Das gültige Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweizer Eidgenossenschaft und der EU macht einen Standortwechsel zwischen Deutschland und der Schweiz verhältnismäßig einfach. Von steuerlicher Seite ist ein derartiger Umzug genau zu überlegen und zu planen, um Steuernachteilen aus dem Wege zu gehen.
Bei der Sitzverlegung einer Kapitalgesellschaft aus der Schweiz nach Deutschland unterstellt sich das Unternehmen laut Bundesgesetz dem ausländischen Recht und zwar ohne Liquidation und Neugründung. Dazu muss die Firma gemäß ausländischem Gesetz weiter bestehen bleiben und die Grundvoraussetzungen nach geltendem Recht müssen erfüllt sein. Mit dem Umzug der wirklichen Verwaltung und dem Mittelpunkt des Unternehmens nach Deutschland endet die Steuerpflicht in der Schweiz. Die Kapitalgesellschaft hat zu diesem Termin einen Zwischenabschluss zu erstellen, bestehend aus Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang.
Somit werden eventuell erarbeitete stille Reserven systematisch besteuert und die Schweizer Finanzbehörden verlieren infolgedessen kein schlummerndes Steuergeld. Ein Liquidationsüberschuss wird mit 35% Verrechnungssteuer belegt, welche Schweizer Gesellschafter über ihre private Steuererklärung komplett zurückbekommen. Bei deutschen Gesellschaftern wird die Summe gemäß DBA innerhalb der Schweiz und Deutschland errechnet.
Ebenso sind vor dem Umzug von privaten Personen nach Deutschland wichtige steuerliche Punkte zu beachten. Steuerfreie Erträge in der Schweiz werden in Deutschland eventuell zu steuerpflichtigen Erträgen. Der Verkauf von persönlichen Kapitalanlagen, die nach dem 1. Januar 2009 erstanden wurden, ist in Deutschland immer steuerpflichtig, in der Schweiz dagegen sind derartige Verkäufe steuerfrei. Das Gleiche gilt für Beteiligungen im In- und Ausland von 1 % oder höher bei Kapitalgesellschaften, diese Gewinne sind ebenfalls in der Schweiz steuerfrei.
Die steuerfreien Anteile werden beim Umzug nach Deutschland zu steuerpflichtige Anteile. Daher ist es ratsam, sich vor dem Umzug um den steuerfreien Verkauf seiner Beteiligungen und Wertpapieren in der Schweiz und deren Rückkauf in Deutschland zu kümmern, um den bekannten Step-Up zu erlangen.
Derartige Vorkommensweise gilt ebenso für Immobilienbesitz und Grundstücke, sie sind in Deutschland nach dem Doppelbesteuerungsabkommen steuerpflichtig. In der Schweiz können diese Grundstücke steuerfrei verkauft werden. In Deutschland werden sie bei Fremdvermietung nach 10 Jahren und bei Eigenbedarf in lediglich 2 Jahren steuerfrei.
Es ist unumgänglich, sich bereits vor einem Umzug mit diesen wichtigen Dingen zu befassen. Eventuell ist dabei vor dem Zuzug in Deutschland über eine Schenkung an Verwandte oder noch in der Schweiz über eine vorgezogene, steuerfreie Veräußerung nachzudenken.
Keine Kommentare
Kommentar verfassen Cancel