“Folgende Punkte sind zentral:
- Weichen Schweizer Parlaments- und Volksentscheide von Vorgaben aus Brüssel ab, muss ein faires «Opting-out» möglich sein. Vertragskündigungen oder gar eine «Guillotine» sind nicht akzeptabel.
- Für Meinungsverschiedenheiten über die Verträge braucht es ein unabhängiges Schiedsgericht. Der Europäische Gerichtshof EuGH darf kein verbindliches Weisungsrecht haben.
- Schweizer Behörden dürfen nicht der Aufsicht der EU-Kommission unterstellt werden.
- Als Einwanderungsland muss die Schweiz die PersonenfreizügigkeitDie Personenfreizügigkeit bezeichnet den Umstand, wenn zwei... bei hoher Zuwanderung regulieren können, vorzugsweise mit marktwirtschaftlichen Massnahmen.” (autonomiesuisse, 15.12.2023)
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