1984 hat das Bun­des­ge­richt fest­ge­hal­ten, dass die fi­nan­zi­elle Dis­kri­mi­nie­rung ver­hei­ra­te­ter und somit auch ein­ge­tra­ge­ner Paare ge­genü­ber Kon­ku­bi­nats­paa­re​n, die so­ge­nannte Hei­ratss­tra­fe, ver­fas­sungs­wid­rig​ ist. Bis jetzt hat das Par­la­ment aber jede Lö­sung im An­satz er­stickt und sich in Sys­tem­dis­kus­sio­n​en er­schöpft. Der neueste Streich ge­schah in der Win­ter­ses­sion 2019. Wie eine Mehr­heit des Stän­de­ra­tes, sprach sich auch der Na­tio­nal­rat gegen einen Kom­pro­miss­vor­schl​ag des Bun­des­ra­tes aus. Die­ser sah vor, dass Ehe­paare auf Bun­des­ebene ent­we­der ge­trennt oder ge­mein­sam be­steu­ert wer­den, je nach­dem, was für sie güns­ti­ger ist. Mit der Wahl­mög­lich­keit lehnte sich die Re­gie­rung an die Pra­xis der Bun­des­re­pu­blik an, bei wel­cher ein Paar zwi­schen In­di­vi­du­al­be­ste​ue­rung und ge­mein­sa­mer Be­steue­rung ent­schei­den kann. (93 Pro­zent wählen da ü­b­ri­gens die ge­mein­same Be­steue­rung an­stelle der ad­mi­nis­tra­tiv un­glaub­lich auf­wän­di­gen In­di­vi­du­al­be­ste​ue­rung). Item: Mit der Ab­leh­nung der Vor­lage ver­passte das Par­la­ment ein­mal mehr eine wich­tige Chan­ce, sich für mehr Steu­er­ge­rech­tig­k​eit stark zu ma­chen und dem Wil­len der meis­ten Stände und rund der Hälfte der Stimm­be­völ­ke­rung nach­zu­kom­men.

Die CVP gibt jedoch nicht auf. Wir erinnern uns. Am 28. Februar 2016 stimmten 15 Stände und drei Halbkantone der CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe zu. Das Anliegen scheiterte jedoch äusserst knapp am Volksmehr. Die Begründung lag wohl an der Umschreibung der Ehe im Verfassungstext. Die CVP Aargau initiierte deshalb kurz darauf eine Standesinitiative mit identischem Text, der ohne den Ehebegriff auskommt. Die Standesinitiative wurde im Ständerat abgelehnt, doch dann fällte das Bundesgericht am 10. April 2019 einen historischen Entscheid. Aufgrund mehrerer Beschwerden, auch aus dem Kanton Aargau, erklärte es zum ersten Mal eine Volksabstimmung für ungültig. Die Bundesrichter teilten die Meinung der CVP-Exponenten, dass der Bundesrat auf krasse Weise mit falschen Zahlen unsere Volksabstimmung zur Abschaffung der Heiratsstrafe beeinflusst hat. Sie wäre zu Gunsten der Initianten ausgefallen. Ein Argument der Gegner lag darin, dass nur etwa 80 000 Paare betroffen sind. Richtigerweise sind es 450 000 Paare! Da in der Initiative auch Gleichbehandlung für Rentnerpaare gefordert wird, warten seither weiterhin etwa 1,4 Millionen Menschen auf die Beseitigung der Heiratsstrafe. Eine dermaßen unglaubliche Täuschung des Stimmvolkes ist skandalös. Es erschüttert das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Grundfesten.

Der Nationalrat hat denn der Standesinitiative aus dem Aargau im letzten Jahr konsequenterweise Folge gegeben. Jetzt liegt es wieder am Ständerat. Er hat es in der Hand, einer schnellen Lösung endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Wer jetzt im Ständerat wieder Nein stimmt, ergibt sich in Problembewirtschaftun​g. Und auf die Erklärung, weshalb man nach diesem klaren Entscheid des Bundesgerichtes nicht bereit ist, diese verfassungswidrige Pendenz aus dem Jahre 1984 endlich aus der Welt zu schaffen, kann man gespannt sein. Im speziellen achte ich dann auf unsere Aargauer Ständeräte.

Auf die CVP wird man sich auf jeden Fall weiterhin verlassen können. Die Abschaffung der Heiratsstrafe bleibt auf der Traktandenliste bis die Pendenz erledigt ist. Wie schon angekündigt von der CVP Schweiz mit einer weiteren Volksinitiative, die den Text der Aargauischen Standesinitiative übernimmt.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments
Comments to: 1984
  • Januar 20, 2020

    Genau das zeigt ja die C(bald nicht mehr)VP, Frau Binder: Dass man sich auf diese „Partei die niemals Partei ergreift“ nicht verlassen kann!

    Denn ausgerechnet die Festschreibung der seit schon immer geltenden Definition einer Ehe als heterosexuell gelebte Verbindung zwischen Mann und Frau war für viele Stimmbürger Grund, der Initiative zuzustimmen. Sei dies nun aus ethischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen geschehen, genau diese Interessengruppen haben mitgeholfen, mindestens einen Viertel der Unterschriften für das Zustandekommen der Initiative beizubringen.

    Jetzt soll dieser Passus kleinlaut gestrichen werden. Damit reiht sich die CVP reumütig ein in die Kolonne der zeitgeistigen Zivilisationsverächte​r und verdrehten Genderfantasten die aktuell den Ton angeben. Von Überzeugung auf die man sich verlassen könnte, ist da goar nix zu verspüren.

    Wetten,​ dass die Abstimmung ohne Ehe-Definition in Bausch und Bogen abstürzt? (D.h. wenn das Volk überhaupt noch einmal abstimmen kann und die marxistischen Murkser und Ränkeschmiede dies nicht von vornherein verhindern…)

    Kommentar melden
  • Januar 20, 2020

    Ich kann nicht verstehen, was daran so schwierig sein soll, eine Individualbesteuerung​ einzuführen. Kann mir das jemand erklären?

    Kommentar melden
  • Januar 21, 2020

    Naja knapp oder nicht, abgelehnt wäre eigentlich abgelehnt. Aber nicht bei der CVP die geht dann eben vor Gericht..

    Kommentar melden

Kommentar schreiben

Neuste Artikel

  1. Sicherheit & Kriminalität
Aufrüstungspläne der Armee: Welche Armee braucht die neutrale Schweiz? Die Schweizer Armee sollte sich in erster Linie um den Grenzschutz, den Katastrophenschutz, den Schutz ihrer Infrastruktur gegen Terrorangriffe und um ihre Cybersicherheit bemühen. Diese Ziele sind mit einem kleinen Armeebestand und mit einem geringen Rüstungsbudget zu erreichen. Zusätzlich könnte sie die andernorts erfolgreiche Guerillastrategie beüben lassen.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu