Der Verdacht erhärtet sich: Die Schweizer Behörden brechen an der Tessiner Landesgrenze permanent geltendes Recht.
“FlüchtlingshelferInnen und Nichtregierungsorganisationen kritisieren bereits seit Wochen, dass die Entscheide völlig willkürlich oder gar rechtswidrig seien. Offensichtlich geht mit der verstärkten Überwachung auch eine Praxisänderung bei der Beurteilung von Asylgesuchen einher.
Nach Angaben von Miriam Behrens, Leiterin der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, besteht etwa der begründete Verdacht, dass die Grenzwache sogenannte Dublin-Fälle direkt nach Italien zurückschickt, ohne sie an das SEM zu überstellen. Darunter auch viele Minderjährige.
(Foto: Santi Palacios/AP)
Grundsätzlich gilt nach Dublin-System: Personen, die in der Schweiz einen Asylantrag stellen, müssen dem Empfangs- und Verfahrenszentrum des SEM übergeben werden. Dieses klärt darauf die Anträge ab. Das Grenzwachtkorps (GWK) selbst hat keine Kompetenzen, darüber zu urteilen.”
Mehr hier, unter dem Titel: “Das Versteckspiel der Behörden”
(woz.ch/1634/como/das-versteckspiel-der-behoerden)
Die Zeit ist gekommen, dass verantwortungsbewusste Schweizer/innen wie Frau NR Bosi Mirra, dem Gesetz Nachachtung verschaffen. So könnten auch Sie in Como einige minderjährige Asylsuchende abholen und ihnen weitere unmenschliche Strapazen ersparen. Sie befänden sich in guter Gesellschaft – so mit Paul Grüninger (jüdische Asylsuchende) oder Kaplan Koch (Asylsuchende aus Chile).
Sind Sie auch für die private Hilfe beim Grenzübertritt an vom Gesetz her übertrittsberechtigte Asylsuchende?
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28. April 2020
Den heute 9000 Leserinnen und Lesern danke ich für ihr Interesse an diesem aktuellen Thema. Ich werde deshalb gerne weiter informieren, so, wie man das in einem BLOG eben macht.
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19. Juni 2020
Den bereits 10000 Leserinnen und Lesern danke ich für ihr Interesse an diesem aktuellen Thema. Alle meine Blogs haben heute zusammen 325000 Aufrufe erreicht.
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13. August 2020
Heute hat dieser Blog bereits 11000 Leserinnen*, und alle meine Blogs zusammen wurden 363000 x aufgerufen.
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6. Oktober 2020
Nach dem schrecklichen Grossbrand vom 8. September 2020 im Flüchtlingslager Moria auf Lesbos landeten 13’000 Menschen mit nichts als den Kleidern am Leib auf den Strassen der Insel – mitten in der Corona-Pandemie. Die Schweiz will seit einem Monat nur ganz wenige von ihnen aufnehmen. Offenbar müssen hier wieder Private die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... ergreifen und solche hilflosen Menschen auf eigene Faust in die Schweiz schmuggeln.
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9. Oktober 2020
Heute hat dieser Blog bereits 12000 Leserinnen*, und alle meine Blogs zusammen wurden 403000 x aufgerufen.
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27. November 2020
Heute hat dieser Blog 13000 Leserinnen*, und alle meine Blogs zusammen wurden 445000 x aufgerufen.
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17. Februar 2021
14000 Leserinnen* / 492000 Aufrufe
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25. Juni 2021
15000 Leserinnen* / 517000 Aufrufe
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Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments“Das Dubliner Übereinkommen (DÜ) ist ein völkerrechtlicher Vertrag über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft gestellten Asylantrages. Das entsprechende Asylverfahren wird auch als Dublin-Verfahren bezeichnet. Wichtigste Regel für die Zuständigkeit: Der Staat, in den der Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist, muss das Asylverfahren durchführen. Das Dubliner Übereinkommen wurde am 15. Juni 1990 von den damals zwölf EG-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Es trat am 1. September 1997 in Kraft….”
https://de.wikipedia.org/wiki/Dubliner_%C3%9Cbereinkommen
Das Gesetzt macht keinen Unterschied ob man Flüchtlinge aus Geldgier oder falsch verstandener Menschenliebe in die Schweiz schleust.
Der grosse Unterschied zum viel zitierten Paul Grüninger ist, dass die damaligen Flüchtlinge an Leib und Leben bedroht waren.
Die Flüchtlinge von Como wollen sich der Registrierung entziehen um in ihr Wunschland weiter zu reisen.
Die wegen Fluchthilfe festgenommene NR Lisa Bosia Mirra befinde sich in guter Gesellschaft – man müsse ihr zu ihrer Tat gratulieren, schreibt die Schriftstellerin Dorothee Elmiger:
“Lisa Bosia Mirra und jene zweite Person, die vergangene Woche wegen «Begünstigung eines illegalen Grenzübertritts» im Tessin festgenommen wurde, befinden sich ohne Frage in guter Gesellschaft: Sosehr sich die Umstände der historischen Momente, in denen Fluchthilfe ohne Zweifel geboten war, ganz grundsätzlich unterscheiden, so deutlich ist es angesichts der gegenwärtigen Situation vor der südlichen Schweizer Grenze, dass Bosia Mirra zu ihrem Versuch, minderjährigen Flüchtenden diese Strapazen zu ersparen, gratuliert werden muss. Wenn das Schweizer Grenzwachtkorps die Rechte der Geflüchteten missachtet, indem es sie kurzerhand zurück über die Grenze nach Como schafft, dann ist es bestimmt «nicht zu früh für ehrliche Leute, aufzustehen» und mit dem Auto selbst an die Grenze zu fahren.”
Mehr hier, unter dem Titel “Nicht zu früh, um mit dem Auto an die Grenze zu fahren”
(woz.ch/1636/fluchthilfe/nicht-zu-frueh-um-mit-dem-auto-an-die-grenze-zu-fahren)
Herr Oberli, Sie rufen hier öffentlich zum Schleppen auf!
Wie viele Flüchtlinge haben Sie, bei sich zuhause aufgenommen?!
Keinen? Nur lafferä?!
Da wird kaum eine Antwort kommen.
Es ist einfacher zu hetzen und fordern aber “zahlen” sollen die anderen.
Eigentlich sollten die Asylcenter voller Frauen und Kinder sein, welche hier in Sicherheit gebracht werden. Erst mal bringt man Frauen und Kinder in Sicherheit, bevor man als Mann abhaut…..
Und die Männer in Ihrem Land am Kämpfen gegen diese unmenschlichen Systeme.
Warum es umgekehrt ist, die Männer hier, Frauen und Kinder in den Ländern, niemand bekämpft diese Regime? Fragen über Fragen
Die von mir vorgeschlagene Hilfe betrifft Asylsuchende, welche die schweizerischen Grenzorgane in Missachtung der Gesetze an der Grenze daran hindern, ihr Recht wahrzunehmen, ein Asylgesuch zu stellen. So können Asylsuchende abgewiesen werden, die kein Asylgesuch stellen:
“In der italienischen Stadt Como an der Grenze zur Schweiz kampieren seit Wochen Hunderte Flüchtlinge, die von der Schweiz abgewiesen wurden. Dazu erklärte das eidgenössische Grenzwachtkorps, man lasse nach wie vor Menschen ins Land, die in der Schweiz um Schutz nachsuchen. Abgewiesen werde, wer kein Asylgesuch stelle oder erkennbar nur durch die Schweiz weiter nach Norden reisen wolle.”
(zeit.de/politik/ausland/2016-08/fluechtlinge-deutschland-schweiz-bundespolizei-grenze)
Die private Hilfe muss deshalb den Grenzübertritt mit einem fertigen Asylgesuch in der Tasche umfassen.
Einmal mehr konnte man heute wieder lesen
“Migrationspolitik in Chiasso
In Chiasso haben an die 250 Personen demonstriert. Gemäss Informationen der Nachrichtenagentur ansa waren es Aktivisten von «no borders», die gegen die Schweizer Migrationspolitik an der Südgrenze protestierten.
Auf dem Weg beging die Gruppe laut Polizeimeldung um die vierzig Sachbeschädigungen an öffentlichen Gebäuden und privaten Liegenschaften. Die Demonstrierenden waren zum Teil vermummt……….”
http://www.blick.ch/news/schweiz/demonstration-demonstration-gegen-schweizer-migrationspolitik-in-chiasso-id5480341.html
Warum muss man fremdes Eigentum beschädigen und sich vermummen?
Wer zu einer Sache steht, zeigt sein Gesicht.
Diesen Leuten geht es doch nur um Chaos zu verbreiten.
Natürlich hat es mit den Thema zu tun auch wenn es ihnen nicht passt.
Natürlich passt es ihm nicht, wenn man ihm den Spiegl vor die Nase hält!
Oder haben sie in Como, auch nur einen dieser Oberli’s gesehen, der tatsächlich hilft? Von Mensch zu Mensch ev sogar aus dem eigenen Kühlschrank, Kleiderschrank oder Portemonai?!
Garantiert nicht!!! Denn selbst der Linke Gutmensch, steht vor allem sich Selbst am nächsten! Aber man kann ja so tun, als wäre man grausam human…
Schleppt Menschen ein, die Verantwortung für Sie übernehmen, will man aber nicht! Da soll dann die Allgemeinheit sich wieder kümmern… Dank ausgefülltem Asylantrag!!!! Damit ist es für die Damen und Herren dann gegessen…
Natürlich passt ihm der Kommentar nicht, zumal Herr Oberli diesen nicht löschen kann.
In den letzten Tagen hat er diverse Beiträge mit ihm nicht genehmen Antworten gelöscht und neu eingestellt.
Wow schon wieder hat Oberli einen Kommentar raus gelöscht um den Verlauf unsinnig zu machen.
Herr Oberli
Diese “Flüchtlinge” wollen ja gar keinen Asylantrag in der Schweiz stellen, sie wollen weiter nach Deutschland, zu Mutti!
Das haben Sie nicht begriffen! Und Sie haben auch nicht begriffen, dass wir keine Asylanten aus sicheren Drittstaaten aufnehmen müssen!
Und nochmals Herr Oberli, SIE RUFEN HIER ÖFENTLICH ZU EINER STRAFTAT AUF!!!
Wenn Sie helfen wollen, gehen sie nach Como und tuen Sie etwas!
