EU nimmt Flüchtlinge aus der Schweiz nicht zurück
Das Dublin-System funktioniert für die Schweiz nicht mehr richtig. Rückführungen in europäische Nachbarländer scheitern am Unwillen befreundeter Staaten.
Migranten warten auf ihre Abfertigung bei der Grenzkontrolle am ZollZölle sind Abgaben an den Staat die beim Transport eines Gu... des Bahnhofs Chiasso am Montag, 22. Juni 2015. (Bild: Keystone/Sara Solca)
Monatlich werden jetzt schon rund 350-400 Rekurse am Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Bei ca. 25’000 CHF Kosten x 380 im Schnitt ergibt dies alleine = CHF 9’500’000.00 monatliche Rechts-Kosten, nur für die Gerichtsverfahren inkl. den Rechtsanwälten. Die Zuteilung eines Rechtsanwaltes an Alle gemäss erst kürzlich revidiertem Asylgesetz (SP/Grüne/FDP/CVP/BDP-Parlamentsmehrheit) halte ich als Bürger dieses Landes Schweiz für inakzeptabel aus folgenden Gründen;
1. Weil gegen die in der VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... verankerte Gleichbehandlung aller, die der Schweizerinnen & Schweizer, sowie die der hier arbeitenden Ausländer verstossen wird. Diese bekommen nämlich allerhöchstens eine “unentgeltliche Rechtspflege”, wenn sie völlig mittellos sind, UND das Rechts-Verfahren Aussicht auf ERFOLG hat. Letzteres ist schon bei der grossen Mehrheit der Migration- & Asylantragsteller gar nicht der Fall, aber auch die Abgewiesenen bekommen ja noch trotzdem dann ein provisosorisches Bleiberecht, das nach 3-4 Jahren fast automatisch dann in ein definitives umgewandelt wird mit der materiellen Begründung; Jetzt bereits genügend integriert. Rechtsmissbrauch wird amtlich aktuell noch belohnt. Ein Lockruf für die Millionen Migranten die in Nordafrika noch auf den “Spung” nach Europa warten.
2. Dieses an die Seite stellen von jedem Migranten/Asylantragsteller/In ist im Grunde genommen doch ebenso gleichzeitig ein eigentlicher, grosser MISSTRAUENS-ANTRAG gegenüber den Behördenmitglieder des Migrations-Amtes in Bern. Ist denn dieses Misstrauen berechtigt, ich denke nicht, die machen ihre Arbeit nach bestem Wissen & Gewissen.
Fast 15‘000 Asylbewerber wollte die Schweiz 2014 in andere europäische Länder (Dublin-Vertrag) ausschaffen. So viele wie noch nie. Die Bereitschaft der ersuchten Staaten, die Asylsuchenden zu übernehmen, war ebenfalls so tief wie nie zuvor. Nur gerade bei 2638 Flüchtlingen konnte die Rückführung auch durchgeführt werden, berichtet die «NZZ am Sonntag».
Die Quote der effektiv zurückgeschafften Migranten im Verhältnis zu den Gesuchen beträgt nur noch 17,7 Prozent. 2013 lag die Quote noch bei 43 Prozent. Die Zahlen stammen aus einem Bericht des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD). Streng nach dem Dublin Vertrag müsste die Schweiz eigentlich nur noch die über die Flughäfen einfliegenden in einem Asylverfahren dort in einer Transitzone prüfen, weil die Schweiz ja konkret von lauter Dublin-Staaten umgeben ist.
3. Unter der Bedingung, dass dem Antragsteller im Asylverfahren Betrug, falsche Angaben, Lügen nachgewiesen werden können (Beweise), müsste wie bei den Eingereisten ein unbedingter negativer Entscheid dann zwangsläufig erfolgen, unter ENTZUG jeglicher REKURSMÖGLICHKEIT, zudem auch die aufschiebende Wirkung noch zwingend entzogen werden muss. Um dem Untertauchen vorzubeugen, sofort in Ausschaffungshaft nehmen, wie dies Deutschland praktiziert. In der Schweiz gibt es bereits ca. 550’000 “Sans Papier”, wovon eine Beschwerdedelegation nach einer Demonstration auf dem Bundesplatz in Bern, erst kürzlich von BR-Sommaruga empfangen worden ist.
