„Die Türkei ist Nato-Mitglied. Kein Krieg lässt sich – selbst wenn dies Kriegsentfessler immer wieder glauben – exakt vorausberechnen. Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine wird dies einmal mehr deutlich. Auch im von der Türkei gegen die Kurden im Irak und in Syrien entfesselten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg kann eine von niemandem erwartete Lageveränderung eintreten. So dass die Türken plötzlich an ihrer Grenze in Bedrängnis geraten. Als Nato-Mitglied kann die Türkei in solcher Lage die im Nato-Vertrag ausdrücklich festgehaltene Beistandspflicht der Nato-Partner einverlangen. Kriecht die Schweiz den Nato-Tagträumern aus den Mitte-Parteien – selbst VBS-Chefin Amherd liebäugelt mit ihnen – auf den Leim, dann wäre in solchem Fall auch unsere Armee beistandspflichtig. Junge Schweizer Soldaten müssten dann plötzlich die Grenze der Türkei verteidigen – und kämen dabei allenfalls gar zu Tode. Man weiss: Ein militärischer Einsatzbefehl kann im Ernstfall für dazu Befohlene tödlich enden. Dient der Befehl dem Schutz der Heimat, des eigenen Landes und seiner Bewohner, dann kann solch möglicherweise tödlich endender Einsatzbefehl verantwortet werden. Will jemand ernsthaft behaupten, junge Schweizer zum Schutz der Landesgrenze der Völkerrecht penetrant mit Füssen tretenden Türkei tödlicher Gefahr auszusetzen, sei ebenfalls zu rechtfertigen?“ (Ulrich Schlüer in Schweizerzeit Nr. 10, 20.5.2022)

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  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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