Mit dem Geld anderer, ist es leicht sich als Held aufzuspielen! Oder nehmen Sie die alle zuhause bei sich auf?
Ebä, dass dann schon nicht!!! Dafür haben wir ja den Staat und Steuerzahler, die Deppen vom Dienst!
So lange nicht einmal 0,7 % der Bevölkerung Asylbewerber/innen sind, steht es der Schweiz gut an, gemäss ihrer humanitären Tradition zu handeln und weiteren Asylsuchenden Schutz zu bieten.
Es ist ja schön wenn sich Menschen für Flüchtlinge einsetzen.
Allerdings diese von Italien in die Schweiz einzuschleusen finde ich schon etwas übertrieben.
Dass man als richtiger Flüchtling so etwas wie ein Wunschland haben kann finde ich ebenfalls sehr eigenartig.
In Italien sollte es ihnen ja definitiv schon besser gehen als in ihrem Herkunftsland.
Die widerrechtliche Zurückweisung von Asylsuchenden an der schweizerisch-italienischen Grenze hat Besorgnis bei Menschenrechtsorganisationen ausgelöst. Amnesty International forderte von den Schweizer Behörden Aufklärung darüber, ob auch Kindern auf dem Weg zu ihren Eltern die Einreise verwehrt werde.
“Wir sind besorgt über Berichte von Minderjährigen, die nach eigenen Angaben an der Schweizer Grenze wieder nach Italien zurückgeschickt wurden und an der Weiterreise zu ihren Familienangehörigen in der Schweiz gehindert wurden.”
(zeit.de/politik/ausland/2016-08/fluechtlinge-schweiz-einreise-minderjaehrige-grenze-italien)
Es sind Fälle nachgewiesen, in denen die Schweizer Grenzwache an der Grenze zu Como gegen das Asylgesetz verstösst. Deshalb helfen private Helfer manchmal Asylsuchenden bei der Einreise.
Jede Person ausländischer Herkunft hat das Recht, in der Schweiz ein Asylgesuch einzureichen. Die asylsuchende Person kann dies entweder direkt in einem dafür vorgesehenen Zentrum tun (eines davon befindet sich in Chiasso) oder die Grenzwache beim Grenzübergang informieren, dass sie ein Asylgesuch einreichen möchte.
Die Grenzwache darf die Stellung eines Asylgesuchs und die Einreise nicht verweigern. Sie ist auch nicht befugt, zu entscheiden, ob die Schweiz für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständig ist oder nicht. Das liegt allein in der Kompetenz des Staatssekretariats für Migration (Art. 21 Abs. 2 AsylG).
Eine Person, die in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht hat, darf nicht weggewiesen werden, bevor ihr Asylgesuch zumindest summarisch geprüft wurde. Andernfalls würde dies gegen das Prinzip des sog. “Non-Refoulements” verstossen. Dies gilt auch für die Überstellung von Personen in andere europäische Staaten, auch wenn dies an einer Grenze geschieht oder im Rahmen der Anwendung der Dublin-Verordnung.
Auch wenn eine schutzsuchende Person über kein gültiges Visum verfügt, darf sie nicht abgeschoben oder davon abgehalten werden, an der Grenze ein Asylgesuch einzureichen. Die Einreise ohne Visum stellt in der Regel die einzige Möglichkeit dar, überhaupt Zugang zu einem Asylverfahren zu erhalten.
(nach Schweizerische Flüchtlingshilfe)
1968, als Panzertruppen des Warschauer Pakts Ungarn besetzten, flohen zahlreiche Ungarn nach Westen – auch in die Schweiz, wo sie praktisch ohne administrative Schranken mit offenen Armen empfangen wurden (auch alle Kriminellen, die unbesehen aus den ungarischen Gefängnissen befreit worden waren). Sie bekamen alle Arbeit und wurden rasch eingebürgert.
Zwölf Jahre nach der Aufnahme der ungarischen Asylsuchenden öffnete die Schweiz zum zweiten Mal grosszügig ihre Grenzen für Menschen aus Ostmitteleuropa: Wie damals die Ungarn wurden auch die Tschechoslowaken von den Behörden und der Schweizer Bevölkerung mit offenen Armen empfangen. Die Aufnahme erfolgte unbürokratisch in Buchs SG und St. Margrethen. Die Schweiz liess aufs Mal 12000 tschechoslowakische Asylsuchende herein. Innerhalb weniger Tage nach ihrer Ankunft in den Aufnahmezentren wurden die Asylbewerber/innen problemlos auf die Kantone und Gemeinden verteilt. Auch diese Menschen bekamen Arbeit und konnten sie sich rasch integrieren und assimilieren.
Mehr hier, unter dem Titel “Aufnahme von Flüchtlingen aus der Tschechoslowakei”:
(geschichte.redcross.ch/ereignisse/ereignis/aufnahme-von-fluechtlingen-aus-der-tschechoslowakei.html)
Es geht doch!
Herr Rudolf Oberli,
Es ging doch, Vergangenheit…
Man hat und wird auch immer wieder, aus anderen Ländern Familien, eine Familie besteht aus Erwachsenen und Kindern, in die Schweiz lassen.
Was ich nicht verstehe, dass es in den Regionen um solche Länder keine Flüchtlingscamp gibt, in denen solche Familien ausgesucht werden, und direkt in die entsprechenden Länder gebracht werden.
Wer verdient an diesen Dramen, in denen Einzelpersonen oder auf Familien mit Booten unter grössten Gefahren hier her flüchten?
Kriminelle, Schlepper, und dahinter offenbar ein ganzer Rattenschwanz wie Banken welche das Geld der Schlepper entgegennehmen, ich hab keine Ahnung wer da alles mitverdient.
Denn mir ist nicht bekannt, dass man ernsthaft versucht Auffanglager in den Regionen zu erstellen, den Schleppern einen Riegel zu schieben, und die Bürgerkriege endlich beenden würde. Offenbar wird da zu viel Geld verdient mit dem Elend.
Doch, wir werden weiterhin Flüchtlinge aufnehmen.
Seit Ende September stehen in Como Container für Asylsuchende, die vorher unter freiem Himmel beim Bahnhof schlafen mussten. Der Zustrom in das neue Aufnahmezentrum ist ungebrochen, und der Anteil der Minderjährigen ist immer noch gross.
Mehr hier, unter dem Titel “Viele Minderjährige im Containercamp in Como”:
(luzernerzeitung.ch/nachrichten/schweiz/schweiz-sda/Viele-Minderjaehrige-im-Containercamp-in-Como;art46447,857585)
Private Hilfe für Asylsuchende in Como: Die Gegner/innen und die Befürworter/innen sollten vielleicht zuerst gemeinsam herausfinden, worin sie sich EINIG sind. So bekämen sie eine gemeinsame Ausgangsbasis für die weitere Meinungsbildung.
Ich versuche es einmal mit diesem Beispiel:
Gegner/innen und Befürworter/innen sind sich einig darin, dass Privatleute den Asylsuchenden in Como helfen sollen.
Können Sie diesem Satz alle zustimmen? Oder müsste er anders formuliert werden?
Die gleiche ausländerfeindliche bis rassistische Ablehnung herrschte 1938 in der Schweiz gegen die von den Nazis als “jüdisch” deklarierten Österreicher vor, die von Vorarlberg aus über den Alten Rhein flohen. Man hörte und las die wortgleichen Diffamierungen wie heute etwa in diesem Forum.
Von den etwa 201000 bis 214000 “jüdischen” Österreichern gelang es nur etwa 120000 zu emigrieren; die übrigen wurden umgebracht. Nur etwa 10000 dieser Asylsuchenden gelang die Flucht in die Schweiz, wo sie ausdrücklich nicht den Status “Kriegsflüchtling” erhielten und nur als sog. unerwünschte “Transmigranten” kurze Zeit bleiben konnten; ihre Aufenthaltskosten mussten (ohne jegliche rechtliche Grundlage) die jüdischen Gemeinden in der Schweiz übernehmen. 1939 waren nur noch 7100 dieser Verfolgten in der Schweiz; sie machten nur um zwei Promille der Bevölkerung aus, als man verkündete, das Boot sei voll …
Die Mehrheit der an der Grenze Erwischten wurde unverzüglich zurück nach Österreich geschickt – in den praktisch sicheren Tod.
Eine detailliertere Darstellung ist hier, unter dem Titel “Flüchtlinge und Grenzverhältnisse in Vorarlberg 1938–1944”:
(erinnern.at/bundeslaender/oesterreich/e_bibliothek/seminarbibliotheken-zentrale-seminare/an-der-grenze/229_Gerhard_Wanner.pdf)
Beim Grenzübertritt erhielten die Asylsuchenden viel private Hilfe von Vorarlbergern und St. Gallern, was in dieser Hass-Atmosphäre als illegal betrachtet wurde.
Wir könnten an diesem Beispiel lernen, es diesmal besser zu machen.
Von 1938 bis 1944 waren zum Glück auch Fluchthelfer/innen aktiv, so am Rhein bei Diepoldsau St. Galler und Vorarlberger gemeinsam. Das waren mutige uneigennützige Menschen, die einige Asylsuchende vor der praktisch sicheren Ermordung retteten.
Mehr hier, unter dem Titel:
“Judentum: Jüdische Flucht aus Österreich in die Ostschweiz 1938-1944
Wie schweizerische Schleppergruppen Juden bei Diepoldsau in die Schweiz retteten”
http://www.chdata123.com/eu/ch/flucht-bei-Diepoldsau.htm
In Deutschland hat sich eine Gruppe gebildet, die Menschen, darunter zahlreiche Minderjährige, welche man ILLEGAL daran hindert, ein Asylgesuch zu stellen, über die Grenze hilft.
Die Präsidentin der Jungsozialisten Schweiz
ZITAT
(…) würde es begrüssen, wenn sich auch in der Schweiz eine solche Bewegung formieren würde. «Wie Brecht sagte: Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zu Pflicht.» Daher rufe sie die Menschen in diesem Land auf, es Lisa Bosia Mirra gleich zu tun. «Natürlich würde ich mir wünschen, dass das nicht nötig wäre. Aber wenn elementare Rechte von Flüchtlingen an unseren Grenzen nicht garantiert werden, müssen wir uns wehren – auch ausserhalb des gesetzlichen Rahmens.»
