Es war das übliche Ritual. Als Justizministerin Karin Keller-Sutter letzte Woche März 2020 verkündete, die Einreisebeschränkungen würden auch für Asylsuchende gelten, protestierte die Flüchtlingshilfe umgehend: «Asylsuchende an der Grenze abzuweisen, ohne ihnen Zugang zu einem Asylverfahren zu gewähren, verstösst gegen zwingendes Völkerrecht.» Das Staatssekretariat für MigrationUnter Migration versteht man das dauerhafte Verlegen des Woh... winkte ab. Da die Schweiz von sicheren Nachbarn umgeben sei, könnten die Migranten (SchengenDas Schengen Abkommen der EU, dem die Schweiz mit den Bilate.../Dublin) ihr Asylgesuch auch in den betreffenden Ländern stellen.
Rückschaffung war legal
Was gilt nun? Nicht einmal die Richter von Strassburg wissen es. Am 3. Oktober 2017 fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im «Melilla-Fall» einen Grundsatzentscheid, und zwar einstimmig, wie betont wurde: An der Grenze gestellte Asylgesuche müssen behandelt werden. Konkret ging es um zwei afrikanische Migranten (Mali, Côte d’Ivoire), die in einer Gruppe von siebzig Personen 2014 den Grenzzaun in der spanischen Enklave Melilla gestürmt hatten, von der Guardia civil abgefangen und sofort nach Marokko zurückgeschickt wurden. Spanien focht die Verurteilung an, mit Erfolg. Am 20. Februar 2020 hat die grosse Kammer des EGMR in demselben «Melilla-Fall» entschieden, und zwar einstimmig, wie betont wird:
Die schnelle und formlose Rückschaffung nach Marokko war legal.
Hat sich in den letzten drei Jahren irgendetwas an den Menschenrechten geändert? Natürlich nicht. Der Entscheid des EGMR hat mit Juristerei rein gar nichts zu tun, er ist, wie die meisten Urteile aus Strassburg, politischer Natur. Es wäre schwierig gewesen, dem gemeinen Volk in Zeiten von Corona zu erklären, dass Reisebeschränkungen nur für legale Grenzgänger gelten. Also änderte man die hehren Prinzipien. Bis auf weiteres.
Wir sollten uns endlich von der Fiktion verabschieden, dass sich das Phänomen der illegalen MigrationUnter Migration versteht man das dauerhafte Verlegen des Woh... auf der juristischen Ebene bewältigen lässt. Kaum jemand stellt den Schutz von Verfolgten in Frage. Die Erfahrung lehrt uns aber, dass diese unbestrittenen Menschenrechte systematisch ad absurdum geführt werden, um das geltende Recht auszuhebeln. Es bleibt zu hoffen, dass die Corona-Krise auch die Juristen wieder auf den Boden der Realität zurückbringt.
WW v. 01.04.2020
Von Alex Baur
Schlussfolgerungen
1. Seti FDP-Justizministerin Karin Keller-Sutter das Flüchtlingswesen von SP-S. Sommaruga übernommen hat, hat sich nicht viel, d.h. absolut nichts konkret feststellbares verändert – obwohl sie unbestreitbar eine versierte Justizministerin im Kanton St. Gallen dies bereits unter Beweis stellte – also auch in dem überaus chaotischen Asyl-Missbrauchswesen in Bundesbern gut bewerkstelligen könnte. Aber wie ist obgenanntes aus heutiger Sicht überhaupt noch als möglich zu erklären?. Nun eine Überraschung war es doch schon, nämlich als K. Keller-Sutter ein 2. Mal als FDP-Bundeskandidatin “mutig” keck überhaupt angetreten ist. Und dies obwohl noch kein einziger Bundesratskandidat in einem 2. Versuch es vorher je geschafft hat.? Deutet nicht alles darauf hin, nämlich dass diese sehr erfolgreiche exellente SP-Strategin S. Sommaruga Keller-Sutter die Unterstützung der SP-Fraktion vorher zusicherte, sofern sie nur das Asylwesen in ihrer vorherigen SP-Weise weiterführen würde? Auszuschliessen ist es jedenfalls nicht, gibt es vor der Wahl bekanntlich noch die “Nacht der langen Messer.”
2. Bei den “Menschenrechten” geht es schon lange nicht mehr um Menschenrechte im ursprünglichen Sinn. Das sieht inzwischen jeder, der es sehen will. Sie sind heute das revolutionäre weltumspannende sozialistische Werkzeug der “permanenten 68er-Revolution” und der heutigen “assoziierten” Globalisierer. Ziel ist die Nationalstaaten zu zerschlagen. Was nach deren Auffassung “nicht mehr zeitgemäss” ist, sind souveräne Völker und Staaten wie auch die Schweiz. Es wird gerade versucht, die Urform der menschlichen Zivilisation (Stichwort Herdentier), also die solidarischen Staatswesen der Völker, insgesamt als menschenrechtswidrig (UNO-Migrationspakt) hinzustellen. Deshalb wurde das Recht für alle proklamiert sich an jedem gewünschten Ort der Erde niederzulassen mit umgehend den gleichen Rechten wie die Einheimischen. Und warum mit keinerlei Pflichten? In eine rechtsstaatlich korrekt durchgeführten Asylverfahren Abgewiesene ca. 60 % werden nach wie vor nicht zurückgeschafft unter den unmöglichsten Begründungen. Diese werden sofort in Deutschkursen wissentlich “eingegliedert.”
3. Ein prächtiges Beispiel zum Funktionieren des EGMR ist eben die Asylpolitik, einfach als Juristerei verkauft, ist in Strassburg doch schon zu lange gang und gäbe. Geltendes Recht (u.A. SchengenDas Schengen Abkommen der EU, dem die Schweiz mit den Bilate... Dublin-Verträge) werden mit Füssen getreten. Die Hoffnung auf Juristen, die von der Corona-Krise auf den Boden der Realität zurückgeführt werden, dürfte sich auch sehr schnell zerschlagen. Zu gross das Heer der Juristen, die als Teil der gigantischen Asylindustrie ein feudales Leben auf Kosten der Steuerzahler führen können. Sollte beim einen oder anderen Einsicht in Notwendiges die Vernunft doch noch einkehren, wird er umgehend eine persönliche Güterabwägung vornehmen und deren Ausgang ist ebenso unschwer zu erraten.
4. Und während die europäischen Staaten nun während der Corona-Krise ausnahmslos ihre Grenzen dicht machten, lässt die neue FDP-Asylministerin Karin Keller-Sutter mehrere Hundertschaften Asyl-Flüchtlinge aus Lagern in Italien/Griechenland einfach auf dem Luftwege i.d. Schweiz einfliegen. Als Rechtfertigung könnte man wiederum argumentieren, nämlich dass dies zur Verminderung der Arbeitslosikeit unter dem Asylpersonal ja wiederum nur einem weiteren positiven Zweck dienen würde.