Das Schweizer Stimmvolk hat 2010 die Ausschaffungsinitiative der SVP angenommen. Wie im Initiativtext vorgesehen hat das Parlament anschliessend die neuen Verfassungsbestimmungen auf Gesetzesebene umgesetzt. Dabei wurde eine Härtefallklausel eingesetzt, da die Bestimmungen sonst gegen unsere eigenen Grundrechte sowie gegen die Menschenrechte verstossen würden. – Darin sieht die SVP nun eine Verletzung des Volkswillens…
Sie hat aber deswegen nicht einfach das ReferendumUnter einem Referendum versteht man die Volksabstimmung übe... gegen das Gesetz ergriffen, sondern bedient sich einer Durchsetzungsinitiative, welche schon vor den Entscheiden des Gesetzgebers als Drohgebärde vorbereitet worden ist. Diese ist in zweierlei Hinsicht ein Instrument mit schwerwiegenden Risiken und Nebenwirkungen:
Erstens hat das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... die Ausschaffungsinitiative – ganz im Sinne der damaligen Volksabstimmung – so hart wie möglich umgesetzt. Allerdings konnte und durfte das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... dabei nicht einfach rechtsstaatliche Grundsätze und die Menschenrechte ausser Kraft setzen. Die Durchsetzungsinitiative nimmt nun aber einen völkerrechtlichen Vertragsbruch nicht nur in Kauf, sondern würde ihn in bestimmten Fällen sogar vorschreiben. – Wie vertrauenswürdig wäre eine Schweiz, die unter gewissen Umständen internationale Verträge vorsätzlich bricht?
Zweitens rüttelt die Durchsetzungsinitiative an den Grundfesten der GewaltenteilungUnter Gewaltenteilung versteht man die Dreiteilung der Staat..., weil sie Gerichten und Gesetzgeber vorschreiben will, wie ihre InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... zu interpretieren und umzusetzen sei. Ebenso sollen die Details der Ausschaffungsinitiative nicht nur im Gesetz, sondern auch gleich noch in der VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... geregelt werden. Mit diesem Normenkonflikt begeht die SVP einen Systembruch, missachtet und destabilisiert unsere demokratischen Institutionen. Das Bundesgericht wird prinzipiell ausgeschaltet. Die Gesetzgebungskompetenz wird untergraben. – Das bringt die Säulen des schweizerischen Rechtsstaats ins Wanken und ist staatspolitisch schwerwiegend.
Es geht also bei dieser Frage eigentlich gar nicht mehr um die Ausschaffung krimineller Ausländer, sondern um weit mehr: Es geht ganz grundsätzlich um die Frage, ob das Schweizer Stimmvolk bewusst gegen seine eigenen Grundrechte sowie gegen die Menschenrechte verstossen will.
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Kommentare anzeigen Hide commentsDie Durchsetzungsinitiative ist grundsätzlich ein Armutszeugnis, nicht nur für die SVP sondern auch für unser Parlament. Man ist nicht mehr bereit sachlich und mit Vernunft ein Problem anzugehen und zu diskutieren. Unsere Volksvertreter stehlen sich aus der Verantwortung und überlassen wie bei der Einwanderungs-Initiative den Entscheid mit einer Zufallsmehrheit oder Minderheit dem Volk. Man verschleudert mit einer Abstimmung Millionen für einen zweifelhaften Volksentscheid, der von neuem über Jahre zum Parteigezänk werden wird, womit unsere Demokratie dahin serbelt.
Für die SVP Initiative ist die SVP verantwortlich, nicht das Parlament.
Ach so! Na dann wird doch diese Initiative im Sinne der SVP umgesetzt
Herr Pfister
Es ist eine Reaktion auf eine Aktion.
“Es ist eine Reaktion auf eine Aktion.”
Für die Reaktion ist auch die SVP selber verantwortlich.
Der Gewalttäter kann sich schliesslich auch nicht herausreden, er habe nur auf die Provokation “reagiert” und habe dreinschlagen müssen.
Mal davon abgesehen, dass das Parlament niemanden provoziert, sondern sich nur an die Menschenrechte gehalten hat. IM Gegensatz zur SVP.
Nein, die SVP ist nicht selber verantwortlich für eine falsche Reaktion.
“Der Gewalttäter kann sich schliesslich auch nicht herausreden, er habe nur auf die Provokation “reagiert” und habe dreinschlagen müssen”
Soll das ein Vergleich sein SVP mit Kriminellen? Das wäre Unsinn. Ausserdem will nicht die SVP, sondern die Gegner der Initiative verurteile Kriminelle schützen
Aha – wenn eine Grundlage besteht, diese nicht eingehalten wird. Die mittels einer solchen Initiative auf deren Umsetzung bestanden wird, ist somit Derjenige Schuld, welcher eine klar Umsetzung erwartet?
Naja – hauptsache man hat eine Feindbild.
Genau, Herr Schweizer 🙂
Die direkte Demokratie wird missbraucht, um eigene Interessen umsetzen zu können! Dabei bedient sich die SVP dem Populismus und foutiert sich um Menschenrechte, welche die 10 Gebote der Bibel beinhalten! Scheinbar blendet der Protestantismus (Führer der SVP), diese Grundverpflichtungen aus, um ihrem “Klientel” für ihre eigenen Vorteile, nach dem Mund reden zu können? Gott hat leider der Dummheit keine Grenzen gesetzt, im Gegensatz zur Intelligenz!
Gebote der Bibel.
5.Du sollst nicht töten
7. du sollst nicht stehlen
9. Lass dich nicht gelüsten Deines nächsten Weibes
10.Du sollst nicht begehren deines nächsten Haus, Vieh und alles was sein ist.
Wer dagegen verstösst muss des Landes verwiesen werden, den es ist ein Menschenrecht das uns nicht solches angetan wird.
@Bea Zbinden
Ihre Aufzählungen sind in den Menschrechtskonvention eingebunden!
Es ist jedoch auch ein Menschenrecht, dass alle Menschen in einem demokratischen Land, gleiche Rechte und Pflichten haben, resp. alle Menschen sind vor dem Rechte gleich! Oder sollen sog. Schweizer, alleine wegen ihrer Herkunft, Vorrechte besitzen?
Ein etwas komisches Rechtsempfinden für eine Demokratin?
Herr Bender
Wer sich in der Demokratie so verhält wie es in der Verfassung steht, hat ja nichts zu befürchten. Somit sollte man ja ohne weiteres eine Verschärfung zulassen können. Oder möchte man Jene schützen, die unsere Verfassung und Gesetze nicht anwenden wollen?
Wer sich daran hält wird auch mit neuer Version nicht ausgewiesen und hat nichts zu befürchten. Wer hat da ein komisches Rechtsempfinden?
@Dany Schweizer
Das Verfassungsrecht, jeder Bürger ist vor dem Gesetze gleich, wird missachtet! Kein Mensch sollte wegen seiner Herkunft ein Recht auf bessere Behandlung haben, denn seine Herkunft ist rein zufällig! Oder meinen die SVP-Schweizer sie seien auserwählt worden?
Herr Bender auch Schweizer werden wegen schwerer Verbrechen verurteilt, können aber nicht ausgewiesen werden, weil sie schon in der Schweiz sind. Von besserer Behandlung kann keine Rede sein. Die SVP ist nicht auserwählt, behandelt aber Themen die angesprochen werden müssen, und setzen um, das ist richtig.
@ Herr Landolt,
1. Der Bundesrat und das Parlament, beide haben sie jetzt schon 4-5 Jahre die vom Souverän angenommene Volksinitiative; Landesverweis – s c h w e r – K r i m i n e l l e r – Ausländer, herumge-eiert, das ist nichts anderes als;
a) ein eklatanter Missbrauch & eine – v e r f a s s u n g s – widrige Nichtbeachtung des Volks-Willen,
b) eine klare Missachtung direkt demokratischer Grundsätze,
c) indem man jetzt schon jahrelang Schwerkriminelle” – also keine Parkbussen-Verursacher – wie ja immer wieder von den Gegnern dem Volke vorgegaukelt wird, damit vorgelogen wird, damit den Landesverweis Schwerkrimineller verhinderte,
d) Unsere Bundesverfassung verlangt aber formell wie materiell, die Exekutive hat die öffentliche Ordnung & die Sicherheit der Bevölkerung (Schweizer/Innen & Ausländer/Innen) zu gewährleisten, diese SICHERHEIT eben aber untergraben, verwässert, ja abgeschafft wird.
2. Ein totaler Blödsinn ist doch, dass man immer den SVP-Initianten vorwirft, wie Sie M. Landolt jetzt ja auch leider wieder, man verstosse gegen Völker- & die Menschen-Rechte. Diese, ausschliesslich schweren Straftaten, die ja einzeln genau aufgeführt wurden wie z.B. schwerer Raub, Vergewaltigung, Raubmord, Totschlag, Mord ect., was die Gerichten ja zuvor erst noch rechtskräftig zuerst feststellen, auch bestätigen müssen, indem schon sie – die dritte Säule einer Demokratie, nämlich die Judikative, zu untersuchen hat, ob wirklich eine Verurteilung mit Landesverweis das Prinzip der Verhältnismässigkeit nicht verletzt. Zwangsläufige Schlussfolgerung daraus, dass somit rechtlich & staatspolitisch der Initiativ-Text schon völlig i.O. ist, mit den Menschenrechten nach der Verfassung völlig und juristisch unbestreitbar, vereinbar ist.
3. Der klare Volkswille, unverzichtbare Ausweisung verurteilter “SCHWER-Krimineller”, wurde vom bisherigen links/mitte dominierten Parlament jetzt erst kürzlich natürlich wiederum total verwässert, somit eigentlich ganz aufgehoben, weil infolge “UN-Verhältnismässigkeit-Härtefallklausel” die rot-grüne Richter wohl nur noch wenige Schwerverbrecher des Landes verweisen würden.Der verbindliche-Artikel in der Bundesverfassung, dass z.B. ein Vergewaltiger, ein Raubmörder, ein Mörder ect. gar nicht mehr ausgeschafft würde, unter dem “Gutmenschen”-Vorbehalt, mit den Begründungen;
– da dieser Schwerverbrecher ja i.d. Schweiz geboren sei,
– folglich ein Landesverweis das Verhätnismässigkeits-Prinzip verletzen würde,
– die Familienbande ansonsten ja verlieren würde,
– ihm darum doch eine 2. Chance gegeben werden muss, usw.
– der Schwerkriminelle “therapiert” noch werden kann ect.
4. Herr Landolt, genau aus diesen aufgezählten Gründen schäme ich mich für Sie für ihren Artikel, denn was Sie hier so allen Ernstes von sich geben, sie ja unser direkt demokratisches Politsystem, einzigartig in der Welt, einfach so aushebeln wollen.
5. Die “Gutmenschen-Theorie” auch von einer möglichen Integration ALLER wird auch dadurch eindeutig schon lange i.d. Praxis massenweise widerlegt, dass sich auch i.d. Schweiz immer schneller und immer mehr reine Parallel-Gesellschaften still und heimlich herausbilden, wo selbst hier geborene, mit dem Schweizer Pass “gesegnete”, trotzdem ganz offen sich für die Diskriminierung des weiblichen Geschlechts öffentlich aussprechen, als minderwertig, für die Zwangsheirat, die Unterdrückung & Gewalt gegen Frauen, offen & dermassen saufrech & respektlos gegen Inländer/Innen, öffentlich aussprechen, ja sogar, und das ist doch der Gipfel, auch selbst wenn dies klar gegen die hiesige Verfassung verstösst, sie das wissen. Primär seien eben die Familien-Regeln zu beachten, kann man dann hören.
Eine Schwester dürfe auch nicht in den Ausgang, oder sich z.B. mit einem Schweizer oder Andersglaübigen überhaupt einlassen, der nicht Muslim ist. Nätürlich glauben Sie dies auch nicht M. Landolt, weil es nicht in ihr einseitiges Weltbild so gar nicht passt, oder etwa nicht ?
5. Darum habe ich schon mehrmals den Vorschlag gemacht, vor jeder Einreise-Bewilling muss Jede/jeder als zwingende Voraussetzung für eine Aufenthalts-Bewilligung jeglicher Art, erst einmal eine eidestattliche Erklärung unterzeichnen, dass hier das Staatsmonopol der Gewalt, unsere Bundesverfassung und unsere Gesetze gelten und zu beachten sind. Die USA und Kanada z.B. kennen dies ja auch, und fahren sehr gut damit, warum nicht bei uns auch, “verehrte” Politiker/Innen ?
Nachweis;
http://www.zdf.de/zdfzoom/ein-staat-zwei-welten-einwanderer-in-deutschland-39881050.html
Herr Hottinger,
die Grundrechte stehen auch in der Verfassung, auch sie sind “Volkswille”, da vom VOlk angenommen. Wollen Sie diesen Volkswillen missachten, Herr Hottinger?
So so also doch wieder. Ja ja die Grundrechte und das zwingende Völkerrecht ist in der Verfassung verankert. Nun wird dann hoffentlich die SVP-Initiativen genau umgesetzt. Wollen Sie diesen Volkswillen missachten, Herr Pfister?
Wenn sich zwei Volkswillen widersprechen, muss man Prioritäten setzen. Wenn ich die Wahl habe zwischen Menschenrechte einhalten und ein paar Ausländer wegen Kleinkriminalität rauswerfen (Graffitty, Beamtenbeleidigung), entscheide ich mich für die Menschenrechte. Und Sie? Warum entscheiden Sie sich anders? Was haben Sie gegen die Menschenrechte?
Genau richtig, Herr Hottinger….Ich frage mich warum die Gegner sich so für Kriminelle einsetzen. Sind denen die Opfer vollkommen egal? Was haben diese Leute gegen die Menschenrechte der Opfer? Und dazu kämpfen die Linken noch gegen das Menchenrecht der Demokratie. Warum sind Linke und Ihre Wähler gegen Menschenrechte. Was haben die gegen Menschenrechte?
Die gleichen, die eine mangelde Umsetzung der MEI beklagen, haben das vom Volk angenommene Umweltschutzgesetz über 10 Jahre im Parlament verzögert, unterwanden den vom Volk angenommenen Alpenschutz mit fragwürdigen Argumente, … also, bitte etwas Geduld.
Dann verstehe ich nicht, was Schwerkriminelle zu tun haben mit Absatz
i. Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 2 oder 20 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 19513 (BetmG),
welcher auf der gleichen Ebene gehandelt wird wie Absatz
h. Völkermord (Art. 264 StGB), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a StGB), Kriegsverbrechen (Art. 264b–264j StGB);
Das ist Bauerfängerei, unwürdig einer Regierungspartei.
“Die gleichen, die eine mangelde Umsetzung der MEI beklagen, haben das vom Volk angenommene Umweltschutzgesetz über 10 Jahre im Parlament verzögert,”
Das ist noch nicht mal das extremsete Beispiel. DIe Mutterschaftsversicherung wurde 50 Jahre verzögert! Und “gleicher Lohn für gleiche Arbeit” steht seit 1981 in der Verfassung und ist heute noch nicht umgesetzt. Im Kanton Zürich widersetzen sich FDP und SVP sogar einem einstimmigen Bundesgerichtsentscheid, dass die vom Zürcher Stimmvolk angenommene Kulturland-Initiative umzusetzen ist.
Aber Messen mit verschiedenen Ellen ist bei der SVP ja leider nichts Neues. Der “Volkswille” muss offenbar nur umgesetzt werden, wenn er dem SVP-Willen entspricht. Sonst ist er nur lästig und kann ignoriert werden.
“DIe Mutterschaftsversicherung wurde 50 Jahre verzögert! Und “gleicher Lohn für gleiche Arbeit” steht seit 1981 in der Verfassung und ist heute noch nicht umgesetzt. ” Äxgüsi, da muss ich schon schmunzeln. Das ist so ein Unsinn. Die SVP und FDP sind NICHT gegen Lohngleichheit nur gegen sozialistischen Totalüberwachungsstaat, da dies die freie Wirtschaft gefährdet… In Zürich wollte und will die Grüne Partei den Voksentscheid für das PJZ trotz mehrfachem Volks-Ja nicht respektieren. Geschweige dann die anderen nationalen Initiativen, welche den Grünen Partei nicht passen.
@Sara Kiadasok: weder SP noch Grünen haben je eine “Durchsetzungsinitiative” verlangt.
Das Beispiel der SVP könnte aber Schule machen: statt auf die Weisheit des Parlements zu vertrauen und machbare Kompromisse zu suchen wollen die grossen Vereinfacher mit der Keule ein Gesetz durchpauken, der sich ebensowenig wie die Verwahrungsinitiative durchziehen lässt. Damit gibt man den Gerichten mehr Arbeit und verschleudert Steuergelder.
Der Initiativtext sollte jedem klar sein und kann hier nachgelesen werden: https://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis433t.html
Es gibt versteckte Details in dieser Initiative wie in diesem Link zu sehen sind http://www.resmarti.ch/migrationspolitik/durchsetzungsinitiative/comment-page-1/
Fazit gemäss dem Link mit den versteckten Details: Was genau mit Artikel 116 Absatz 3 und Artikel 118 Absatz 3 gemeint ist, und wie man einer Strafmassregelung zuwiderhandeln kann, dass weiss ich nicht, aber eventuell kann mich ja eine Juristin/ein Jurist aufklären.
Was aber mit Artikel 115 gemeint ist, ist relativ klar: automatisch ausgeschafft werden soll wer ohne einen Ausweis in die Schweiz einreist oder wer ohne Bewilligung einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Für Sans-Papier bedeutet dies also egal was sie tun, sie werden automatisch ausgeschafft. Wenn sie nicht arbeiten ist es nicht recht, dann betrügen sie ja den Sozialstaat, wenn sie arbeiten ist es auch nicht recht und natürlich ist es eigentlich schon nicht recht, wenn sie in die Schweiz einreisen und keine Papiere dabei haben.
Ganz egal was wir vom Rest der Durchsetzungsinitiative halten, aber es kann doch nicht sein, dass Personen alleine dafür ausgeschafft werden, dass ihr Herkunftsstaat Ihnen keine Papiere ausstellt, oder dafür, dass sie mangels Alternative arbeiten müssen. Es scheint fast so als ob das Initiativekomitee einfach alle Ausländer ausschaffen möchte, sogar wenn Sie erwerbstätig sind und vermutlich ihre Toilette reinigen. Aber diese Vermutung ist ja nicht neu.
Guten Tag Frau Sägesser; Sie müssten Ihren eigenen Verweis auf den Initiativtext oben lesen. Dabei handelt es sich um eine Stellungnahme der Grünen, die von einem aufmerksamen Leser bemängelt wird, was der grüne Autor akzeptiert. Es geht, kurz gesagt, um 2 Punkte, die auch von Herrn M. Landolt nicht erwähnt werden: 1. Die Untat muss “vorsätzlich” begangen worden sein (der Täter muss also wissen, dass er eine kriminelle Tat begeht und das muss nachgewiesen werden); 2. In der DuSetzInitiative hat es schon eine “Härtefallklausel” indem von der Ausweisung abgesehen werden kann, wenn die kriminelle Tat aus einer Notsituation heraus begangen wurde. Eine Ausweisungsverfügung ist mit einem Einspracherecht verbunden (es wird auch da Gratisjuristen geben, die das erledigen) und dort kann der Delinquent darlegen, ob eine Notsituation vorlag und dass es nicht wusste, dass die Tat illegal war. Dann muss das Gegenteil bewiesen werden. Es herrscht also keine Rechtlosigkeit ! Im Übrigen steht es jedem Papierlosen frei, einen Asylantrag zu stellen oder sonst wie seine Anwesenheit zu legalisieren.
Es ist immer wieder spannend, wie es SVP und ihre Anhänger fertig bringen, gleichzeitig unbarmherzige Härte zu fordern und dann (zumindest im Abstimmungskapmf), zu beschwichtigen und zu sagen, es sei ja alles gar nicht so schlimm und auch nicht so gemeint, wie es in der Initiative stehe. Bei der Ausschaffungsinitiative könne trotzdem auf den Einzelfall Rücksicht genommen werden, die MEI habe null Auswirkungen auf die Personenfreizügigkeit. Kaum war die Abstimmung gewonnen – Aril, April! – wurde dann wieder ohne Wenn und Aber gefordert, und die EInzelfallprüfung in Form der Härtefallklausel mutierte zur “Missachtung des Volkswillens”. Auch hier wird es so laufen.
Warum wehrt man sich derart gegen eine Umsetzung?
Wer sich korrekt verhält hat nichts zu befürchten, wird nicht ausgewiesen.
Ergo könnte man es erneut noch mehr verschräfen und die Korrekten hätten immer noch nichts zu befürchten. Will man erneut die Vergehenden schützen?
Es gibt kein Grund, warum man nicht eine klare Umsetzung erwarten soll, kann oder muss.
NUR wer sich nicht an die Gesetze und Verfassung unseres Staates hält, hat zu befürchten, dass er ausgewiesen wird. Korrekte Menschen müssen somit für eine Verschärfung sein, oder sie wollen erneut Unkorrektheit fördern.
Korrekte Menschen möchten vor allen Dingen das die Bundesverfassung, zum Beispiel das Verhältnismässigkeitsprinzip und die Grundrechte, respektiert werden.
Menschen die Ausländerausschaffung gegen Grundrechte und Verhältnismässigkeitsprinzip befürworten können wohl kaum “korrekt” genannt werden.
Das ist Pauschalisierend und wie Frank Wagner an anderer Stelle richtig sagte ZItat “Polemik der übelsten Sorte”
Schwerkriminelle Ausschaffen zu wollen, welche gegen die Grundrechte von Opfern verstossen haben, kann man sehr wohl als “korrekt” bezeichnen.
Gegner welche die Rechte von Schwerstkriminellen wichtiger sind, als der Schutz und die Rechte von Opfern können wohl kaum als “korrekt” bezeichnet werden.
Ja das war jetzt nicht mehr und nicht weniger Polemisch als zu schreiben
Zitat
“Menschen die Ausländerausschaffung gegen Grundrechte und Verhältnismässigkeitsprinzip befürworten können wohl kaum “korrekt” genannt werden. “
Zitat Ende
Wie schon mehrfach erklärt, aber von Ihnen immer wieder ignoriert, sollte ein Schwerstverbrecher es äusserst schwer haben private Interessen, die gegen eine Ausschaffung stehen, gegen das öffentliche Interesse an einer Ausschaffung vorzubringen.
Die Art und Weise wie die Befürworterseite ständig mit Schwerverbrechern argumentiert, obwohl es den Gegnern eher um unverhältnismässige Ausschaffungen bei geringfügigen Straftaten geht, denen unter anderem auch Bundesverfassung und Menschenrechtskonvention entgegenstehen können, ist unsachlich und polemisch.
Ich habe Ihnen diverse Argumente genannt auf die Sie nicht eingegangen sind. Über Schwerverbrecher zu reden ist nicht polemisch, aber über nichts anderes als Schwerverbrecher zu reden, während die Diskussionsgegner verschiedenste Gegenargumente bringen (Menschenrechte, Bundesverfassung, Schutz der Bevölkerung vs. bedingte Haftstrafen usw.), auf die überhaupt nciht eingangen wird, das ist polemisch.
Ihr Schreib- und Argumentationsstil begegnet einem seit Jahren immer wieder. Dazu kommt das man diverse Namen unter denen dieser Argumentationsstil auf Vimentis auftritt nirgendwo finden kann. Ich halte Sie für einen Fake und ignoriere Sie ab sofort.
Zitat Frank Wagner
“Ihr Schreib- und Argumentationsstil begegnet einem seit Jahren immer wieder. Dazu kommt das man diverse Namen unter denen dieser Argumentationsstil auf Vimentis auftritt nirgendwo finden kann. Ich halte Sie für einen Fake und ignoriere Sie ab sofort”
Zitat Ende
Niemand anders als Frank Wagner bemängelt es übrigens bei anderen, dass sie Polemisch, unsachlich, kindsich seien.
Wir haben uns hier ausgetauscht. Frank Wagner fehlen offensichtlich die sachlichen Argumente um weiter dagegenzuhalten. Was ein absolutes normale Erscheinung ist. Doch Frank Wagner muss dann immer Primitiv und Diffamierend und vor allem Unsachlich werden. Das lässt bei der Person Frank Wagner tief blicken.
Nun, Frank Wagner bezeichnet es auf einmal mehrfach als polemisch und unsachlich, wenn man über Schwerkriminelle redet und was mit ihnen in dieser Initiative geschehen oder eben nicht geschehen würde. In diesem Blog geht es um diese besagte Initiative
Sehen wir uns doch mal die Definition der Worte Sachlich und Unsachlich an
ZITAT
http://www​.duden.de/rechtschreibung/sachlich
Worttrennung: sach|lich
Beispiele: sachliche Kritik; sachliche Angaben
BEDEUTUNGSÜBERSICHT
nur von der Sache selbst, nicht von Gefühlen oder Vorurteilen bestimmt; nur auf die Sache, auf den infrage stehenden Sachzusammenhang bezogen; objektiv
in der Sache begründet; von der Sache her
ohne Verzierungen oder Schnörkel; durch Zweckgebundenheit gekennzeichnet
ZITAT Ende
Unsachlich dann wohl das Gegenteil. Schauen wir uns noch die Definition des Wortes „Polemisch“ an
ZITAT:
„Polemisieren heißt, gegen eine (bestimmte andere) Ansicht zu argumentieren. Der Polemiker sucht nicht zwingend den Konsens, sondern versucht im rhetorischen Wettstreit seinen Argumenten zum Durchbruch zu verhelfen (vgl. auch Eristik). Als Gegensatz dazu wird auch die Apologie genannt, obgleich natürlich auch eine solche (Literatur betreffende) Rechtfertigungs- bzw. Verteidigungsrede durchaus polemisch sein kann. Das heute nur noch selten benutzte Wort Irenik ist als weiterer Kontrastbegriff zu Polemik anzusehen.“
Zitat Ende
Wenn man nun also auf Punkte dieser Initiative eingeht (Schwerkriminelle ist ein wichtiger Punkt welche diese Initiative gegenüber der „Härtefallklause“ besser berücksichtigt) ist dies weder unsachlich noch polemisch.
Aber wer diese Definitionen sieht, wird erkennen, dass zu beschuldigen das sei unsachlich und polemisch, wie es Frank Wagner macht, eher unsachlich und polemisch ist. Frank Wagner steht es natürlich frei die Definition dieser Wörter in einem Wörterbuch oder Seite mit Worterklärung seiner Wahl zu überprüfen
Also bleiben wir doch sachlich.
Die Aussage von Herr Schweizer war doch diese:
Zitat
„Es gibt kein Grund, warum man nicht eine klare Umsetzung erwarten soll, kann oder muss.
NUR wer sich nicht an die Gesetze und Verfassung unseres Staates hält, hat zu befürchten, dass er ausgewiesen wird. Korrekte Menschen müssen somit für eine Verschärfung sein, oder sie wollen erneut Unkorrektheit fördern.“
Zitat Ende
Und das ist doch richtig. 1. Wer sich an Gesetz und Ordnung hält, hat nichts zu befürchten. Und jeder Mensch hat die Möglichkeit sich an Gesetz und Ordnung zu halten.
Der Einlass von Frank Wagner darauf war doch schon FORMELL falsch
Zitat Frank Wagner
„Menschen die Ausländerausschaffung gegen Grundrechte und Verhältnismässigkeitsprinzip befürworten können wohl kaum “korrekt” genannt werden.“
Was Frank Wagner hier nämlich weggelassen hat war, dass es sich um rechtsstaatlich VERURTEILTE KRIMINELLE Ausländer handelt.
Ob bewusst oder wegen Unkenntnis unbewusst weggelassen mag ich nicht zu beurteilen. Beides würde aber tief blicken lassen.
Diese Härtefallklausel würde eben NICHT zwingend jeden Schwerkriminellen ausschaffen. Was ich absolut fragwürdig finde. Insbesondere wenn man die Argumente von zuständigen Bundesräten und Parteien höre, welche diese Initiative bekämpfen. Diese suggerieren nämlich, dass Schwerkriminelle sicher ausgeschafft würden. Selbst einen von den Gegnern (dazu zähle ich auch die Staatspropaganda-Presse zitierter Staatsrechtler (Professor Herr Schweizer) meinte:
http://www​.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Haertefallklausel-duerfte-nur-wenigen-Taetern-nuetzen/story/18666947
Zitat
„Für einen Mafioso dürfte es laut Schweizer schwer sein, die Ausschaffung abzuwenden.“
Zitat Ende
Also ein Mafioso gehört wohl zu den schlimmsten Schwerkriminellen überhaut. Und selbst so einer würde es ZITAT lediglich „schwer“ haben eine Ausschaffung zu verhindern, aber eben auch nicht unmöglich.
Diese Durchsetzungsinitiative schafft bei weitem nicht alle Schwerkriminellen aus. Aber sicher mehr als es beim ausgearbeiteten Vorschlag der Bundesversammlung mit der Härtefallklausel.
Darum JA zur Durchsetzungsinitiative!
An die Befürworter der Initiative:
Hätten wir keine Parteien, müssten die Volksvertreter die Sachfragen zum Wohle der Menschen im Rahmen der Verfassung “Jeder Bürger ist vor dem Gesetze gleich”, korrekt lösen! Die Machtspiele bekämen eine andere Dimension!
Diese Initiative wäre als Machtspiel erkannt und nicht behandelt worden, weil es Menschen ungleich “bestraft”, demnach die Menschenrechte verletzt!
Die Schuldengeld- und Eigentumsrechte sind die Ursachen von Verwerfungen und nicht die Flüchtlinge! Ganzheitliches Denken sucht die Ursachen und bedient nicht die Symptome, wie es die Parteien mit ihren “Adlaten” tun!
Herr Bender,
Müssen Sie denn bei jedem Thema, auch dem unpassendsten, das Wort “Schuldengeld” reinschreiben? Das ist kontraproduktiv.
Zum Tehma: Es sind nicht DIE Parteien, sondern EINE Partei, die das Initiativrecht konsequent für Propaganda missbraucht. Alle anderen Parteien greifen nur als ultima ratio zum Mittel der Initiative. Dann, wenn ihre Anliegen (a) im Parlament nicht durchkommen und (b) ihnen sehr, sehr wichtig sind. Denn eine Initiative kostet viel Geld und braucht viele überzeugte Leute, die regelmässig auf der Strasse Unterschriften sammeln. Ausser man hat so viel Geld, um sich auch bezahlte Unterschriftensammler leisten zu können, dann braucht man NUR Geld.
Initiativen gegen den Rechtstaat wie die “Durchsetzungs” Initiative lanciert auch nur EINE Partei.
Zitat Stefan Pfister
” Es sind nicht DIE Parteien, sondern EINE Partei, die das Initiativrecht konsequent für Propaganda missbraucht. Alle anderen Parteien greifen nur als ultima ratio zum Mittel der Initiative. Dann, wenn ihre Anliegen (a) im Parlament nicht durchkommen und (b) ihnen sehr, sehr wichtig sind. Denn eine Initiative kostet viel Geld und braucht viele überzeugte Leute, die regelmässig auf der Strasse Unterschriften sammeln. Ausser man hat so viel Geld, um sich auch bezahlte Unterschriftensammler leisten zu können, dann braucht man NUR Geld.
Initiativen gegen den Rechtstaat wie die “Durchsetzungs” Initiative lanciert auch nur EINE Partei. “
Zitat Ende
Was für ein Unsinn. Keine Partei lancierte in den letzten Jahrzehnten mehr Initiative als die Regierungspartei SP. Die SP missbraucht das Initiativrecht konsequent für Propaganda. Durchsetzungsinitiative (im letzten Satz doch noch zum Blog-Thema geäussert wow) ist nicht gegen den Rechtsstaat. Sich Kriminell zu verhalten ist gegen den Rechtsstaat. Es ist nicht Rechtsstaatlilch und es ist auch kein Menschenrecht als KRIMINELLER Ausländer in der Schweiz bleiben zu dürfen!
@Stefan Pfister;
Ich denke Sachbezogen ganzheitlich und nicht nach der Partei Räson! Das zur Verfügung stehende Geld besteht nun einmal aus Schulden, welche noch nicht getilgt sind, ob es Ihnen passt oder nicht! Diese Auswirkung, hat mit meinem Statement zu tun! In diesem Zusammenhang setze ich noch eine ganzheitliche (Ursache) Betrachtung oben drauf! Nach dem Verursacherprinzip, sollte die Kriegsmaterialindustrie das Flüchtlingsdilemma lösen! Die Eigner (Eigentum) würden nicht einmal etwas davon bemerken!
@Sara Kiadasok
Was ist ein Rechtsstaat
Im Gegensatz zu einem Unrechtsstaat, werden in einem Rechtsstaat, alle Bürger, gemäss Verfassung, rechtlich gleich “behandelt”! Im Gegensatz zu Ihnen, sind mir (Intellekt), kriminelle Schweizer gleich viel “Wert”, wie sog. kriminelle Ausländer!
“Im Gegensatz zu Ihnen, sind mir (Intellekt), kriminelle Schweizer gleich viel “Wert”, wie sog. kriminelle Ausländer!”
Die üblichen Unterstellungen von diesem Kreis. Da geh ich mal nicht drauf ein.
Es langweilt nämlich mit der Zeit, diese dauernden persönliichen Angriffe, weil dieser Kreis keine sachlichen Argumente (Intellekt) zur Verfügung steht.
