1864

Noch 2021 nahm die Schweizer Regierung den Bundesrat von 1864, der die Sklaverei verharmlost und sogar gerechtfertigt hat, in Schutz. 

Rückkehr eines Grundbesitzers in die Stadt, Brasilien, 1835. Lithografie von Jean-Baptiste Debret (1768–1848). FOTO: AKG-IMAGES

Der Schweizer Bundesrat von 1864 hat als letzte Regierung Europas  die Sklaverei verteidigt, verharmlost, gerechtfertigt und unterstützt. Sklaverei sei eine Handlung, die kein Verbrechen involviere. Sklavenbesitz bei Schweizer Handwerkern in Brasilien sei vorteilhaft und zweckmässig. Die Sklaverei abzuschaffen, hiesse, die Schweizer Sklavenhalter in Brasilien um einen Teil ihres rechtmässig (!) erworbenen Vermögens zu bringen.

2001

Die Uno-Konferenz von Durban (2001) sieht in Sklaverei und Sklavenhandel Verbrechen gegen die Menschheit. Der Bundesrat hat diese Schlusserklärung auch unterzeichnet, und er bedauert (!) diese Menschenrechtsverletzungen. «Bedauern» heisst aber laut Duden «unerfreulich, schade finden». Beteiligung an einem Menschheitsverbrechen aber nur schade zu finden, ist eine schwer erträgliche Verharmlosung.

2018

Der Bundesrat von 2018 entschuldigte die Verteidigung der Sklaverei durch den Bundesrat von 1864.  Diese Verteidigung sei von den Normen geprägt gewesen, die in den 1860er Jahren vorgeherrscht hätten.

2021

Der Bundesrat von 2021 bekräftige die Entschuldigung des Bundesrats von 2018. obwohl ihm die historische Unhaltbarkeit des Arguments von den in den 1860er Jahren”vorherrschenden Normen” aufgezeigt worden war.

1864 waren bezüglich Sklaverei die behaupteten vorherrschenden Normen nicht mehr die Normen der Herrschenden der westlichen Welt, sondern nur noch der Sklavenhalter in den US-Südstaaten, in den portugiesischen Kolonien Angola und Moçambique sowie in Kuba und Brasilien.

Zu diesen Slavenhändlern und -haltern  gehörten vom frühen 19. Jahrhundert bis 1874 auch Auslandschweizer, so  in Bahia, Nova Friburgo, Petrópolis, Vale do Paraíba, Leopoldina, Rio de Janeiro und Cachoeira. Erst 1874 verkaufte die Witwe Flach aus Schaffhausen ihre brasilianische Plantage Helvécia, samt 150 Sklavinnen und Sklaven, die letzte Sklavenplantage in Schweizer Hand. 

1865 hielt zudem der Schaffhauser Nationalrat Wilhelm Joos fest: «Es ist und bleibt richtig, dass das Kaufen und Verkaufen auch nur weniger Sklaven mit zum Sklavenhandel, mithin nach den jetzigen Begriffen zu den Verbrechen gegen die Menschheit zu rechnen ist.»

Aber eigentlich würde es diese kritische historische Einordnung der Bundesratsposition von 1864 nicht einmal brauchen. Sklaverei und Sklavenhandel waren NIE zu rechtfertigen.

Die bundesrätlichen «Erklärungen» von 2018 und 2021 zur Sklaverei sind eine Schande für die Schweiz. Sie haben das Ansehen unseres Landes weltweit beschädigt. Der heutige Bundesrat muss sich endlich von diesen Stellungnahmen  distanzieren.

(frei nach Fässler und Barth in der WoZ)

https://www.woz.ch/2221/sklaverei/die-schande-des-bundesrats

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