Die meis­ten spen­den­sam­meln­den​​​​​​​​​ Hilfs­werke mit Sitz in der Schweiz sind zer­ti­fi­ziert. Die Zer­ti­fi­zie­rung er­folgt durch die of­fi­zi­ell an­er­kannte un­ab­hän­gige Stif­tung ZEWO. Dort kann ein Ver­zeich­nis der Güte­sie­gel­be­rech­​​​​​​​​​tig­ten an­ge­for­dert wer­den. Man er­kennt diese NGO auch am ZEWO-Label. Derzeit dür­fen rund 500 Or­ga­ni­sa­tio­nen das Güte­sie­gel tra­gen. Ih­re Jah­res­rech­nu​​​​​​​​​n­gen wer­den von einer un­ab­hän­gi­gen Re­vi­si­ons­stelle ge­prüft und u. a. im In­ter­net ver­öf­fent­licht. Die Re­vi­sion kontrolliert ins­be­son­dere auch das Ver­hält­nis der Mit­tel­be­schaf­fung​​​​​​​​​s­kos­ten zu den Aus­ga­ben, die in die Projekte fliessen.

Bezüglich der Erreichung und Erhaltung der ZEWO-Standards werden nicht zertifizierte wie zertifizierte Hilfswerke von der ZEWO beraten. Damit trägt sie entscheidend dazu bei, das Vertrauen der Spenderinnen und Spender in deren gemeinnützige Organisationen zu erhalten. Falls sich ein zertifiziertes Hilfswerk Unregelmässigkeiten zuschulden kommen lässt, wird ihm das Gütesiegel entzogen. Falls eine nicht zertifizierte NGO Unregelmässigkeiten nicht abstellt, wird ihr das ZEWO-Siegel verweigert. Dies kann z. B. bei NGO vorkommen, welche ihre gemeinnützigen Projekte mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit vermischen. Vor vierzig Jahren (!) habe ich als Vorstandsmitglied der ZEWO u. a. bei einer solchen Verweigerung des ZEWO-Labels mitgewirkt.

 

Spendenland Schweiz
Im Jahr 2018 haben Hilfswerke, die in der Schweiz Spenden sammeln 1,812 Milliarden Franken erhalten. Das ist das drittbeste Sammlungsergebnis seit es die Spendenstatistik der Zewo gibt. Zwei von drei Spendenfranken erhalten die zertifizierten Hilfswerke von privaten Haushalten.

 

 

Die Hilfswerke mit Sitz in der Schweiz bauen mit Fachleuten im In- wie im Ausland unter schwierigen Bedingungen dringend notwendige Projekte auf. Es gibt keinen Grund, mit üblen Nachreden und Verleumdungen pauschal über sie herzuziehen, wie das oft in Foren geschieht. Solche Verleumdungen können auch strafrechtliche Folgern haben.

 

 

––––––––––​​​–––––––––​​––––––––​–​–​–––––––

2. April 2021

Ein Blogger, der von der Arbeit der Hilfswerke nichts versteht, bringt hier oft unhaltbare Unterstellungen, so auch diese:

Hilfswerke “arbeiten” mit manipulierten Bildern

https://www​.​vimentis.ch/d/dialog​​/readarticle/hilfswer​​ke-arbeiten-mit-mani​p​ulierten-bildern/

T​​atsache ist, dass Hilfswerke u. a. bereits aus Datenschutzgründen nicht Bilder mit erkennbaren Personen aus ihren Projekten verwenden dürfen. In Diktaturen laufen die Abgebildeten ausserdem Gefahr, verfolgt zu werden. Ich habe einmal das Bild einer kurdischen Türkin für einen Werbeprospekt verwendet. Die Frau wurde dann in der Schweiz von türkischen Offiziellen (!) enorm unter Druck gesetzt. Personenbilder dürfen also nicht aus dem Projektland stammen. Name und Adresse sind wegzulassen. Es muss auch eine schriftliche Erlaubnis der abgebildeten Person zur Verwendung vorliegen.

––––––––​–​–​–––––––––​​–––––––​​–––​–––––––

 

 

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments
Comments to: DIE MEISTEN CH-HILFSWERKE BEKOMMEN DAS ZEWO-GÜTESIEGEL
  • März 1, 2022

    Die Glückskette sammelt für die Hilfsorganisationen Geld für die Hilfe in der Ukraine, das grösste Land Europas, wenn man von Europäisch-Russland absieht. Und sofort beginnt in den Foren die unhaltbaren Unterstellungen gegen die Glückskette und die Hilfswerke. –

    1. Im Moment muss rasch sogenannte Nothilfe geleistet werden – Versorgung mit Nahrung, Kleidung und Schlafgelegenheiten sowie ärztliche Betreuung. Darauf ist besonders das Schweizerische Rote Kreuz spezialisiert und vorbereitet. –

    2. So schnell wie möglich folgen dann eigentliche Hilfsprojekte für den Transport und die Aufnahme von Flüchtlingen. Darauf sind u. a. die Schweizerische Flüchtlingshilfe, das Arbeiterhilfswerk und die Caritas spezialisiert. –

    3. An dritter Stelle setzen dann nachhaltige Wiederaufbauprojekte ein.

    Kommentar melden

Kommentar schreiben

Neuste Artikel

  1. Sozialpolitik & Sozialsysteme
Kita-Subventionen: Wo bleibt die Betreuungs-Gerechtigkeit? Wenn schon öffentliche Gelder für externe Kinderbetreuung, dann dürfen diese nur für bedürftige Haushalte mit einem minimalen Arbeitspensum ausgerichtet werden. Es bekommen ja jene Eltern und Grosseltern, welche auf Lohn und Freizeit verzichten, um die eigenen Kinder oder Grosskinder selbst zu betreuen, auch keine staatliche Extra-Entschädigung. Grundsätzlich kann es auch nicht schaden, wenn die Kinder ab und zu ihre Eltern auch untertags zu Gesicht bekommen. Familienergänzende Kinderbetreuung ist zudem keine Bundesaufgabe, sondern liegt in der Kompetenz von Gemeinden und Kantonen.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

  1. @Sägesser Verdichtungen mit hoher Wohnqualität sind sehr schwer zu realisieren. Nur ein Teil der Bevölkerung fühlt sich wohl in engen…

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu