Negativzinsen​

Seit dem Schicksalsjahr 2008 ist klar, dass Bank-

en, insbesondere die Grossbanken, in vielen Berei-

chen nicht im Interesse unserer Volkswirtschaft,

sond​​ern im Interesse ihrer Shareholder handeln.

Das Nationalbankgesetz sagt in Artikel 5:

  • „Die Nationalbank führt die Geld- und Wäh-

rungspolitik im Gesamtinteresse des Landes.

  • Sie gewährleistet die Preisstabilität.
  • Dabe​​i trägt sie der konjunkturellen Entwick-

lung Rechnung.“

Diese Aufgaben der Schweizerischen Nationalbank

(SNB) werden von den Geschäftsbanken auf brei-

ter Front angegriffen. Sie verlangen, die SNB soll

gegen das Gesetz verstossen,

  • denn sie zeigen keine anderen gangbare
Wege auf, wie die genannten Ziele verfolgt
werden können und
  • sie verschweigen, dass keine Massnahme
aus dem vorgegebenen Katalog kräftig ge-

nug wirkt, um der Schwemme der EZB ent-

gegen zu treten.

Die Bankiervereinigung stellt fest:

„In einer Gesamtabwägung sind die Bedingungen

für Negativzinsen heute nicht mehr gegeben.“

Offensich​​tlich hat die Bankiervereinigung dabei

grosse Teile der Realwirtschaft vergessen und sich

an der Finanzwirtschaft orientiert.

Ohne Wechselkurs- und Preisstabilität werden die

Exportwirtschaft schrumpfen, mit günstigem Import

die Preise fallen und die Deflation reichlich Nah-

rung finden.

Die Banken wollen mit Geld weiteres Geld verdie-

nen; mit Realwirtschaft hat das wenig zu tun.

Juli 2019

Comments to: Negativzinsen

Neuste Artikel

  1. Umwelt, Klima & Energie
Strompreise: Schweizer Grundversorgung bewährt sich. Tief sind die Strompreise in der Schweiz vor allem deshalb, weil fast zwei Drittel des an Schweizer Steckdosen gelieferten Stroms aus einheimischer Wasserkraft stammen (dank den öffentlichen Investitionen unserer Vorväter und -mütter). Und – ganz wichtig – weil dieser Strom in der Grundversorgung nur zu Produktionskosten verkauft werden darf. Und eben nicht zu Marktpreisen, die plötzlich sprunghaft ansteigen können, wie wir schon einmal gesehen haben.
  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu