1. Aussenpolitik

Die roten Linien der Schweiz im Verhältnis zur EU

  1. Kein automatische bzw. „dynamische“ Übernahme von EU-Recht
  2. Keine Unterstellung der CH-Gesetzgebung und der direkten Demokratie unter den EU-Gerichtshof (EuGH)
  3. Keine rechtliche Verknüpfung von Abkommen mit sog. „Guillotine-Klauseln“
  4. Keine Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL: komplette Gleichstellung der EU-Bürger:innen mit CH-Bürger:innen u.a. bei den Sozialversicherungen) bei der Personenfreizügigkeit
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Umfrageergebnisse: Abhängig von Fragestellung, Informationsstand und Ehrlichkeit Umfrageergebnisse sind in hohem Masse abhängig von der konkreten Fragestellung. Diese kann suggestiv formuliert oder vorgetragen werden. Die Leute sagen nicht immer die Wahrheit, ob sie abstimmen gehen oder nicht und schon gar nicht immer, wie sie abstimmen werden.

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