4. Solange aber abgelehnte Asylanten/Wirtschaftsflüchtlinge nicht kosequent ausgeschafft werden können in die Dublin-Staaten der EU, und so praktisch trotzdem bleiben können, indem sie z.B. dann einfach untertauchen können, ändert sich rein gar nichts. Echte Asylanten hätten dann Platz in Hülle und Fülle. Hier muss endlich ausgemistet werden, bei Politikern die davon Träumen, die ganze Welt zu retten.
5. Aber aller Logik und gesundem Menschenverstand zum trotz, werden immer noch neue Anreize geschaffen, wie z. B. eben auch noch diese Gratis-Anwälte, welche die Kosten jetzt massiv erhöhen, anstatt wie versprochen zu senken, und die Ausschaffung natürlich dadurch erst noch Jahre in die Länge gezogen werden können, wenn nötig bis nach Strassburg wie gehabt. Diese Anwälte sind wohl i.d. Mehrzahl SP-Mitglieder, die i.d. Privatwirtschaft keinen Platz finden, die verdienen dann so je länger ein Verfahren dauert, natürlich auch umso mehr.
6. Bei diesem Asyl- resp. Migranten-Chaos jetzt sogar noch mit dieser neuesten Revision in unsere Grundrechte eingreifen zu wollen, mit Enteignungen, Sorry, ist doch einfach pervers. Das Recht auf EIGENTUM, dies ist der wichtigste Grundpfeiler unserer freiheitlich, demokratischen Grundordnung, verankert i.d. Bundes-Verfassung wie folgt; .
Art. 26 Eigentumsgarantie;
1. Das Eigentum ist gewährleistet.
2. Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen,
die einer Enteignung gleichkommen, werden voll entschädigt.
Natürlich nicht für die SPS, welche ja jetzt marxistisches Gedankengut – aus der Mottenkiste der Geschichte – wieder hervor holte und in ihrem Parteiprogramm sogar formell verankerte; Abschaffung des Kapitalismus.
7. Darum sind diese Wahlen am 18.10.2015 so wichtig, wenn IHR ALLE nicht wollt, zukünftig sogar noch materiell zwangsenteignet zu werden, müssen wir jetzt die diesbezüglich richtigen Kräfte nach Bern wählen.
Eigentum;
Eine starke Triebkraft der wirtschaftlichen Leistung ist das Streben nach Eigentum. Es ist darum ein bedeutsames politisches Ziel, möglichst vielen Menschen die Eigentumsbildung in eigener freier Verfügung zu ermöglichen. Nur Eigentum gewährleistet persönliche Sicherheit und geistige Unabhängigkeit. Wohlstand und Eigentum machen den Weg frei zu Bildung und Wissen. Sie sichern der Kultur und der Zivilisation eine immer breitere Basis.
– Minister Dr. L. Erhard, 29.12.1956, späterer BundeskanzlerDem schweizerischen Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin o... der BRD, Neujahrsbotschaft.
Quellen-Angabe;
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Kommentare anzeigen Hide commentsHerr Hottinger:
Darf ich fragen wie Sie auf Fr. 25’000 Verfahrenskosten kommen pro Fall? Vor dem Bundesverwaltungsgericht gibt es zum Beispiel keinen Anwaltszwang, und die Gerichtskosten selbst sollten gemäss Website des Bundesverwaltungsgerichts bei “Streitigkeiten ohne Vermögensinteresse” den maximalen Betrag von Fr. 5’000 nicht übersteigen. Tatsächlich braucht es für den Rekurs auf einen Asylbescheid grundsätzlich keinen Anwalt.
Der Tagesanzeiger schreibt das die unentgeltliche Inanspruchnahme eines Anwalts wichtig ist damit sich die kurzen Fristen rechtstaatlich korrekt durchsetzen lassen:
http://www​.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Gute-Aussichten-fuer-Sommarugas-Asylanwaelte/story/23573864
Tatsächlich scheint sich bei den Probeläufen gezeigt zu haben das die Zahl der Rekurse durch die unentgeltliche Rechtsberatung eher sinkt als steigt. Wenn es für einen Rekurs keinen Anwalt braucht ist das auch logisch: eine seriöse Rechtsberatung wird so manchen ungerechtfertigten Rekurs verhindern.
