1. Wirtschaft

Der Kanton Zürich startet Vernehmlassung für die Harmonisier

Seit vie­len Jah­ren bemüht sich die Po­li­tik, das Bau­recht zu har­mo­ni­sie­ren. Dies ist bit­ter nötig, denn die schweiz­weit un­ter­schied­li­chen​ Bau­be­griffe und Mess­wei­sen führen nicht nur zu einem enor­men Zeit­ver­lust im Pla­nungs- und Bau­be­trieb, son­dern er­for­dern auch hohe Kos­ten. Um dies zu ändern, gründeten sie­ben Kan­tone am 26. No­vem­ber 2010 die In­ter­kan­to­nale Ver­ein­ba­rung über die Har­mo­ni­sie­rung der Bau­be­griffe (IV­H­B). Ziel ist es, die gängigsten Bau­be­griffe und Mess­wei­sen ein­heit­lich zu de­fi­nie­ren. Der Kan­ton Zürich war lei­der nicht unter den Gründungsmitgliedern und hat bis­her wenig In­ter­esse ge­zeigt, sich für die drin­gend not­wen­dige Bau­rechts­har­mo­ni­​sie­rung ein­zu­set­zen.

Dies scheint sich nun geändert zu haben, denn die Baudirektion hat eine Vorlage zur Umsetzung der IVHB im Kanton Zürich erarbeitet. Über diese Vorlage wird momentan eine Vernehmlassung durchgeführt. Wollen wir hoffen, dass dies dazu führt, dass der Kanton der IVHB beitritt. 

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NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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