1. Gesellschaft

Rassismus: Unsinnige Diskriminierungsverbote

All die Diskriminierungsverbote aus Gründen der Rasse, der Religion oder der „sexuellen Orientierung“ in den UNO-Resolutionen und –Konventionen sind unsinnig, obwohl sie gemäss schweizerischem Bundesgericht für uns ja als verbindlich gelten.Wieso fällt hingegen die Diskriminierung wegen körperlichen/ geistigen Behinderungen, wegen des Alters oder der Sprache nicht unter das Strafrecht?

Letztlich geht es nur darum, wer die effizienteste Lobby hat, um in den besonderen Schutz als “diskriminierte Gruppe” zu kommen. Mit Menschenwürde und höherer Gerechtigkeit hat das überhaupt nichts mehr zu tun.

Die Mechanismen zur Kontrolle der “Political Correctness” nehmen absurde Züge an.  Das Strafrecht darf nicht Mittel zur Meinungskontrolle sein!

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