Faszinierend finde ich übrigens das Sie sich plötzlich Gedanken darüber machen das ein Rekurs auf einen Asylbescheid ein “Misstrauensantrag gegen die Behördenmitglieder des Migrationsamtes in Bern” wäre … nachdem Sie hier über Monate die Arbeit der Behörden im Zusammenhang mit Asyl selbst immer wieder kritisiert haben. Eindeutiger als Sie hat hier auf Vimentis wohl bisher kaum jemand sein Fähnchen nach dem Wind geschwenkt … abgesehen davon sind Rekursmöglichkeiten gegen Behördenentscheidungen ein wichtiges rechtsstaatliches Element, und auch ihr plötzliches Vertrauen in die Unfehlbarkeit von Behördenmitarbeitern ändert nichts daran.
Ihr Statement zu Enteignungen finde ich noch recht seltsam. Sie kennen scheinbar das “Bundesgesetz über die Enteignung” nicht, das auch ohne Asylgesetzrevision Enteignungen bereits zulässt (in der aktuellen Version seit 1930, aktueller Stand 1.1.2012), insofern sie “im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines grossen Teils des Landes liegen, sowie für andere im öffentlichen Interesse liegende Zwecke, sofern sie durch ein Bundesgesetz anerkannt sind” (Abschnitt I, Artikel 1). Sie zitieren selbst die Eigentumsgarantie mit Absatz 2, der die Eigentumsgarantie bei Enteignung bei voller Entschädigung umgesetzt sieht. Was lässt Sie vermuten das Enteignungen im Rahmen der Asylgesetzrevision nicht voll entschädigt werden? Ohne eine solche Vermutung hätte Ihr Argument mit der Eigentumsgarantie überhaupt keinen Sinn.
Aber ansonsten wäre natürlich positiv wenn auf Enteignungen verzichtet werden könnte … wenn allerdings noch mehr solidaritätsdefizitäre Menschen wie dieser Gemeindeamman von Oberwil-Lieli kommt der mutwillig Unterbringungsmöglichkeiten für Asylanten verunmöglicht wird das vielleicht ein frommer Wunsch bleiben.
@ F. Wagner,
1. Wie ich auf CHF 25’000 komme ? Das ist ein Mittelwert zwischen einer Revisions-Instanz und der letzten in Strassburg, inkl. den Gerichtskosten, die ja wieder erheblich erhöht wurden. Manche Anwälte machen vier bis fünf Eingaben, bringen immer neues vor, bis überhaupt einmal ein 1. Revisions-Entscheid gefällt werden kann. Im übrigen habe ich den Tarif eines Rechtsanwaltes genannt, in Deutschland sind die natürlich geringer, ich nehme an rund die Hälfte.
2. Lesen Sie den Blog nochmals sorgfältig durch, vielleicht auch noch ein 3. mal, denn die Behörde des Migrationsamtes machen sicher ihren Job gut, doch wenn dann Frau BR-Sommaruga auch die sorgfältig im Asylverfahren abgelehnten Antragsteller trotzdem alle als voräufig aufgenommene (wohl wieder mit ihrem Schlagwort der “humanitären Tradition der Schweiz”) alle hier bleiben können, hebelt sie meiner Meinung nach die sorgfältige Arbeit der Mitarbeiter so wieder aus. Im übrigen bin ich der Meinung, dass wenn man Abgewiesene, die ja z.T. mit Lügen, falschen Pässen, Scheinehen, Drogenhandel ect., die Behörden versuchen ständig hinters Licht zu führen, trotzdem hier lässt, dies sicher nichts mit “human” zu tun ha, im Gegenteil. Liebe bedingt Strenge, das ist das richtige Prinzip.
3. Enteignungen; Sie scheinen nicht zu begreifen, dass eine Enteignung, selbst mit Entschädigung, einer Entmündigung als freier Bürger gleichkommt. Es wird einem die freie Entscheidungsmöglichkeit genommen, was ansonsten nur in Diktaturen passiert. Dann bin ich der Meinung, eine Herberge & Bleibe mit allen Sozialleistungen für rechtstaatlich Abgewiesene Asylantragsteller, Migranten, ist niemals im öffentlichen Interesse, da muss man schon SP oder grüner Atheist sein, der meint die ganze Welt retten, verbessern zu müssen. Nicht mal rechtstaatlich nach dem Strafrecht rechtskräftig verurteilte Schwerverbrecher werden ausgewiesen, das wissen Sie genau.
