„Schliesslich soll es ein biss­chen wehtun.“ Wer das sagt? Es sind die Worte des Gewerkschaftssekretär​s Duri Beer. Geäussert hat er sie in einem In­ter­view mit dem Tages An­zei­ger vom 10.05.11. Der Tagi zeigt uns zudem ein Bild des jüngeren Herrn mit etwas müde wir­ken­den Augen aber dafür selbstgefälligem, fei­nen Lächeln. Herr Beer ist neben sei­ner Stelle als Gewerkschaftssekretär​ im Vor­stand der SP Kreis 3 tätig. Wir haben es da mit einem rich­ti­gen Vor­zei­ge­lin­ken zu tun, der ein gros­ses Ent­wick­lungs­po­ten​­tial in sich trägt. Nur, man muss sich ein biss­chen ins Ram­pen­licht rücken. Letzt­lich ist der Ge­werk­schaf­ter dar­auf an­ge­wie­sen, dass sein Lohn von den ein­ge­schrie­be­nen Ge­werk­schaf­tern be­zahlt wird. Der vpod benötigt des­halb möglichst viele Mit­glie­der. Im Fall der VBZ ist aber nur die Hälfte der An­ge­stell­ten überhaupt ge­werk­schaft­lich or­ga­ni­siert und diese ver­tei­len sich erst noch auf drei Ge­werk­schaf­ten. Bei den Gesprächen mit der po­li­ti­schen Führung der VBZ sind zwei der Ge­werk­schaf­ten gesprächsbereit und nur der vpod schert aus. Das Spiel ist durch­sich­tig. Die For­de­run­gen der An­ge­stell­ten sind le­dig­lich Mit­tel zum Zweck für eine Profilierungsübung der Ge­werk­schaft, deren Mit­glie­der­zahl sol­ches of­fen­bar nötig macht. Das Mus­kel­spiel soll den vpo­d-­lern zei­gen, wofür sie be­zah­len. Im vpod Zürich ar­bei­ten schliess­lich 13 Leute in­klu­sive der Ler­nen­den. Aber selbstverständlich können For­de­run­gen von Ge­werk­schaf­ten Sinn ma­chen. Schliess­lich haben sie für die Ar­beit­neh­men­den in der Ver­gan­gen­heit wich­tige Er­folge er­zielt. Wie wir dem Tages An­zei­ger aber ent­neh­men, sind die Löhne der An­ge­stell­ten der VBZ im Bran­chen­ver­gleich sehr gut. Wir er­in­nern uns an die Dis­kus­sio­nen im Rah­men der Einführung des ZVV. Ein Pro­blem da­mals wa­ren, unter an­de­rem, die be­son­ders guten Ar­beits­be­din­gun­g​en der VBZ. Die Chauf­feure der Stadt Zürich waren we­ni­ger pro­duk­tiv als jene im Kan­ton, weil sie we­ni­ger lange ar­bei­ten und bes­ser ver­die­nen. Letzt­lich setz­ten sich die VBZ da­mals durch, weil die Ar­beit in der Stadt für die Chauf­feure viel an­spruchs­vol­ler sei als für ihre ländlichen Kol­le­gen auf­grund der prekären Ver­kehrs­si­tua­tion​ in Zürich. Wer die Ver­kehrs­lage rund um die Stadt Zürich und auch in den grösseren Ge­mein­den des Kan­tons kennt, er­kennt sol­ches als dum­mes Geschwätz. In Uster einen Bus zu len­ken oder in Bülach dürfte sogar weitaus an­spruchs­vol­ler sein, weil sich Land­strasse und überbautes Ge­biet ab­wech­seln, der Ver­kehr zur Sto­ss­zeit sehr dicht ist, die Leute ge­nauso ge­nervt sind wie in Zürich und die Ver­kehrs­re­ge­lung we­ni­ger durch Am­peln ge­steu­ert wird als in den gros­sen Städten, wo der ÖV diese per Knopf­druck zu sei­nen Guns­ten len­ken kann. Es bleibt unter dem Strich eine pein­li­che Wer­be­ak­tion des vpod; sie trifft Wirt­schaft und Pend­ler. Vpo­d-­ler hört die Si­gna­le! Tre­tet aus!

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Comments to: Gewerkschaftspoker
  • Mai 15, 2011

    Vielleicht wäre ein GAV der ÖV’s im Kanton Zürich sinnvoll, selbstverständlich zu den tieferen Konditionen. Denn den Gewerkschafter ist es wichtig, dass alle gleichwenig verdienen.

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Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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