich endender Einsatzbefehl verantwortet werden. Will jemand ernsthaft behaupten, junge Schweizer zum Schutz der Landesgrenze der Völkerrecht penetrant mit Füssen tretenden Türkei tödlicher Gefahr auszusetzen, sei ebenfalls zu rechtfertigen?“ (Ulrich Schlüer in Schweizerzeit Nr. 10, 20.5.2022)
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