Ende November 2013 stimmen wir über die berüchtigte 1:12-Initiative der Jungsozialisten ab. Die Auswirkungen einer Annahme dieser Initiative sind nicht eindeutig. Es gibt widersprüchliche Studien dazu. Aus meiner Sicht würden die negativen Effekte jedoch bei weiten überwiegen. Warum? Wenn die Lohnspanne vom tiefsten zum höchsten Lohn auf den Faktor 12 begrenzt werden sollte, gibt es vereinfacht drei Szenarien mit verschiedenen Folgeeffekten:
(a) die obersten und oberen Löhne werden gekürzt. Dadurch bezahlen diese Lohnempfänger auch weniger Steuern und weniger AHV, was zu höheren Defiziten und Schulden vom Staat führen würde. Zudem ist absehbar, dass einige Unternehmen mit hochbezahlten Managern Lohneinbussen vermeiden wollen. Diese würden dann entweder die Firmen aufspalten in eine odere mehrere separate Management-Gesellschaften (um den Faktor 12 einzuhalten), was vermutlich Rechtsstreitigkeiten und Kosten mit sich bringen würde, oder sie würden Unternehmensteile und damit Arbeitsplätze ins Ausland verschieben.
(b) die untersten und unteren Löhne werden angehoben. Dies würde die Kosten der betroffenen Unternehmen erhöhen, wodurch diese Firmen entweder ihre Preise erhöhen oder weniger ArbeitnehmerArbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und ... anstellen (resp. ein Teil der Belegschaft entlassen) würden.
(c) ein Mix von Lohnanpassungen unten und oben. Dies würde zu Arbeitsplatz-Abbau und damit höherer ArbeitslosigkeitAls arbeitslos bezeichnet man eine berufs- und arbeitsfähig..., zu höheren Preisen und zu mehr Rechtsstreitigkeiten führen.
Die 1:12-Initiative mag für einige Personen verlockend klingen, ist aber ein Schuss ins eigene Bein. Die 1:12-Initiative ist ein Angriff auf den liberalen ArbeitsmarktDer Arbeitsmarkt wird wie jeder Markt gebildet durch [[Nachf... Schweiz und würde dem Werkplatz Schweiz und damit unserem Wohlstand schaden. Ich sage deshalb am 24. November Nein zur 1:12-Initiative.
Adrian Ineichen
Präsident Jungfreisinnige Stadt Zürich (JFZ)
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Kommentare anzeigen Hide commentsHerr Inneichen, auch ich bin nicht für die Initiative. Aber nur dagegen zu sein ist auch keine Lösung.
Wir haben ein Problem!!!: Die letzten Jahre sind die unteren Löhne weniger gestiegen als die oberen. Dies obwohl alle ihren Beitrag geleistet haben. Dies Entwicklung ist nicht gerecht und muss korrigiert werden. Somit frage ich Sie:
Was ist ihre Lösung für dieses Problem??????
Mein Vorschlag: In der Schweiz muss das Verhältnis von Arbeitskräften und Arbeitsstellen wieder in ein gesundes Verhältnis kommen. Das Prinzip von Angebot und Nachfrage muss auch auf dem Arbeitsmarkt wieder funktionieren. Dadurch würden die Löhne in der Schweiz automatisch wieder gerechter verteilt.
Wie ist dies zu erreichen: Kontrollieren wir die Zuwanderung, so dass die Arbeitslosenrate 1% nicht übersteigt. Viele sagen nun, 1% sei zu tief. Ich schaue nur zurück in der Geschichte. In den 80ern war die Arbeitslosenrate unter 1% teilweise sogar 0.5% und trotzdem ist es unserer Wirtschaft gut gegangen. Somit kann dies auch jetzt wieder funktionieren.
Die 1:12 Initiative könnte bei Annahme auch zünftig in die Hose gehen, da es ja überwiegend KMUs in der Schweiz gibt. Schauen wir einmal diese Initiative aus der Sicht eines KMU an.
Nehmen wir einmal den jährlichen Reingewinn eines KMU Patron von 200000 Franken an. Wenn Dieser seinen Mitarbeitern den gesetzlich vorgesehenen 1:12 Jahreslohn auszahlt ergibt dies 16667 Franken. Monatlich würden diese Mitarbeiter für einen Lohn von 1389 Franken arbeiten. Liebe Initianten, wenn diese Arbeitgeber nach Eurer Gesetzesidee handeln würden, habt Ihr wirklich die Sache zu Ende gedacht.
Uebrigen gibts dann auch noch die Möglichkeit, dass dem KMU Patron am ende des Jahres nichts bleibt ausser Schulden und den Weg in den Konkurs. Selbstverständlich kann Euer Arbeitgeber mit Eurer finanziellen Unterstützung rechnen.
Es sagt ja niemand dass das Verhältnis 1:12 eingehalten werden MUSS.