“http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Haertefallklausel-duerfte-nur-wenigen-Taetern-nuetzen/story/18666947
Zitat
„Für einen Mafioso dürfte es laut Schweizer schwer sein, die Ausschaffung abzuwenden.“
Zitat Ende
Also ein Mafioso gehört wohl zu den schlimmsten Schwerkriminellen überhaut. Und selbst so einer würde es ZITAT lediglich „schwer“ haben eine Ausschaffung zu verhindern, aber eben auch nicht unmöglich.
Diese Durchsetzungsinitiative schafft bei weitem nicht alle Schwerkriminellen aus. Aber sicher mehr als es beim ausgearbeiteten Vorschlag der Bundesversammlung mit der Härtefallklausel.
Darum JA zur Durchsetzungsinitiative!
Zu Ihrer Kritik an der Härtefallklausel möchte ich mal Herrn Wagner zitieren.
„eine Härtefallregelung nicht einzuführen und damit viele Leute zu benachteiligen, bei denen die Ausschaffung gegen das Verhältmismässigkeitsprinzip verstösst, nur um hin und wieder mal zu verhindern das auch ein Schwerverbrecher nicht ausgeschafft wird halte ich für zutiefst unmoralisch. Das sind Rechtsprinzipien aus dem Mittelalter. Man kastriert ja auch nicht alle Männer ab Geschlechtsreife, weil einzelne von ihnen mal eine Vergewaltigung begehen könnten.“
Ich sehe es ebenso.
Zitat Stefan Pfister
” möchte ich mal Herrn Wagner zitieren. ch sehe es ebenso. “
Zitat Ende
Oh Wunder!
Ja das überrascht mich ja gar nicht. Auf jeden Fall ist es doch nun schon, konnten wir eine weitere Propagandalüge der Gegner widerlegen. Die suggiereren nämlich, wie die “Härtefallklausel” nur die Kriminellen von Bagatellfällen schützt und Schwerkriminelle nicht.
Diese Härtefallklausel würde eben NICHT zwingend jeden Schwerkriminellen ausschaffen. Was ich absolut fragwürdig finde. Insbesondere wenn man die Argumente von zuständigen Bundesräten und Parteien höre, welche diese Initiative bekämpfen. Diese suggerieren nämlich, dass Schwerkriminelle sicher ausgeschafft würden. Und was für ein absurder Vergleich mit den “alle Männer kastrieren” Es geht ja auch nicht um ALLE Ausländer. Sonder um die Kriminellen Ausländer. Was hat Frank Wagner für Schwerkriminelle übrig? Ja, gerne auch eine Antwort von Stefan Pfister für Frank Wagner. Darum geht es eben. Befürworter der Initianten geht es um die Menschenrechte der Opfer. Einigen Gegner (nicht alle, ich will ja nicht so pauschalisieren wie meine Freunde hier) geht es vor allem daran die Menschenrechte von Schwerstkriminellen (auch Wiederholungstäter) zu schützen.
Schade!
@Sara Kiadasok
Ich habe die unterschiedliche rechtliche “Bestrafung” verdeutlicht!
Es handelt sich also m.E.. nicht um eine Unterstellung, sondern einzig um eine Feststellung, welche einen Ursprung (Denkweise) haben muss!
Es muss doch erlaubt sein, eine differenzierte Betrachtung zu haben; denn ich bin gegen diese Initiative, weil sie rechtsstaatliche Prinzipien verletzt! Die Initianten und ihre Befürworter (Mitläufer?) nehmen eine andere Gewichtung vor!
Zitat Georg Bender
” Im Gegensatz zu Ihnen, sind mir (Intellekt), kriminelle Schweizer gleich viel “Wert”, wie sog. kriminelle Ausländer!”
Zitat Ende.
Wir sind uns sicher einig, ein Intellektueller würde nicht unsachlich anderen Menschen Dinge unterstellen welche nicht stimmen. Also Bitte klar aufzeigen wo ich sowas geäussert haben soll.
Und es geht immer noch darum, dass mit der Härtefallklausel eben Schwerkriminelle nicht zwingend ausgeschafft würden. Und das findet noch Sympathien “mal zu verhindern das auch ein Schwerverbrecher nicht ausgeschafft “
“konnten wir eine weitere Propagandalüge der Gegner widerlegen.”
SIe konnten gar nichts widerlegen. Und wer ist “wir”?
@Sara Kiadasok
Ihre Unterstellungen, die Gegner der Initiative würden Schwerstkriminelle schützen, sind infam und absurd! Jeder Kriminelle gleich welcher Herkunft, wird so benannt, weil er die Menschenwürde (Opfer) verletzt! Die Ausschaffung kann in im Wiederholungsfalle in Erwägung gezogen werden, wobei die Gründe abschliessend benannt werden müssten! Kein Interpretationsspielraum geben!
“ein Intellektueller würde nicht unsachlich anderen Menschen Dinge unterstellen welche nicht stimmen”
Wie kommen Sie auf so eine seltsame Idee? Ob jemand Lügen verbreitet oder nicht, hängt vom Charakter ab, nicht von der Intelligenz. Von der INtelligenz hängt nur ab, ob man in der Lage ist, Lügen als solche zu erkennen.
Doch konnten wir. Die Propagandalüge, das alle Schwerkriminelle ausgschafft würden.
Zitat Stefan Pfister
“”ein Intellektueller würde nicht unsachlich anderen Menschen Dinge unterstellen welche nicht stimmen”
Wie kommen Sie auf so eine seltsame Idee? Ob jemand Lügen verbreitet oder nicht, hängt vom Charakter ab, nicht von der Intelligenz. Von der INtelligenz hängt nur ab, ob man in der Lage ist, Lügen als solche zu erkennen. “
Zitat Ende
Wow, Danke fürs Kompliment Stefan Pfister. Wenn ich denke was alleine ich alles für Lügen Heute erkannt habe.
Danke
@Sara Kiadasok
Ihr Name ist mir noch nicht solange bekannt!
Ich zitiere:
“Wir sind uns sicher einig, ein Intellektueller würde nicht unsachlich anderen Menschen Dinge unterstellen welche nicht stimmen. Also Bitte klar aufzeigen wo ich sowas geäussert haben soll.”
Natürlich nicht! Intellekt bedeutet nicht Intellektueller, sondern ist der Begriff für Denkvermögen und Verstand! Sie als Intellektuelle haben einen anderen Intellekt als ich! Wenn man Kriminelle auf Grund ihrer Herkunft und nicht auf Grund ihrer Untat, bestraft, so bedeutet dies für mich eine Ungleichbehandlung, welche nicht dem Prinzip “Jeder Bürger ist for dem Gesetze gleich” entspricht!
Eine Ausschaffung darf m.E. nicht dem Prinzip “Willkür” entsprechen, sondern die Untaten (Schwerstkriminelle) müssen abschliessend genannt werden!
Ach, nur das “Intellektuell” stört. Es stimmt in diesem Zusammenhang muss man wirklich darauf verzichten. Gute Selbstkritik der beiden Herrschaften.
Dann frage ich jetzt einzeln.
ZItat Georg Bender
“”Im Gegensatz zu Ihnen, sind mir (Intellekt), kriminelle Schweizer gleich viel “Wert”, wie sog. kriminelle Ausländer!”
Zitat Ende
Wo soll ich mihc geäussert haben, dass Ausländer weniger Wert sind als Schweizer. Kriminelle haben alle gleich wenig wert, egal welche Herrkunft.
“Doch konnten wir.”
Ich wiederhole die Frage: wer ist “wir”?
Wichtig scheint mir doch, wir konnten zwei Propagandalügen der Gegner aufdecken. Was -nicht nur von den Medien aber auch- suggeriert wurde und wird wie zb. alle Schwerkriminellen mit der “Härtefallklausel” sicher ausgeschafft würden, konnten wir mit Fakten widerlegen! Schön so!
Ich frage mich einfach.
Auf der einen Seite erwartet man, dass man sich an Menschenrechte, an die Verfassung hält. Aber auf der Andern seite ist man nicht bereit, diese in solcher Form umzusetzen und will mit allen Mitteln versuchen, genau Jene zu schützen, welche sich NICHT an diese dargestellten “Regeln” halten.
Oder hält sich ein Kriminieller oder Verbrecher an die Menschenrechte? An die Verfassung? Täte er das, wäre er ja nicht kriminell oder Verbrecher.
Dies hier genutzte Argumentation ist etwas gleich wie wenn:
… ich mit meinem Auto absichtlich in das eines Andern Strassenteilnehmers fahre, diesen dabei verletze und dann mittels Menschenrechts-Schutz keine Bestrafung erhalte.
Scheint mir schon etwas Verworren zu sein, eine solche Denkweise. Wir wollen also mittels Menschenrechten, Diejenigen Schützen, welche sich nicht an die Menschenrechte halten? Naja…..
Herr Schweizer:
Die Denkweise kommt Ihnen verworren vor. Aber das die Menschenrechte auch mal Straftäter schützen die das auch meiner Meinung nach gelegentlich nicht verdient haben ist quasi ein “Kollateralschaden” eines Rechtsstaates. Man kann als Rechtsstaat nicht nach Lust und Laune Gesetze mal respektieren, mal nicht, ganz je nachdem um wen es geht.
Frau Kiadasok, Sie verstehen offensichtlich den Unterschied zwischen “zwingendem Völkerrecht” und “Menschenrechten” nicht. Dort gibt es zwar Überschneidungen (so gehört die Genfer Flüchtlingskonvention der UNO zu zwingendem Völkerrecht, aber nicht die europäische Menschenrechtskonvention, zu der sich die Schweiz bekennt).
Und nein, man kann nicht einfach mal pauschal alle Straftäter von den Menschenrechten ausnehmen, dafür müssen konkrete Bedingungen erfüllt sein. Es ist kein Menschenrecht in der Schweiz bleiben zu dürfen (schön das dann doch etwas was ich vor Tagen schrieb bei Ihnen haften geblieben ist), aber es gibt trotzdem Menschenrechte die einer Ausschaffung entgegenstehen, z. B. Artikel 8.
Zitat:
“Er widerspricht sich selber im gleichen Text. Das passt zu seinem eigenen Willen widersprechen.
Genau von diesen “Überschneidungen” spreche ich ja “
Ich sehe hier keinen Widerspruch. In der Kritik sind ja nicht die Überschneidungen, sondern die Dinge die in der europäischen Menschenrechtskonvention stehen die nicht zwingendes Völkerrecht, aber Menschenrecht sind.
Zitat:
“Das einzige was eine Ausschaffung verhindern sollte ist das “zwingende Völkerrecht”
Wenn Sie das so sehen müssen Sie auf ein Ja und die Umsetzung der Selbstbestimmungsinitiative setzen. Die Schweiz hat sich der europäischen Menschenrechtskonvention unterstellt und hat diese zu achten. Jeder Bewohner der Schweiz hat das Recht die Schweiz bei Verletzung von Grundrechten am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen, und die Schweiz hat Urteile zu respektieren.
Zitat:
“Es ist kein Menschenrecht in der Schweiz zu bleiben. Und die Argumente welche Frank Wagner wiederholt würden nur dann stimmig sein, wenn es Heute nicht schon zu Ausschaffungen kommen würde.”
Straftäter die gegen ihre Ausschaffung Beschwerde einlegen berufen sich nicht auf ein “Menschenrecht in der Schweiz zu bleiben”, denn das gibt es nicht, wie Sie richtig sagen. Aber es gibt zum Beispiel ein “Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens” sowohl als Grundrecht in der Bundesverfassung als auch als Artikel in der europäischen Menschenrechtskonvention . Wenn man jemanden ausschaffen möchte der in der Schweiz in einer Familie lebt, von der er im Falle einer Ausschaffung getrennt würde, muss diese Ausschaffung Bedingungen erfüllen, zum Beispiel das sie für die Aufrechterhaltung der nationalen oder öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder dem Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist. Das steht sowohl in der Bundesverfassung als auch in der europäischen Menschenrechtskonvention.
So sind meine Argumente durchaus stimmig: die Ausschaffung eines Familienvaters dessen weitere Anwesenheit in der Schweiz die Gefahr birgt das die öffentliche Ordnung, Rechte und Freiheiten anderer usw. gefährdet sind darf EMRK-konform ausgeschafft werden. Bei einem Familienvater der aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr straffällig wird kann die Ausschaffung gegen die EMRK verstossen.
Ich hatte Ihnen an anderer Stelle Links zu mehreren Urteilen des Gerichtshofs für Menschenrechte gepostet: dort können Sie sehen wie das Gericht mal so, mal so entscheidet.
Ich denke, das hier ist ein extrem sachlich formuliertes Posting, und ich bitte Sie bei der Beantwortung auch sachlich zu bleiben.
Zitat Frank Wanger
“Ich denke, das hier ist ein extrem sachlich formuliertes Posting, und ich bitte Sie bei der Beantwortung auch sachlich zu bleiben. “
Zitat Ende
In der Tat war dieser Beitrag Sachlich. Es geht doch. Für mich ist das kein Problem. Wie jeder sieht habe ich Niemals unsachlich agiert, sondern nur reagiert.
Zitat Frank Wagner
“Straftäter die gegen ihre Ausschaffung Beschwerde einlegen berufen sich nicht auf ein “Menschenrecht in der Schweiz zu bleiben”, denn das gibt es nicht, wie Sie richtig sagen. Aber es gibt zum Beispiel ein “Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens”
Aber wenn es darum geht das in der Schweiz glauben auszüben zu müsse geht es eben in den Bereich “Menschenrecht sei als Krimineller Ausländer in der Schweiz bleiben zu dürfen.
Definition “Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens”
Zitat
“„(1) Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.
(2) Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.“
– Art. 8 EMRK i.d.F. 1998″
Da steht Nirgends das dies zwingend in der Schweiz sein muss. Und auch nicht das man als rechtsstaatlich Krimineller Ausländer das zwingend selbst bei “Bagatellfällen” in der Schweiz noch darf.
Ausnahmen
Zitat:
“öffentliche Sicherheit und Ordnung (einschließlich der Moral)
öffentliche Gesundheit
nationale Sicherheit
das wirtschaftliche Wohl des Staates (öffentliches Gemeinwohl)
Kriminalprävention
den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer
Dieser Passus wägt Freiheitsrechte gegen Eingriffsrechte ab, und stellt einen Gesetzesvorbehalt dar.”
Nun das öffentliche Interesse, wohl wegen der Sicherheit und Ordnung ist zb gegeben, wenn eine demokratische Abstimmung entscheidet dass diese Sicherheit und Ordnung nicht mehr gegeben ist, wenn eine solche rechtstaatlich verurteilte Person in der Schweiz bleibt.
Jetzt werden die Gegner sagen, dies sei kein Argument oder falsche Intepretation. Und schon sind wir beim entscheidenden Punkt. Während das zwingende Völkerrecht NICHT frei intepretiert werden kann, ist dies bei den angeblichen Menschenrechten schon der Fall. Sprich es ist Ansichtssache. Und da soll ein europäisches Gericht welche weder die Kriminellen noch die Schweiz kennt es besser beurteilen, als das Schweizer Stimmrecht was gegeben sein soll um Recht und Ordnung einzuhalten?
Da sind wir halt wieder beim “Gastrecht” Die Schweiz stellt neue Regeln auf. Die jeder kennt und daran halten kann. In diesem Bereich entschieden durch das Volk. Und so kann jeder für sich entscheiden ob er Kriminell werden will oder nicht.
Und bei rechtsstaatlich verurteilten Kriminellen würde dieser bei einer Annahme ausgeschafft. Weil die Regierung, Parlament oder bei uns gemäss unserem Rechtsstaat das Volk gesagt, präzisiert was zb. “Sicherheit und Ordnung” bedeutet.Und also was passiert, damit jemand sein “Gastrecht” verliert.
Für mich ist es allerdings alles andere als sicher, ob die Initiative angenommen wird. Ich habe gar meine Zweifel. Das es dann zum Eigentor werden würde für die SVP, ist mir klar. Aber dann hätte das Volk entschieden. Ich bin mir sicher bei einem Nein zitieren die Gegner der Initiative oftmals den “Volkswillen” Bitte dies auch bei einer eventuellen Annahme!
Zitat:
Da steht Nirgends das dies zwingend in der Schweiz sein muss.”
Die europäische Menschenrechtskonvention gilt für jedes Land das sie ratifiziert hat. Die Schweiz hat die europäische Menschenrechtskonvention 1973 ratifiziert. In der Konvention selbst muss nicht stehen für welches Land sie gilt oder auch nicht. Es haben übrigens aktuell 47 europäische Länder (eigentlich alle ausser dem Vatikan und Weissrussland) die europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert.
Zitat:
“Nun das öffentliche Interesse, wohl wegen der Sicherheit und Ordnung ist zb gegeben, wenn eine demokratische Abstimmung entscheidet dass diese Sicherheit und Ordnung nicht mehr gegeben ist, wenn eine solche rechtstaatlich verurteilte Person in der Schweiz bleibt.”
