Gesetze gel­ten neu­er­dings auch für Asyl­su­chen­de.
Zumindest provisorisch.

Es war das übliche Ritual. Als Justizministerin Karin Keller-Sutter letzte Woche März 2020 verkündete, die Einreisebeschränkunge​​​​​​​​n würden auch für Asylsuchende gelten, protestierte die Flüchtlingshilfe umgehend: «Asylsuchende an der Grenze abzuweisen, ohne ihnen Zugang zu einem Asylverfahren zu gewähren, verstösst gegen zwingendes Völkerrecht.» Das Staatssekretariat für Migration winkte ab. Da die Schweiz von sicheren Nachbarn umgeben sei, könnten die Migranten (Schengen/Dublin) ihr Asylgesuch auch in den betreffenden Ländern stellen.

Rückschaff​​​​​​​​ung war legal

Was gilt nun? Nicht einmal die Richter von Strassburg wissen es. Am 3. Oktober 2017 fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im «Melilla-Fall» einen Grundsatzentscheid, und zwar einstimmig, wie betont wurde: An der Grenze gestellte Asylgesuche müssen behandelt werden. Konkret ging es um zwei afrikanische Migranten (Mali, Côte d’Ivoire), die in einer Gruppe von siebzig Personen 2014 den Grenzzaun in der spanischen Enklave Melilla gestürmt hatten, von der Guardia civil abgefangen und sofort nach Marokko zurückgeschickt wurden. Spanien focht die Verurteilung an, mit Erfolg. Am 20. Februar 2020 hat die grosse Kammer des EGMR in demselben «Melilla-Fall» entschieden, und zwar einstimmig, wie betont wird:

Die schnelle und formlose Rückschaffung nach Marokko war legal.

Hat sich in den letzten drei Jahren irgendetwas an den Menschenrechten geändert? Natürlich nicht. Der Entscheid des EGMR hat mit Juristerei rein gar nichts zu tun, er ist, wie die meisten Urteile aus Strassburg, politischer Natur. Es wäre schwierig gewesen, dem gemeinen Volk in Zeiten von Corona zu erklären, dass Reisebeschränkungen nur für legale Grenzgänger gelten. Also änderte man die hehren Prinzipien. Bis auf weiteres.

Wir sollten uns endlich von der Fiktion verabschieden, dass sich das Phänomen der illegalen Migration auf der juristischen Ebene bewältigen lässt. Kaum jemand stellt den Schutz von Verfolgten in Frage. Die Erfahrung lehrt uns aber, dass diese unbestrittenen Menschenrechte systematisch ad absurdum geführt werden, um das geltende Recht auszuhebeln. Es bleibt zu hoffen, dass die Corona-Krise auch die Juristen wieder auf den Boden der Realität zurückbringt.

WW v. 01.04.2020
Von Alex Baur
Schlussf​​​​​​​o​lgerungen

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