Je nach Ausgestaltung der kantonalen Rechtsvorschriften können die Kantone die Durchsetzung ihrer Energiepläne schrittweise über den kantonalen Richtplan und Verordnungen der Kantonsregierung an den Standortgemeinden und ihrer Bevölkerung vorbei manövrieren. Das sind letztlich undemokratische Tricksereien!
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