Guter Input Herr Rohner. Ich kenne kein Unternehmen, welches die Spannbreite 1:12 ausnützt und ich bezweifle, dass Unternehmen den Aufwand der Vertragsänderung und gegebenenfalls Rekrutierung und Einarbeitung von neuem Personal auf sich nehmen. Oder haben Sie entsprechende Hinweise?
Frank Wagner, Es sagt niemand, dass das Verhältnis 1:12 eingehalten werden muss.
Ueber was stimmen wir dann ab, wenn die 1:12 Initiative nur eine leere Worthülse ist. Nach oben gilt, was nach unten nach Ihrer Meinung dann wieder nicht gelten soll.
Ich Tor glaubte über eine Initiative ab zu stimmen die ernst genommen werden müsste. So oder so werde ich ein fettes NEIN, eigenhändig unterzeichnet in den Briefkasten
werfen.
Ich bin auch für ein Nein. Trotzdem darf man die Initiative nicht falsch verstehen: das Verhältnis darf nicht über 1:12 liegen, darunter darf es liegen. Ein Verhältnis von 1:10 oder 1:2 ist völlig ok, der Chef darf sogar weniger verdienen als seine Angestellten. Ein – unrealistisches – Ziel der Initiative ist ja die Hoffnung das bei den hohen Gehältern gekapptes Geld auf die unteren Gehaltsränge verteilt wird.
Bei dem Gedanken dem Gesetzgeber Einfluss auf Gehälter in privaten Unternehmen zuzugestehen fühle ich mich abseits aller möglichen Risiken überhaupt nicht wohl. Das ist mir ein bisschen zuviel Sozialismus.
Der Wert von Arbeit wird nicht in Kalorienverbrauch, und auch nicht mehr zwangsläufig in Arbeitsstunden gemessen. Wenn ein Manager seiner Firma durch seine Arbeit 50 Millionen an Gewinn einbringt, könnte man 5 Millionen Gehalt durchaus als gerechtes Einkommen ansehen.
Unheimlich, wie da gleich Politiker mit einem NEIN NEIN NEIN reagieren. Die gleichen “Volksvertreter” schweigen aber zur Tatsache, dass sich die Lohnschere nirgends in Europa so stark geöffnet hat, wie in unserem Land. Das ist denen egal. Hauptsache, die da oben bekommen immer mehr. Der Mittelstand blutet aus. Ist denen auch egal. Herr Ineichen, wie wollen Sie diesem Problem beikommen? Mit Schweigen, wie es Ihre Partei schon immer tat, geht das nicht!
@Herr Barner: Die Lohnschere hat sich in den letzten Jahren nicht geöffnet! Schauen Sie sich z.B. den Gini-Koeffizienten an, der ist stabil.
http://www.handelszeitung.ch/unternehmen/lohnschere-oeffnet-sich-weiter
Na ja, der Gini ist doch als brauchbare, ehrliche Berechnung sehr umstritten und ist nur gerade so zurechtgebogen, dass die oberen Schichten weitermachen können wie bisher. Herr Ineichen, fragen Sie mal die Leute auf der Strasse, fragen Sie die working poors, fragen Sie normale Arbeiter!!
Was ausser NEIN, NEIN, NEIN erwarten Sie denn Herr Barner? Als der liebe Gott Phantasie und Kreativität verteilt hat, hat er Economiesuisse und ihre rechtspolitische Anhängerschaft offensichtlich übersehen. Dieselben Gegenargumente haben wir schon bei der Abzocker-Initiative gehört.
Blickwinkel zur Lohnschere: sie wird mit der Zuwanderung von Grossunternehmen in die Schweiz immer grösser. Doch aufgepasst: die Chefetage der soganannten Grossverdiener haben ihren Lohn grösstenteils mit Mitarbeiter im Ausland gemacht – diese Vergleiche nützen niemanden etwas. Auch der Lohn von Vasella war einst “Weltenlohn” von tausenden von Konzernmitarbeitern im Ausland. Das ganze Hochgerechnet mit den CH-Salairen ergibt hiermit ein falsches Bild. Wir haben keinen Einfluss auf die Abzockerlöhne die im Ausland geschaffen worden sind – deren Nutzniesser aber in der Schweiz leben (ausser man wünsche in Zukunft keinen neuen Firmenflüchtlinge aus der EU). Besser wäre, Firmen zu untersuchen, deren Lohnsubstanz vollständig in der Schweiz erarbeitet wurde umd dann sieht die Lohnschere etwas anders aus.
Die sogenannte “ungerechte” Entlöhnung der “Bosse” ändern zu wollen, ohne zusätzliche negative Auswirkungen akzeptieren zu müssen, wird wohl eine “Zeitarbeit” der verschiedenen politischen Partein werden und nicht eine Volksabstimmung im Sinne der Emotionen und des Neides. Wenn die unteren Arbeiterschichten mehr Lohn erhalten (dies könnte das zukünftige Produkt der Abstimmung sein…) wird dies zwangsläufig zu höheren Steuereinnahmen führen – Steuern der “Grossverdiener”, die bisher aus verschiedenen Gründen nie 100% bei dem Fiskus angelangt sind. Warum also nochmals neue Gesetze erarbeiten, wenn grundsätzlich die alten Paragraphan nicht 100% ausgeschöpft werden ? Es lebe der zukünftige Gesetzesdschungel – ich beneide die junge Generation gar nicht, die das Ganze einmal ausbaden muss !
Könnten Sie bitte zu Punkt (c) auch Begründungen hinschreiben, statt nur Behauptungen aufstellen?
Da ja die Initiative gerade diesen Ausgang erhofft (meine ich).
Das wäre schon interessant.
Danke.
I. Die Bundesverfassung (SR 101) wird wie folgt geändert:
Art. 110a (neu) Lohnpolitik
1 Der höchste von einem Unternehmen bezahlte Lohn darf nicht höher sein als das Zwölffache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohnes. Als Lohn gilt die Summe aller Zuwendungen (Geld und Wert der Sach- und Dienstleistungen), welche im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit entrichtet werden.
2 Der Bund erlässt die notwendigen Vorschriften. Er regelt insbesondere:
a. die Ausnahmen, namentlich betreffend den Lohn für Personen in Ausbildung, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Menschen mit geschütztenArbeitsplätzen;
b. die Anwendung auf Leiharbeits- und Teilzeitarbeitsverhältnisse.
II. Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung
werden wie folgt ergänzt:
Art. 197 Ziff.8 (neu)
8. Übergangsbestimmung zu Art. 110a (Lohnpolitik)
Tritt die Bundesgesetzgebung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Annahme von Artikel 110a durch Volk und Stände in Kraft, so erlässt der Bundesrat die nötigen Ausführungsbestimmungen bis zum Inkrafttreten der Bundesgesetzgebung
Ich kenne noch immer kein KMU, welches nicht innerhalb der Bandbreite 1:12 ist. Zudem gibt es Firmen, welche „unter“ einem GAV stehen und somit auch die Löhne entsprechend geregelt sind. Doch gemäss diesem Link (KMUs im Wandel aus dem Jahr 2006) können sich die KMUs vorstellen, das Unternehmen teilweise oder ganz innerhalb der Schweiz oder ins Ausland zu verlagern http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/06/22/publ.html?publicationID=3104 Im Kontext der fortschreitenden Globalisierung, der hervorragenden Konjunktur und den überwiegenden offensiven Motiven (Marktnähe) zeigt sich, dass die Unternehmen wirtschaftlich florieren und sie eine Verlagerung nicht aus der Not bzw. unter Kostendruck tätigen müssen. Im Gegenteil: Jene KMU, die Standortverlagerungen aus offensiven Motiven in Betracht ziehen, sind auf Expansionskurs, Dennoch sind die standortpolitischen Entscheidungsträger durch die offensichtlich wachsende Mobilitätsbereitschaft der KMU erheblich herausgefordert. Für die Initiative 1:12 gilt aus meiner Sicht: Kosten: sind sowohl für das Parlament als auch für die Bürger unbekannt. Man darf hoffen und das Schlimmste befürchten. Nutzen: sind sowohl für das Parlament als auch für die Bürger unbekannt. Man darf hoffen und das Schlimmste befürchten. Externe Effekte: ev. ziehen andere Länder mit, was sich entsprechend auf Standorte auswirken kann -> o.k., träumen ist erlaubt. Fest steht, dass sich die Schere, das Nord-Süd-Gefälle nicht weiter öffnen soll und die Wirtschaft vermehrt die soziale Verantwortung im Rahmen ihrer Möglichkeiten wahrnehmen soll. Denn Heuschreckenverhalten bringt nichts.
Wo ist die Alternative der Bürgerlichen gegen die Abzockerlöhne? Es bleibt wie immer bei der ungenügenden Reaktion “Soo nicht”!
Arbeiter X stellt fest dass das Dach in der Lagerhalle hereintropft und das Wasser millionenteure sehr wichtige Chemische Produkte zerstört werden welche am folgenden Tag per Spezialtransport ausgeliefert werden müssen. Er geht zum Chef und sagt er wolle eine Gehaltserhöhung. Fr. 6000.- mehr im Jahr und 20`000.-. bräuchte er sofort weil seine Frau dringend ein Auto braucht.
Der Chef grinst nur und steigt in seinen Bentley ein. Arbeiter X vergisst was er gesehen hatte und geht nach Hause.
Denkt A. Ineichen auch das der Arbeiter X 10% (Hirneinschaltebelohnung) von den Millionen welche die Produckte wert sind bekommen sollte ?