Man kann nicht demokratisch entscheiden das jemand eine Gefahr ist für Sicherheit und Ordnung. Entweder er ist aller Wahrscheinlichkeit eine Gefahr (zum Beispiel weil man von weiteren Straftaten ausgehen kann) oder er ist es aller Wahrscheinlichkeit nicht (weil man nicht davon ausgehen muss das er wiederholt Straftaten begeht). Nur weil ein vorbestrafter Ausländer in der Schweiz lebt ist nicht automatisch Sicherheit und Ordnung bedroht.
Zitat:
“Jetzt werden die Gegner sagen, dies sei kein Argument oder falsche Intepretation.”
Eher falsche Interpretation als “kein Argument”.
Zitat:
“Während das zwingende Völkerrecht NICHT frei intepretiert werden kann, ist dies bei den angeblichen Menschenrechten schon der Fall. Sprich es ist Ansichtssache.”
Das ist nicht richtig. Es schockt mich ehrlich gesagt ein wenig wenn jemand sagt das Menschenrechte Ansichtssache wären. Die europäische Menschenrechtskonvention ist ein festes Regelwerk, verbindlich wie ein Gesetz. Auch die Grundrechte gemäss Verfassung sind nicht Ansichtssache.
Zitat:
“Und da soll ein europäisches Gericht welche weder die Kriminellen noch die Schweiz kennt es besser beurteilen, als das Schweizer Stimmrecht was gegeben sein soll um Recht und Ordnung einzuhalten?”
Es geht nicht darum die Kriminellen zu kennen, das ist Aufgabe der Gerichte die Menschen und Fälle kennenzulernen. Die europäische Menschenrechtskonvention gibt nur den Rahmen vor, eine Art europäische Norm für Menschenrechte, zu der sich die Schweiz bekannt hat. Sie entscheiden ja auch nicht über einzelne Kriminelle die Sie kennen, sondern befürworten eine Rechtsnorm.
Zitat:
“Für mich ist es allerdings alles andere als sicher, ob die Initiative angenommen wird.”
Selbst wenn sie angenommen wird kann sie nicht 1:1 umgesetzt werden. Eben weil die Automatismen zu Fällen führen können wo Ausschaffungen gegen die Menschenrechtskonvention verstossen, gegen die eigene Verfassung oder auch gegen eventuelle andere Verträge. Das Schweizer Stimmvolk hat keine Narrenfreiheit, in einem Rechtsstaat muss sich der Souverän an gewisse Rechtsnormen und Verträge halten. Das ist in unser aller Interesse, das gibt uns Rechtssicherheit.
@Sara Kiadasok
Ihr Intellekt (Erkenntnisvermögen) als Befürworterin der Initiative kann nicht identisch mit dem Intellekt (Erkenntnisvermögen) der Gegner und umgekehrt sein!
Also beide Meinungen/Ansichten stimmen nicht überein und die Diskussionen können in diesem Umfeld, eher nicht zu einer Annäherung führen! Also sollte man das Palaver vernünftiger Weise, beenden!
Daniele Ulrich hat die Fakten, meiner Meinung nach, nochmals klar und unmissverständlich erläutert! Ich plädiere auf ein klares NEIN!
Was für eine Erkenntnis ! 🙂 Ja in einer Diskussion können und sollen auch unterschiedliche Meinungen diskutiert werden. Das gehört dazu. Das sagt einem sein Intellekt.
“Daniele Ulrich hat die Fakten, meiner Meinung nach, nochmals klar und unmissverständlich erläutert! Ich plädiere auf ein klares NEIN”
Richtig nach der Meinung von Georg Bender. Nicht nach meiner Meinung oder auch nicht gemäss warhren Fakten. Darum geht das “Palaver” auch weiter.
@Sara Kiadasok
Mein Erkenntnisvermögen (Intellekt) sagt mir, dass eine Diskussion immer eine Annäherung zum Ziel haben sollte, andernfalls es zum Palaver ausartet! Auch die Erkenntnis aus den Fakten (Tatsachen), ergeben für mich und hoffentlich der Mehrheit der Menschen ein klares NEIN!
Tja und ich bezeichne eine kontroverse Diskussion nicht als Palaver. Und Auch die Erkenntnis aus den Fakten (Tatsachen), ergeben für mich und hoffentlich der Mehrheit der Menschen ein klares JA!
Wenn sich die Meinungen im Hamsterrad drehen, muss man in Respekt mit dem Diskussionsteilnehmer eingestehen, dass Dissens herrscht und sich nicht auf die eigene Wahrheit berufen und den Anderen der Lüge bezichtigen! Andernfalls wird das Gesagte zum Palaver!
Der Zweck einer Diskussion besteht nicht zwangsläufig darin, das Gegenüber von seinem Standpunkt zu überzeugen. Hingegen steht am Ende einer Diskussion die Lösung eines Problems, ein für alle Beteiligten annehmbarer Kompromiss, oder die beidseitige Erkenntnis, dass verschiedene Meinungen (Dissens) herrschen! Auch im letzteren Fall wäre die Diskussion eine wichtige Möglichkeit, den Standpunkt anderer kennenzulernen und Dinge aus bisher unbekannter Perspektive zu erblicken, ohne sich auf die eigene Wahrheit zu berufen!
So so, Na dann bin ich froh, dass es mir nicht wichtig ist, welche Meinung Georg Bender hat und ob wir uns Inhaltlich annähern. Im Gegenteil. Es ist doch das gute Recht von Georg Bender Fakten zu ignorieren und der unwahren Propaganda der Gegner zu glauben.
Übringens vor 3 Stunden schrieb Georg Bender
Zitat
” andernfalls es zum Palaver ausartet!”
Und nun seit 3 Stunden Palaver und zwar nicht mal über den Inhalt der Initiative sondern nur über Meinungens- und Diskussionsformen. Alles klar?
@ Herr M. Landolt,
1. Sie müssten sich vorher mal gut überlegen, was Sie da schreiben, nämlich dass man Schwerverbrecher, verurteilt von einem Schweizer Gericht, nicht des Landes Verweisen soll.
Dieses Jahr wurden 500 Ausgewiesen, wo es mit der vom Souverän angenommenen “Ausweisungs-Volkinitiative” gegen 10’000 hätten sein müssen.
2. Sie schwadronieren da noch gegen die “Durchsetzungs-Initiative”, dieses Ihr Verhalten unterwandert direkt unser demokratisches System, von dem was jetzt noch überhaupt übrig ist. 4 1/2 Jahre diesen “Verfassungsartikel; “Ausweisung schwer Krimineller” in der Schublade vermodern lassen, ist doch ein Affront gegen die Rechts-Staatlichkeit und ein Schlag ins Gesicht jedes Einwohners (Schweizer/Innen & Ausländer/Innen), weil diese seit 4 1/2 Jahren diesen Schwerverbrechern weiter ganz bewusst ausgesetzt wurden.
3. Sie sind dazu noch Präsident einer Partei, die im Nationalrat mitreden will, mir graut’s. Es ist Zeit, dass diese Partei bei den nächsten Wahlen ganz aus unserem Parlament verschwindet.
*******
Die einzige Gesellschaft,
in der man es aushalten kann,
ist man selbst.
– Wilde
Zitat:
“Natürlich kann mit dem Vorschlag des Parlamentes und der sogenannten “Härtefallklausel” auch SCHWERverbrecher nicht ausgeschafft werden, wenn auf diese Schwerverbrecher so ein angeblicher “Härtefall” zutrifft.”
Das ist falsch.
Über einen Härtefall wird entschieden nach Abwägung des öffentlichen Interesses gegenüber dem Einzelinteressen eines Straftäters betreffend dessen privaten Interessen und Grundrechten, und das auch nur bei einem Strafmass unter 3 Jahren.
Ich wüsste nicht welche privaten Interessen ein Schwerverbrecher geltend machen könnte um nicht ausgeschafft zu werden. Und selbst der europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Ausschaffungsurteile trotz Grundrechtsverletzungen, wenn es sich z. B. um schwere Straftaten oder Wiederholungsstraftaten handelt.
Lesen Sie dazu bitte folgenden Artikel:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Haertefallklausel-duerfte-nur-wenigen-Taetern-nuetzen/story/18666947
Natürlich würde es wohl nur wenigen nützen. Aber auch ein Schwerverbrecher kann hier geboren sein, kein Bezug zu seinem Heimatland haben, Familie hier etc. und dadurch nicht ausgeschafft werden. Wie gesagt es ist einem Gericht theoretisch möglich.
Frank Wagner sollte seine eigenen Links doch auch lesen
“Die Ausschaffung müsse einen «persönlichen und schweren Härtefall bewirken», um die Ausnahme zu begründen. Wenn zudem das «öffentliche Interesse» überwiegt, wird der Straftäter ausgewiesen. Bei diesem Passus gewichtet das Gesetz die Sicherheitsinteressen der Schweiz höher als die persönliche Situation des Täters. Für einen Mafioso dürfte es laut Schweizer schwer sein, die Ausschaffung abzuwenden.”
Ein zum Beispiel Schwerverbrecher hat Bezeihungsdelikt verübt.. Dieser stellt für die Allgemeinheit ja keine Gefahr da. Selbst ein Mafioso hat es lauf diesen Strafrechtler “schwer” haben die Ausschaffung abzuwenden. “Schwer” heisst nicht unmöglich.
Und so stimmt der Einlass von Herr Hottinger, dass Schwerverbrecher mit dieser Härtefallklausel NICHT zwingend IMMER ausgeschafft würden.
Härtefallklausel:
«Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen. Dabei ist der besonderen Situation von Ausländern Rechnung zu tragen, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind.»
Das hört sich nach viel “wenn und aber” an.Für hier Geborene sowieso! So besteht für das Gericht dieser Spielraum. Herr Hottinger, Sie liegen richtig!
Frau Kiadasok
Stimmt, das mit der strikten Ausschaffung ab 3 Jahren habe ich verwechselt, stimmt so nicht.
Wie der verlinkte Artikel beschreibt hätte es ein Mafioso sehr schwer nicht ausgewiesen zu werden, trotz Härtefallregelung. Das zeigt das die Härtefallregelung funktionieren wird. Sollte bei einem Mafioso der begründete Verdacht bestehen das er rückfällig wird greift die höhere Gewichtung des öffentlichen Interesses, und er wird ausgeschafft. Besteht kein Verdacht das er rückfällig wird, aber gibt es kein persönliches Interesse das den Verbleib in der Schweiz rechtfertigt, wird er auch ausgeschafft. Nur wenn kein Rückfall zu befürchten ist, es aber ein schwerwiegendes persönliches Interesse gibt (z. B. eine Familie die hier lebt), wird er nicht ausgeschafft. Man kann sich zu diesem Thema mal verschiedene Ausschaffungsurteile des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anschauen, abgelehnte und bestätigte. Dann bekommt man ein Gefühl dafür wie diese Abwägung funktionieren könnte.
Zudem: eine Härtefallregelung nicht einzuführen und damit viele Leute zu benachteiligen, bei denen die Ausschaffung gegen das Verhältmismässigkeitsprinzip verstösst, nur um hin und wieder mal zu verhindern das auch ein Schwerverbrecher nicht ausgeschafft wird halte ich für zutiefst unmoralisch. Das sind Rechtsprinzipien aus dem Mittelalter. Man kastriert ja auch nicht alle Männer ab Geschlechtsreife, weil einzelne von ihnen mal eine Vergewaltigung begehen könnten.
Im Endeffekt hat das Bundesgericht bereits 2012 erklärt das es nicht auf verfassungsmässige Verhältnismässigkeitsprüfungen verzichten wird. In dem Sinne wird eine Annahme der Durchsetzungsinitiative, selbst wenn sie 1:1 umgesetzt werden könnte, nur zu viel mehr Rekursen etc. führen, nur damit das Bundesgericht dann die Ausschaffungen sowieso ablehnt.
Herr Hottinger hat nicht recht, speziell wenn er behauptet Herr Landolt hätte geschrieben das Schwerverbrecher nicht ausgeschafft werden SOLLEN.
“Nur wenn kein Rückfall zu befürchten ist,” Ach jetzt auf einmal das. Dies hat ja in der Vergangenheit prima funktioniert..NICHT...Fakt ist Schwerverbrecher, gerade auch wenn hier Geboren könnten Dank der Härtefallklausel eben nicht ausgeschafft werden. Und das Mafiosi-Zitat zeigt eben, dass selbst ein Mafiose es nur schwer aber nicht unmöglich hat eine Ausweisung zu verhindern.
Zitat
“Und so lautet die Härtefallklausel:
«Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen. Dabei ist der besonderen Situation von Ausländern Rechnung zu tragen, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind.»
Wer in der Schweiz geboren wurde, soll nicht mehr von der automatischen Ausschaffung bedroht werden. Gleiches gilt für Bagatelldelikte, wobei es dafür keine klare Definition gibt. Der Entscheid wird den Gerichten überlassen. Damit lassen sich auch jene Urteile umschiffen, die vom Bundesgericht aus Gründen der Verhältnismässigkeit ohnehin nicht gestützt würden”
Zitat Ende
Das sind Fakten. Und Herr Hottinger hat recht im Bezug wie mit dieser Härtefallklausel das Parlament beweist auch Schwerkriminelle nicht zwingend auschaffen zu wollen
Zitat:
“Ach jetzt auf einmal das. Dies hat ja in der Vergangenheit prima funktioniert..NICHT...”
Wie hoch ist denn die Rückfallquote?
Zitat:
“Fakt ist Schwerverbrecher, gerade auch wenn hier Geboren könnten Dank der Härtefallklausel eben nicht ausgeschafft werden.”
Sie ignorieren permanent das zur Entscheidung auf Härtefall auch die Abwägung der privaten Interessen eines Straftäters mit öffentlichem Interesse gehört. Im von ihnen oben angegebenen Text steht nicht etwa das in der Schweiz geborene Schwerverbrecher nicht ausgeschafft werden können, sondern nur das man bei der Abwägung die besondere Situation von Ausländern berücksichtigen sollte die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind … jemand mit hoher Rückfallwahrscheinlichkeit würde wohl trotzdem ausgeschafft.
Es ist also schlicht FALSCH wenn behauptet wird das Schwerverbrecher nicht ausgeschafft werden können.
Was Bagatelldelikte angeht, kann man sich ungefähr vorstellen was als Bagatellfälle angesehen werden könnte wenn man den Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative von 2010 anschaut. Dort sind Strafmasse angegeben (Schwere Delikte mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr, Betrug der Sozialhilfe mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 18 Monaten, beliebige andere Delikte ab Freiheitsstrafe von 2 Jahren). Zum Teil enthält der Gegenvorschlag sogar Verschärfungen gegenüber der Initiative selbst.
Ich bleibe auch dabei das ich keine rechtsstaatlichen Prinzipien (Verhältnismässigkeitsprinzip) oder ähnliches über Bord geworfen sehen möchte nur weil man im Einzelfall vielleicht mal einen Verbrecher zu viel im Land lässt.
Ich ignoriere gar nichts, im Gegensatz zu Frank Wagner. Was mir aber -Augenscheinlich im Gegensatz zu Frank Wagner- ziemlich egal ist. Es ist also schlicht FALSCH wenn behauptet wird das Schwerverbrecher konsequent ausgeschafft werden. Und es ist Auch Falsch zu behaupten “NIEMAND, ABER AUCH GAR NIEMAND möchte die Ausschaffung von Schwerverbrechern verhindern”
Genau diese Härtefallklausel und die Befürworter nehmen es mindestens in Kauf, dass auch Schwerverbrecher nicht ausgeschafft werden würde. Die Erklärung ist klar
Zitat:
“Wer in der Schweiz geboren wurde, soll nicht mehr von der automatischen Ausschaffung bedroht werden. Gleiches gilt für Bagatelldelikte, wobei es dafür keine klare Definition gibt. Der Entscheid wird den Gerichten überlassen. Damit lassen sich auch jene Urteile umschiffen, die vom Bundesgericht aus Gründen der Verhältnismässigkeit ohnehin nicht gestützt würden”
Zitat Ende
Und wenn Gegner es gar in Kauf nehmen, dass bei Schwerverbrecher lieber zu viele statt zu wenige im Land bleiben sollen, lässt dies tief blicken. Selbst der zitierte Rechtsexperte meint sogar bei Mafiosi (Massenmörder, Schwere Drogenkriminelle) dass es die mit der “Härtefallklausel” NUR schwer haben werden sich gegen eine Ausschaffung zu wehren, aber eben nicht unmöglich.
Von daher hat Herr Hottinger immer noch recht.
Zwischen “mindestens in Kauf nehmen” und “nicht wollen” ist ein deutlicher Unterschied.
“Und wenn Gegner es gar in Kauf nehmen, dass bei Schwerverbrecher lieber zu viele statt zu wenige im Land bleiben sollen, lässt dies tief blicken.”
“Zu wenige Schwerverbrecher”? Was ein Unfug.
Das man lieber riskiert das mal ein Verbrecher einer Ausschaffung entgeht der sie verdient hätte statt jemanden auszuschaffen für den das einen unverhältnismässigen Härtefall bedeutet ist nicht nur moralisch positiv, sondern auch rechtsstaatlich. Auch wenn es um Verurteilungen von Straftätern geht wird lieber jemand nicht verurteilt wenn Zweifel an seiner Schuld bestehen als das man einen Unschuldigen einsperrt. Auch das kann gefährlich werden für die Allgemeinheit, aber das stellt niemand in Frage.
Aber wenn es um Ausländer geht, ist Rechtsstaatlichkeit plötzlich zweitrangig … da zeigen sich dann die wahren Motive so mancher Befürworter der Durchsetzungsinitiative.
“Aber wenn es um Ausländer geht, ist Rechtsstaatlichkeit plötzlich zweitrangig … da zeigen sich dann die wahren Motive so mancher Befürworter der Durchsetzungsinitiativ” Ja, Ja jetzt kommt wieder diese Platte. Immer wenn die Argumente ausgehen, wird die Rassismuskeule geschwungen. Wie langweilig. Fakt ist Schwerkriminelle werden mit einer “Härtefallklausel” eben nicht sicher ausgeschafft. Schon gar nicht Schwerkriminelle welche hier geboren wurden. Und somit ist etwa diese Bezeichnung falsch:
Zitat:
“NIEMAND, ABER AUCH GAR NIEMAND möchte die Ausschaffung von Schwerverbrechern verhindern”
Zitat Ende
Und dann wird noch gefragt wie hoch die Rückfallquote ist. Wie absurd ist dass denn. Wie hoch darf die Rückfallquote denn sein, damit es noch “OK” ist? Schwerkriminelle werden eben nicht ausgeschafft. Und wenn gar bei einem Mafiosi (Massenmörder, Drogenkrimineller) nur von “schwer” geredet wird, zeigt dass diese “Härtefallklausel” und die Gegner der Initiative in Kauf nehmen, dass Schwerstkriminelle im Land bleiben können.
Ich zitiere mein Zitat gerne nochmal:
“Wer in der Schweiz geboren wurde, soll nicht mehr von der automatischen Ausschaffung bedroht werden. Gleiches gilt für Bagatelldelikte, wobei es dafür keine klare Definition gibt. Der Entscheid wird den Gerichten überlassen. Damit lassen sich auch jene Urteile umschiffen, die vom Bundesgericht aus Gründen der Verhältnismässigkeit ohnehin nicht gestützt würden”
Zitat Ende
Also bei hier geborenen Ausländer wäre es noch extremer oder gar so gut wie ausgeschlossen, dass diese Menschen ausgeschafft würden. Und das in der Vergangenheit oft gesagt wurde es bestehe keine Rückfallgefahr, die dann doch da war, ist für die welche Fakten -auch wenn sie ihnen nicht passen- sehen wollen, klar.
Zitat:
“Immer wenn die Argumente ausgehen, wird die Rassismuskeule geschwungen.”
Ich sehe nicht, das mir die Argumente ausgehen. Und ja, wenn jemand rechtsstaatliche Prinzipien aufweichen will, sobald es um Ausländer geht, riecht das nach Fremdenfeindlichkeit. Auch dieses ganze “Gast”- und “Gastrecht”-Gerede ist ein Indiz.
Zitat:
“Fakt ist Schwerkriminelle werden mit einer “Härtefallklausel” eben nicht sicher ausgeschafft.”
Genau. So wie nach dem Rechtsgrundsatz “im Zweifel für den Angeklagten” Schwerkriminelle nicht sicher verurteilt werden. Möchten Sie den auch in Zweifel ziehen? Also im Zweifel auch mal jemanden einsperren der unschuldig ist? Nur damit Ihnen ganz sicher kein Verbrecher entgeht?
Zitat:
“NIEMAND, ABER AUCH GAR NIEMAND möchte die Ausschaffung von Schwerverbrechern verhindern”
Der Satz ist richtig. Die Motivation ist nicht das man die Ausschaffung von Schwerverbrechern verhindern möchte, sondern das man das Verhältnismässigkeitsprinzip und die Grundrechte gemäss Verfassung schützen möchte.
Zitat:
”Und dann wird noch gefragt wie hoch die Rückfallquote ist. Wie absurd ist dass denn. Wie hoch darf die Rückfallquote denn sein, damit es noch “OK” ist?”
Wären Sie hinsichtlich der Vermeidung einer Rückfallquote auch dafür das man bedingte Haftstrafen, also die Möglichkeit für Straftäter sich zu bewähren abschafft? Bzw. am besten immer gleich lebenslange Haftstrafen ausspricht, so das jeder der mal eine Straftat verübt hat keinesfalls mehr Gelegenheit bekommt wieder eine zu verüben?
Wo Menschen entscheiden passieren Fehler. Und ehemalige Strafgefangene sind längst nicht das einzige Risiko für unbescholtene Bürger, schon morgen kann jemand den Fehler machen eine rote Ampel zu ignorieren und mich tot zu fahren. Erst wenn die Fehlerquote unakzeptabel hoch wird muss man über das System an sich nachdenken.
Zitat:
“Schwerkriminelle werden eben nicht ausgeschafft. “
Falsch. Aber ich werde nicht zum 2’543. mal erklären warum die Aussage nicht stimmt.
Zitat:
”Also bei hier geborenen Ausländer wäre es noch extremer oder gar so gut wie ausgeschlossen, dass diese Menschen ausgeschafft würden.”
Das Wort “extremer” gibt es nicht, das Wort “Extrem” ist bereits das Äusserste. Ich stimme Ihnen nicht zu das hier geborene Ausländer so gut wie gar nicht ausgeschafft werden könnten, wegen der Abwägung des privaten zum öffentlichen Interesse, das Sie scheinbar nicht zu verstehen scheinen. Grundsätzlich sehe ich aber auch kein so grosses Problem darin das zwischen Menschen die als Kind ausländischer Eltern in der Schweiz geboren und hier aufgewachsen sind und Menschen die als Kind von schweizer Eltern in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind am Ende kein so grosser Unterschied mehr gemacht werden würde.
Das ist dann übrigens langsam aber sicher mein Schlusswort. Ich habe das Gefühl, ich schreibe immer wieder dasselbe, und es langweilt mich. Ich sehe, wir haben unterschiedliche Auffassungen von Fairness, unterschiedlichen Respekt vor der Bundesverfassung und sonstiger Schweizer Gesetzgebung und auch sonst diverse unterschiedliche Meinungen. Was solls.
Zitat:
“Dass die Gegner keine Gegenargumente akzeptieren und respektieren ist nicht neu. “
Bei jemandem wie Ihnen, die Argumentation hinsichtlich Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismässigkeit und Bundesverfassung dermassen oft übergeht oder einfach ignoriert wie Sie würde ich hier sagen “wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen”.
Ich habe mal ein paar Beispiele für Sie:
Stellen Sie sich einen Ausländer vor der wegen zwei geringfügigen, unterschiedlichen Delikten über mehrere Jahre aus dem Katalog der Durchsetzungsinitiative automatisch ausgeschafft würde, er hat Frau und zwei Kinder, die nach Ausschaffung des Ernährers Sozialhilfe beantragen müssten d. h. die Ausschaffung kostet den Steuerzahler mehrere tausend Franken im Monat. Wie sehen SIe hier das öffentliche Interesse an einer Ausschaffung?
Stellen Sie sich einen Ausländer vor der einen kleinen Handwerksbetrieb betreibt, mit sagen wir 5 Angestellten (gibt es viele, Autogaragen etc.). Während eines Liquiditätsengpasses rechnet er Sozialbeiträge niedrig und beschwindelt so die Sozialkassen um ein paar tausend Franken. Es fliegt auf, wäre Betrug im Bereich der Sozialversicherungen und er würde automatisch ausgeschafft. Die Firma müsste schliessen, alle 5 Angestellten werden erst einmal arbeitslos und würden Arbeitslosengeld beziehen, 2 davon bleiben länger arbeitslos. Mit dem Verdienst in seinem Heimatland wäre er nicht in der Lage seine Schulden zurückzuzahlen. Diese Ausschaffung kostet den Steuerzahler ebenfalls einige tausend Franken im Monat. Wie sehen Sie hier das öffentliche Interesse an einer Ausschaffung?
Nehmen wir an ein Familienvater der seit der Schule gearbeitet hat wird zwischendurch für ein paar Monate arbeitslos, hilft einem Freund im Garten, der gibt im 200 Franken dafür. Der Familienvater meldet diesen Verdienst nicht an und fliegt auf. Missbrauch von Sozialleistungen, automatische Ausweisung. Weil ihm sein Familienleben und sein soziales Umfeld wichtig ist und er sich gemäss Grundrechte Artikel 14 (Recht auf Ehe und Familie) auch im Recht sieht klagt er sich durch alle Instanzen bis vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser Gerichtshof wird in einem solchen Fall sicher das Recht auf Ehe und Familie schwerer werten als die Fr. 200 Schaden die durch diesen Betrug entstanden sind. Die Schweiz wird verurteilt die Ausschaffung zu widerrufen, die Gerichtskosten muss der Staat tragen. Wie sehen Sie hier das öffentliche Interesse an einer automatisierten Ausschaffung?
Nehmen wir an eine junge Frau aus einem Land wie Afghanistan oder Pakistan, die seit sie ein Kleinkind war in der Schweiz lebte, in die Schule ging und arbeitete, bekommt versehentlich Krankenkassenleistungen doppelt zurückerstattet und meldet das nicht oder nicht rechtzeitig, bekommt eine Anzeige wegen Sozialmissbrauch und wird automatisch in ihr Heimatland ausgeschafft wo sie aufgrund fehlender Verbindungen Probleme haben wird Fuss zu fassen, wo ausserdem die Frauenrechte weit weniger ausgeprägt sind als hier. Würden Sie hier eine Ausschaffung als angemessen betrachten?
Zitat:
“Und jetzt kommen jeden Menge Bagatellfälle, obschon es hier um die Schwerstkriminellen geht. Es fehlen offensichtlich wieder die Argumente.”
Es geht bei der ganzen Kritik der Durchsetzungsinitiative eben NICHT um Schwerkriminelle. Ein Schwerkrimineller sollte äusserste Schwierigkeiten haben private Interessen aufzuzeigen die gegen das öffentliche Interesse einer Ausschaffung sprechen.
Bei der Kritik der Durchsetzungsinitiative geht es NUR um Bagatellfälle wie die von mir genannten, die Sie wohl aus gutem Grund nicht kommentieren.
Ich würde doch sagen das Sie diejenige sind denen Argumente fehlen wenn Sie auf die genannten Bagatellfälle die auch von der Durchsetzungsinitiative betroffen wären und auf Hinweise betreffend Verfassung, Verhältnismässigkeitsprinzip und Grundrechte gebetsmühlenartig immer nur das Wort “Schwerverbrecher” wiederholen können.
ZDF Journalist packt aus; Flüchtlingswelle inszeniert !!!
Herr Martin Landollt, BDP, meinten Sie etwa dies mit “gefährlich” ?
https://www.youtube.com/watch?v=LN9o9OnFJK0
Der Mann der in dem Video interviewt wird ist kein ZDF-Journalist, sondern bekannter Verschwörungstheoretiker. Sie sollten doch auf die Qualität Ihrer Quellen achten, Herr Hottinger.
Genau richtig, Herr Hottinger. Einzig er war 15 Jahre tätig bei der ARD. Klar sagen die welche nun die Aussagen von ihm nicht passt, er sei ein “böser” Verschwörungstheoretiker. Nachdem sie 15 Jahre lang keine Beanstandung an seinen “Theorien” und Berichten hatten.
Aha…. Nun soll trotz des Initiativtextes https://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis433t.html für Secondos eine Ausnahme gemacht werden?
Härtefallklausel nur für Secondos. Die Initiative nehme nicht primär Secondos ins Visier, sondern schlecht integrierte Ausländer, präzisiert der Zürcher SVP-Nationalrat und Rechtsprofessor Hans-Ueli Vogt in einem Interview mit der «Schweiz am Sonntag». Rechtlich gesehen sei jemand, der in der Schweiz geboren sei, kein Ausländer im Sinne der Initiative. Die Härtefallklausel sei aber nicht in allen Fällen gerechtfertigt, diese dürfte laut Vogt nur für Secondos gelten. Jemanden des Landes zu verweisen, der erst seit kurzem in der Schweiz lebe und sich nicht an die Regeln halte, sei verfassungsrechtlich, politisch und ethisch legitim. http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/verunsicherte-secondos-wollen-schweizer-pass/story/29627542
Ja was meinen denn jene dazu, die auf wortgetreue Umsetzung pochen und kriminelle Ausländer generell ausschaffen möchten?
Meine Meinung habe ich bereits kundgetan -> bin gegen die Durchsetzungsinitiative und die beste Gesetzgebung nützt nichts, wenn der Auszuschaffende nicht greifbar ist, keine gültigen Reisepapiere vorhanden sind und der Heimat-, resp. Drittstaat nicht mithilft. Zudem sollten die Relationen, der Rechtsstaat, die Verhältnismässigkeit und Gesetzgebung der anderen Länder betr. Deliktkatalog auch beachtet werden. Die Geschichte der Ausgrenzung etc. wie im „Dritten Reich“ sollte sich auch nicht wiederholen.
Hätten wir keine Parteien, müssten die Volksvertreter die Sachfragen zum Wohle der Menschen im Rahmen der Verfassung “Jeder Bürger ist vor dem Gesetze gleich”, korrekt lösen! Die Machtspiele bekämen eine andere Dimension!
Diese Initiative wäre als Machtspiel erkannt und nicht behandelt worden, weil es Menschen ungleich “bestraft”, demnach die Menschenrechte verletzt!
Die Schuldengeld- und Eigentumsrechte sind die Ursachen von Verwerfungen und nicht die Flüchtlinge! Ganzheitliches Denken sucht die Ursachen und bedient nicht die Symptome, wie es die Parteien mit ihren “Adlaten” tun!
Wenn Sie auf Gleich ist Gleich setzen möchten, müsste man also einen Mörder auch ermorden.
Wer ist nun Menschlicher? Der Mörder, welcher jemanden ermordet hat, oder der Ermordete, welcher durch die Menschenrechte geschützt ist, an welche sich der Mörder nicht gehalten hat?
Und nein bitte… nicht auch hier noch die Diskussion der Schulden…… usw.
Es dürfte schon vor Ihren Erklärungen allen Bekannt sein, dass Geld nur dann Gutes tut, wenn man es als Gut nutzt. So wie man ein Küchenmesser als sinnvolles Küchengerät brauchen kann…. aber auch als Mordinstrument.
Ich kann die Gegner der Durchsetzungsinitiative oder Ausschaffungsinitiative, Verwahrungsinitiative schlicht und einfach nicht verstehen.
Mir als Motorfahrzeuglenker wird gesagt, wenn ich mich über die häufigen Radarkontrollen beschwere, wenn, ich soll mich an die geltenden Tempo Limiten, oder an die geltenden Vorgaben was Drogen anbelangt halten.
Halte ich mich an die Gesetze, habe ich keine Probleme. Wobei, beim Fahrzeug führen man per Zufall, in einen Unfall verwickelt werden kann.
Kriminalität schützen?
Ich steige ja nicht per Zufall über einen Gartenzaun, und klaue schlafwandlerisch einen Apfel, zünde mir per Zufall einen Joint an, was noch schlimmer ist, lass mich dabei noch erwischen.
Solche Aussagen werden z.B. von Herr Andrea Caroni und weiteren Gegnern gemacht. Es heisst, sie seinen RechtsProfessoren.
Ich meine, man soll nicht erst klauen, oder gegen geltende Drogengesetze usw verstossen, dann kommt man erst gar nicht in diese „Gefahr“ ausgeschafft zu werden.
Und nochmal, wie gesagt, man bricht ja nicht per Zufall in ein Haus ein, oder entreisst per Zufall einer alten Frau die Handtasche, usw.
Also werde ich, plus diverse weitere Personen ohne jegliches schlechtes Gewissen alles unterstützen, was den härteren Umgang mit Kriminellen nach sich zieht.
Nach Ihrer Argumentation müsste man beispielsweise auch Geld- oder bedingte Haftstrafen abschaffen. Ein Schweizer der wegen eines geklauten Apfels, einem gerauchten Joint ode ähnlich schweren Taten vor Gericht steht, kommt als Ersttäter in der Regel mit einer Verwarnung, einer bedingten Geld- oder bedingten Haftstrafe davon … bedingte Strafen bedeuten ja das man Gelegenheit bekommt sich zu bewähren, bevor man eine echte Strafe bekommt. Irgendwann sind Bewährungsfristen einmal um, das heisst die alte Straftat hat bei neuen Straftaten keine Bedeutung mehr.
Das kann am Ende dazu führen das ein Ausländer für eine Straftat seine wirtschaftliche Existenz, sein soziales Umfeld und die Möglichkeit mit seiner Familie zusammenzuleben verliert für die ein Schweizer noch nicht mal ins Gefängnis muss.