Dieser Aufruf sei «an Dreistigkeit kaum zu überbieten», findet SVP-Asylchef Andreas Glarner. «Die Linke macht sich damit zur grössten Schlepperbande überhaupt.» Er befürchtet, dass nun zahlreiche Nachahmer aktiv werden. «Da gibt es nur eines: Wer erwischt wird, muss konsequent bestraft werden.» Für ihn mache es keinen Unterschied, ob jemand Migranten gegen Geld oder aus Überzeugung über die Grenze lotse, so Glarner.
ZITAT ENDE
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Juso-Chefin-ruft-offiziell-zur-Fluchthilfe-auf-27905651
Auch ich wünschte mir, dass eine solche Hilfe beim Grenzübertritt, die eine Bestrafung nach sich ziehen könnte, nicht nötig wäre, bin aber dennoch ganz der Meinung der Präsidentin der Juso.
Offenbar führt das Staatssekretariat für Migration (SEM) illegale Rückführungen von Asylsuchenden nach Italien durch – im Geheimen, um eine diplomatische Krise mit dem Nachbarland zu verhindern.
“Mindestens 76 Mal hoben die kleinen Maschinen vom Typ Beechcraft 1900 der französischen Fluggesellschaft Twin Jet von Juni 2012 bis März 2015 auf dem Flughafen Genf in Richtung Mailand ab. An Bord: abgewiesene Asylsuchende, Polizistinnen, Ärzte, manchmal auch Beobachterinnen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter. Insgesamt liess das Staatssekretariat für Migration (SEM) so 235 Personen ausschaffen – angeblich auf ganz gewöhnlichen Linienflügen. Nur: In Wahrheit war nie auch nur ein einziger regulärer Passagier auf diesen Flügen, der freiwillig das Flugzeug bestiegen hätte. Entgegen früheren Behauptungen des SEM waren gewöhnliche Passagiere nicht zugelassen, wie ein Schreiben von Staatssekretär Mario Gattiker zeigt. So richtete sich das SEM klammheimlich einen wöchentlichen Sonderflug nach Italien ein, getarnt als regulärer Linienflug.”
https://www.woz.ch/1644/staatsgeheimnis-ausschaffungen/getarnte-sonderfluege
Ich bin nicht gegen legale Rückführungen. Diese führen aber in der Regel in die Heimat. Dass aber eine offizielle Stelle illegal Hilfe suchende Menschen getarnt als normale Passagiere nach Mailand fliegt, muss gerichtlich verfolgt werden. Herr Staatssekretär Gattiker vom SEM muss sofort freigestellt werden. Wer unterstützt diese Forderungen?
“Wer die Reaktionen auf die Verleihung des diesjährigen Prix Courage liest, wird allerdings schnell eines Besseren belehrt. Der «Beobachter» zeichnete damit den Schweizer Michael Räber aus, der auf der griechischen Insel Lesbos Flüchtlingen hilft.
Unter den entsprechenden Online-Artikeln tauchten daraufhin gehässige Kommentare auf. Der Preis sollte vielmehr an einen Schweizer gehen, der Schweizern helfe, hiess es. Oder: Die Auszeichnung sei «beschämend»; Michael Räber helfe mit seiner Arbeit nur den Schleppern. Auch Aufrufe, das Abonnement des «Beobachters» zu kündigen, waren darunter.”
http://www.nzz.ch/schweiz/prix-courage-fuer-fluechtlingshelfer-fuer-niveaulose-kommentare-gibt-es-likes-ld.126858
Auch dieses Forum wird mit solchen gehässigen Beiträgen vollgemüllt.
Ich finde die Auszeichnung durch den “Beobachter” nötig und richtig. Sie auch?
Obschon Sie immer wieder, Herr Oberli, Kommentare von anderen Diskussionsteilnehmern löschen lassen, wenn diese Ihnen nicht passen oder durch Löschen und wiederposten ihrer eigenen Vernehmlassungen versuchen, Ihnen nicht genehme Beiträge verschwinden zu lassen, ist es ein Leichtes festzustellen, “wie die einzelnen Leser/innen zu den verschiedenen hier gemachten Vorschlägen stehen”.
Momentan sieht es mit 73% zu 23% ziemlich mies aus..
Der zentrale Vorschlag dieses Blogs ist, dass Asylsuchenden, denen der Grenzübertritt und die Stellung eines Asylgesuches entgegen den Vorschriften verwehrt werden, beim Grenzübertritt durch Private geholfen werden darf, da diese ja nur dem Gesetz Nachachtung verschaffen.
Gegen Grenzwächter, welche die Vorschriften missachten, muss Anklage erhoben werden. Die Schweiz ist ein Rechtsstaat.
Wie würden Sie vorgehen, lieber Leser, liebe Leserin?
Erklärung zum Begriff “Dublin-Fälle”:
Es gibt Asylsuchende die an der Schweizergrenze ihr Recht auf den sog. “Selbsteintritt” nach den Regelungen der Dublin-III-Verordnung, die seit dem 1. Januar 2014 in Kraft ist, geltend machen und die Grenze bei einer Zurückweisung “illegal” überqueren, auch wenn die Schweiz als “Zweitaufnahmeland” für die Bearbeitung des Asylantrags formal nicht zuständig wäre.
Der Begriff “Selbsteintritt” wird von der Verordnung nicht verwendet; er ist aber in der Rechtsprechung verbreitet, und mancher “Selbsteintritt” wird offenbar vom Europäischen Gerichtshof geschützt.
Die Schweiz muss nach Dublin III und nach dem Europäischen Gerichtshof auf die Rückführung von Asylsuchenden nach Italien verzichten, weil das Aufnahmesystem Italiens grosse Mängel im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aufweist.
So verfolgt Deutschland den “Selbsteintritt” von Asylsuchenden nicht, wenn sie “illegal” über Griechenland eingereist sind.
https://de.wikipedia.org/wiki/Selbsteintritt#Selbsteintritt_im_Asylrecht
Die privaten Helfer/innen verschaffen nur diesem Recht auf “Selbsteintritt” Nachachtung, die schweizerischen Grenzbeamten offenbar nicht immer. Wer macht sich also Ihrer Ansicht nach strafbar, die privaten Helfer/innen oder die fehlbaren Grenzbeamten?
Das schweizerische Grenzpersonal in Chiasso hat in den letzten eiskalten Nächten (unter 0 Grad) u. a. zwei schwangere Frauen und einen 16-Jährigen nach Italien zurückgewiesen – im Wissen, dass sie für diese Nacht auf der italienischen Seite kein Obdach finden konnten. Sie wurden nicht in die für solche Fälle in Chiasso bereitstehende Unterkunft geführt, wo man eine allfällige Rückweisung am nächsten Tag nach den gesetzlichen Vorschriften hätte abklären können.
Nur einzelne private Helferinnen, die nur über unzulängliche Mittel verfügen, versuchen auf der italienischen Seite Asylsuchende vor dem Erfrieren zu retten.
Herr Oberlis Behauptung, dernach schwangere Frauen und 16-Jährige in der Nacht zurückgewiesen worden seien stammt aus der 10 vor 10 – “Berichterstattung”. Das hat dort eine fanatische, etwa zwanzig Jahre alte Fluchthelferin ohne jegliche Beweise angeklagt.
Dass in der gleichen Sendung diese Gerüchte vom offiziellen Sprecher der Grenzwache als Fake-News geoutet worden sind, bleibt in seinem Kommentar natürlich unerwähnt…
Nur wenige Freiwillige versuchen den Asylsuchenden im Park in Como beizustehen, so Pfarrer Don Giusto de la Valle. Er wird von Desirée, einer freiwilligen Helferin der Kirchgemeinde, unterstützt. Auch die 45-jährige Lisa Bosia Mirra, Tessiner Kantonsrätin der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz ist immer wieder da. In der Schweiz wurde sie wegen Begünstigung illegaler Einreisen angeklagt, weil sie vier unbegleitete minderjährige Asylsuchende in die Schweiz zu bringen versuchte (die eine Aufnahmepflicht für solche Minderjährige hat). Bereits im August 2016 hatte Mirra die illegalen Rückweisungen und Abschiebungen an der Schweizer Grenze in Chiasso kritisiert, welche unbegleitete Minderjährige, Flüchtlinge mit UNHCR-Ausweis und solche Menschen betreffen, die schon Verwandte in der Schweiz haben. Aber die Behörden in Chiasso nahmen plötzlich keine Asylgesuche mehr entgegen, auch nicht von Minderjährigen, selbst nicht von denjenigen mit Verwandten in der Schweiz.
ZITAT
Amnesty International klagt an: «Eine Praxis von systematischen Rückweisungen ist nicht kompatibel mit der speziellen Verletzlichkeit von asylsuchenden Kindern.»
ZITAT ENDE
http://www.civic-forum.org/de/artikel/migration-und-solidarität-winterreise-nach-como
Die Diskussion in diesem Forum müsste vor allem darum gehen, ob Lisa Bosia Mirra illegal gehandelt hat, oder, ob die schweizerischen Grenzbehörden illegal vorgehen.
Nochmals: Im “Gemeinsamen Europäischen Asylrecht” der EU, zu welchem sich auch die Schweiz vertraglich verpflichtet hat, wird von einem “Selbsteintritt” aus einem “Erststaat” in einen “Zweitstaat” gesprochen, wenn ein Staat, in dem ein Asylbewerber ein Schutzgesuch stellt, aufgrund der Regelungen der EU (Nr. 604/2013, Dublin III) für die Bearbeitung des Asylgesuches formell nicht zuständig wäre, aber auf die Überstellung des Asylsuchenden an den sog. Erststaat (Art. 17 der Verordnung der EU, Nr. 604/2013) verzichtet und das Asylverfahren selbst durchführt. Der Verzicht auf Rückführungen in den “Erststaat” beruhen zumeist auf dem mangelhaften Aufnahmesystem in diesem Erststaat.
https://de.wikipedia.org/wiki/Selbsteintritt#Selbsteintritt_im_Asylrecht
Die Hilfe von Privatpersonen bei der Einreise von solchen Asylsuchenden in einen Zweitstaat leitet sich direkt von den offensichtlich mangelhaften Betreuungsverhältnissen im Erststaat ab. Die Helfer/innen berufen sich auf ihr Recht und ihre Pflicht, illegalen Abweisungen von aufnahmeberechtigten Asylsuchenden durch die Grenzbehörden des Zweitstaates zu korrigieren.
