«Unser Bedürfnis nach Platz, in dem Kul­tur jen­seits von Kon­sum und kom­mer­zi­el­len Hin­ter­ge­dan­ken ent­ste­hen kann, ist in Zürich nicht gestillt.» Die­ser Satz stand auf einem Flug­blatt der Be­set­zer der ehe­ma­li­gen Krau­se-­Senn Lie­gen­schaft am Stauf­fa­cher. In der Stadt Zürich sind gegenwärtig so viele Lie­ge­schaf­ten be­setzt, wie schon lange nicht mehr. Gleich­zei­tig wer­den am Wydäckerring im Triem­li­quar­tier durch die Stadt Asyl­be­wer­ber in Lie­gen­schaf­ten ein­quar­tiert, deren Eigentümerin den teil­weise alt ein­ge­ses­se­nen Mie­tern zuvor gekündigt hat­te. Jetzt wird über die Asyl­be­wer­ber her­ge­zo­gen. Der Tages An­zei­ger hat, ver­mut­lich um die Dis­kus­sion in eine an­dere Rich­tung zu len­ken, die Eigentümerin ins Vi­sier ge­nom­men. Es han­delt sich um eine Stif­tung, die Im­mo­bi­lien ver­wal­tet und deren Präsident mit Franz Stei­neg­ger eine pro­mi­nente FD­P-­Ziel­scheibe ab­ge­ben könnte. Aus Sicht des Schrei­ben­den ist der Fokus in bei­den Fällen falsch. Die Asyl­be­wer­ber müssen ir­gendwo un­ter­ge­bracht wer­den. Wie alle an­de­ren Ge­mein­den, muss auch die Stadt Zürich ihren Teil bei­tra­gen und ent­spre­chend ihrer Grösse Asyl­be­wer­ber un­ter­brin­gen. An die­sem Grund­satz kann kaum gerüttelt wer­den, schliess­lich wird die Stadt ja zusätzlich für die Übernahme zentralörtlicher Las­ten durch die übrigen Ge­mein­den, bzw. den Kan­ton entschädigt. Die Dis­kus­sion müsste in die­sem Fall rich­ti­ger­weise darüber geführt wer­den, warum überhaupt so viele Asyl­be­wer­ber un­ter­zu­brin­gen sind. Das würde uns zur Asyl­po­li­tik des Bun­des führen und über diese haben wir uns auch an die­ser Stelle schon auf­ge­regt. Die an­dere Schiene führt zur Bau­be­wil­li­gungs­p​o­li­tik der Stadt und des Kan­tons. Die pri­vate Stif­tung muss als Eigentümerin dafür sor­gen, dass sie im Mo­ment, in dem die Bau­be­wil­li­gung er­teilt wur­de, möglichst rasch mit dem Bau be­gin­nen kann. Sonst ver­geu­det sie das Geld ihrer Stif­tung. Um bauen zu können, muss das Ob­jekt leer ste­hen. Dass das – auf­grund der um­fang­rei­chen Einsprachemöglichkeit​en – nicht so ein­fach ist, erfährt die Stadt gegenwärtig beim To­ni-A­real, wo der Club Roh­stoff­la­ger als Mie­ter den Bau bis vor Bun­des­ge­richt verzögert hat, was die All­ge­mein­heit Mil­lio­nen kos­tet. Mie­ter recht­zei­tig raus ist also auf­grund der dro­hen­den Rechts­mit­tel eine Not­wen­dig­keit aus Sicht des Eigentümers. Steht die Lie­gen­schaft leer, dro­hen Be­set­zer. Bes­tes Mit­tel, um das ab­wen­den zu können: Asyl­be­wer­ber. Die Stadt be­zahlt die Miete und wird zeit­ge­recht räumen, wenn die Bau­be­wil­li­gung vor­liegt. So wird ein Gan­zes aus ver­schie­de­nen Puzz­le­tei­len. Hätten die Eigentümer der Lie­gen­schaf­ten eine Ge­wiss­heit, dass ihre In­ter­es­sen ge­wahrt würden, könnten die Mie­ter bis un­mit­tel­bar vor dem Bau­be­ginn im Ob­jekt woh­nen blei­ben und würde an­de­rer­seits eine leer­ste­hende Lie­gen­schaft nicht so­fort il­le­gal be­setzt, bräuchte es keine Al­ter­na­tiv­nut­zun​g.

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