Im Zusammenhang mit dem zur Abstimmung kommenden Diskriminierungsverbot wird viel über Sonderrechte für LGBTQIA- und andere Buchstabencommunities diskutiert. Nun, ich finde, bevor man diskutiert oder abstimmt, sollte man immer die Vorlage lesen. Und was steht da?
„Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft … [soll bestraft werden]“.
Also nichts von Buchstaben. Nichts von Sonderrechten. Der Diskriminierungsschutz schützt eben alle, unabhängig von ihrer Volkszugehörigkeit, Religion oder sexuellen Orientierung. Ist er sinnvoll? Nun, ich möchte Ihnen nicht unterstellen, dass Sie selbst das dringende Bedürfnis hätten, öffentlich Hass oder systematische Benachteiligung von irgend jemandem zu fordern, bloss weil er die falsche Nasenform hat oder gerne den falschen Wädli nachschauen würde. Damit stellt sich eigentlich nur die Frage: Finden Sie es angebracht, dass irgend jemand, womöglich sogar ein fanatischer Anhänger irgendwelcher L-, G-, B-, T-, Q-, I- oder A-Subkulturen, öffentlich dazu aufrufen kann, SIE zu hassen oder systematisch zu benachteiligen? Bloss, weil Sie nicht zu denen gehören? Sicher nicht! Das wäre auch total unschweizerisch, schliesslich ist auch Ihr Schlafzimmer immer noch Privatsache.
Damit hätten wir auch die Antwort auf unsere Abstimmungsfrage: Selbstverständlich verdient der Diskriminierungschutz unsere Unterstützung.
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Kommentare anzeigen Hide commentsBei der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 soll der Antirassismus-Artikel auf die „sexuelle Orientierung“ ausgedehnt werden. Dabei handelt es sich nur um einen neuen Baustein zur strafrechtlichen Kontrolle der „Political Correctness“. Weiteren solchen Einschränkungen der Meinungsäusserungsfreiheit durch starke Lobbygruppen sind grundsätzlich keine Schranken gesetzt.
Natürlich, Herr Kästli, darf niemand gegen Personen oder Personengruppen wegen deren „sexuellen Ausrichtung“ zu Hass oder Diskriminierung aufrufen.
Aber beim nun angestrebten Gesetz geht es darum, dass sexuell Abartige selber bestimmen, was als „Hass“ und als „Diskriminierung“ zu werten sei.
Angesichts der tuntigen Jammerhaltung der meisten Schwulen, ist bei jeglicher Äusserung, welche Schwule und sexuell Abartige nicht als bessere Menschen vergöttert, mit entsprechenden Betupftheitsklagen zu rechnen.
Das wird die sexuell Gestörten noch mehr dazu animieren, die Öffentlichkeit mit ihren Perversionen dauerzubeglücken und jedem Normalo ihre obszöne Dekadenz vorzuführen.
Wenn man sich ansieht wie diese minimale Minderheit (und es sind ja längst nicht mal alle Schwulen und Lesben usw die das wollen) sich ungehindert, ungeniert und schamlos der Öffentlichkeit bedient um der Menschheit ihre sexuelle Buntheit vorzuführen, kommt man zum Schluss, dass es sicher keine zusätzlichen Förder-, Schutz- oder Betüttelungsgesetze braucht.
1. Das Gesetz gilt für alle gleich: Hetero-, Homo- und Bisexuelle. Es gibt keinen Sonderschutz für Homosexuelle.
2. Was als Diskriminierung oder Aufruf zu Hass gewertet wird, ist keine Frage des persönlichen Empfindens der Betroffenen, sondern der Rechtsauslegung.
3. Gewisse Beleidigungen, mit der Sie hier dauernd die Öffentlichkeit vollkotzen, sind künftig möglicherweise tatsächlich strafbar.
1. Doch, gibt es. Das „Schutz“-Gesetz gilt nicht für Heterosexuelle, denn in diesem Gesinnungs-Spielchen können diese nur die Hasser und Täter sein. Niemals aber die Diskriminierten.
2. Zeigen Sie mir mal die offiziell gültige Rechtsauslegung, welche „Hass“ verlässlich definiert und nicht eine reine Interpretation des persönlichen Empfindens irgendwelcher Heuchlerrichter darstellt.
3. Wer sich dermassen ausschliesslich über seine sexuelle Abartigkeit definiert und sich aufdringlich mit der öffentlichen Darstellung derselben in der Gesellschaft etablieren will, sollte nicht auch noch jegliche Kritik daran mit tuntigem Opfergejammer und Nach-Strafe-Schreien zukotzen dürfen.