Wissen Sie von Strafverfahren gegen private Helferinnen und Helfer und wie sie ausgehen, liebe Leserinnen, liebe Leser?
Möglicherweise sind also die beschriebenen Grenzübertritte “illegal” und ziehen allenfalls Strafverfahren nach sich – gegen Asylsuchende wie private Helfer/innen.
Es ist aber nicht korrekt, solche Asylsuchende als “Illegale” zu bezeichnen und zu diffamieren; nur der Grenzübertritt ist allenfalls illegal.
“(…) In der kritischen Migrationsforschung versucht man, die Klassifizierung legal/illegal zu umgehen, indem man auf die Beschreibung ‚irregulär‘ oder ‚undokumentiert‘[16] zurückgreift. Gerade letztere hat sich im Französischen unter dem Begriff der ‚sans papiers‘ etabliert.“[17]
Auch die „Stiftung Wissenschaft und Politik“ empfiehlt, das Wortfeld „illegal“ völlig zu meiden und stets durch das Wortfeld „irregulär“ zu ersetzen bzw. Anspielungen auf Regelverstöße zu unterlassen. Der Autor der SWP-Studie stellt fest: „Die meisten internationalen Organisationen verwenden den Begriff »irreguläre Migration«, da er als weniger diskriminierend und als hinreichend neutral und umfassend angesehen wird.“[18] Illegalität werde in der Regel mit Kriminalität assoziiert. Vor allem aus der Sicht von Menschenrechts- und Flüchtlingshilfeorganisationen enthalte diese Bezeichnung eine unzulässige Stigmatisierung. Sie argumentieren, dass Migration kein krimineller Akt im engeren Sinne sei, sondern lediglich ein Rechtsverstoß gegen das Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsrecht des betreffenden Staates. Nichtregierungsorganisationen präferieren die Bezeichnung „undokumentierte Zuwanderer“, der auf die wesentliche Eigenschaft der betroffenen Menschen ziele, nämlich keine gültigen Ausweisdokumente oder Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigungen zu besitzen.[18]”
https://de.wikipedia.org/wiki/Illegale_Einwanderung_und_illegaler_Aufenthalt#Kriminalisierung_und_Bedrohung_von_Migranten
Italien kann bzw. will die Asylsuchenden nicht schützen; sie erhalten vom Staat weder Obdach noch Essen. Wie ist Ihrer Ansicht nach der notwenige “irreguläre” Grenzübertritt von Italien in die Schweiz deshalb juristisch zu beurteilen?
Es war schon immer das Bestreben von Spin-Doktoren und sonstigen Manipulatoren durch die Umdeutung von Begriffen den unveränderten Gang der Fakten in ihr Gegenteil zu verkehren.
Das gilt nicht nur für den hier erwähnten Versuch, die illegale Migration einfach als „undokumentierten Aufenthalt“ zu verharmlosen. Dieser Psychotrick wird längst inflationär angewandt:
– Aus Selbständig wird Alleingang
– Neutralität ist plötzlich unsolidarisch
– die Aufgabe staatlicher Souveränität heisst internationale Integration
– Nationale Interessenwahrung wird als Rosinenpickerei verunglimpft
– das Abschaffen der Steuerhoheit als Harmonisierung der Steuersysteme getarnt.
– Staatsschulden zeigen die Solidarität mit Arbeitslosen, Defizite sind demnach sozial
– ein Verlust ist ein Minuswachstum
– das Verlieren der staatlichen Visahoheit ist eine Administrative Erleichterung für Gäste aus dem Tourismus
– der Transfer von Gewinnen aus der Produktion in die Sozialschleuder ist reine Umstrukturierung.
usw.
Mal sehen, wie lange sich die Schweizer als Manipulationsmasse missbrauchen lassen, bevor des Kaisers neue Kleider geoutet werden…
Wer die illegale Einreise in die Schweiz aktiv befördert, ist ein Schlepper und sollte juristisch genauso bestraft werden wie alle anderen Schlepper, die sich während der Migration bereichern.
Auch dann, wenn die “Bereicherung” nicht mit Geld, sondern per angestrebte Schädigung der eigenen Landsleute erfolgt.
Milde Strafe für als Held gefeierten französischen Flüchtlingshelfer, einen Olivenbauer namens Herrou, der zweihundert Asylsuchende aus Italien nach Frankreich geleitet haben soll:
“Der 37jährige Olivenbauer hat Flüchtlinge ohne Papiere aus Italien über die Grenze geholt und auf seinem Hof im südfranzösischen Roya-Gebirgstal in Wohnwagen und Zelten beherbergt. Für viele wurde Cedric Herrou so als “Robin Hood” der Flüchtlinge zu einer Symbolfigur in der europäischen Migrationskrise und als Held bejubelt. Wegen “Beihilfe zum illegalen Aufenthalt von Ausländern in Frankreich” wurde er jetzt in einem vielbeachteten Prozess in Nizza zu einer Geldstrafe von 3000 Euro auf Bewährung verurteilt.”
http://www.dw.com/de/milde-strafe-für-als-held-gefeierten-französischen-flüchtlingshelfer/a-37495586
Im August 2016 war der Landwirt sogar ins Gefängnis gebracht worden, nachdem er versucht hatte, einer Gruppe Eritreer über die Grenze zu helfen. Der Staatsanwalt befand, Herrou handle aus menschlichen Beweggründen und habe sich nicht bereichert – und liess ihn frei.
Das Gericht müsste also, wie hier vorgeschlagen wird, in dem von mir hier beschriebenen Fall prüfen, ob es sich um “Schlepperei” handelt. Das tut es nicht, weil es juristisch keine “Schlepperei” gibt. Ich habe deshalb Beiträge in der Richtung eines juristisch fassbaren Delikts erwartet, welches ein Strafgericht beurteilen müsste:
“In der Schweiz heisst das Delikt Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise (sowie des rechtswidrigen Aufenthalts, Art. 116 Ausländergesetz – AuG). Im Unterschied zur österreichischen Regelung beschränkt sich das nicht auf die Gewinnabsicht. Sie wird mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe bestraft, es kann aber in leichten Fällen kann nur eine Busse ausgesprochen werden (Z. 2). Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, wie auch Bandenkriminalität führt verschärfend zu bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und Geldstrafe (Z. 3).”
https://de.wikipedia.org/wiki/Schlepperei
Und mein Vorschlag war, mindestens von einem leichten Fall auszugehen, wenn man vier in der Schweiz asylberechtigte Kinder vor dem Erfrieren in Como rettet. Auch eine Ehrung der Helferin wäre naheliegend.
Für den allenfalls der Schweiz entstandene Schaden (!) durch den Eintritt der 4 Kinder müsste eine Zivilklage auf Schadensersatz geführt werden.
(Ich richte mich nur an Leser/innen, die zum Thema Vorschläge machen wollen.)
wie ch vermutete habe haben Sie Ihren + meine Antwort wieder gelöscht. Deshalb das Ganze hier nochmals:
Guten Abend Herr Oberli
Nachdem ich diesen Kommentar nun sicher 10 X erhalten habe, gebe ich eine Antwort.
Wahrscheinlich wird Ihnen die Antwort nicht passen und Sie werden alles wieder löschen.
Ich bin auch für eine mildere Strafe, aber wegen Unzurechnungsfähigkeit der Frau, die ein
politische ein Amt innehat und genau wissen sollte wie Sie legal richtig vorgehen sollte, wenn sie mit etwas nicht einverstanden ist. (Ich kann auch nicht eine Bank überfallen, weil ich eine Familie unterstützen will, das dann als soziales Engagement angesehen werden könnte und auf Strafmilderung hoffen)
Ich plädiere für eine milde Strafe und die Entfernung aus allen politischen Ämter für die nächsten 10 Jahre, zusätzlich eine therapeutische Behandlung für die Frau.
Uebrigens ich bewerte Ihre Kommentare nie, damit Sie nicht das Gefühl haben, ich sei einer der Daumendrücker.
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Ich habe Ihnen auch gesagt, dass Sie die Regeln von vimentis einhalten sollten, das was auf Sie zutrifft hier nochmals:
1. Der Name muss echt und stimmen (sie haben Ihren Namen hier zum 3. Mal geändert)
2. Falsche Fotos dürfen nicht eingestellt werden, im Moment haben Sie das aus dem Internet geklaute Foto wieder gelöscht
3, Beiträge dürfen nicht wiederholt werden, weder im selben Block noch in anderen.
zu lesen auf https://www.vimentis.ch/d/dialog/regeln/
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Ihr wieder gelöster Beitrag vom 13.02.2017 um 19:45 Uhr
Das Gericht müsste also, wie hier vorgeschlagen wird, in dem von mir hier beschriebenen Fall prüfen, ob es sich um “Schlepperei” handelt. Das tut es nicht, weil es juristisch keine “Schlepperei” gibt. Ich habe deshalb Beiträge in der Richtung eines juristisch fassbaren Delikts erwartet, welches ein Strafgericht beurteilen müsste:
“In der Schweiz heisst das Delikt Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise (sowie des rechtswidrigen Aufenthalts, Art. 116 Ausländergesetz – AuG). Im Unterschied zur österreichischen Regelung beschränkt sich das nicht auf die Gewinnabsicht. Sie wird mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe bestraft, es kann aber in leichten Fällen kann nur eine Busse ausgesprochen werden (Z. 2). Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, wie auch Bandenkriminalität führt verschärfend zu bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und Geldstrafe (Z. 3).”
https://de.wi​ kipedia.org/wik i / S c h l epperei
Un d mein Vorschlag war, mindestens von einem leichten Fall auszugehen, wenn man vier in der Schweiz asylberechtigte Kinder vor dem Erfrieren in Como rettet. Auch eine Ehrung der Helferin wäre naheliegend.
Alle Grenzübertritte ohne entsprechende Visa oder gültigem Pass sind illegal !
Das gilt auch für uns wenn wir in ein anderes Land einreisen. Ich kann z.Bsp. in die USA einreisen, aber nur wenn ich gültige Reisedokumente habe. Wieso sollen wir hier mit illegalen Migranten Ausnahmen machen?
Wenn wir soweit sind können wir unser Land abschreiben. Ich danke jedem Grenzwächter der seine Pflicht tut und die Leute zurückschickt. In Italien ist niemand an Leib und Leben bedroht.