4. Sie diskutieren wieder nicht sachlich, sondern “geifern” nur und greifen mich wiederum als Menschen an, ziehen mich als achtenswerter Mensch in Zweifel. Ich muss Ihnen darum sagen, als Deutscher kommen Sie mir so ziemlich arrogant & besserwisserisch rüber, ich habe es Ihnen schon einmal vorgeschlagen, hinterfragen Sie sich doch einmal, warum Sie sowas – nicht nur bei mir wie ich feststellen konnte – machen, ob Sie in der Kindheit nicht zu wenig, oder gar keine LIEBE und NESTWÄRME bekommen haben.
Zu Punkt 1:
Ich glaube kaum das ein vom Bund pro Fall bezahlter Anwalt seine Schützlinge allesamt bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte peitscht. Erfahrungen aus den Probebetrieben widersprechen dem auch. Abgesehen davon sind Beschwerden vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kostenlos. Der Betrag von Fr. 25’000 ist an den Haaren herbeigezogen, und speziell in der Umrechnung von Fr. 25’000 auf jeden einzelnen Asylrekurs völlig übertrieben.
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang an die Vimentis-Diskussionsregel erinnern das Beiträge, Angaben und Zitate wahrheitsgemäss sein müssen. Wenn Sie also einen Blog mit der Überschrift “Migration/Asyl; Monatlich CHF 9,5 Mio. allein für Rekurse” überschreiben, sollten Sie das plausibler begründen können als sinngemäss mit “Mittelwert Pi mal Daumen”.
Und noch etwas: für mich ist die “Rechtsweggarantie” ein wichtiges rechtsstaatliches Element. Mir ist klar das Rechtsstaatlichkeit für so manche nicht wichtig ist wenn es um Ausländer geht, aber ich denke da anders.
Zu Punkt 2:
Ich nutze das Schlagwort “humanitäre Tradition der Schweiz” nie, dieses Schlagwort ist genau so wenig greifbar wie überbordender Patriotismus. Was ich zu Punkt 2 allerdings bedauernd sagen muss ist das Sie scheinbar immer noch nicht das Asylgesetz und den Status der vorläufigen Aufnahme verstanden haben. Ich habe mehrfach versucht Ihnen zu erklären das sowohl Asyl als auch vorläufige Aufnahme im Asylgesetz definiert sind, und folglich beide Aufnahmearten dem Asylgesetz entsprechen. Ich habe Ihnen auch erklärt das reine Flucht vor Krieg kein Asylgrund ist.
Auch nicht stimmt die Behauptung das ALLE welche kein Asyl erhalten eine vorläufige Aufnahme erhalten.
Abgesehen davon das es also – auch wenn Sie offensichtlich nicht verstehen warum – eine Verleumdung ist wenn Sie Frau Sommaruga vorwerfen das Asylgesetz zu missachten, glaube ich kaum das Frau Sommaruga alle Einzelfälle entscheidet … das werden die Menschen in den Behörden tun.
Zu Punkt 3:
Wenn Sie gegen Enteignungen sind, warum kommt Ihr Protest erst jetzt, im Zusammenhang mit Asyl, wenn es das Gesetz doch bereits seit 1930 gibt? Enteignungen gibt es in der Schweiz immer wieder, teilweise bis herunter auf Gemeindeebene. Enteignungen sind also Teil der Schweizer Realität seit Jahrzehnten, auch wenn Sie glauben dies geschieht nur in Diktaturen.
Zitat:
“Nicht mal rechtstaatlich nach dem Strafrecht rechtskräftig verurteilte Schwerverbrecher werden ausgewiesen, das wissen Sie genau.”
Nein, das weiss ich nicht, denn es ist nicht so. Schwerverbrecher werden NUR DANN nicht ausgewiesen, wenn Völker- oder Menschenrecht dem entgegensteht, und keine Gründe vorliegen um dieses Recht auszuhebeln. Da meine Versuche Ihnen über Monate hier eine differenziertere Sichtweise beizubringen bisher gescheitert sind, will ich nicht nochmal davon anfangen.
Zu Punkt 4:
Mein Ziel ist nicht Sie als achtenswerten Mensch in Zweifel zu ziehen. Wenn sich im Laufe von Diskussionen jedoch für so manche Mitleser der Eindruck ergibt, ist das nicht mein Problem. Ich verteidige Menschen, die sich hier nicht wehren können, gegen üble Nachrede von Ihrer Seite, und fühle mich gut dabei. Ihre penetrante Suche nach kulturellen Defiziten anderer Menschen, um daraus Rechtfertigungen abzuleiten warum Sie möglichst keine Menschen fremden Glaubens, Rasse oder Kultur in ihrer Umgebung dulden möchten, ist menschenverachtend, Ich glaube kaum das MEINE gelebte Nächstenliebe auf Rückschlüsse auf eventuell zu wenig Liebe in der Kindheit rückschliessen lässt, sondern weit eher ihre reinen Lippenbekenntnisse ohne Substanz.
@ F. Wagner,
Zu Ziff. 2; Sie müssen mir gar nicht erklären, dass ein Kriegs-Flüchtling keine Berechtigung hat, einen Asylantrag zu stellen, gemäss Asylgesetzgebung, sondern er verdient und bekommt nur SCHUTZ, bis der Krieg vorbei ist, dann dürfen/müssen sie zurück in ihre Heimat. Jene Gutmenschen die sie möglichst schnell integrieren wollen, missachten das höchste Gut, nämlich das Recht auf die Heimat, wo man geboren ist, und gleichzeitig das Asylgesetz.
Auch aus diesem Grund sehe ich wenig Menschlichkeit darin, im Gegenteil, diese Menschen werden doch von der Asylindustrie auf schamlose Weise ausgebeutet;
Quelle;
https://www.youtube.com/watch?v=bn9jLFHi8qo
Zu Ziff. 3; Sie schreiben; “Wenn Sie gegen Enteignungen sind, warum kommt Ihr Protest erst jetzt, im Zusammenhang mit Asyl, wenn es das Gesetz doch bereits seit 1930 gibt ?”
Sie stellen sich einmal mehr wohl dümmer als Sie in Wirklichkeit sind, dann dass man um Asylanten & Flüchtlingen Platz zu schaffen, diese Revision des Asylgesetzes gibt es erst seit kürzlich, seit Sept. oder Oktober 2015.
Da sich BR-Sommaruga ausdrücklich weigert, den Bundesverassungsartikel No.
121 Folge zu leisten, wendet sie das Asylgesetz eben wie folgt nicht an;
2 Ausländerinnen und Ausländer können aus der Schweiz ausgewiesen werden, wenn sie die Sicherheit des Landes gefährden.
3 Sie verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:
a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.
4 Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen. Frau BR-Sommaruga müsste schon lange dem NR-Parlament genannte Gesetzesvorschläge vorlegen.
Zu Ziff. 4; Sie schreiben, “Sie möglichst keine Menschen fremden Glaubens, Rasse oder Kultur in ihrer Umgebung dulden möchten, ist menschenverachtend”. Das ist wieder eine böswillige Unterstellung & Diffamierung von Ihnen, die absolut nicht der Wahrheit entspricht. Mehrmals sagte ich Ihnen schon, dass eine Mehrzahl meiner Freunde/Innen ausländischem Ursprung sind. Dies beruht aber auf gegenseitigem Respekt, den Sie R. Wagner ja leider absolut nicht aufbringen gegenüber einem Menschen wie mir, der auch nur eine andere politische Meinung vertritt. Sie verteidigen kriminelle und betrügerische, illegale Ausländer, ich unterstütze dieselben eben nicht, sondern bin für eine Ausweisung, ganz im Sinne der öffentlichen Sicherheit. Und dabei bleibe ich auch. Ich werde aber jetzt deshalb in Zukunft nicht mehr mich mit Ihnen auseinandersetzen, auszutauschen versuchen, weil Sie ein hoffnungsloser sturer, residenter Fall sind.
Der kürzlich verstorbene Gottfried Schatz, Gelehrter an der UNI-Wien, meinte noch kurz vor seinem kürzlichen Tod;
” Die Universität möge Menschen das Vertrauen in den eigenen Verstand geben und sie ermutigen, allgemein akzeptierte Dogmen und vorgefasste Meinungen zu hinterfragen. Die Gründer der Wiener Universität setzten also nicht so sehr auf Ausbildung, sondern auf Bildung. Doch was ist Bildung ?. Bildung ist Bescheidenheit und Offenheit gegenüber Neuem. Der Weg zu ihr führt zwar über das Wissen, doch sie hat mit diesem nur wenig gemein”.
Sie aber scheinen mir ein Dogmatiker zu sein, der seinen Verstand zu selten gebraucht. So sagte Ihnen Ihr Verstand nicht mal, dass wohl kaum ein echter Syrert/In einen gefälschten Pass sich besorgen muss, denn er/sie kann das jederzeit mit ihrer Sprache, regionalem Dialekt ja beweisen, woher sie tatsächlich stammen.
Zitat:
“Zu Ziff. 2; Sie müssen mir gar nicht erklären, dass ein Kriegs-Flüchtling keine Berechtigung hat, einen Asylantrag zu stellen, gemäss Asylgesetzgebung, sondern er verdient und bekommt nur SCHUTZ, bis der Krieg vorbei ist, dann dürfen/müssen sie zurück in ihre Heimat. Jene Gutmenschen die sie möglichst schnell integrieren wollen, missachten das höchste Gut, nämlich das Recht auf die Heimat, wo man geboren ist, und gleichzeitig das Asylgesetz.”
Wenn Sie verstehen wer Recht auf Asyl hat, das auch die vorläufige Aufnahme über das Asylgesetz geregelt ist und speziell die vorläufig Aufgenommenen auch Schutz “verdienen”, wie kommen sie dann auf 2/3 Wirtschaftsflüchtlinge? 2014 zum Beispiel wurden 26’715 Asylgesuche erstinstanzlich erledigt, davon erhielten 6’199 Personen Asyl und 9’367 Personen erhielten eine vorläufige Aufnahme. D. h. Asyl und vorläufige Aufnahme erreichen 2014 eine Quote von nahezu 60%.
Zitat:
“Sie stellen sich einmal mehr wohl dümmer als Sie in Wirklichkeit sind, dann dass man um Asylanten & Flüchtlingen Platz zu schaffen, diese Revision des Asylgesetzes gibt es erst seit kürzlich, seit Sept. oder Oktober 2015.”
Angesichts der Tatsache das Sie sehr empfindlich auf Beleidigungen reagieren und immer wieder Sachlichkeit fordern ist der erste Teil dieses Textes schon frech.
Asylbewerber aufnehmen und Asylverfahren durchführen ist eine völkerrechtliche Pflicht. Wenn sich dann Menschen wie dieser Oberwil-Lieli-Asoziale Glarner auf Kosten von Bund, Kanton und Gemeinden die sich ein Freikaufen nicht leisten können aus der Pflicht zieht wären Enteignungen schon ein angebrachtes Mittel.
Insgesamt gesehen ist Ihre plötzliche Gesinnung auf das Recht auf Eigentum, nur weil es im Moment um Ausländer geht, natürlich insgesamt schon heuchlerisch.
Zitat:
“Da sich BR-Sommaruga ausdrücklich weigert, den Bundesverassungsartikel No.
121 Folge zu leisten, wendet sie das Asylgesetz eben wie folgt nicht an;
2 Ausländerinnen und Ausländer können aus der …”
Das ist aus der Verfassung, das ist nicht das Asylgesetz. Dieser Verfassungsartikel betrifft zudem alle Ausländer, nicht nur Asylanten. Sie bringen hier zwei Dinge in Verbindung, die nicht direkt zusammengehören.
Deshalb halte ich dieses Statement für eine Ausrede.
Zitat:
“Zu Ziff. 4; Sie schreiben, “Sie möglichst keine Menschen fremden Glaubens, Rasse oder Kultur in ihrer Umgebung dulden möchten, ist menschenverachtend”. Das ist wieder eine böswillige Unterstellung & Diffamierung von Ihnen, die absolut nicht der Wahrheit entspricht. “
Ich könnte Ihnen einige Beispiele aus ihren vielen Statements hier auf Vimentis aufzeigen nach denen eine solche Schlussfolgerung naheliegend ist. Deshalb ziehe ich diesen Vorwurf auch nicht zurück, völlig egal was Sie selbst von sich halten mögen.
Zitat:
“Mehrmals sagte ich Ihnen schon, dass eine Mehrzahl meiner Freunde/Innen ausländischem Ursprung sind. “
Haben Sie mir gegenüber noch nie erwähnt. Von was Sie gesprochen haben, waren 2 angebliche muslimische Freunde.
Zudem, und das ist ein wichtiger Unterschied: ich habe nicht geschrieben das ich Ihnen ein Problem mit Ausländern unterstelle, sondern mit Menschen “fremden Glaubens, fremder Rasse oder Kultur”.
Zitat:
“Dies beruht aber auf gegenseitigem Respekt, den Sie R. Wagner ja leider absolut nicht aufbringen gegenüber einem Menschen wie mir, der auch nur eine andere politische Meinung vertritt.”
Das kann ich bestätigen: ich respektiere Sie nicht. Aus verschiedensten Gründen. Und dazu stehe ich. Weniger wegen Ihrer politischen Meinung. Die Wahrheit ist viel differenzierter, und der schwerwiegendste Grund hat nichts mit ihrer politischen Gesinnung zu tun.
Zitat:
“Sie verteidigen kriminelle und betrügerische, illegale Ausländer, ich unterstütze dieselben eben nicht, sondern bin für eine Ausweisung, ganz im Sinne der öffentlichen Sicherheit.”
Wäre ich Sie, würde ich Ihnen jetzt vorwerfen Sie wären ein “Lügner” und ein “Verleumder”. Ich habe nirgendwo “illegale Ausländer” verteidigt, und ich verteidige auch keine kriminellen und betrügerischen Ausländer. Ich verteidige die Grundrechte gemäss Verfassung und damit auch die Menschenrechte gemäss europäischer Menschenrechtscharta gegen Menschen wie Sie die es sich oft zu einfach machen.
Zitat:
”Sie aber scheinen mir ein Dogmatiker zu sein, der seinen Verstand zu selten gebraucht.”
Ich gebrauche meinen Verstand sehr häufig. Dasselbe würde ich mir von Ihnen wünschen. Ich würde mir wünschen das man von Ihnen hier mehr Qualität statt Quantität lesen könnte. Stattdessen verbreiten Sie hier ständig nachweisbare, teilweise regelrecht peinliche Unwahrheiten … ein bisschen weniger überzeugt sein von der eigenen politischen Bildung, stattdessen ein paar Dinge mehr recherchiert und dann vielleicht nicht veröffentlicht, und Sie könnten ein brauchbarer Diskussionsgegner werden.
@ man kann das aktuelle Asylgesetz mit gescheitertem Dublinabkommen und Recht auf unentgeltlicher Rechtsbeistandschaft und der Nichterfüllung des Rückführungsrecht diskutieren, ändern….. USW.
Doch wird der Okzident dann irgendwann merken, dass vor lauter Selbstlosigkeit und Hilfsbereitschaft das eigene Volk daran scheitern wird. Seehofer ( Bundesminister von Bayern) hat erklärt, dass die Gesetze nicht mehr anwendbar sind aufgrund der Massenwanderung, Völkerwanderung die Europa durchlebt.
Schlussendlich hört der Massenstrom nie mehr auf und die Gegebenheiten werden ihr neues Recht schaffen….. Und dies trägt dann das Volk aus und nicht mehr die versagende Bernerregierung oder Brüsselerregierung. Und Frau Sommaruga lebt weit Weg an einem Palmenstrand und lässt das Volk austragen, was sie hätte verhindern müssen.
Ich denke, die Massenflüchtlingsströme gibt es deshalb, weil die US-Amerikaner diese erst mit ihrer Kriegs- und Terrorpolitik ins Rollen gebracht haben und weil unsere Politiker (gemeint sind alle in Europa) die Flüchtlinge noch dazu einladen nach Europa zu kommen.
Diese US-Hörigkeit fördert den Untergang und die komplette Destabilisierung von Europa, was die US-Amerikaner ja mit allen Mitteln wollen.
Der Okzident gehört zur Erde! Auf dieser Erde haben die Menschen Eigeninteressen! Die Natur bildet den Lebensraum! Es ist die verdammte Pflicht der Menschen, die Probleme gemeinsam zu lösen! Dabei sind Eigeninteressen störend und nicht Lösungsorientiert! Der Okzident durfte mit Schulden aus dem Nichts und Ausbeutung von Rohstoffen, seinen eigenen Wohlstand schaffen! Die Völkerwanderung ist das Resultat!
