Aus dem Bundesgerichtsurteil vom 29. Sept. 2015 geht hervor, dass nun im Versand keine “Rezeptfreien Arzneimittel” mehr verkauft werden dürfen. Es benötige dazu auch eine Konsultation bei einem Arzt.
So ein Urteil kann nur ein Richter aussprechen, welcher von Medizinern gefördert, gesponsert oder selber einer ist.
Dieses Urteil wird uns erneut x-Millionen kosten und unnötige Konsultationen bei Medizinern.
Ein solches Urteil zeigt, wie der Konsument immer mehr eingeschränkt und bevormundet wird. Einem solchen Richter scheint es nicht möglich zu sein, dass auch solche Zwangskonsultationen keine Reduzierung von solchen Medikamenten oder den Schutz des Nutzers bringt, sondern lediglich erneute Mehrkosten im Gesundheitswesen.
All die zur Zeit bestehenden Massnahmen zeigen klar auf, dass man nicht daran interessiert ist die Gesundheitskosten wirklich zu reduzieren, sondern so zu verlagern, dass die Milliarden Dieser nur noch über die “Götter in Weiss” geführt werden können.
Wo bleibt da unser “Oberboss” welcher angeblich für die Reduzierung der Kosten kämpft? Oder spricht er lieber nur mit der Pharma, welche Ihm dann für die immer noch zu hoch gehaltenen Preis dann den “Salami” zukommen lässt, dass er sein Ja gibt?
Eine Reduzierung solcher unnötigen Kosten kann oder könnte man nur dadurch erreichen, dass ein unabhängiges Gremium von Privatpersonen (ohne Verbindung in BR, ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... oder Pharma) die Verhandlungen führt. Um Preise zu senken oder die Pharmamonopole zu sprengen benötigt man keine Ausbildung in der Medizin oder bundesrätliche Instanz.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsRezeptfreie Medikamente bekomme ich in jeder Apotheke. Nur muss ich ins Auto sitzen oder in den Bus und verschwende unnötig Zeit und Geld um in die nächste Apothek zu fahren. Ich denk, es sind die Apotheker, die ein Interesse am Verbot haben. Es bleibt also nur, die Medikamtent in Deutschland zu bestellen oder gleich ins Ausland zu fahren.
Tja scheint wohl so zu sein. Aber im Ausland bestellen dürfte glaub nicht so eine gute Idee zu sein. Spätestens mit diesem Urteil wird das illegal und werden beschlagnahmt am Zoll und zieht eine Anzeige mit sich.
Medikamente zum Eigengebrauch dürfen im ausländischen Versandhandel bestellt werden, da wird nichts am Zoll abgefangen, und eine Anzeige gibt es auch nicht.
Herr Wagner
lesen Sie das Gerichtsurteil vom 29. Sep 2015
Es verbietet einen Versand von solchen Produkten, welche nicht auf der Basis des pers. Kontakts mit dem Arzt basieren. Somit wird sich auch der Zoll daran halten müssen. Es müsste bei der Sendung eine Bestätigung vorliegen, welche belegt, dass der Versand ausschliesslich aufgrund dieses pers. Kontakts entstanden ist.
Wie wollen Sie im Versand einen pers. Kontakt herstellen, vor dem Versand?
Ihre Aussage war mal so, bis zum Entscheid vom 29. Sep 2015. Aber auch nur für Produkte, welche in der Schweiz eine Zulassung erhalten haben. Alle Andern sind gesperrt.
Herr Wagner
Sie haben natürlich Recht, die Richter müssen sich an das Gesetz halten. Es ist ihnen aber auch nicht verboten, den gesunden Menscheverstand walten zu lassen. Man sollte meinen, dass in einer Demokratie die Gesetze problemlos an das reale Leben angepasst werden können. Dass es nicht so ist, führt wohl daher, dass viele unserer ‘Volks’-Vertreter andere Interessen vertreten als diejenigen des Volkes.
@ Dani Schweizer:
Lesen Sie dazu die Angaben beispielsweise auf Swissmedic: Bestellungen von Arzneimitteln für den Eigenbedarf sind im Ausland, sofern es dort legale Quellen sind, möglich. Auch bei der Versandapotheke “Zur Rose” auf der Website wird diese Möglichkeit klar angegeben:
http://www.zurrose.ch/Gesetz-01
Lesen Sie zum Beispiel auch folgenden Text, wo eine deutsche Versandapotheke die Möglichkeit bestätigt das Medikamente in die Schweiz geschickt werden können:
http://www​.deutsche-medikamente.ch/
@ bep rofa:
Ja, in einer Demokratie kann man die Gesetze problemlos an das reale Leben anpassen. Aber das ist nicht Sache des Bundesgerichts.
Herr Wagner
1. scheint gemäss Ihnen das Gesetz erneut den Schweizer Versandhandel zu diskriminieren, wenn ausländische das dürfen.
2. Jedes Produkt welches auf der Swissmedic-Liste steht unterliegt diesem Urteil
3. Produkte welche nicht auf der Swissmedic-Liste stehen dürfen nicht in die Schweiz geliefert werden im Versand oder ähnlichem.
4. steht ausdrücklich im Text, dass “ZUGELASSENE Apotheken” im Ausland. Sollten ausländische Apotheken in der Schweiz eine Versandzulassung haben oder erhalten haben, wäre diese Urteil noch Diskriminierender. Denn die Schweizer Versandapotheke hatte oder hat eine Zulassung. Darf jedoch keinen Versand mehr machen.
(ausser gegen Vorlage eines Rezeptes, welches sie bei einem Arzt einholen müssen), was aber auch bei Apotheken ohne Versand nicht nötig ist.
Und Sie wollen mir hier weiss machen, dass sich dieser Richter an das Gleichheitsgesetz hält? Gleiches Recht für alle?
Und zu guter Letzt Herr Wagner: Doch Bundesgerichtsentscheide sind in ihrer Gültigkeit höher gewichtet als der Gesetzestext. Daher müssen ja bei Entscheidungen alle Bundesgerichtentscheide bei einem Urteil mitberücksichtigt werden, bei einem Richterspruch.
Selbstverständlich dürfen Sie auch hier erneut einen polemischen Schlussatz generieren. Und Sie dürfen auch ungeniert erneut gegen diese Aussage sein. Behaupten der Richter hätte sich ans Gesetzt gehalten. Klar hat er. Er hat es “gebogen” zu gunsten Verkaufsapothekten, teuereren Prämein die entstehen und klar eine Ungleichheit geschaffen gegen die Versandapotheke.
Punkt 1: Ja, gegenüber Versandapotheken im Ausland. Aber diese Art Diskriminierung gibt es durch die Schweizer Gesetzgebung vielfach. In der EU werden beispielsweise die Roaming-Gebühren bei mobiltelefonieren im Ausland schrittweise abgeschafft … gilt nicht für die Schweiz.
Punkt 2: Das Urteil betrifft nicht Produkte auf der Swissmedic-Liste, sondern den Versand dieser Produkte.
Punkt 3: Spielt im hiesigen Kontext keine Rolle.
Punkt 4: Unfug. Die Schweiz lässt keine Versandapotheken im Ausland zu. Hätten die Apotheken Niederlassungen in der Schweiz würden sie unter das Urteil fallen. Die Apotheken müssen in ihrem Heimatland legal und auch dort beheimatet sein.
Zitat:
“Und Sie wollen mir hier weiss machen, dass sich dieser Richter an das Gleichheitsgesetz hält? Gleiches Recht für alle?”
Der Richter kann nur für die Schweiz entscheiden. Ein Bundesgerichtsurteil aufgrund Schweizer Recht hat nur für die Schweiz Auswirkungen.
Zitat:
“Doch Bundesgerichtsentscheide sind in ihrer Gültigkeit höher gewichtet als der Gesetzestext.”
Nein, sind sie nicht. Sie wären es wenn das Bundesgericht ein Verfassungsgericht wäre. In Deutschland beispielsweise kann auf eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht dieses Gericht tatsächlich Gesetze für unwirksam erklären und Urteile aufheben. Das Schweizer Bundesgericht darf das nicht, es darf höchstens Empfehlungen an die Legislative abgeben.
Ich gebe keinen polemischen Schlussatz mehr ab, sondern möchte nur eine Frage stellen: “nehmen wir an ein Bundesrichter würde – gemäss ihren Vorstellungen das Bundesgerichtsentschiede höher gewichtet wären als der Gesetzestext – ein Urteil sprechen das die Automatismen der Gesetze gemäss Ausschaffungsinitiative für ungültig erklären würde … würden Sie das akzeptieren?
Die Richter am Bundesgericht müssen sich an das Gesetz halten. Das “Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte” sagt in Artikel 27 zum Thema “Versandhandel”.:
–——
Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist grundsätzlich untersagt.
Eine Bewilligung wird nur erteilt, wenn:
a. für das betreffende Arzneimittel eine ärztliche Verschreibung vorliegt;
b. keine Sicherheitsanforderungen entgegenstehen;
c. die sachgemässe Beratung sichergestellt ist;
d. eine ausreichende ärztliche Überwachung der Wirkung sichergestellt ist.
——-
Die Kritik am Richter ist also komplett fehl am Platze, der Gesetzgeber ist hier das Problem. Auch am Bundesgericht kann man sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen.
Ich habe selbst bei der Versandapotheke “Zur Rose” eingekauft und ärgere mich sehr über das Verbot.
Herr Wagner
Es wird nicht kritisiert, dass was war, sondern das was JETZT entstanden ist oder entstehen wird.
Der Entscheid vom 29. Sep 2015 besagt klar, dass eine Versand NUR auf der Basis eines pers. Kontakts mit einem Arzt gemacht werden darf.
Sie möchten mir also erklären, dass wenn ich in die Apotheke gehe, da meine “Pülverli” hole, sei der Konsument besser geschützt, dass er NUR auf der Basis eines Kontaktes mit dem Arzt diese bekommen darf oder kann?
Haben Sie in der Apotheke beim direkten Einkauf immer Kontakt mit einem Arzt? Also mich hat noch nie Einer pers. bedient oder Fragen gestellt. Musste noch nie ein Formular unterschreiben welches mit zur Eigenverantwortung zwingt.
Ich gehe rein, sage was ich will, bekomme es, zahle es und gehe. Was ist daran anders als wenn ich *Einlogge, bestelle, bezahle und per Post erhalte” und so meine “Pülverli” erhalte?
Und kleine Korrektur Herr Wagner
Ein Bundesrichter müsste sich an Gesetze halten. Er kann jedoch in gewissen Fällen durch seinen Entscheid eine Variante eines Gesetzes erstellen. Und diese hat er mit diesem Entscheid getan.
Er hat die von Ihnen angesprochenen Punkte neu gewertet und Priorisiert:
a. für das betreffende Arzneimittel eine ärztliche Verschreibung vorliegt;
Wurde im Verand bisher gleich gehändelt wie in der Apotheke
b. keine Sicherheitsanforderungen entgegenstehen;
Wurde im Verand bisher gleich gehändelt wie in der Apotheke
c. die sachgemässe Beratung sichergestellt ist;
Wurde im Verand bisher gleich gehändelt wie in der Apotheke
d. eine ausreichende ärztliche Überwachung der Wirkung sichergestellt ist.
Wurde im Verand bisher gleich gehändelt wie in der Apotheke
Wenn Sie also diese Punkte genau umgesetzt haben möchten, dann müsste in JEDER Apotheke ein Arzt JEDEN Bezug überprüfen, kontrollieren, die Adresse erfragen und nachkontrollieren. Tut er das? Nein. Was war also im Versand anders?
Im Versand musste ich ein Formular unterschreiben, welches mich zur Eigenverantwortung “zwingt”. Musste meine Adresse bekannt geben (was in der Apotheke nicht der Fall ist)
So wäre vermutlich eine Kontrolle über den Versand effektiver als in der Apotheke. Denn im Versand kennt man meine Anschrift, weiss in welcher Menge und welchen Abständen ist was wann bestelle. Kann das die Apotheke auch? Nein – aber es kostet jetzt einfach mehr und bei gewissen Produkten muss neu der Arzt konsultiert werden, was erneut die Gesundheitskosten in die Höhe treibt.
Herr Schweizer, Sie müssen mit mir nicht grundsätzlich über Medikamentenversand diskutieren, ich finde es auch falsch das dies in der Schweiz verboten ist.
Das jedoch ein Bundesrichter Gesetzesvarianten verabschieden kann, wäre mir neu. Das klingt nach einem typischen Dani-Schweizer-Argument.
Was hat er denn mit diesem Urteil getan Herr Wagner?
Er hat sich an das Gesetz gehalten, wie Sie definieren, aber ein Urteil gefällt welches massive Auswirkungen hat und eine diskrepanz aufzeigt, dass Versand und Apotheke nicht gleich behandelt werden.
Auch ihr erneuter polemischer Schluss-Satz kann dies nicht anders darlegen.
Herr Schweizer, noch einmal, und zwar in Grossbuchstaben, damit sie das sicher verstehen: DER RICHTER KONNTE NICHT ANDERS. Das Bundesgericht ist NICHT Teil der Legislative.
Das Parlament macht die Gesetze. Das Gericht wendet sie an. Wenn das Gesetz schlecht ist, muss man sich beim Parlament beschweren.
Jein, Stefan Pfrister. Bitte..Die Interpretation eines Gesetzes und deren Anwendbarkeit obliegt dem Gericht. Genau richtig, Herr Schweizer. Das stammt übrigens nicht von mir. Immer wenn die Persönlich werden, hat man das Zeichen richtig zu liegen 🙂
“Aus dem Bundesgerichtsurteil vom 29. Sept. 2015 geht hervor, dass nun im Versand keine “Rezeptfreien Arzneimittel” mehr verkauft werden dürfen. Es benötige dazu auch eine Konsultation bei einem Arzt.
So ein Urteil kann nur ein Richter aussprechen, welcher von Medizinern gefördert, gesponsert oder selber einer ist.
Dieses Urteil wird uns erneut x-Millionen kosten und unnötige Konsultationen bei Medizinern.” Mein Ansatz, Herr Schneider. Der Verlierer ist wieder der Patient. Es wird nichts greifbares gegen die hohen Krankenkassenprämien getan. Wie dieses Beispiel zeigt; ganz im Gegenteil!
Alle, die daran verdienen,machen lückenlos mit. Die freie Marktwirtschaft hört im Arzneimittelsektor auf – ansonsten die Milliardengeschäfte, dank Kartell und Unterstütztung durch bezahlte Politiker und deren Filz , verloren gehen. In Sachen Medizin hat uns der Staat das selbständige Entscheiden als mündige Bürger genommen. Da wundert es einem nicht, dass sich der Patient über illegale Wege bemüht, zu seiner Arznei zu kommen. Dies werden auf die Dauer auch keine Gesetze verhindern, die staatliche Administration verschwindet immer mehr in der Negativ-Zone des Bürgers .Wenn ein Staat seine Bürger nicht mehr im Rücken hat, weiss was darnach kommt.-…