In der Regel muss man bei Grenzübertritt den Pass zeigen. Die Asylsuchenden ohne Pass müssen nach dem Reglement in jenem Land in dem sie zuerst einreisen, überprüft werden. Die EU diskutiert seit geraumer Zeit, wie sie die Asylsuchenden auf alle EU Länder verteilen will. Wie so oft zeigt die EU auch hier ein schlechtes Bild. Die Schweiz hat der EU immer wieder unter die Arme gegriffen und im Durchschnitt wesentlich mehr Flüchtlinge aufgenommen. Der Bahnhof COMO ist nicht direkt an der Grenze vom Bahnhof Como sind es mit dem Auto ca. 20 Min bis zum Zoll, zu Fuss über eine Stunde.
Eine Politikerin, die sich dafür hält Schweizer Gesetze zu umgehen muss zurücktreten. Sie ist nicht fähig mit den Schweizerischen Mitteln etwas zu lösen. Wir sind im Schengenraum und haben mindestens die nötigsten Regeln zu berücksichtigen. Auch ich bin mit Schengen nicht glücklich.
Übrigens habe ich mich selbst an die Grenze begeben, Es wird kein Recht gebrochen, was und wie es unsere Grenzwächter dort tun. Sie haben mit schwierigen Menschen zu tun. Nicht zu vergessen, dass es ein gefährlicher Job ist.
Mir wurde diese Möglichkeit (Besuch) geboten durch einen hochrangigen Politiker.
Die Schweizer Asylbehörden, Herr Oberli, leiten gegen verdächtige Asylsuchende ohne Pass nicht wegen „fehlenden Beweisen“ und „zu grossem Aufwand“ keine Strafverfahren ein, sondern weil sie sich aus ideologischen Gründen weigern, die ihnen vorgeschriebenen Gesetze anzuwenden, obschon sie genau dafür ihren Job haben.
(Ich beziehe mich auf den zurzeit noch unten stehenden, also noch nicht gelöschten und andernorts wiedergeposteten Beitrag von Herrn Oberli…)
28. Februar 2017
Die Rückweisung von Asylsuchenden ohne Pass, die in Italien nicht den notwendigen Schutz erhalten, ist illegal.
Die meisten Asylsuchenden haben tatsächlich keinen Pass; eine pauschale Verdächtigung ist bösartig. Falls ein Asylsuchender vor dem Grenzübertritt in die Schweiz seinen Pass in betrügerischer Absicht weggeworfen hat, macht er sich strafbar:
“Sind diese Einreisevorschriften verletzt, liegt nach Art. 115 AuG eine rechtswidrige Einreise vor (Z. 1 lit. a), aber auch, wer nicht über eine vorgeschriebene Grenzübergangsstelle einreist (lit. d; in Bezug auf die Regelungen laut Art. 7 Grenzübertritt und Grenzkontrollen),
Sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, wenn die Tat aber fahrlässig begangen wird, so ist die Strafe Busse (Z. 3). Von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung kann abgesehen werden, sofern die Person sofort ausgeschafft wird.”
https://de.wikipedia.org/wiki/Illegaler_Grenzübertritt#Unerlaubte_Einreise
In der Schweiz leiten die Asylbehörden gegen verdächtigte Asylsuchende ohne Pass keine Strafverfahren ein, weil die Beweise fehlen und der Aufwand zu gross wäre.
Oder finden meine 1278 Leser/innen irgendwo solche Strafverfahren?
2. März 2017
Die Grenzorgane im Tessin stehen seit August 2016 in der Kritik:
“Die gesetzliche Grundlage ist klar: Wer die Absicht hat, hierzulande ein Gesuch zu stellen, darf nicht an der Einreise gehindert werden. Unabhängig davon, ob die Person bereits in einem anderen Dublin-Staat registriert wurde oder dort gar schon ein Asylgesuch gestellt hat. Erst im Rahmen des Asylverfahrens wird die Zuständigkeit gemäss Dublin-Abkommen geklärt und die Person gegebenenfalls dorthin zurückgewiesen. Minderjährige etwa, die in der Schweiz bereits Familienangehörige haben, haben jedoch auch dann Chancen auf Asyl, wenn sie bereits in einem anderen Land registriert wurden.
Linke Politiker und Flüchtlingsorganisationen erheben nun den Vorwurf, Migranten würden an der Grenze zurückgewiesen, obwohl sie die Absicht gehabt hätten, ein Asylgesuch zu stellen. Als Beleg dafür führen sie schriftliche Absichtserklärungen an, welche von den Flüchtlingsorganisationen selbst geschrieben und von den Flüchtlingen unterzeichnet worden sind.
https://www.nzz.ch/schweiz/aktuelle-themen/migrationskrise-grenzbeamte-unter-druck-ld.111563
Offenbar laufen noch keine juristischen Verfahren gegen Verantwortliche der Grenzorgane. Wie würden Sie vorgehen, um das Asylrecht an der Südgrenze zu gewährleisten, liebe 1301 Leserinnen und Leser?
Die Grenze mache ihren Dienst im Auftrag des Landes und wir müssen alle Froh sein, wenn sie Crenzverletzungen und illegale Grenzübertritte verhindern. Sicher kein leichter Job!
Ja Herr Oberli, die Grenzorgane stehen in der Kritik. Sie ist aber unangebracht, diese machen eine hervorragende Arbeit, wovon ich mich selbst überzeugen durfte. Wer kritisiert sollte einmal selbst an der Grenze stehen und sich das erdulden müssen, was diese Beamte tun, immerhin immer mit einer gewissen Angst….
nja es gibt solche, die sogar solche Leute kritisieren, das ist beschämend und hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun,
Herr Jossi ich bewundere Ihre Geduld mit dem Oberli. Morgen ist der Kommentar wieder gelöscht, weil dieses Fakeprofil nicht diskutieren will.
Herr Oberli, Beck oder von Wildenstein (es ist unklar wer das ist) schreibt:
“Schlepper” sind Schleuser, denen bewiesen wurde, dass sie sich an den Asylsuchenden bereichern, also Kriminelle. Offenbar nimmt die Einschleusung von Asylsuchenden an der Schweizer Südgrenze zu (Stand Mai 2015). Der TagesAnzeiger beruft sich offenbar bei den folgenden Zahlen auf die nicht immer vertrauenswürdige BaslerZeitung, das $VP-Sprachrohr von Herrn aBR Blocher.
Frau Mirra arbeitet bei Organisationen, die mit Flüchtlingen das Geld verdienen (Staat zahlt)
Menschenschmuggel dient ihren Organisationen, also ist Frau Mirra laut Beck, Oberli oder von Wildenstein eine Schlepperin, weil sie sich bereichert. Das Gericht hat auch eine Strafe ausgesprochen, diese ist aber noch nicht rechtskräftig, denn eventuell gibt es Rekurs.
Weil so viel über Bosia Mirra geschrieben wird, hier einige Fakten, zum Teil aus http://www.wahlen-15.ch
Wer sich über die SP-Grossrätin und über ihre Hilfsorganisation informieren will, wird enttäuscht. Eine Person die so nach Anerkennung – um jeden Preis – sucht besteht aus «Nichts». Nichts im Sinne einer Persönlichkeit, die im Stillen etwas Nachhaltiges erschafft hat.
Die Hilfsorganisation «Firdaus» besteht aus einen Namen und vielen Fotos aus ihrem Leben. Ein Fotoalbum, dass nichts hinterlässt als ein gequältes Lächeln. Doch genau hier liegt der Punkt. Eine «Verschleierung» und Täuschung im Grossen Still. Für viele endet das Interesse bei der Feststellung hier ist «Nichts».
Wir können davon ausgehen, dass sich die Tessiner SP-Grossrätin und Gründerin der «Flüchtlingshilfeorganisation Firdaus» dem Islam verschrieben hat. Das an und für sich spielt keine Rolle, es spielt aber eine Rolle, wenn man sieht, dass hier Straftaten im Grossen Still begangen werden und wurden!
Jede Hilfsorganisation hat ein Verwaltungsgremium und eine externe geprüfte Buchhaltung. Bei der «Firdaus» scheint es so etwas nicht zu geben. Will man etwas Näheres in Erfahrung bringen, stösst man lediglich auf eine Frau Mirra. Sie scheint krankhaft bemüht, ihre Selbst-Inszenierung auf Fotos festzuhalten.
Wohin das Geld fliesst, dass diese «sogenannte Hilfsorganisation» bekommt ist nicht zu eruieren. Wir wissen nicht, handelt es sich um zehntausend, um hunderttausend oder um eine Million Franken. Wir wissen nicht, ob dieses Geld von den Migranten bezahlt wird, die gerne noch Europa kommen, um hier zu arbeiten. Ob mit diesem Geld dann die nächsten Gruppen illegal in die Schweiz gebracht werden und wie viele Flüge sich Frau Mirra auf kosten der Hilfsorganisation leistet?
Wir haben bereits in einem anderen Bericht darauf aufmerksam gemacht, dass an der Uni Zürich, Deutsche Studenten über die Server der Uni, Flüchtlinge orten und ihnen dann die unbewachten Routen nach Italien und in die Schweiz bekannt geben. Wie stark die SP oder die JUSO’s in diese «Geschäfte» verwickelt ist, müsste noch genauer abgeklärt werden.
Auch müssen wir wissen, dass junge Männer aus Eritrea und Äthiopien in Somalia, im Sudan und in Syrien für Saudi-Arabien und Katar im Solde stehen und später die Erlaubnis erhalten nach Europa zugehen um Geld zu verdienen.
Aufgrund all dieser Tatsachen, müsste die Staatsanwaltschaft längstens aktiv werden.
Firdaus bzw. Firdaws ist ein Begriff aus dem Heiligen Qur’an, der in der Regel als höchste oder zumindest einer der höchsten Stufen des Paradieses [dschanna] verstanden wird.
Wir wissen , dass die SP Tessin wegen der Mirra keinen Erfolg mehr hat. Glücklich sind andere Parteien. Die SP befürchtet, dass Mirra sich immer wieder meldet.
So lange an der EU-Grenze Asylsuchende widerrechtlich am Stellen eines Asylgesuchs gehindert werden und diese gruppenweise zurückgeführt werden, müsste eigentlich die Hilfe von Privaten beim Grenzübertritt toleriert werden …
Heimlich aufgenommene Videos zeigen, wie Asylsuchende von bewaffneten kroatischen Polizisten zu einer Stelle in einem Wald an der Grenze zu Bosnien geführt werden. Dort fordern die Beamten sie auf, einem Waldweg zu folgen, der ins Nachbarland führt.
Auf solchen Videos sind mehr als fünfzig solche Gruppenrückührungen vom EU-Land Kroatien nach Bosnien zu sehen. Betroffen sind total 350 Menschen, unter ihnen Frauen und Kinder. Die Videos sind zwischen dem 29. September und 10. Oktober 2018 zwischen den Grenzorten Uzljebic (Kroatien) und Lohovo (Bosnien) aufgenommen worden.
(nach SRF, 17. Dezember 2018)
Die Schweiz leistet finanzielle Beiträge an diese “Grenzsicherung” der EU …
Kennen Sie die Zahlungsverbindungen der kroatischen Polizisten, Herr Oberli? Bitte veröffentlichen. Ich werde sofort einen finanziellen Beitrag an diese Grenzsicherung leisten…
Die EU hat die Fluchtrouten gesperrt – aus den Augen, aus dem Sinn. Seenotretter werden verhaftet. Auch in der Schweiz nehmen seither die Asylgesuche ab:
“Seit 2015 gehen die Asylgesuchszahlen zurück. Sind vor vier Jahren in der Schweiz noch rund 40’000 Asylgesuche eingegangen, waren es vergangenes Jahr 15’255 Gesuche. In diesem Jahr dürften es noch weniger sein.
Wegen der tieferen Gesuchszahlen im ersten Halbjahr 2019 kann davon ausgegangen werden, dass bis Ende Jahr bei einem normalen Verlauf etwa 14’150 Asylgesuche eingehen dürften – weniger waren es in der Schweiz letztmals 2007.”
blick.ch/news/politik/asylzahlen-sinken-weiter-svp-kann-nicht-auf-wahlschlager-hoffen-id15421439.html
Die SVP wird bestimmt Wege finden, dieses Thema auf die Nationalratswahlen hin dennoch weiter zu bewirtschaften …
Seenotretter werden nicht verhaftet sondern nur die Gehilfen der Schlepper, die mit ihren Schiffen einen “Fährdienst” nach Europa eingerichtet haben. Retter würden die Geretteten in den nächsten sicheren Hafen bringen. Tunesien hat die Aufnahme angeboten,.
Falls es stimmt, Herr Oberli, was Sie da orakeln, so wäre das doch eine einigermassen gute Nachricht. Zwar entsprechen auch 15‘000 Asylanten noch einer Stadt wie Burgdorf oder Locarno, aber gut ist, wenn es weniger sind als zuvor.
Im Übrigen sind die Asylanten nur ein Teilproblem unter all den Einwandererklassen die es gibt. So sind insgesamt im letzten Jahr über 53‘000 Ausländer netto in die Schweiz eingewandert. Das entspricht einer zusätzlichen Stadt in der Grösse von Biel (die zehntgrösste Stadt der Schweiz) in einem einzigen Jahr!
Das Problem können wir nur mit der Kündigung der Personenfreizügigkeit und der mit Volksabstimmung beschlossenen Kontingentierung der Einwanderung lösen. Die Instrumente wären also vorhanden. Aber die verantwortliche Classe Politique und ihre Schweizfeindlichen Helfershelfer weigern sich mit Lügen und Tricksen, die ihnen anvertraute Aufgabe auszuführen. Was die Bürger wollen ist ihnen egal.
Es ist absolut unanständig, dass die Stadt Paris (Sozialisten mit einem doppelten Pass, ça va sans dire) die schöne Idee hatte, die straffälligen Rackete zu belohnen. Dies ist ein institutioneller Affront nicht nur gegenüber Italien, sondern auch gegenüber all denen, die die Bedeutung der Grenzen und das Recht eines jeden Staates verteidigen, seine eigene Migrationspolitik selbst zu bestimmen.
Und seien wir nicht verzweifelt über die humanitären Verdienste von Carola und den NRO, die von altersschwachen, milliardenschweren Aktivisten der Einwanderer für die Invasion Europas finanziert werden. Denn “der Kapitän” ist, wie alle ihre Kollegen, auf ein Taxi beschränkt. Was dann mit den Menschen passiert, die sie überführt hat, wenn sie am Ende durch organisierte Kriminalität oder Prostitution ausgebeutet werden, könnte sie sich nicht weniger kümmern. Sie ist nicht mehr als eine Wohltäterin! Es schert sie einen Dreck, dass die Menschen in Italien nicht leben können und weiter wandern, weil Italien niemand hilft, auch Frankreich nicht. Im Gegenteil:
In Ventimiglia versuchen Flüchtlinge nach Frankreich zu gelangen, sie werden mit Gewalt zurückgeschickt und in Italien allein gelassen.
An dieser Stelle wäre es jedoch gut, wenn Italien auf die Pariser Initiative reagieren und den Gilets von jaunes eine Ehre erweisen würde. Also, nur um zu gefallen. Und wer nicht vorhat, das schmierige SP l zur Heiligung des Seetäters zu unterstützen, boykottiert Paris als Urlaubsziel.
In der Zwischenzeit liegt in unserer Gegend die Gerichtsakte der ehemaligen Stellvertreterin SP Bosia Mirra in einer Schublade des Court of Appeal and Criminal Review (mit SP als Präsident). Ein neues Beispiel für die Zwei-Geschwindigkeits-Gerechtigkeit. Denn wenn es darum geht, gegen Mitglieder anderer (verhasster) Parteien vorzugehen, vielleicht für Posten im sozialen Bereich, dann ist hier die Magistratur ein Blitz. Falsche Flüchtlinge illegal in die Schweiz bringen um die eigene Institution zu füllen, um dafür due Strafe auszusprechen, dafür braucht es keine Ueberlegungszeit.
Kommentare aus deutschen Medien, nachdem Ralete verhaftet wurde. Nach meiner Meinung kann man die Misere der Flüchtlinge nicht mit falschen Massnahmen in den Griff bekommen. Es bringt auch nichts, wenn dann im eigenen Land quasi bürgerkriegsartige Zustände entstehen. Das bringt zunächst Arbeistplätze vor allem im Sozialbereich, diee werden in der Mehrheit von SP/Linken besetzt.
aus deutschen Medien:
Hi Oli, du machst gute Arbeit, danke dir.Schaut doch einfach nach Australien, keine toten,ertrinkenden Flüchtlinge mehr,keine Schleppermafia.Einfach die in “Seenot” geratenen Schlauchboote wieder dahin bringen wo sie hergekommen sind.Das macht man 5-10 mal und das gesamte Problem wäre erledigt!Das möchte natürlich die Flüchtlingsbringermafia nicht und genau da liegt der Hund begraben! Mit freundlichen Grüssen
DRK, Caritas, Diakonie, AWO, Malteser, Johanniter haben doch seit 2015 Kapazitäten aufgebaut, die weiterhin neue “Nutzer” benötigen. Einfach mal das Buch “Asylindustrie” von Udo Ulfkotte lesen.
Man kommt aus dem Staunen gar nicht mehr heraus, wer hier Alles von dieser Migrationswelle lebt und gigantischen Profit generiert.
Leider sämtlichst subventioniert vom deutschen (dummen) Steuerzahler.
Aber das ist doch so gewollt: Den Linken/Grünen/Linksliberalen ist das doch nicht nur egal, sie schaffen dadurch mehr künstliche Arbeitsplätze als wir hier beurteilen können. Diejenigen, die hier einen Job finden, werden aus Dankbarkeit wohl kaum die AfD wählen. Und in ein paar Jahren werden aus diesen “Zugelaufenen” “BRD-Passbürger”, genau solche wie die, die jüngst in Mallorca zugeschlagen haben. Ein Teil davon wird in den Parteien der o. g. Clique Karriere machen (Özdimir, Özegus, Chebli …) und wen werden die dann wohl wählen? Wenn das so weitergeht, haben die Konservativen in Deutschland nichts mehr zu melden. Und das ist die Gefahr.
Ich finde es sehr wichtig, dass alle nationalliberalen, libertären u. konservativen Deutschen darauf bestehen, die Staatsangehörigkeit an der Herkunft festzumachen. Ansonsten sehen wir Deutschen uns in wenigen Jahren, nicht nur gefühlt, als Minderheit im eigenen Land.
Qed: Eine Scharia-Familie hat einen ihren Söhne losgeschickt, um eine 20-jährige Tochter die zu “deutsch” mit einem Baseballschläger zu bestrafen.
Mal sehen welche “Strafe” die rot-grüne “Kuscheljustitz” vorgesehen hat.
Wieder mehr Arbeit für rot-grüne Sozialarbeiter.
Zur legalen Hilfe gehört auch die Seenotrettungspflicht von Asylsuchenden durch private NGO, so durch “Open Arms”.
Die “Open Arms” ist ein Schiff, das von der Nichtregierungsorganisation “Proactiva Open Arms” im Mittelmeer zwischen Malta und Libyen für die Rettung von in Seenot geratenen Asylsuchenden eingesetzt wird. Das Schiff fährt unter spanischer Flagge. Am 2. August 2019 hat das Schiff zum Beispiel bei zwei Einsätzen 123 Personen gerettet. Gedankt hat niemand.
Aus Seenot gerettete Menschen nicht an Land zu lassen und zu versorgen, verstösst gegen das internationale Seerecht sowie gegen die Menschenrechte.
“Die maltesischen Behörden, von der «Ocean Viking» vor der jüngsten Rettungsaktion kontaktiert, weigerten sich am Montag, Flüchtlinge von Bord des Schiffs an Land zu lassen. Am Samstag hatte Malta mitgeteilt, das Land wolle 39 Menschen vom Rettungsschiff «Open Arms» aufnehmen, das ebenfalls einen Hafen zum Anlegen sucht. An Bord der «Open Arms» befinden sich derzeit etwa 150 Gerettete, einige von ihnen bereits seit zehn Tagen.