Wer sich noch Gedanken über das Geldvolumen macht, welches die Flüchtlinge generieren, hat den Schuldenkreislauf (Geld) nicht verstanden! Auf dem genau gleichen idiotischen Niveau wird m.E. die Armut (Sozialhilfe) der eigenen Bevölkerung diskutiert! Wie tief darf der Intellekt eigentlich noch sinken, bis die Bevölkerung aufwacht?
@ Herr Bender,
Migranten & Flüchtlinge generieren mit Sicherheit kein Geld, wie Sie schreiben,
sie bringen es höchstens (unsere Steuern) in Umlauf.
Herr Hottinger, Geldkreislauf verstehen bedeutet zu erkennen, dass das Geld, ursächlich zuerst generiert (gedruckt oder in Umlauf bringen = Mittelabfluss) bevor es wieder finanziert (Mittelrückfluss) werden kann! Genau so verhält es sich bei den Steuern! Oder woher glauben Sie, stammt das sog. Steuerschuldengeld? Natürlich aus der Staatsquote (ausgeben = generieren)!
Weil man den Geldkreislauf nicht verstehen will, sind auch die entsprechenden Argumentationen folgerichtig falsch!
Schönen Sonntag wünschen ich Ihnen und viel Spass beim Vermehren von Wissen!
@ G. Bender,
1. Was schreiben Sie denn da wieder, STEUERN werden durch harte ARBEIT zuerst verdient, nur der Arbeitgeber bezahlt die Angestellten mit zuvor gedruckten Geld.
2. Dessen Wert hat nur einen symbolischen Charakter, auch die Wirtschaftsleistung eines Landes unterstellt vielleicht den Wert der Währung, aber nur um etwa 50-70 %.
Noch i.d. 1950-er Jahren hatte die SCHWEIZ noch die Golddeckung, d.h. gedruckt durfte nur soweit, als auch Goldbarren bei der Nationalbank in Bern gebunkert wurden.
Wünsche Ihnen einen schönen Sonntag. Ich freue mich vor allem für den historischen Wahlsieg der SVP, die einzige Partei die sich für die Interessen der Schweiz noch einsetzt, mit einem Sitzgewinn von ganzen 11 Sitzen im Nationalrat.
@Herr Hottinger
1. Ich beschreibe die Realität des Wirtschaft- und Geldkreislauf, welchen Sie und viele andere Mitbürger leider nicht begreifen wollen! Das Schuldengeld, hier Staatsquote, muss ursächlich zuerst ausgegeben (generiert) werden, bevor als zweckbestimmter Lohnanteil (im Geldgegenwert der Arbeit/Leistung einkalkuliert) zur Rückvergütung an den Staat ankommt!
2. Auch das Gold konnte mit Geld aus dem Nichts “erbeutet” werden! Die CHF-Währung wurde akzeptiert! Ohne den Fall von Bretton Woods, hätten wir unseren Wohlstand von heute nicht! Fleiss gegen Geld = harte Arbeit = Ihre eigenartige, Ihrem Intellekt entsprechende Definition!
3. Der Erfolg der SVP begründe ich wie folgt:
Gewinner die Rechtsradikalen, welche mit den Migration- und Sozialthemen punkten konnten! Ein solches Resultat ist nur möglich, weil die Bevölkerung, die Entstehung, Funktion und Auswirkung unserer Schuldenschneeballsystems nicht verstehen kann (kognitive Fähigkeiten fehlen)! Die Lösungen in Geldfragen sind systeminhärent! In den Tauschwerten sind sämtliche Wirtschaftskosten/Erträge einkalkuliert! Diese Tauschwerte lassen sich anpassen, solange man nicht mit Sklaverei in den Volkswirtschaftskriegen (Export) teilnehmen will! Eine ausgeglichene Leistungsbilanz entspricht der Wirtschaftentwicklung im Westen! Diese Zusammenhänge werden (bewusst?) von Ökonomen, Politikern und Medien nicht verstanden, um ihre Profilierung mit Manipulationen, auskosten zu können!
Herr Hottinger, auf einen solchen Gewinn, wäre ich nicht glücklich, weil er auf fehlendes Wissen beruht!