1984 hat das Bundesgericht festgehalten, dass die finanzielle Diskriminierung verheirateter und somit auch eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren, die sogenannte Heiratsstrafe, verfassungswidrig ist. Bis jetzt hat das Parlament aber jede Lösung im Ansatz erstickt und sich in Systemdiskussionen erschöpft. Der neueste Streich geschah in der Wintersession 2019. Wie eine Mehrheit des Ständerates, sprach sich auch der Nationalrat gegen einen Kompromissvorschlag des Bundesrates aus. Dieser sah vor, dass Ehepaare auf Bundesebene entweder getrennt oder gemeinsam besteuert werden, je nachdem, was für sie günstiger ist. Mit der Wahlmöglichkeit lehnte sich die Regierung an die Praxis der Bundesrepublik an, bei welcher ein Paar zwischen Individualbesteuerung und gemeinsamer Besteuerung entscheiden kann. (93 Prozent wählen da übrigens die gemeinsame Besteuerung anstelle der administrativ unglaublich aufwändigen Individualbesteuerung). Item: Mit der Ablehnung der Vorlage verpasste das Parlament einmal mehr eine wichtige Chance, sich für mehr Steuergerechtigkeit stark zu machen und dem Willen der meisten Stände und rund der Hälfte der Stimmbevölkerung nachzukommen.
Die CVP gibt jedoch nicht auf. Wir erinnern uns. Am 28. Februar 2016 stimmten 15 Stände und drei Halbkantone der CVP-Initiative zur Abschaffung der HeiratsstrafeUnter der sogenannten "Heiratsstrafe" versteht man, dass Dop... zu. Das Anliegen scheiterte jedoch äusserst knapp am Volksmehr. Die Begründung lag wohl an der Umschreibung der Ehe im Verfassungstext. Die CVP Aargau initiierte deshalb kurz darauf eine Standesinitiative mit identischem Text, der ohne den Ehebegriff auskommt. Die Standesinitiative wurde im StänderatDer Ständerat ist neben dem Nationalrat die kleinere Kammer... abgelehnt, doch dann fällte das Bundesgericht am 10. April 2019 einen historischen Entscheid. Aufgrund mehrerer Beschwerden, auch aus dem Kanton Aargau, erklärte es zum ersten Mal eine Volksabstimmung für ungültig. Die Bundesrichter teilten die Meinung der CVP-Exponenten, dass der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... auf krasse Weise mit falschen Zahlen unsere Volksabstimmung zur Abschaffung der HeiratsstrafeUnter der sogenannten "Heiratsstrafe" versteht man, dass Dop... beeinflusst hat. Sie wäre zu Gunsten der Initianten ausgefallen. Ein Argument der Gegner lag darin, dass nur etwa 80 000 Paare betroffen sind. Richtigerweise sind es 450 000 Paare! Da in der InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... auch Gleichbehandlung für Rentnerpaare gefordert wird, warten seither weiterhin etwa 1,4 Millionen Menschen auf die Beseitigung der HeiratsstrafeUnter der sogenannten "Heiratsstrafe" versteht man, dass Dop.... Eine dermaßen unglaubliche Täuschung des Stimmvolkes ist skandalös. Es erschüttert das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Grundfesten.
Der NationalratDer Nationalrat stellt neben dem Ständerat die grössere de... hat denn der Standesinitiative aus dem Aargau im letzten Jahr konsequenterweise Folge gegeben. Jetzt liegt es wieder am StänderatDer Ständerat ist neben dem Nationalrat die kleinere Kammer.... Er hat es in der Hand, einer schnellen Lösung endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Wer jetzt im StänderatDer Ständerat ist neben dem Nationalrat die kleinere Kammer... wieder Nein stimmt, ergibt sich in Problembewirtschaftung. Und auf die Erklärung, weshalb man nach diesem klaren Entscheid des Bundesgerichtes nicht bereit ist, diese verfassungswidrige Pendenz aus dem Jahre 1984 endlich aus der Welt zu schaffen, kann man gespannt sein. Im speziellen achte ich dann auf unsere Aargauer Ständeräte.
Auf die CVP wird man sich auf jeden Fall weiterhin verlassen können. Die Abschaffung der HeiratsstrafeUnter der sogenannten "Heiratsstrafe" versteht man, dass Dop... bleibt auf der Traktandenliste bis die Pendenz erledigt ist. Wie schon angekündigt von der CVP Schweiz mit einer weiteren VolksinitiativeDie Volksinitiative ist ein politisches Recht in der direkte..., die den Text der Aargauischen Standesinitiative übernimmt.
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Kommentare anzeigen Hide commentsGenau das zeigt ja die C(bald nicht mehr)VP, Frau Binder: Dass man sich auf diese „Partei die niemals Partei ergreift“ nicht verlassen kann!
Denn ausgerechnet die Festschreibung der seit schon immer geltenden Definition einer Ehe als heterosexuell gelebte Verbindung zwischen Mann und Frau war für viele Stimmbürger Grund, der Initiative zuzustimmen. Sei dies nun aus ethischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen geschehen, genau diese Interessengruppen haben mitgeholfen, mindestens einen Viertel der Unterschriften für das Zustandekommen der Initiative beizubringen.
Jetzt soll dieser Passus kleinlaut gestrichen werden. Damit reiht sich die CVP reumütig ein in die Kolonne der zeitgeistigen Zivilisationsverächter und verdrehten Genderfantasten die aktuell den Ton angeben. Von Überzeugung auf die man sich verlassen könnte, ist da goar nix zu verspüren.
Wetten, dass die Abstimmung ohne Ehe-Definition in Bausch und Bogen abstürzt? (D.h. wenn das Volk überhaupt noch einmal abstimmen kann und die marxistischen Murkser und Ränkeschmiede dies nicht von vornherein verhindern…)
Ich kann nicht verstehen, was daran so schwierig sein soll, eine Individualbesteuerung einzuführen. Kann mir das jemand erklären?
Naja knapp oder nicht, abgelehnt wäre eigentlich abgelehnt. Aber nicht bei der CVP die geht dann eben vor Gericht..