Italiens Innenminister Matteo Salvini von der rechtsextremen Lega-Partei wiederholte am Montag «das absolute Verbot für diese beiden ausländischen Schiffe, in italienische Hoheitsgewässer einzudringen». (…)”
Mehr hier:
tagesanzeiger.ch/ausland/europa/ueber-350-fluechtlinge-an-bord-der-ocean-viking/story/19555523
3.September 2019
Wer Menschen aus Seenot rettet, wird bestraft: So soll Kapitän Claus-Peter Reisch 300000 Euro Busse bezahlen, weil er die “Eleonore” trotz eines Verbots in einen italienischen Hafen gesteuert hat. Seine private Rettungsorganisation geht natürlich in Widerspruch.
Und wir erinnern uns an die damalige Verurteilung des St. Galler Polizeikommandanten Grüninger, der Tausenden von jüdischen Flüchtlingen das Leben gerettet hat …
Kein Problem: Bald können Schlepper die “Flüchtlinge” wieder per NGO’s in die Häfen transpotieren: wo geweisse EU-Staaten diese “frewillig” übernehmen. Ein Hoch auf die 2. Conte-Regierung.
Vielleicht öffnet Erdogan die Tore für “Flüchtlinge”, so das rot-grüne Sozialarbeiter wieder Arbeit haben und die Langeweile vorbei ist.
Auch die Türken meckern immer mehr über 3 mio. Syrer und verlangen, dass der “temporäre” Aufenthalt auch ein solcher bleibt. Hat Erdogan schliesslich hochheilig versprochen. In zeiten schlechter wirtschaftlicher Zeiten, sind 3 mio Ausländer besonders unbeliebt.
Auch im Libanon sind harte Zeiten für Syrer angebrochen und die Zeit der Toleranz ist vorbei.
Der Blogschreiber schreibt:
“Der Verdacht erhärtet sich: Die Schweizer Behörden brechen an der Tessiner Landesgrenze permanent geltendes Recht.”
Geltendes Recht wird von einer SP Frau gebrochen indem sie illegalerweise Personen über die Grenze schmuggelt. Es macht es umso schlimmer, weil es eine Politikerin ist. Zudem ist das der denkbar falscheste Weg: Sie zeigt den Asylnaten, dass hier in der Schweiz geltendes Recht sogar von einer Politikerin nichts bedeutet, Ein solcher Integrationsbeginn schadet allen Flüchtlingen
Da habe ich mal wieder was dazu gefunden. auch hier hat der Troll dann munter raus gelöscht aus dem Verlauf..
Willi Frischknecht sagte September 2016
Einmal mehr konnte man heute wieder lesen
“Migrationspolitik in Chiasso
In Chiasso haben an die 250 Personen demonstriert. Gemäss Informationen der Nachrichtenagentur ansa waren es Aktivisten von «no borders», die gegen die Schweizer Migrationspolitik an der Südgrenze protestierten.
Auf dem Weg beging die Gruppe laut Polizeimeldung um die vierzig Sachbeschädigungen an öffentlichen Gebäuden und privaten Liegenschaften. Die Demonstrierenden waren zum Teil vermummt……….”
http://www.blick.ch/news/schweiz/demonstration-demonstration-gegen-schweizer-migrationspolitik-in-chiasso-id5480341.html
Warum muss man fremdes Eigentum beschädigen und sich vermummen?
Wer zu einer Sache steht, zeigt sein Gesicht.
Diesen Leuten geht es doch nur um Chaos zu verbreiten.
8. November 2019
In der Schweiz hat die Anzahl der Asylgesuche abgenommen. Weshalb? Weil auf der Balkanroute Flüchtlinge mit Gewalt über die Grenzen zurückgeschickt werden. Es handelt sich um schwere Menschenrechtsverletzungen, von denen wir “profitieren”:
“Die Europäische Kommission sieht mit ihrer am 22. Oktober 2019 veröffentlichten Einschätzung, Kroatien sei bereit für den Beitritt zum Schengen-Raum, bewusst über die gewaltsame Zurückweisung von Migranten an der kroatischen Grenze hinweg, so Human Rights Watch heute anlässlich der Veröffentlichung eines Videos, das diese Menschenrechtsverletzungen dokumentiert.
Mit ihrem Vorgehen signalisiert die Europäische Kommission, dass schwere Menschenrechtsverletzungen kein Hindernis für eine Aufnahme ins Schengen-Gebiet sind. Statt Kroatien zu belohnen, sollte die Kommission eine Untersuchung einleiten.”
https://www.hrw.org/de/news/2019/11/08/eu-push-backs-kroatischer-grenze-beenden
20. Dezember 2019
Nach der Flüchtlingskonvention hat jeder Mensch hat das Recht, in einem anderen Land Asyl zu suchen. Asylsuchende, die an einer Landesgrenze um Schutz ersuchen, dürfen NICHT zurückgewiesen und/oder daran gehindert werden, ein Asylgesuch zu stellen.
“Staaten haben grundsätzlich das Recht zu bestimmen, wem sie Zugang zu ihrem Staatsgebiet gewähren. Sie haben ein legitimes Interesse daran, die unkontrollierte Einreise in ihr Staatsgebiet zu verhindern sowie zur Verhinderung von grenzüberschreitender Kriminalität beizutragen. Wichtig ist jedoch, dass die Massnahmen, die sie in diesem Zusammenhang treffen, im Einklang mit ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen stehen. Hierzu gehören insbesondere:
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die jedem Menschen das Recht garantiert, in anderen Ländern Schutz vor Verfolgung zu suchen. Zudem untersagen die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention die Zurückweisung einer Person in ein Gebiet, in dem ihr Verfolgung, Folter, Strafe oder andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen (Non-Refoulement-Gebot).
Um die Einhaltung dieser beiden Grundsätze zu gewährleisten müssen Staaten sicherstellen, dass jede Person, die möglicherweise internationalen Schutz benötigt, Zugang zum Asylverfahren hat. Asylsuchende dürfen also nicht an der Grenze zurückgewiesen werden. Es muss individuell geprüft werden, ob ihnen im konkreten Einzelfall Verfolgung, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Folter oder Gefahren für Leib oder Leben drohen. (…)” (UNHCR)
https://www.unhcr.org/dach/ch-de/was-wir-tun/asyl-in-der-schweiz/zugang-zu-schutz
Für Asylsuchende ist ein unkontrollierter Grenzübertritt also nicht verboten – insbesondere an den Schengen-Innengrenzen.
Ja Herr Oberli, Sie posten diesen Kommentar wieder, nachdem Sie denselben zusammen mit meiner Antwort gelöscht haben. Wenn Sie meinen, dass man mit solchen Machenschaften zu seinem Recht kommt, dann täuschen Sie sich. das Fliegt früher oder später auf. Was Sie hier schreiben ist zum teil richtig, aber Ihre Schlussfolgerung ist falsch:
Wenn die Schweiz an ihrer Aussengrenze Menschen zurückweist, gehen diese in ein Gebiet zurück, das ein europäisches Land ist und nichts mit der Genfer Konvention zu tun hat. Die SP Politikerin die damals die Menschen in de Schweiz geschmuggelt hat, hat eine Straftat begangen.
mehrfach troll „oberli“ schreibt symptomatisch „… dieser zum grenzübertritt berechtigte“ was eine krasse bejahung dieser klären gesetzeswidrigket ist. der rechtsgültige dublinvertrag bestimmt klar dass im zuerst betretenen sicheren staat das asylgesuch gestellt werden muss. wer aber aktiv durch entsprechende propaganda oder gar aktive beihilfe zu einer solchen straftat beiträgt, handelt kriminell.
9. Dezember 2019
Personen, welche in die Schweiz einreisen wollen und die Einreisevoraussetzungen gemäss Artikel 5 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) nicht erfüllen, werden von der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) gemäss dem seit dem Jahr 2000 bestehenden Rückübernahmeabkommen konsequent nach Italien rücküberstellt.
Personen, die gemäss Artikel 18 des Asylgesetzes Asyl suchen, werden gemäss den geltenden Weisungen dem Staatssekretariat für Migration (SEM) respektive dem Bundesasylzentrum des SEM übergeben. Sie haben vorerst das Anrecht auf die Abklärungen durch das gesetzliche Asylverfahren in der Schweiz, bevor sie allenfalls gemäss Rückübernahmeabkommen nach Italien zurücküberstellt werden.
Nach:
https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/themen/zoll/info-suedgrenze/qa-suedgrenze.html
So müsste das gestzliche Verfahren ablaufen …
Herr Oberli Sie lassen nicht locker. Wenn eine SP Politikerin Menschen über den Zoll schmuggelt handelt sie gesetzeswirdrig. Sie kann nicht selbst bestimmen ob diese Personen Anrecht auf auf Abklärungen haben, das bestimmt der Zoll
Das ist verlorene liebes mühe einem Troll etwas zu erklären.
@ Herr “Oberli”
Sie schreiben:
“Personen, die gemäss Artikel 18 des Asylgesetzes Asyl suchen, werden gemäss den geltenden Weisungen dem Staatssekretariat für Migration (SEM) respektive dem Bundesasylzentrum des SEM übergeben. Sie haben vorerst das Anrecht auf die Abklärungen durch das gesetzliche Asylverfahren in der Schweiz, bevor sie allenfalls gemäss Rückübernahmeabkommen nach Italien zurücküberstellt werden.
Dies ist eine Verordnung (VO) jedoch KEIN Gesetz. Hier handelt es sich um die SP-weltverbesserungs-Ansicht von Frau SP-BR S. Sommaruga, welche sicher nicht vor den Schengen/Dublin Verträgen massgeblich sein sollte wie bisher. Das werden doch auch Sie verstehen und anerkennen Herr “Oberli.”
Hingegen die Dublin/Schengenverträge bestimmen für alle Mitglieder gleich verbindlich, nämlich dass ein Asylsuchender IMMER in dem 1. sicheren Land Asyl beantragen muss das er zuerst betreten hat.
Die Franzosen machten es immer richtig, sie positionieren Grenzwächter i.d. schwer überwachbaren Grenzabschnitten, und wen sie dann aufgreifen ohne gültige Personalpapiere, diese werden alle unverzüglich mit dem Dienstwagen an die Grenze zurückgefahren und wieder den Italiener übergeben.
Wenn die Schweizer Grenzwacht dies jetzt endlich auch dublinkonform machen so ist dies nur zu begrüssen, es sei denn man will sich ganz bewusst nicht an diesen Vertrag halten.
