1. Finanzen & Steuern

Stellvertretershow um Gesellschaftspolitik

„Hätte man bei der Erschaffung der Welt eine Kom­mis­sion ein­ge­setzt, dann wäre sie heute noch nicht fertig,“ sagte Ge­orge Ber­nard Shaw, und die Po­lit­posse um die Hei­ratss­trafe gibt ihm recht. Mit der Hei­ratss­trafe ist die ver­fas­sungs­wid­rig​e Un­gleich­be­hand­lun​g von ver­hei­ra­te­ten Paa­ren gegenüber Kon­ku­bi­nats­paa­re​n ge­meint, und so ver­langt denn die In­itia­tive der CVP, wel­che im No­vem­ber 2012 ein­ge­reicht wur­de, dass Ehe­paare als Le­bens­ge­mein­schaf​t von Mann und Frau gegenüber an­de­ren Le­bens­for­men nicht be­nach­tei­ligt wer­den dürfen, na­ment­lich bei den Steu­ern und den So­zi­al­ver­si­che­r​un­gen. Zudem bil­den die bei­den Ehe­part­ner in steu­er­li­cher Hin­sicht eine Wirt­schafts­ge­mein­​schaft. An die­sem Text hatte während der Sam­mel­phase nie­mand An­stoss ge­nom­men. Er wurde von 120 161 Bürgerinnen und Bürgern un­ter­schrie­ben und vom Bun­des­rat zur An­nahme emp­foh­len. Man ver­meinte die ver­fas­sungs­wid­rig​e Pen­denz, wel­che das Bun­des­ge­richt vor dreis­sig Jah­ren mo­niert hatte und an wel­cher Re­gie­rung und Par­la­ment seit­her er­folg­los han­tie­ren, wäre bald ein­mal aus der Welt ge­schafft.

 

Doch damit hatten sich die Ehepaare einmal mehr zu früh gefreut. Eine knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission empfahl unsere Initiative zur Ablehnung und wurde darin in der Grossen Kammer mit 102 zu 86 Stimmen durch eine Allianz aus Freisinn und linker Ratshälfte unterstützt. Der Gegenentwurf der Kommission, dem der Nationalrat zustimmte, enthält zwar ebenso wie die Initiative eine Absichtserklärung, dass Ehepaare steuerlich nicht diskriminiert werden dürfen, hat aber anders als die Initiative nur eine diffuse Vorstellung darüber, wie das zu bewerkstelligen sei. Wo die Initiative und die Kantone auf das bewährte Splittingmodell setzen-man teilt das gemeinsame Einkommen durch einen Faktor, meistens den Faktor zwei- stellt die Kommission einmal mehr die Individualbesteuerung​ in den Raum. Deren Nachteile- das haben die Anläufe der letzten Jahre gezeigt- liegen im hohen administrativen Aufwand für den Bund, die Kantone und vor allem den Steuerzahler selbst. Bestes Beispiel liefert Deutschland. Dort können die Bürger selbst über die Besteuerung entscheiden. Neunzig Prozent wählt das Splittingmodell. Fazit der Ratsdebatte: Die Heiratsstrafe verbleibt auf der Pendenzenliste. Die 120 161 Unterschriften haben nur die Minderheit im Nationalrat beeindruckt: CVP, SVP und BDP.

Die Ratsmitglieder leisteten sich dafür eine medienwirksame Stellvertretershow über zeitgemässe Gesellschaftspolitik.​ Die Ehe ist ganz offenbar mit einem vorsintflutlichen Charakter behaftet. Höhepunkt bildete diesbezüglich ein Votum, wonach es heutzutage wie ein schlechter Witz klinge, die Ehe auf Verfassungsstufe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau festhalten zu wollen. Da gemäss Bundesamt für Statistik im heiratsfähigen Alter etwa 1,8 Millionen ledige Menschen erfasst sind und doppelt so viele verheiratete sind das harte Worte für diese dreieinhalb Millionen Witzfiguren.

Und vor allem Worte an die falschen Adressaten, die Initianten. Die Ehedefinition wird in der Verfassung nicht neu festgeschrieben, sie ist bereits darin verankert. Bei der Abstimmung über die neue Bundesverfassung wurde die Ehe in Übereinstimmung zu Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvent​ion von Bundesrat, Parlament und Volk ausdrücklich im traditionellen Sinne interpretiert und festgelegt. Nachzulesen ist dies in der Botschaft des Bundesrates zur neuen Bundesverfassung vom 20. November 1996 auf den Seiten 154 und 155. Die Formulierung der Initiative, die Ehe sei eine gesetzlich geregelte Verbindung zwischen Mann und Frau, ist keineswegs eine Erfindung der CVP. Im Unterschied dazu steht die eingetragene Partnerschaft für deren Einführung sich die CVP mit Nachdruck eingesetzt hatte. Wird die Initiative angenommen, werden gleichgeschlechtliche​ Paare ebenso davon profitieren, auch das sieht der Bundesrat gleich wie die CVP.

Es gehört zu den direktdemokratischen Vorteilen in der Schweiz, dass man Auffassungsunterschie​de mit Verfassungsergänzunge​n und Abstimmungen entscheiden kann. Ich frage mich, was denn all jene aufgewühlten Volksvertreter, welche die CVP-Initiative als  billige Plattform für die Kritik an der Verfassung nutzen, davon abhält, eine eigene Initiative zur Öffnung der Ehe zu starten. Fehlt der Mut? Lassen Sie doch-wie wir es tun mit unserer Initiative- das Volk entscheiden.

Wer also die Diskriminierung verheirateter Paare gegenüber Konkubinatspaaren aufheben will, unterstützt die CVP-Initiative.

Wer die Diskriminierung von Paaren in eingetragener Partnerschaft gegenüber Konkubinatspaaren aufheben will, unterstützt die Initiative der CVP.

Wer die Definition der Ehe in der Verfassung ändern will und sie auf gleichgeschlechtliche​ Paare ausweiten, startet eine eigene Initiative.

Es ist der ehrlichste und konsequenteste Weg. Man sollte ihn nicht fürchten.

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