Gerne wird in den Medien beim äusserst knappen Resultat von 3 696 Mehrstimmen für die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen das Schlagwort vom „Röstigraben“ herangezogen. Angesichts der knappen Neins in den Kantonen Luzern (50.2%), Bern (50.7%), Solothurn (51.3%), St. Gallen (51.4%), Tessin (52.0 %) und Zürich (52.1%) handelt es sich aber in erster Linie um einen Stadt-Landgraben. So haben z.B. im Kanton Luzern folgende 14 von total 83 Gemeinden mit folgenden Ja-Anteilen zugestimmt:
Hochdorf, 56.54%, Stadt Luzern, 56.38%, Sursee, 55.39%, Altwis, 55.08%, Oberkirch, 54.84%, Sempach, 53.67%, Kriens, 53.44%, Buchrain, 52.51%, Mauensee 52.51%, Horw, 51.36%, Rothenburg, 51.19%, Neuenkirch, 50.97%, Willisau, 50.34% und Adligenswil, 50.26%. Es gibt jedoch keine Regel ohne Ausnahmen, so haben wie aus vorstehender Aufzählung ersichtlich auch mehrere kleinere Gemeinden zugestimmt, während z.B. Emmen mit 50.49% und Beromünster mit 50.31% die Vorlage ablehnten.
Fazit: Ohne den „Stadt-Landgraben“ hätte es bei dieser Volksabstimmung auch keinen Röstigraben gegeben.
Beat Murer, Luzern
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