Mit dem Stromgesetz würden wir unsere Mitspracherechte verlieren! Riesige Windräder würden über die Köpfe der Betroffenen hinweg gebaut. Die direkte Demokratie auf Gemeindeebene würde ausgehebelt. Bund und Kantone könnten sich über die lokale Bevölkerung hinwegsetzen – das «nationale Interesse» macht’s möglich. Die Kantone würden in ihren Richtplänen Zonen für Grossenergieanlagen bestimmen, beispielsweise für Parks mit riesigen Windrädern oder für Solaranlagen im Umfang von Dutzenden Fussballfeldern.
Das Nachsehen haben die Gemeinden und die lokale Bevölkerung. „Die Demokratie in den Gemeinden würde ausgehebelt“, stellt der Jurist und FDP-Politiker Lukas Pfisterer in einem Gutachten fest. Abstimmungen für Schutzzonen vor den Windriesen wären damit praktisch „ausgeschlossen“. Kommunale Interessen, also Interessen der Betroffenen, hätten „künftig kaum mehr eine Chance“.
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Art. 3a3 Kantonale und kommunale Konzessionen
Die Kantone und die Gemeinden können Konzessionen im Zusammenhang mit dem Übertragungs- und dem Verteilnetz, insbesondere das Recht zur Nutzung des öffentlichen Grund und Bodens, ohne Ausschreibung erteilen. Sie gewährleisten ein diskriminierungsfreies und transparentes Verfahren.
oder lesen die dies anders? Und wie sehen Sie den Einbezug der Bevölkerung mittels Raumplanungsgesetztes? Also sehe ich meine \”Fragezeichen\” in Ihrer Aussage, Herr Schneider.
Je nach Ausgestaltung der kantonalen Rechtsvorschriften können die Kantone die Durchsetzung ihrer Energiepläne schrittweise über den kantonalen Richtplan und Verordnungen der Kantonsregierung an den Standortgemeinden und ihrer Bevölkerung vorbei manövrieren. Das sind letzlich undemokratische Tricksereien!