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Die Lügen der Gegner des revidierten Radio- und Fernsehgese

Mit einer un­glaub­li­chen Hetz­kam­pa­gne wer­den in einer Son­der­aus­gabe der Ge­wer­be­zei­tung Lügen ver­brei­tet. Nach­ste­hend ein paar Be­mer­kun­gen zu ein­zel­nen Schlagwörtern:

Staatsfernsehen?

D​ie Bezeichnung des Schweizer Radio- und Fernsehens (SRF) als Staatsfernsehen ist falsch. Denn die SRG inkl. Ihren Programmen und Unternehmenseinheiten​ ist ein privater Verein mit öffentlichem Auftrag. Dieser basiert auf dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und dem Konzessionsauftrag des Bundes an die SRG. Die SRG ist somit ein gebührenfinanzierter Sender mit einem öffentlichen Leistungsauftrag!

Ne​ue Steuern bzw. Steuerfalle?

Ein privater Verein wie die SRG kann gar keine Steuern erheben, da dies den öffentlichen Gemeinwesen (Bund, Kanton, Gemeinden aller Art) zur Erfüllung deren Aufgaben vorbehalten ist.

Teuerstes TV in ganz Europa?

Der Vergleich mit Ländern mit nur einer Landessprache hinkt, da ja die SRG in allen vier Sprachregionen der Schweiz die gesamte Bevölkerung mit einem umfassenden Programmangebot zu bedienen hat und somit einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt der Schweiz leistet.

„Mediensteu​er“ von 1000 Franken

Das neue System bringt tiefere Gebühren und ist gerechter. Pro Haushalt sinken die Gebühren um ca. 50 Franken auf ca. 400 Franken. Wer in einem Altersheim lebt oder Ergänzungsleistungen zur AHV-/IV-Rente bezieht, ist gebührenbefreit. Die Kontrollen und der grosse administrative Aufwand der Billag entfallen. Ebenfalls profitiert die Wirtschaft, indem 75% der Unternehmungen von der Gebühr befreit werden!

Wer mit solchen Lügen das Klima in unserem Land vergiften will, handelt höchst unschweizerisch und verantwortungslos. Diese Kreise wollen den Service-Public der SRG zu Grunde fahren und am liebsten unter dem Schlagwort „Verursacher-Prinzip“​ ein Fernsehen einführen, welches dann für grosse Teile der Bevölkerung dann das TV-Vergnügen wirklich unbezahlbar machen würde (Stichwort Bezahlfernsehen), abgesehen von einem massiver Einschränkung des Leistungsangebotes.

Beat Murer, Luzern 

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