1. Abstimmungen & Initiativen
  2. National

Die Lügen der Gegner des revidierten Radio- und Fernsehgese

Mit einer un­glaub­li­chen Hetz­kam­pa­gne wer­den in einer Son­der­aus­gabe der Ge­wer­be­zei­tung Lügen ver­brei­tet. Nach­ste­hend ein paar Be­mer­kun­gen zu ein­zel­nen Schlagwörtern:

Staatsfernsehen?

D​ie Bezeichnung des Schweizer Radio- und Fernsehens (SRF) als Staatsfernsehen ist falsch. Denn die SRG inkl. Ihren Programmen und Unternehmenseinheiten​ ist ein privater Verein mit öffentlichem Auftrag. Dieser basiert auf dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und dem Konzessionsauftrag des Bundes an die SRG. Die SRG ist somit ein gebührenfinanzierter Sender mit einem öffentlichen Leistungsauftrag!

Ne​ue Steuern bzw. Steuerfalle?

Ein privater Verein wie die SRG kann gar keine Steuern erheben, da dies den öffentlichen Gemeinwesen (Bund, Kanton, Gemeinden aller Art) zur Erfüllung deren Aufgaben vorbehalten ist.

Teuerstes TV in ganz Europa?

Der Vergleich mit Ländern mit nur einer Landessprache hinkt, da ja die SRG in allen vier Sprachregionen der Schweiz die gesamte Bevölkerung mit einem umfassenden Programmangebot zu bedienen hat und somit einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt der Schweiz leistet.

„Mediensteu​er“ von 1000 Franken

Das neue System bringt tiefere Gebühren und ist gerechter. Pro Haushalt sinken die Gebühren um ca. 50 Franken auf ca. 400 Franken. Wer in einem Altersheim lebt oder Ergänzungsleistungen zur AHV-/IV-Rente bezieht, ist gebührenbefreit. Die Kontrollen und der grosse administrative Aufwand der Billag entfallen. Ebenfalls profitiert die Wirtschaft, indem 75% der Unternehmungen von der Gebühr befreit werden!

Wer mit solchen Lügen das Klima in unserem Land vergiften will, handelt höchst unschweizerisch und verantwortungslos. Diese Kreise wollen den Service-Public der SRG zu Grunde fahren und am liebsten unter dem Schlagwort „Verursacher-Prinzip“​ ein Fernsehen einführen, welches dann für grosse Teile der Bevölkerung dann das TV-Vergnügen wirklich unbezahlbar machen würde (Stichwort Bezahlfernsehen), abgesehen von einem massiver Einschränkung des Leistungsangebotes.

Beat Murer, Luzern 

Comments to: Die Lügen der Gegner des revidierten Radio- und Fernsehgese

Neuste Artikel

  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu