Die meisten spendensammelnden Hilfswerke mit Sitz in der Schweiz sind zertifiziert. Die Zertifizierung erfolgt durch die offiziell anerkannte unabhängige Stiftung ZEWO. Dort kann ein Verzeichnis der Gütesiegelberechtigten angefordert werden. Man erkennt diese NGO auch am ZEWO-Label. Derzeit dürfen rund 500 Organisationen das Gütesiegel tragen. Ihre Jahresrechnungen werden von einer unabhängigen Revisionsstelle geprüft und u. a. im Internet veröffentlicht. Die Revision kontrolliert insbesondere auch das Verhältnis der Mittelbeschaffungskosten zu den Ausgaben, die in die Projekte fliessen.
Bezüglich der Erreichung und Erhaltung der ZEWO-Standards werden nicht zertifizierte wie zertifizierte Hilfswerke von der ZEWO beraten. Damit trägt sie entscheidend dazu bei, das Vertrauen der Spenderinnen und Spender in deren gemeinnützige Organisationen zu erhalten. Falls sich ein zertifiziertes Hilfswerk Unregelmässigkeiten zuschulden kommen lässt, wird ihm das Gütesiegel entzogen. Falls eine nicht zertifizierte NGO Unregelmässigkeiten nicht abstellt, wird ihr das ZEWO-Siegel verweigert. Dies kann z. B. bei NGO vorkommen, welche ihre gemeinnützigen Projekte mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit vermischen. Vor vierzig Jahren (!) habe ich als Vorstandsmitglied der ZEWO u. a. bei einer solchen Verweigerung des ZEWO-Labels mitgewirkt.
Die Hilfswerke mit Sitz in der Schweiz bauen mit Fachleuten im In- wie im Ausland unter schwierigen Bedingungen dringend notwendige Projekte auf. Es gibt keinen Grund, mit üblen Nachreden und Verleumdungen pauschal über sie herzuziehen, wie das oft in Foren geschieht. Solche Verleumdungen können auch strafrechtliche Folgern haben.
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2. April 2021
Ein Blogger, der von der Arbeit der Hilfswerke nichts versteht, bringt hier oft unhaltbare Unterstellungen, so auch diese:
Hilfswerke “arbeiten” mit manipulierten Bildern
https://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/hilfswerke-arbeiten-mit-manipulierten-bildern/
Tatsache ist, dass Hilfswerke u. a. bereits aus Datenschutzgründen nicht Bilder mit erkennbaren Personen aus ihren Projekten verwenden dürfen. In Diktaturen laufen die Abgebildeten ausserdem Gefahr, verfolgt zu werden. Ich habe einmal das Bild einer kurdischen Türkin für einen Werbeprospekt verwendet. Die Frau wurde dann in der Schweiz von türkischen Offiziellen (!) enorm unter Druck gesetzt. Personenbilder dürfen also nicht aus dem Projektland stammen. Name und Adresse sind wegzulassen. Es muss auch eine schriftliche Erlaubnis der abgebildeten Person zur Verwendung vorliegen.
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Kommentare anzeigen Hide commentsDie Glückskette sammelt für die Hilfsorganisationen Geld für die Hilfe in der Ukraine, das grösste Land Europas, wenn man von Europäisch-Russland absieht. Und sofort beginnt in den Foren die unhaltbaren Unterstellungen gegen die Glückskette und die Hilfswerke. –
1. Im Moment muss rasch sogenannte Nothilfe geleistet werden – Versorgung mit Nahrung, Kleidung und Schlafgelegenheiten sowie ärztliche Betreuung. Darauf ist besonders das Schweizerische Rote Kreuz spezialisiert und vorbereitet. –
2. So schnell wie möglich folgen dann eigentliche Hilfsprojekte für den Transport und die Aufnahme von Flüchtlingen. Darauf sind u. a. die Schweizerische Flüchtlingshilfe, das Arbeiterhilfswerk und die Caritas spezialisiert. –
3. An dritter Stelle setzen dann nachhaltige Wiederaufbauprojekte ein.