1. Was ändert, ist einzig der Art. 261bis StGB und der ist und gilt für alle gleich.
2. Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Rechtsprechung in der Schweiz einzig vom persönlichen Empfinden der zuständigen Justizbeamten geleitet wird, haben Sie offensichtlich ein grundsätzliches Problem mit unserem Rechtsstaat und nicht nur mit dem Art. 261bis des StGB.
3. Ich weiss, dass Sie sich selbst ausschliesslich über Ihre sexuelle Abartigkeit definieren und das starke Bedürfnis haben, in der Öffentlichkeit Personen mit anderen sexuellen Orientierungen ungefragt zu beleidigen. Das tuntige Opfergejammer, weil das demnächst unter Strafe gestellt wird, können Sie sich in Zukunft aber sparen.
Es ist unnötig aus lauter Anpasserfrust gleich persönlich zu werden, Herr Vaucanson.
Genauso wie bei der Rasse die Weissen, bei der Ethnie die Schweizer oder bei der Religion die Christen nie Opfer, sondern immer nur Täter sein können, soll dies nun auch bei den sexuell normalen Heteros statuiert werden.
„Diskriminiert“ und damit „gehasst“ kann nämlich nach dieser Lesart niemals die Mehrheit, sondern immer nur eine Minderheit werden. Das macht klar, dass von „gilt für alle gleich“ nicht die Rede sein kann. Es sind ganz einfach Sonderrechte für gewisse, willkürlich bestimmte Minderheitengruppen von Menschen. Die neueste „Erweiterung“ dieses Standards bezieht sich eben auf Gruppen sexuell Abnormer.
Wenn Sie nun aber ein Gesetz einführen wollen, das angeblich exakt definierte sexuelle Abartigkeiten vor „Hass“ schützt, dann sollte man doch annehmen können, dass ebenso exakt definiert ist, was genau unter den Begriff „Hass“ fällt. Ist es aber nicht.
Deshalb liegt es zwingendermassen im zeitgeistigen Ermessen irgendwelcher Heuchlerrichter, ob und wann und wie heftig das tuntige Opfergejammer der sexuell Abnormalen zur Bestrafung von entsprechenden Äusserungen führen soll.
Entschuldigen Sie bitte. Meine Äusserungen waren natürlich völlig wertfrei und rein beschreibend gemeint.
Wieso sollte die Strafnorm gegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass nur Minderheiten schützen? Dem ist nicht so. Wenn künftig ein Homosexueller Hotelbesitzer seine Zimmer einem heterosexuelles Paar aufgrund seiner sexuellen Orientierung nicht vermieten will, wäre das genauso einklagbar.
Die Realität sieht freilich anders aus: Mehrheiten werden im Gegensatz zu Minderheiten kaum öffentlich diskriminiert und gedemütigt – deshalb haben die Minderheit diesen Schutz überhaupt nötig.
Und Ihre grundlegenden Probleme mit dem Schweizer Rechtssystem, wo nur die wenigsten Begriffe im Gesetz selbst eindeutig definiert sind, müssen Sie anderswo mit sich ausmachen.
Hr. Vaucanson
Ihre Aeusserungen sind ALLES ANDERE als “wertfrei”!–
DAS ist ja gerade das, was sich die political correctness herausnimmt und dann alles Andere als “wertend” und “diskriminierend” darstellen.–
Und Mehrheiten werden SEHR WOHL auch öffentlich gedemütigt; so zum Beispiel nach der Abstimmung über die Minarett-Initiative in gewalttätigen Demonstrationen nach der Abstimmung!— Schon vergessen?–
BESONDERS ANTIDEMOKRATEN AUS DER BRÜSSELER EU-GILDE BEDIENEN SICH GERNE DIESES MITTELS!–
Siehe auch:
https://www.youtube.com/watch?v=_IZd1pf-WSs
https://www​.youtube.com/watch?v=xEE8Vv8bfBo
Somit gibt es durchaus (immer mehr!!) solche Situationen, wo sich eine Minderheit über die (einheimische) Mehrheit hinwegsetzt und uns ungefragt einem Bevölkerungsaustausch unterziehen will.–
Und ein gutes Rechtssystem (nicht nur das Schweizerische), zeichnet sich eben gerade aus, durch präzise Begriffe, wo eindeutig definiert ist, was und wer gemeint ist!–
Es sind gerade Diktaturen und autoritäre Regierungen, die GERNE Gummibegriffe ins Rechtssystem einführen wollen, um dann mit einer “Generalklausel” mehr Vollmachten zu bekommen, und je nach ihrem Gusto diejenigen Kritiker erfassen und verurteilen zu können, die ihnen nicht genehm sind.–
Das scheint offensichtlich auch bei der EU “trumpf” zu sein; und hier in dieser Vorlage vom 9.Februar “Schule” zu machen; darum NEIN zu diesem Zensurgesetz (genannt “Erweiterung der Antirassismus- Strafnorm”)!-