Ausserdem: ein jeder sollte mal ein wenig selbstkritisch darüber nachdenken ob er sich sein Leben lang immer exakt gesetzeskonform verhalten hat. Ich glaube die wenigsten können das von sich behaupten. Hier stimmt einfach etwas, was Sie gesagt haben, Herr Nebulon: … 2noch schlimmer, lasse mich dabei erwischen”.
Herr Frank Wagner,
Sehen Sie was in dieser “Diskussion” geschieht?
Erst einmal muss jemand angezeigt werden….”wegen des Deliktes” …dann muss sich ein Gericht finden lassen, dass ein Urteil spricht..jemanden für Schuldig befindet.
Logisch nebst dem man erst erwischt werden muss, ..und nein,…auch wir haben den süssen Apfel vom Nachbar genascht. Wenn man nen Joint raucht, haben wir auch gemacht in der Jugend, war da das Falko Lied “drah die ned um, der Komissar geht um” heisst, wir haben es versteckt getan. Uns auch nicht erwischen lassen.
Bei solchen Initiativen oder dieser geht es darum, nach dem ein Gericht ein Schuldig Urteil gesprochen hat, tritt diese “in Kraft”.
Und sorry, da mach ich mir keine Sorgen, so wie diese Richter “Augenmass” walten lassen, bereits heute, (meiner Ansicht nach zu viel) wird es nie einen Fall geben, wo jemand wegen solcher Bagatellen A) Verurteilt wird B) sogar Ausgeschafft würde….
Zitat:
“Und sorry, da mach ich mir keine Sorgen, so wie diese Richter “Augenmass” walten lassen, bereits heute, (meiner Ansicht nach zu viel) wird es nie einen Fall geben, wo jemand wegen solcher Bagatellen A) Verurteilt wird B) sogar Ausgeschafft würde….”
Richter können nur innerhalb bestehender Gesetze “Augenmass” walten lassen. Wenn ein Gesetz zwingend Ausschaffungen vorsieht nach Tatbestand, kann ein Richter nichts dagegen tun ausser jemanden wegen seiner Tat freizusprechen. Es kann nicht sein das dies irgendjemand will.
“auch wir haben den süssen Apfel vom Nachbar genascht. Wenn man nen Joint raucht, haben wir auch gemacht in der Jugend,”
Aber Ausländer sollen dann wegen solchen Bagatellen ausgeschafft werden…
Herr Frank Wagner und Stefan Pfister,
Wenn es Ihnen beiden plus dem Gegner Komitee nicht bald gelingt, richtige Argumente die Bestand haben zu präsentieren, werden sie den Abstimmungskampf verlieren.
erst ist eine Tat, die muss angezeigt werden, es muss ein Verfahren eröffnet werden, dann muss der Täter(in) eine Schuld plus eine Strafe zugesprochen bekommen.
Erst dann, kommt eine Ausschaffung in Frage.
Es fördert übrigens nicht meines und auch das Rechtsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger, wenn Rechtsprofessoren notabene mit solchen Geschichtchen daher kommen. Darum wurden in der Vergangenheit auch solche Abstimmungern verloren. Dass hernach noch geschlampt wurde, mit dem Umsetzen, Tja, so geht es einfach nicht.
Herr Nebulon, es hat Argumente die Bestand haben, z. B. das Verhältnismässigkeitsprinzip und die Grundrechte gemäss Verfassung sowie die europäische Menschenrechtskonvention gegen die Ausschaffungsfälle verstossen können, wenn die Initiative 1:1 umgesetzt wird. Wenn Ihnen jedoch die Bundesverfassung nicht Argument genug ist …
Ihrer seltsame Logik nach der nur derjenige ausgeschafft wird der erwischt wird kann wohl ausser Ihnen niemand folgen.
Herr Frank Wagner,
Wer nicht erwischt wurde, hat möglicher weise nichts getan
Herr Nabulon. Würden Sie sich als Gefahr für die Allgemeinheit bezeichnen? Sie schreiben ja, dass Sie einige dieser Taten begangen haben, die bei Ausländern künftig zur automatischen Ausschaffung führen sollen (Äpfel stehlen, kiffen). Ausserdem schreiben Sie “wir”, also gibt es mindestens einen “Komplizen”. Gibt es “mehr SIcherheit”, wie die Initianten versprechen, wenn Sie (und “komplizen”) ausgewiesen würden?
Zitat Stefan Pfister
“Herr Nabulon. Würden Sie sich als Gefahr für die Allgemeinheit bezeichnen? Sie schreiben ja, dass Sie einige dieser Taten begangen haben, die bei Ausländern künftig zur automatischen Ausschaffung führen sollen (Äpfel stehlen, kiffen).”
Das ist doch Unsinn
1. Wo steht in der Initiative, dass diese Leute mit Bagatellfällen eine Gefahr für die Allgemeinheit wären und darum ausgeschafft gehörten? Bitte aufzeigen. Stefan Pfister scheint zu vergessen, diese Regel “Gefahr für die Öffentlichkeit” gibt es heute schon und würde zur Ausschaffung führen.
2. Das es eine “automatische Ausschaffung” geben würde, ist immer noch unwahr, egal was die Propaganda-Gegner verbreiten. Es bedarf Gerichtsentscheide. Auch gegen die Ausschaffung kann man vor Gericht noch klagen
3. Zum 3. Mal die Frage und BITTE Wenn Stefan Pfister was behauptet, muss Stefan Pfister es auch nachweisen. Wann war jemals eine rechtstaatliche Verurteilung erfolgt, weil man vom Nachbarn einen Aepfel entwendete. Bitte mal Fälle aufzeigen!
An die Vimentis Moderatoren und Innen,
Mit der Zensur von meinem Beitrag bin ich absolut nicht einverstanden. Ich erwarte von Ihnen, meinen Text ungefälscht wieder einzusetzen. Danke
Herr Pfister
Auch Ihre Argumentation des “gestohlenen Apfels” wird mit Wiederholung nicht wahrer. Es stimmt einfach nicht. Es gibt unterschiede in der Handhabung von Urteilen. Bagatelldelikte, Vergehen, grobe Vergehen und auch Verbrechen. Aber das wollen Sie einfach nicht erkennen, da Sie mehr als Ihre “geklauten Aepfel” nicht in die Sachlichkeit einbringen können.
Herr Wagner
Genauso wie Sie mit der Verhältnismässigkeit argumentieren, tute ich das hier auch. Ist es Verhältnismässig, dass MEHRERE Gerichte einen Verbrecher, Straftäter ausweisen, dieser dann an dem Menschenrechtsgerichtshof geht und da dann frei gesprochen wird?
Ist es Verhältnismässig derart viele Unkosten, Umtriebe zu produzieren, obwohl MEHRERE Gerichte entschieden haben der Ausweisung. Und dann einfach EIN Gericht entscheidet nicht möglich?
Das wäre wie wenn wir eine Abstimmung machen, diese dann weiter gezogen wird, vor den BR und dieser dann gegen das Volk entscheidet. Demokratie würde doch bedeuten, dass die Mehrheit entscheidet. Warum werden dann MEHRERE Entscheide von Gerichten weniger gewertet als EIN Entscheid eines Gerichtes?
Sind diese Richter die Richter in Weiss? Mit Übermacht? Zählen bei Ihnen Mehrheitsentscheide nichts? Dann sollten wir in unserer Demokratie aber auch die Mehrheitsentscheide abschaffen und Volksabstimmungen dann mittels Einzelpersonen “stürzen” und als Nichtig erklären.
Was ist nun Verhältnismässiger? Die Mehrheit oder Einzelpersonen?
“Ist es Verhältnismässig, dass MEHRERE Gerichte einen Verbrecher, Straftäter ausweisen, dieser dann an dem Menschenrechtsgerichtshof geht und da dann frei gesprochen wird? “
Die Aufhebung der Ausschaffung ist kein Freispruch. Er bekommt einfach “nur” die Strafe, die ein Schweizer Verbrecher mit derselben Tat auch bekommt.
Dieses Argument wäre nur dann stimmig, Stefan Pfister, wenn es KEINE Ausschaffungen geben würde. Doch die gibt es bereits. Und es ist ein Gastrecht was ein Krimineller verliert. Es ist haarsträubend wie die Lieblingspartei von Stefan Pfister und die anderen Gegner der Initiative sich so für Kriminelle einsetzt. Wenn sich Autofahrer über den Bussenterror aufregt, kommt von Links doch immer “Jeder kennt die Gesetze und kann sich an die Verkehrsordnung halten” und nun?
2. Das es eine “automatische Ausschaffung” geben würde, ist immer noch unwahr, egal was die Propaganda-Gegner verbreiten. Es bedarf Gerichtsentscheide. Auch gegen die Ausschaffung kann man vor Gericht noch klagen
3. Zum 4. Mal (!!!!) die Frage und BITTE Wenn Stefan Pfister was behauptet, muss Stefan Pfister es auch nachweisen. Wann war jemals eine rechtstaatliche Verurteilung erfolgt, weil man vom Nachbarn einen Aepfel entwendete. Bitte mal Fälle aufzeigen!
Frau Kiasadok:
“1. Wo steht in der Initiative, dass diese Leute mit Bagatellfällen eine Gefahr für die Allgemeinheit wären und darum ausgeschafft gehörten?”
Es steht nicht in der Initiative. Die Initiative macht aber keinen Unterschied ob ein Straftäter eine Gefahr für die Allgemeinheit ist oder nicht. Die Menschenrechte machen diesen Unterschied schon, und verlangen Abwägung wenn es entsprechende private Interessen des Straftäters (Apfelklauers) gibt.
“Das es eine “automatische Ausschaffung” geben würde, ist immer noch unwahr, egal was die Propaganda-Gegner verbreiten. Es bedarf Gerichtsentscheide. Auch gegen die Ausschaffung kann man vor Gericht noch klagen”
Falsch. Es bedarf keines Gerichtsentscheides ob Ausschaffung oder nicht, sondern nur einer Verurteilung zu einer Strafe gemäss Strafkatalog. Bei 1:1-Umsetzung wären zudem nicht gegen geltendes Recht entscheiden. Nur vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hätte eine Klage unter Umständen Erfolg … aber vermutlich mit der Folge das die Schweiz die 1:1-Umsetzung wieder abschaffen müsste.
Zitat Stefan Pfister
“”1. Wo steht in der Initiative, dass diese Leute mit Bagatellfällen eine Gefahr für die Allgemeinheit wären und darum ausgeschafft gehörten?”
Es steht nicht in der Initiative. Die Initiative macht aber keinen Unterschied ob ein Straftäter eine Gefahr für die Allgemeinheit ist oder nicht. Die Menschenrechte machen diesen Unterschied schon, und verlangen Abwägung wenn es entsprechende private Interessen des Straftäters (Apfelklauers) gibt.”
Zitat Ende.
Wo nimmt die Initiative für sich in Anspruch?dass eine Fremdgefährdung vorlieregen muss? Bitte genau aufzeigen. Es geht darum wie wer sich nicht an Recht und Ordnung hält, verliert mit dieser Initiative sein Gastrecht.
Wer entscheidet ob 3. Gefährdet sind? Hier beim diesem lächerlichen Beispiel wegen dem Aefpel (Immer noch KEIN Nachweis für ein solches Urteil) ist der BESITZ von 3. gefährdet.
Zitat Stefan Pfister
“Falsch. Es bedarf keines Gerichtsentscheides ob Ausschaffung oder nicht, sondern nur einer Verurteilung zu einer Strafe gemäss Strafkatalog. Bei 1:1-Umsetzung wären zudem nicht gegen geltendes Recht entscheiden. Nur vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hätte eine Klage unter Umständen Erfolg … aber vermutlich mit der Folge das die Schweiz die 1:1-Umsetzung wieder abschaffen müsste”
Zitat Ende
Falsch? Da hüpft er übrigens, wenn andere das schreiben, hätte man keine Argumente.
FALSCH, Frank Wagner
Ich schrieb nicht dass es ein Gerichtsentscheid bedarf, wegen der Ausschaffung (Einfachstes Leses was ich schrieb würde hier helfen) Ich schrieb auch wegen der Ausschaffung kann man vor Gericht gehen. bis vors Kantonsgericht und eben nach Strassburg.
Jetzt hat sich noch ein weiterer Svpler gegen die Initiative ausgesprochen.
http://www.politnetz.ch/artikel/22396-die-durchsetzungs-initiative-wirft-hohe-wellen#kommentare
bin mal gespannt ob die üblichen Verdächtigen ihn und die beiden svp Justizdirektoren auch als extrem linke Verteidiger von Schwerkriminellen bezeichnen.
Vielen Dank für den Nachweis, dass in der SVP verschiedene Meinungen erlaubt sind. Ich ergänze nicht gerne. Aber es ist fair anzumerken, dass in jeder Partei unterschiedliche Meinungen gibt (Akutell bei der SP und ihrem Referendum zum neuen Nachrichtendienst, von der CVP ganz zu schweigen)
Zitat Stefan Pfister
“bin mal gespannt ob die üblichen Verdächtigen ihn und die beiden svp Justizdirektoren auch als extrem linke Verteidiger von Schwerkriminellen bezeichnen”
Wer sind denn die üblichen Verdächtigen. Also räumt Stefan Pfister ein, dass es Verteidger von Schwerstkriminellen sind, wer zu dieser Initiative Nein sagt?
Herr Pfister geht halt immer noch von der Tatsache aus, dass er predigt, die Mitglieder seiner “verhassten” Partei seien Parteisoldaten, bemerkt aber regelmässig hier, dass angebl. nur in dieser Partei Mitglieder seien, die sich Abwenden.
Denkt er wirklich, dass es das nur in der Partei so ist, welche er so prügelt. Oder gibt es diese Abwendenden in seiner Partei nicht? Dann frage ich mich aber, ob denn in seiner Partei alles Parteisoldaten sind, welche immer schön dem Vorsitz nachplappert.
http://sui-generis.ch/18#3_Kndigung_vlkerrechtlicher_Vertrge_als_Lsung_im_Sinne_der_SVP Die Durchsetzungsinitiative – ein Monstrum Alt-Bundesrichter Niccolò Raselli hat die Durchsetzungsinitiative analysiert und dabei die Unterschiede zur angenommenen Ausschaffungsinitiative herausgearbeitet. Unter dem Titel «Die Durchsetzungsinitiative – ein Monstrum» warnt er eindringlich vor einer Unterschätzung der Folgen einer Annahme. So kann man im oben geposteten Link lesen. Der Initiativtext und der Deliktkatalog sollte ja jedem bekannt sein. Entsprechend sich gut informieren und nicht aus Wut oder um es denen in Bern zu zeigen die Stimme abgeben. Hier geht es um einen Verfassungsartikel und die Geschicke der Schweiz und deren Inländern.
Indem Sie Hr. Landold, immerhin Parteipräsident, sich hier in ihrem Artikel vehement für – von einem ordentlichen Schweizer Gericht rechtskräftig verurteilen Schwerverbrechern – einsetzen. Damit missachten Sie so die nachfolgend im Detail aufgeführten BV-Artikel und destabilisieren unsere demokratischen Institutionen ganz bewusst damit. Natürlich nicht Bagatell-Fälle sind gemeint, wie z.B. das Klauen eines Apfel, kiffen, Fahren mit Alkohol intus, sind dadurch betroffen, was von den Gegnern aber leider immer wieder mit Nachdruck wahrheitswidrig behauptet wird.
Sie lassen damit weiter zu, dass Schwer-Kriminelle Menschen, z.B. den Mädchen Frauen i.d. Öffentlichkeit die Freiheit rauben, weil sie sich so nicht mehr unbeschwert in der Öffentlichkeit bewegen können (durch Raub der Freiheit, Gewalt, Mord, Vergewaltigung), weil sie eben berechtigte Angst haben müssen. Dies wurde ja vor einigen Tagen erst in Köln mit aller Respektlosigkeit & Gewalt vorgelebt von Kriminellen. Dies ist für mich mit Sicherheit nicht hinnehmbar, schon weil unsere Bundesverfassung (BV) in Art. 2, & in Art. 10 dies wie folgt, klar und deutlich genug, ja explizit einfordert;
BV Art. 2 Zweck
1 Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die – S i c h e r h e i t – Sicherheit des Landes.
*******
Art. 10 BV; Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
1. J e d e r – Mensch hat das Recht auf – L e b e n – Leben. Die Todesstrafe ist verboten.
2. J e d e r Mensch hat das Recht auf persönliche – F r e i h e i t -, insbesondere auf
– k ö r e r l i c h e U n v e r s e h r t h e i t & auf – B e w e g u n g s f r e i h e i t .
*******
Art. 57 Sicherheit, angenommen in der Volksabstimmung vom 9. Febr. 2014,
in Kraft seit 9. Febr. 2014.
Ziff. 1. Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die – S i c h e r h e i t – des Landes und den Schutz der Bevölkerung.
BV Art. 121 Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich*12
1 Die Gesetzgebung über die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern sowie über die Gewährung von Asyl ist Sache des Bundes.
2 Ausländerinnen und Ausländer können aus der Schweiz ausgewiesen werden, wenn sie die
– S i c h e r h e i t – des Landes gefährden.
3 Sie verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:
a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.
4 Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.
5 Ausländerinnen und Ausländer, die nach den Absätzen 3 und 4 ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, sind von der zuständigen Behörde aus der Schweiz – a u s z u w e i s e n – und mit einem – E i n r e i s e v e r b o t – von 5-15 Jahren zu belegen. Im Wiederholungsfall ist das Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen.
6 Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonst wie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar. Der Gesetzgeber erlässt die entsprechenden Bestimmungen.
*******
Nachfolgende Verfassungsbestimmungen verletzen diejenigen, welche nachfolgend BV-Artikel Art. 2, Art. 10 und Art. 121 einfach ausblenden, ignorieren;
– den Zusammenhalt des Landes,
– die – S i c h e r h e i t – Sicherheit des Landes, (Gewaltverbrecher)
- das Recht auf – L e b e n – Leben und auf die persönliche Freiheit, (Raubmord, Mord)
– k ö r e r l i c h e U n v e r s e h r t h e i t & B e w e g u n g s f r e i h e i t, (Vergewaltiger)
– Recht auf – L e b e n – und auf persönliche – F r e i h e i t -, (alle übrigen Gewalt-Verbrecher)
Unserer ganze Gesellschaft wird damit bewusst gefährdet durch die Gegner der Durchsetzungs-Initiative, wenn man mit Wissen und mit Absicht verurteilte – S c h w e r v e r b r e c h e r – nicht des Landes verweisen will, diese dadurch auch noch schützt, indem diese verurteilten Schweren Straftäter einfach i.d. Öffentlichkeit weiter frei herumlaufen lässt. Diese bekommen dadurch die Möglichkeit, wiederum straffällig zu werden, dadurch eben auch wieder die öffentliche Sicherheit aller Menschen gefährden. – B e i h i l f e – zu einer Straftat, indem man Schwerkriminellen die Möglichkeit zu neuen schweren Straftaten ganz bewusst gibt – trotz der aufgeführten BV-Bestimmungen, Herr Landolt, ist nämlich auch ein Straftatbestand. Ebenfalls auch Begünstigung zu einem Verbrechen.
*******
Allen Strafrechtsverbrechern haftet die Schlechtigkeit der menschlichen Gesinnung an, und die Erfahrung hat nur zu sehr gelehrt, wie wenig ohne – F u r c h t v o r S t r a f e – die Menschen durch die getanen Versprechen in Ihren Pflichten gehalten werden. Für die Sicherheit muss deshalb nicht durch Verträge, sondern durch Strafen gesorgt werden …
– Hobbes, vom Bürger,
*******
Ein guter Vater schilt, straft und stäubt sein Kind,
und ist ihm doch nicht feind; der ist ihm aber
feind, der seiner Bosheit schweigt und nicht
schilt noch straft.
– Luther, Deutsche Schriften
Sie vergessen, dass die DSI die Bundesverfassung (Art. 5 + 8) bricht, die Menschenrechte verletzt und die Gewaltentrennung aushebelt.
Zudem ist die ganze DSI eh eine Mogelpackung, da es gar nicht um eine “Durchsetzung” geht. Das zeigt alleine schon der Umstand, dass die DSI eingereicht wurde, lange bevor das Parlament das Gesetz zur Ausschaffungsinitiative ausgearbeitet hat.
Die SVP hat die DSI als Wahlkampfmittel missbraucht und nebenbei noch weitere rund 40 Delikte hinzugefügt.
@ R, Wicki,
1. Doch, die DSI ist eine Durchsetzungsinitiative, weil das Parlament und Bundesrätin Sommaruga sich ganz vier Jahre lang um diesen Volkswillen ganz einfach futiert haben. Eine Beleidigung jedes Einwohners dieses Landes (auch der Ausländer) weil ALLE dadurch die Schweiz weiter unsicher machen konnten. Das ist ein klares Verstoss gegen unsere Verfassung. Mit der DSI wären pro Jahr ca. 10’000 Schwerverbrecher ausgewiesen worden, macht in diesen Leerlaufjahren ganze 40’000.
2. Und bitte, hören Sie doch endlich auf mit ihrem unsachlichen SVP-Bashing.
3. Und Bitte bleiben Sie doch bei der Sache, sachliche Argumente haben Sie doch.
Sie irren leider mehrfach.
– Fr. Sommaruga hat damit nichts zu tun.
– Das Paralment hat das Gesetz in der normal üblichen Frist ausgearbeitet
– Die SVP hat die DSI bereits lanciert, bevor das gesetz vorlag.
– Es geht nicht um “Schwerverbrecher”, diese konnten auch bereits vor der Ausschaffungsinitiative abgeschoben werden. Es geht mit der DSI nochmals darum, den Katalog auf über 40 Delikte zu erweitern, darunter viele, die bei einer Perosn mit CH Pass nur leichte Strafen erhält. Deshalb ist eine Ausschaffung für 2 solcher “Bagatellen” innerhalb von 10 Jahren absolut unverhältnissmässig und verstösst gegen unsere Bundesverfassung und die Menschenrechte.
Ist das für Sie bereits SVP Bashing, wenn man darauf hinweist, dass die SVP für den Wahlkampf vor allem die Themen Ausländer/Asyl bewirtschaftet? Davon spricht doch selbst die Parteileitung. Nur heisst es da jeweils, das sie die einzige Partei sei, die sich um die Probleme wirklich kümmere…
@ R. Wicki,
Sorry, Sie irren sich in zweifacher Weise wie folgt;
1. Als verantwortliche Bundesrätin hat Frau Sommaruga wohl etwas damit zu tun, weil die SVP zuvor schon “Wind” davon bekommen hat, nämlich dass im grossen Ganzen nicht die vom Souverän angenommene MEI in ein Ausführungsgesetz gegossen wird, sondern die vom Stimmbürger/Innen abgelehnter damalige Gegenvorschlag.
2. Dies bezeichne ich als einer direkten Demokratie unwürdige Vorgehensweise, mehr noch, eine Missachtung des Volkswillen. Chef ist der Souverän, danach komm i.d. Mitte die Legislative, und am Schluss die EXEKUTIVE, der Bundesrat, der nur noch den Volkswillen möglichst genau inhaltlich zu “exekutieren”, d.h. genau um zu setzten hat, und nichts anderes, sogar noch ins Gegenteil zu verkehren, ein völliges “no go”.
Umso mehr die MEI absolut nicht im persönlichen Sinne von S.S. lag, was dann eben einer Aus-Hebelung/Ignorierung unserer wertvollen & einzigartigen direkten Demokratie gleichkommt. Kunststück, S.S. ist meiner Meinung schon mehr nach Brüssel ausgerichtet.
Im wesentlichen geht es aber um die Klausel “Härtefall”, der im neuen Gesetz vom damals noch links/grünen/Mitte Parlament wieder aufgenommen wurde, was ebenfalls völlig ein “no go” ist. Dass dieser Begriff “Härtefall” aber absolut nicht aus dem Gesetz fallen darf, deren Meinung bin ich auch, aus dem einfachen Grund, weil zu viel von sogenannten “Gutmenschenrichter” unter diesem “Gummi-Begriff” schon zu viele Schwerverbrecher einer adäquaten Strafe entkommen liessen.
Ich verweise nur auf den Fall in Genf, wo ein Serien Sexualstraftäter einen “Haft-Ausgang” zum Reiten bekam, und er seine Begleiterin dann grausam ermordete. Vom Psychiater wurde er zu naiv “therapiert” und als jetzt ungefährlich eingestuft. Und dies nur, weil dieser Straftäter den Zeugnis-Geber völlig um den Finger wickeln konnte, ihm in seinen Schilderungen seine Ungefährlichkeit vorgaukeln konnte. Diese junge liebe Frau war schwanger und stand kurz vor der Entbindung, & die Hochzeit war auch schon geplant mit dem Verlobten. Jetzt lässt dieser “therapierte” Schwerkriminelle einen Witwer und ein Waisen-Kleinkind zurück, und keiner kann dies je wieder gut machen. Weitere Therapie und weitere enorme Kosten für den Gefängnisaufenthalt, ohne jede Gefahr eines def. Landesverweises. Darum ist die MEI von Nöten. Ein Opfer kann selber damit klar kommen, sofern es überlebt, die schweren Straf-Täter werden einfach zu viel “verbäbelet”, können so viel zu leicht Wiederholungstätern werden. Dies entspricht dem Verfassungsartikel des Rechtes auf Freiheit und Unversehrtheit. Mit der MEI respekktive der Durchsetzungsinitiative wäre diese Frau – welch ein Drama – nicht gestorben, noch auf diese schreckliche Weise.
3. Ganz klar, mit den zusätzlich eingeführten Artikeln, das finde ich auch nicht vorbildlich,
ist für mich jedoch bei weitem das kleinere Übel.
4. Und weil die Menschenrechte bereits in der B-Verfassung (BV) klar verankert sind, die Strafrichter dies im Urteil voll und ganz zu berücksichtigen haben. Denn das EMRG in Strassburg ist alles andere als unfehlbar, hat es sich jetzt doch tatsächlich angemasst, als Jurikative die Arbeit der Legislative auch gleich zu verwirklichen, indem es zukünftig eine “dynamische Rechtspflege” gleich selber machen will. Das heisst im Klartext, es spielt sich anmassend als Gesetzgebende Instanz auf, ebenfalls völlig ein “no go”. Damit entwürdigt es die 47 Mitgliedstaaten der EMRK eindrücklich, warum ich selber auch Verständnis habe, dass man die EMRG jetzt kündigen will.
Aus all diesen Gründen stimme ich überzeugt JA,
Wir müssen endlich mehr für die Integregation von Ausländern, insbesondere sehr fremder Kulturen, was eine gute Prävention der Strafdelikte bewirken würde. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass dies Niemand will. Ebenfalls dazu beiträgt, die Gesetze, die Verfassung, folglich auch das Strafgesetzs bei denen anzuwenden, die sich partout nicht daran halten.
1. Sicherheitssrisiko; Drogendealer
https://www.youtube.com/watch?v=e6HRi4tEsZM
2. Weigerung der Integration, selbst der 2. & 3. Generation, auch die Akzeptanz & Respektierung der Gesetzgebung des Gastlandes werden von allzu Vielen, primär eben auch der Verfassungen, nicht akzeptiert, noch respektiert
http://www.zdf.de/zdfzoom/ein-staat-zwei-welten-einwanderer-in-deutschland-39881050.html
3. Respektierung der Mädchen & Frauen, folglich auch unserer Verfassung;
http://www.express.de/koeln/sexuelle-uebergriffe-so-berichten-zeugen-ueber-die-horror-nacht-am-koelner-hauptbahnhof-23256604
http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_76579712/silvester-in-deutschland-in-vielen-staedten-kam-es-zu-uebergriffen.html
Sexuelles Amüsement;
http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_76580058/silvester-koeln-taetern-ging-es-um-sexuelles-amuesement-.html
4. BK-Merkel, strengere Anwendung des Strafrechtes, Landesverweise aussprechen,
BK-Merkel für Kürzungen für Immigranten der Sozial-Leistungen
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eu-auslaender-mehr-migranten-beziehen-hartz-iv-merkel-fuer-kuerzungen.
BK-Merkel jetzt, nach Willkommenskultur, jetzt für schnellere Abschiebungen, vgl. Video.
Zu reden sei auch über möglichen Handlungsbedarf bei der Ausweisung straffälliger Ausländer, sagte Merkel. Es sei zu prüfen, “ob wir, was Ausreisenotwendigkeiten anbelangt (…) schon alles getan haben, was notwendig ist, um hier auch klare Zeichen zu setzen an diejenigen, die nicht gewillt sind, unsere Rechtsordnung einzuhalten”.
Quelle;
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/koeln-angela-merkel-bringt-striktere-abschiebepraxis-ins-spiel-a-1070958.html
http://www.t-online​.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_76584300/faktencheck-straftaeter-schneller-abschieben-alles-nur-sprueche-.html
http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/inneres/auslaender/politik/umsetzung-ausschaffungsinitiative
Über Amts- & Justizterror !
https://www.youtube.com/watch?v=7w8TLPh3v-Q&feature=youtu.be
Auch über BR-Sommaruga, als Klavierspielerin könne sie vielleicht gut spielen, aber von Justiz habe sie natürlich wenig Ahnung !
Darum ist die Annahme der Durchsetzungsinitiative unabdingbar zum Schutze unserer direkten Demokratie, dem Schutz unserer Bundesverfassung. Darum stimme ich verbindlich JA, machen Sie es ebenso.
Verschonen Sie uns bitte mit Ihren unqualifizierten Verunglimpfungen unserer Bunderätin!
Und betreffend Schutz der Bundesverfassung und Demokratie: Genau das Gegenteil von dem was Sie behaupten ist richtig! Die DSI ist ein frontaler Angriff auf die Gewaltentrennung, die Menschrechte und unsere Bundesverfassung. Die in der Bundesverfassung verankerten Grundsätze zur Verhältnismässigkeit (Art. 5) und die Rechtsgrundsätze (Art 8) werden damit klar gebrochen.
Die DSI ist damit zutiefst undemokratisch und unschweizerisch!
“Verschonen Sie uns bitte mit Ihren unqualifizierten Verunglimpfungen unserer Bunderätin!”
Verschonen Sie uns bitte mit Ihren unqualifizierten Verunglimpfungen gegenüber Menschen mit anderer Meinung
“Darum ist die Annahme der Durchsetzungsinitiative unabdingbar zum Schutze unserer direkten Demokratie, dem Schutz unserer Bundesverfassung. Darum stimme ich verbindlich JA, machen Sie es ebenso.”
Sehe ich auch so Herr Hottinger
Josef Rutz über Amts- & Justizterror !
https://www.youtube.com/watch?v=4eWu0q2PTHg
Weil gar nicht mehr alles i.O. ist bei unseren, aber natürlich nicht bei allen Richter, stimmen ich JA
zur Ausschaffungs-Initiative.
Ich kann mir gut vorstellen, wenn ein sehr guter Facharbeiter/Spezialist schwer kriminell wird, das u.U.
der Aarbeitgeber eine erforderliche, rechtsmässige Ausweisung versucht zu verhindern.
Und aus dieser Grundhaltung sind Sie bereit, die in der Bundesverfassung verankerten Grundsätze zur Verhältnismässigkeit (Art. 5), die Rechtsgrundsätze (Art 8) zu brechen, die Menschenrechte zu verletzen und die Gewaltentrennung auszuhebeln?
Die DSI ist ein frontaler Angriff auf die elementarsten Säulen unseres demokratischen Rechtsstaates und ist damit zutiefst undemokratisch und unschweizerisch!
@ R. Wicki,
1. Ein Schwerkrimineller – und nur dieser – hat sein Aufenthalt & die sofortige Ausweisung verdient, also aus eigener Schuld verwirkt, er kann sich nicht mehr auf die EMRK berufen, schon weil er die EMRK gegenüber seinem Opfer ja auch ignorierte, nein, sie war ihm sogar völlig wurscht.
2. Ich halte den Respekt gegenüber jedem anständigen Mitmenschen als notwendig Schwerkriminelle haben im Gastland kein Aufenthaltsrecht mehr.
3. In Deutschland ist jetzt von der CSU der Vorschlag gemacht, selbst bedingt bestrafte Verbrecher, mit viel kleineren Vergehen als i.d. Schweiz die Durchsetzungs-Volksinitiative vorsieht, des Landes zu verweisen, weil diese durch ihre Straftat das Aufenthaltsrecht selber bewusst verspielt hätten.
1. Geht es bei der Rechtsstaatlichkeit eben genau darum, dass selbst Mörder und andere schwere Verbrecher einen fairen Prozess erhalten und sich der Staat an elementare Grundrechte/Menschenrechte hält.
2. Dafür braucht es keine DSI, dafür sind bestehende Gesetzte absolut ausreichend. Diese wurden mit der AI und dem Gesetz dazu eh schon massiv verschärft.
3. Es ist müssig, hier über die Politik in D zu diskutieren. Es reicht bereits, wenn klar gemacht werden könnte, wie unser Rechtsstaat funktioniert und wie bei uns die Gesetzeslage ist. Ansonsten wir es endlos und wir könnten zB auch über die undemokratischen Entwicklung in den Osteuropäischen Staaten diskutieren. Ist aber hier weder angebracht noch relevant.
Ach Herr Wicki. In diesem Land bekommen auch Mörder und Vergewaltiger einen fairen Prozess. die DSI betrifft nur rechtsmässig verurteilte Kriminelle. Völlig Richtig, Herr Hottinger
@ M. Landolt, Parteipräsident BDP
1. Die CDU will Abschiebungen straffälliger Asylbewerber deutlich erleichtern. Laut ihrer “Mainzer Erklärung” sollen Flüchtlinge schon im Falle einer Bewährungsstrafe ihr Recht auf Asyl verlieren. Mit diesem Beschluss auf ihrer Klausur-Tagung ging die CDU noch über ursprüngliche Forderungen hinaus.
2. Die Union dringt auf eine Verabschiedung des sogenannten Asylpakets II, das ebenfalls Abschiebungen erleichtern würde. Die Haltung der SPD dazu ist bislang unklar, Unions-Fraktionschef Volker Kauder warf dem Koalitionspartner deshalb im Gespräch mit dem SPIEGEL eine Blockadehaltung vor. Das Paket sei Teil einer “vernünftigen Antwort auf die Flüchtlingsbewegung”.
4. Durch einen neuen Straftatbestand sollen Polizisten besser gegen körperliche Übergriffe geschützt werden.
5. Außerdem will die CDU die Überwachung durch Schleierfahndung und den verstärkten Einsatz von Videokameras erhöhen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière kündigte in der “F.A.S.” an, zu diesen und weiteren Punkten in Kürze Vorschläge vorzulegen. Mit Justizminister Heiko Maas (SPD) sei er bereits “in guten Gesprächen darüber, welche Konsequenzen zu ziehen sind und zwar schnell”.
6. Die Flüchtlingszahl soll spürbar verringert werden. Eine konkrete Obergrenze wird in der “Mainzer Erklärung” nicht erwähnt, weil Kanzlerin Angela Merkel sie weiterhin ablehnt. Die CSU macht hier aber weiter Druck. Der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler forderte seine Partei in der “Welt am Sonntag” sogar auf, die große Koalition mit CDU und SPD zu beenden, falls in der Bundesregierung bei der “zentralen Frage” von Obergrenzen für den Flüchtlingszuzug keine Einigung erzielt werden sollte. Falls eine Einigung in der Flüchtlingspolitik unmöglich sei, müsse sich die CDU “für Neuwahlen entscheiden oder den alten Partner CSU durch die Grünen ersetzen”.
7. Die Polizei soll öffentlich Räume zurückgewinnen, wo “eine angstfreie Nutzung nicht mehr möglich” ist. Das forderte der SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka in der “F.A.S.”. Wo die öffentliche Ordnung nicht mehr gewährleistet sei, helfe nur “ein konsequentes Aufräumen ohne falsch verstandene Toleranz”. Auch kleinere Regelverletzungen “wie etwa Verunreinigungen” müssten geahndet werden. Die CDU-Forderung nach schnelleren Abshiebungen sehe er “ganz unideologisch”. Ähnliches habe man kürzlich bereits im Ausländerrecht gesetzlich geregelt.
Entschuldigen Sie, aber das ist im Zusammenhang mit der DSI nicht relevant.
Bleiben Sie bitte beim Thema
@ im Bezug was gerade in Deutschland i.S. Verschärfung des Ausländer-Rechtes und der schnelleren Abschiebungen eben schon, wie ich finde.
Deutschland ist der Schweiz somit wieder einmal Meilenweit voraus, diesbezüglich ein Vorbild für die Schweiz. Wie ich hier bei Vimentis gesagt habe, wird Deutschland von Immigranten überflutet werden, erst dann werden sie (vielleicht) Verständnis für die MEI der Schweiz bekommen, denn wie heisst es doch treffend; “Wer nicht hören will, muss fühlen”.
Wobei ich bezweifle, dass in Brüssel je diesbezüglich ernst zu nehmende Forderungen bislang gestellt worden sind.
Interessant ist, dass inzwischen Polen, Ungarn, Kroatien usw. bereits die MEI eingeführt haben, kein freier Personenverkehr mehr, Schengen & Dublin sind gestorben.
Mörder sind schon da, Beweise Fotos, Flüchtlinge mit Waffen, ISIS Terroristen ?
https://www.youtube.com/watch?v=woxOt46kERw
@ Herr Landolt, BDP,
Ob es sich um Flüchtlinge handelt, scheint das Hauptproblem zu sein. Nicht die Flüchtlinge sind jetzt an erster Stelle das Problem. Alle Aussagen der Opfer, Zeugenaussagen geben doch klar und deutlich darauf Hinweise, das ein Zusammenhang besteht. Und wenn nicht aktuelle Flüchtlinge, dann halt die davor, die Kinder von ? Mir kommen die Frauen viel zu kurz, die Opfer wurden. Diese leiden doch nicht nur Physisch, sondern auch psychisch, und das ganze Leben lang. Wer hilft ihnen, sicher nicht der Staat, die können selber sehen, wo sie mit diesen Taumata bleiben.Dies finde ich höchst ungerecht. Täter-Schutz, keinerlei Opfer-Schutz, es müsste doch genau umgekehrt sein, meinen Sie nicht auch Herr Parteipräsident
Landolt ? Was sagen Sie denn dazu ?.
Wenn Sie bei Vimentis schon Artikel schreiben, dann ist es doch eine Frage des Respektes den Vimentis Usern gegenüber, noch mehr auch des Anstandes, dass Sie auch mal den Usern antworten würden, meinen Sie nicht ?
Vimentis hat ja zum Zweck, der gegenseitigen Kommunikation etwas beizutragen, zu ermöglichen.
Und nach mehreren Tagen stelle ich fest, nicht nur Köln, viele Städte, so auch Stuttgart, Hamburg, Basel, Winterthur, Zürich, Aarau sind betroffen. Das sind keine organisierten Diebesbanden, da geht es um was ganz anderes. Anscheinend wird das schon eine ganze Weile ignoriert oder in falsche “Schubladen” gesteckt. Es ist ein kulturelles Problem, gar ein Terroranschlag ? Angst verbreiten, dafür braucht man keine Waffen, eventuell nur seine Hände.
Zwei total andere Wertgemeinschaften, total andere Kulturen treffen aufeinander, & schon zu viele Paralell-Gesellschaften bilden sich seit Jahrzehnten, in Kleinbasel sind z.T. schon 80 % i.d. Primar-Schulen ausländischer, fremder Kultur-Herrkunft, schon diese Kinder, total überproportional vertreten, sind doch schon ein Problem. Kanada z.B., das wäre doch ein lohnen-wertes, ein positives, auch machbares Beispiel, was meinen denn Sie dazu ?
Beispiele von Nicht-Integration schon in den Schulen. Dann das positive Beispiel Kanada, wie mit Immigranten, & wie damit ganz anders, & viel erfolgreicher, dort seit Jahrzehnten umgegangen wird;
http://www.zdf.de/zdfzoom/ein-staat-zwei-welten-einwanderer-in-deutschland-39881050.html
Zehn Anzeigen wegen Übergriffen in Zürich
Standen die Tätergruppen in Zürich und Köln in Kontakt ?
keine einzige Person wurde bis jetzt verhaftet. Es werden noch Zeugen/Innen gesucht !
Quelle;
http://www.bernerzeitung.ch/zuerich/stadtzuerich/Zehn-Anzeigen-wegen-Uebergriffen-in-Zuerich/story/29235149
5 verschwiegene Fakten zur Flüchtlingskrise;
https://www.youtube.com/watch?v=1bxXryt2FyU
Sehr geehrter Herr Landolt
Ich gratuliere Ihnen zu Ihrer völlig zutreffenden Analyse. Mit der Durchsetzungsinitiative verzögert die SVP bewusst wieder ihre eigene Ausschaffungsinitiative, nachdem diese den rechtsstaatlichen Weg genommen hat. Was die Scharfmacher der SVP unter ihrem “Vordenker” C.B. leisten, ist reine Volksaufhetzung. Diese wird seit Jahren mit Schlagwörtern “Gutmenschen” (waren Bruder Klaus der Friedensstifter und Henry Dunant der Gründer des Roten Kreuzes auch Gutmenschen im Sinne von Blochers Gnaden?), “Classe politique”, “Sozialindustrie” usw. mantraartig bei jeder Gelegenheit vorgetragen. Die Scharfmacher der SVP instrumentalisieren das Volk in Richtung einer Volksdiktatur, die die Eckpfeiler unserer Demokratie aushebeln. Das ist höchst unschweizerisch und unchristlich und widerspricht dem weitsichtigen Handeln der liberalen Gründervätern unseres Bundesstaates. Wie lange lassen sich die Bundespräsidentinnen und -Präsidenten an der Albisgüetli-Tagung noch vorführen? Wie lange spannen gewisse Freisinnige noch mit der SVP zusammen? Wie lange halten es die paar anständigen SVP-Exponenten in dieser Partei noch aus?
“einer Volksdiktatur”??
Dies würde ja bedeuten, dass das Volk “regiert”. Tut es das heute nicht? Oder ist nicht die Demokratie die Form einer Volkregierung? Aber wenn Sie das als Volksdiktatur bezeichnen möchten, bitte.
Einige sind der Meinung, dass die Durchsetzungsinitiative eine abschreckende Wirkung hat. Wieso denn, wenn sie genau wissen, dass sie nicht ausgeschafft werden können, weil ihr Heimatland sie nicht zurücknimmt? Aus meiner Sicht wird dies relativiert.
Wie sieht die Kosten-Nutzen-Analyse aus, wenn wegen einer Schlägerei (einfache Körperverletzung) und Besitz einer Hanfpflanze die Schweiz verlassen sollte aber nicht ausgeschafft werden kann, die Gelder gestrichen werden, der Job verloren geht und die anderen Familienangehörigen (Frau und ev. Kinder) fürsorgeabhängig werden? (Beispiel aus der Analyse von Alt-Bundesrichter Raselli). Haben sich die Befürworter jemals auch Gedanken dazu gemacht oder ist es diesen egal -> Hauptsache Kriminelle (Gäste, die sich nicht an unsere Regeln halten) raus.
Es geht nicht um “Hauptsache Kriminelle raus”, es geht um “Hauptsache Ausländer raus”. Das Beispiel mit der fürsorgeabhängigen Familie, nur mit einem Ernährer der tatsächlich ausgeschafft wird, habe ich bereits gebracht … hat mir nur zynische Kommentare eingebracht.
“Es geht nicht um “Hauptsache Kriminelle raus”, es geht um “Hauptsache Ausländer raus”. ” Kommt wieder die Rassismuskeule… Wenn man keine Argumente hat…
Nein es geht hier um rechtsmässig verurteilte Kriminelle Ausländer. Bitte Initiative lesen.
“Das Beispiel mit der fürsorgeabhängigen Familie, nur mit einem Ernährer der tatsächlich ausgeschafft wird, habe ich bereits gebracht … hat mir nur zynische Kommentare eingebracht.”
Was denn für zynische Kommentare. Machen wir gleiches Niveau. Also wer für Ausschaffung eines Mannes ist der einziger Ernährer der Familie war, welche nun Fürsorgeabhängig ist, ist für Frank Wagner Ausländerfeindlich und es geht im um die “Hauptsache Ausländer raus”
Frank Wagner sagte Mehrfach einen Schwerkriminellen auch ausschaffen zu wollen. Nun es gibt auch Massenmörder, welche einziger Ernährer seiner Familie ist. Also wenn Frank Wagner will, dass dieser Täter ausgeschafft wird geht es Frank Wagner gemäss seinem Zitat um “Hauptsache Ausländer raus”
Naja Herr Lobermann
“Nein es geht hier um rechtsmässig verurteilte Kriminelle Ausländer. Bitte Initiative lesen. “
Leider will, kann oder tut man das nicht, sondern ist eher dafür besorgt, dass die korrekt hier lebenden Menschen für dumm verkauft werden. Desweiteren scheint man viel mehr damit beschäftigt zu sein, sich darum zu kümmern, wer welcher Papa von welcher Partei sein könnte.
Aber vielleicht sollten sich genau Jene, welche sich über das Gedanken machen, mal überlegen wie “Verbissen” man scheinbar auf einer Meinunsbildung ist, dass man bei Gegnern die möglichen oder viellichtvariante sucht, woher wer was vielleicht präsentieren könnte.
Ich bilde meine Meinung nicht aufgrund einer Partei oder deren “gelabber”, sondern aufgrund MEINER persönliche erarbeitung von Fakten die ich mir ins Pro oder Kontra setze. Scheinbar haben wir hier einfach zuviele “Nachplapperi” dass man darauf hinweisen muss, dass ein C.B. evtl. etwas beabsichtigen könnte. Eine SP sich erneut neue Arbeitplätze schafft auf Kosten von Mehrsteuern. Und schlussendlich immer angeblich immer noch sozialer sei wird, weil man einfach die Antiautoritätsversion neu aufleben lässt.
Zitat:
“Scheinbar haben wir hier einfach zuviele “Nachplapperi” …”
Für einmal absolut Ihrer Meinung, Herr Schweizer.
“”Scheinbar haben wir hier einfach zuviele “Nachplapperi” …”
Für einmal absolut Ihrer Meinung, Herr Schweizer.”
Da schliesse ich mich doch an.
“Aber vielleicht sollten sich genau Jene, welche sich über das Gedanken machen, mal überlegen wie “Verbissen” man scheinbar auf einer Meinunsbildung ist, dass man bei Gegnern die möglichen oder viellichtvariante sucht, woher wer was vielleicht präsentieren könnte.
Ich bilde meine Meinung nicht aufgrund einer Partei oder deren “gelabber”, sondern aufgrund MEINER persönliche erarbeitung von Fakten die ich mir ins Pro oder Kontra setze. Scheinbar haben wir hier einfach zuviele “Nachplapperi” dass man darauf hinweisen muss, dass ein C.B. evtl. etwas beabsichtigen könnte. Eine SP sich erneut neue Arbeitplätze schafft auf Kosten von Mehrsteuern. Und schlussendlich immer angeblich immer noch sozialer sei wird, weil man einfach die Antiautoritätsversion neu aufleben lässt. “
Absolut und nicht zu vernachlässigen wie gearde die Gegner nachplappern was deren Vorbilder in den insbesondere Linken Parteien für einen Unsinn erzählen. Gerade so absurde Fallbeispiele wie wenn ausgeschafft würde bei einem Ja.. Oder das Mitarbeiter bei einem Unternehmer bleiben würden, der selbst deren Lohnausweise gefälsch habe. Und man darum diesen verurteilten Kriminellen etwa nicht ausschaffen dürfe, weil dann die Angestellten den Job verlieren würden.
Oder einen Schwerkriminellen Drogenhändler als nicht Gefährlich einzustufen weil er ja einen Job hat (Hat man ja auch zwingend ein Leben lang…)
Sind wir gespannt wie die Abstimmung rauskommt. Gemäss GFS-Bern zeichnet sich wohl ein Nein ab. Gemäss Umfrage 20 Min. eher ein Ja.
Wenn’s nicht so verherrend wäre… wärs nur lächerlich!
Herr Landolt, eigentlich geht es doch eher darum: Eine demokratische Mehrheit von uns, ist nicht bereit auf biegen (Paris) und brechen (Köln), den Märthyrertod für den kuturellen Abschaum dieser Welt zu sterben!
Sie und Co. wollen jedoch um jeden Preis wissentlich Menschen schützen, die diesen Schutz nicht im Ansatz verdiennt haben und verletzen Jene , nehmen deren Schaden in Kauf, deren Unterstützung und Verständnis sie fordern. Das funktioniert nicht! Und das predigen wir euch nun schon seit…. zu lange und inzwischen, wohl auch zu spät!
Wie sie ev. wissen sind Elektroimpulswaffen in Köln inzwischen ausverkauft. Denn man muss sich die Täter ja nur eine Armlänge auf Distanz halten und die Welt ist in Ordnung! 😉
Wir haben eine Initiative angenommen und verlangen deren konsequente Umsetzung, mehr nicht!
Und was die Familien betrifft, mitgegangen… der Apfel fällt nicht weit vom Stam… wath ever! Nicht mein Problem, sorry.
Ich muss zusehen wie ich eine Armlänge Distanz um meine Familie gewährleisten kann! 😉
Frau Stutz
Auch die Letzten werden irgendwann erkennen, dass die sog. Freiheit (auch PFZ) dahin geht, dass diese immer mehr in Richtung Selbstschutz gehen wird. Verbrecher, Mörder werden immer mehr geschützt und wen wunderts, wenn da die Korrekten reagieren.
Man sehe das sog. freie Land USA. Je freier umso mehr Waffen. Das ist halt nun mal so. Aber das muss man erst begreifen, dass man solches nicht mittels Statistik oder sonst was belegen kann, sondern so passiert, weil wir Menschen sind.
Regeln, Gebote, Verordnungen sind nicht nur da um eingehalten zu werden, sondern auch um Menschen zu Verbinden. Je mehr wir zulassen, dass diese Verbrecher, Mörder solche Regeln nicht mehr einhalten wollen, müssen und dafür noch nicht mal klare Konsequenzen erhalten, desto mehr wird Misstrauen, Missgunst und Neid entstehen, aber das will man einfach nicht erkennen. Oder verdrängt dies, wel man ja angeblich solches Denken sicher nicht hätte.