8. Januar 2020
Die harte Gangart Italiens gegenüber Flüchtlingen hat direkte Konsequenzen für die Schweiz: Sie darf Familien nicht mehr nach Italien zurückschicken, auch wenn Italien eigentlich für deren Asylgesuch zuständig wäre. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Urteilen festgehalten. Insgesamt hat das St. Galler Gericht bereits knapp 20 Beschwerden von Familien gutgeheissen.
Die Souveränitätsklausel sieht vor, dass ein Land ein Asylgesuch aus humanitären Gründen selbst behandeln kann, auch wenn es dafür laut Dublin-Vertrag eigentlich nicht zuständig wäre. In der Regel wäre es derjenige Mitgliedsstaat, in den ein Asylsuchender zuerst eingereist ist.
Mehr hier:
blick.ch/news/politik/bundesverwaltungsgericht-spricht-machtwort-schweiz-darf-fluechtlings-familien-nicht-nach-italien-zurueckschaffen-id15693848.html
Das wird alle freuen, die genug Geld für Schlepper haben und genügend Mitleid erzeugen. Besonders minderjährige Kinder sind ein gutes Argument und ein gewisser Bildungshintergrund. Im Zweifelsfalle immer die heile Familienwelt vorspielen.
Männer über 18 Jahre, die alleine reisen, haben weniger Glück.
1. Februar 2020
Dem ehemaligen italienischen Innenminister Matteo Salvini droht nach eigenen Angaben ein weiteres Verfahren wegen Freiheitsberaubung im Zusammenhang mit seiner Blockadepolitik gegen Rettungsboote mit Flüchtlingen. Dies ist nun der dritte Fall, in dem staatliche Ermittler wegen des zeitweisen Einlaufverbots für Schiffe gegen Salvini vorgehen. Es geht darum, dass Salvini das Schiff einer spanischen Hilfsorganisation im August 2019 ganze drei (!) Wochen lang blockiert hat.
Nach Medienberichten reichte ein Gericht in Palermo im Senat, also in einer der zwei Abgeordnetenkammern, einen Antrag zur Aufhebung der Immunität von Salvini ein. Ohne eine solche Aufhebung kann kein Gerichtsprozess starten.
Nach:
nau.ch/news/europa/weitere-ermittlungen-gegen-matteo-salvini-wegen-fluchtlingspolitik-65655578
Die Menschenrechte dürfen in solchen Fällen natürlich nicht ausgehebelt werden: Der Schutz des Lebens der Flüchtlinge im Mittelmeer geht vor; man darf sie nicht einfach ertrinken lassen. Noch immer gelten aber die verfassungswidrigen die Gesetze. Sie müssen sofort geändert werden.
14. Februar 2020
Südlich der Insel Gran Canaria hat ein Rettungsschiff der spanischen Seenotrettungsorganisation Salvamento Marítimo im Atlantik 87 Asylsuchende aus Afrika gerettet – darunter einen auf dem Boot geborenen Säugling. Unter den Geretteten waren 30 Frauen, 6 Kleinkinder und 4 ältere Kinder. Die Mutter und das Neugeborene seien wohlauf. Ein weiteres Rettungsschiff dieser Organisation rettete 158 Asylsuchende und brachte sie nach Sizilien.
Auf den Kanarischen Inseln kamen im Januar nach Regierungsangaben 708 Asylsuchende an – 18-mal so viele wie im Vorjahresmonat. Seit Marokko strikt gegen “illegale” Einwanderung vorgeht, versuchen immer mehr Menschen, die Kanarischen Inseln von Mauretanien aus zu erreichen – in ungeeigneten Booten.
Mehr hier:
dw.com/de/spanische-schiffe-retten-flüchtlinge/a-52383484
13. Februar 2020
Dieses Urteil hat so niemand erwartet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat entschieden, dass die von Spanien in Ceuta und Melilla an der Grenze zu Marokko immer wieder praktizierten Schnellabschiebungen von Menschen NICHT gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Das Verfahren hatte seinen Ursprung in einem Massenansturm auf den Grenzzaun in Melilla von 2014.
Damit widerspricht das Gericht seinem Urteil aus dem Jahr 2017. Damals wurde Spanien vorgeworfen, dass eben diese Praxis gegen den Artikel 4 des Protokolls Nr. 4 der Konvention verstoße. Die damalige konservative Regierung unter Ministerpräsident Mariano Rajoy hatte Einspruch eingelegt. Es habe sich nicht um eine “Massenabschiebung” gehandelt, sondern um die “Abweisung an der Grenze”. Jetzt stimmt Straßburg dem zu.
Die betroffenen Flüchtlinge hätten die rechtlich korrekten Wege beschreiten können, dies aber nicht gemacht. “Das Gericht befand, dass sich die Kläger selbst in eine rechtswidrige Situation begeben hätten, als sie am 13. August 2014 auf unbefugte Weise versuchten, spanisches Territorium zu betreten, indem sie die Zäune rund um die spanische Enklave Melilla an der nordafrikanischen Küste erklommen hätten. Die sofortige Abschiebung ohne Abschiebeverfahren, ohne Rechtsbeistand und ohne die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, sei deshalb “eine Folge ihres eigenen Verhaltens” gewesen.
Nach dem Urteil kann Spanien an der Südgrenze weitermachen wie gehabt. Auch andere Länder mit EU-Außengrenzen könnten nun ihre Abschiebepraxis verschärfen.
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derstandard.de/story/2000114540684/massenhafte-abschiebungen-an-spaniens-grenze-erlaubt
Das Urteil ist für die verzweifelt Asyl Suchenden sehr hart. Aber der EGMR konnte nicht anders urteilen; er muss sich an die Gesetze halten, sonst verliert er sein Ansehen. Das Problem der Zunahme der Wanderung von Klimaflüchtlingen nach Norden wird aber so nicht gelöst.
17. April 2020
Italien und Malta haben wegen der Corona-Pandemie ihre Häfen für Rettungsschiffe geschlossen. Nichtregierungsorganisationen werfen den beiden Ländern vor, die Pandemie auszunützen und Menschenleben ertrinken zu lassen. Wieder wird die private Rettung verhindert.
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“Das Kind ist sehr krank. Wir haben kein Wasser, nichts zu essen”, berichtet eine Schwangere mit erschöpfter Stimme. Sie war nach eigenen Angaben wenige Tage zuvor mit ihrer Tochter an der Küste Libyens aufgebrochen, zusammen mit 41 anderen an Bord eines Schlauchboots. Dann ging das Benzin aus. Als die Frau den Hilferuf per Satellitentelefon absetzte, trieb das Boot antriebslos auf dem Mittelmeer in der maltesischen Such- und Rettungszone.
Die Aufnahme stammt von “Alarmphone”, einer zivilen Initiative, die sich für die Seenotrettung von Flüchtlingen einsetzt und dafür eine Hotline betreibt. Hilferufe von Menschen in Seenot werden so weitergeleitet und die Rettungsmaßnahmen der zuständigen Küstenwachen überwacht. Der Anruf bei “Alarmphone” wäre im Fall der Schwangeren und ihrer Tochter möglicherweise gar nicht nötig gewesen. Denn die Flüchtlinge in dem Schlauchboot hatten offenbar auch direkt Kontakt mit den zuständigen maltesischen Behörden: “Sie sagten, sie würden kommen, aber wir sehen niemanden”, sagt die Frau.
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Viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben ihre Grenzen zurzeit für Asylsuchende geschlossen. Dies sei in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie auch legitim, sagt EU-Migrationsexperte Raphael Bossong von der Stiftung Wissenschaft und Politik. Es bedeute aber nicht, dass man Schutzsuchende einfach abweisen könne. “Wenn klar ist, es ist ein Schiff mit Asylsuchenden in Seenot ist, dann müsste dieses Schiff auch in den nächsten Hafen geleitet werden.
Malta und Italien haben in der Vergangenheit immer wieder versucht, die Handlungsmöglichkeiten ziviler Seenotretter einzuschränken. Nichtregierungsorganisationen wiederum werfen den beiden Staaten nun vor, die Corona-Pandemie für ihre politischen Zwecke zu missbrauchen. Und die Europäische Union versucht seit Jahren, Asylsuchende an der gefährlichen Überfahrt über das Mittelmeer abzuhalten. Dabei setzt sie auf eine enge Zusammenarbeit mit dem vom Bürgerkrieg zerrütteten Libyen. Als Teil dieser Strategie ist die libysche Küstenwache damit beauftragt, Boote auf dem Weg nach Europa abzufangen und die Insassen zurück nach Libyen zu bringen. Häufig landen diese Menschen in Internierungslagern, viele werden dort gefoltert und erpresst.
dw.com/de/corona-bremst-flüchtlingsrettung-im-mittelmeer/a-53147455
Wer soll nun die Asylsuchenden retten, wenn sie in Seenot sind, die privaten Organisationen in Missachtung des Seerechts aber daran gehindert werden?
Die ganze Flüchtlingsindustrie ist heute eines der lukrativsten Geschäftsmodelle. NGO’s betreiben mit illegalen Schleppern ein abgekarrtes Spiel (so sehe ich das) die Schlepper sind Zubringer und die NGO’s übernehmen z.B. vor der libyschen Küste die Migranten.
Sie bringen diese dann nach Italien uns Spanien wo die Migranten dann als “Sklaven” als Erntehelfer ohne Rechte und Absicherung als Entrechtete zu arbeiten haben. Die Migranten sagen da “Schlimmer als in Afrika”.
Um die Geschäftstätigkeit fortzusetzen werden dann einige von den NGO’s nach Nordeuropa, CH, D, usw deportiert um wieder Geld zu machen, diese Staaten zahlen ja gut für die Asylindustrie-Firmen.
Da hat wohl jemand nicht mitbekommen, dass der Wind längst gedreht hat.
Konsumiert Herr Oberli nicht regelmässig die normalen Nachrichten?
Wenn die EU ihrer Rettungspflicht von Asylsuchenden in Seenot und der Pflicht, Asylgesuche entgegenzunehmen, nicht nachkommt, müssen das Private tun.
In Sizilien begann der Prozess gegen 21 privaten Retterinnen von Asylsuchenden vor dem Ertrinken, so auch gegen die Besatzung der «Iuventa». Es geht um die Rettung von 404 Asylsuchenden im Mittelmeer zwischen Libyen, Italien und Malta in den Jahren 2016 und 2017. Trotz dieses neuerlichen Kriminalisierungsversuches lassen sich die Angeklagten nicht von weiteren Rettungsaktionen abschrecken: