Höhere Steuerabzüge für Familien bei der direkten Bundessteuer? Das tönt verheissungsvoll. Doch was SVP, FDP und CVP als “Familienförderung” verkaufen, ist ein Steuerbonus für Topverdienende. Die SP Schweiz ergreift deshalb das Referendum gegen diese Steuererleichterung für reiche Eltern, welche der nur zwei Wochen “bürgerlich” dominierte Nationalrat am letzten Tag der Herbstsession 2019 noch schnell beschlossen hat, nämlich den Abzug von 6500 CHF pro Kind auf 10000 CHF zu erhöhen.
1. Es profitieren vor allem Eltern ab 150000 CHF zu versteuerndes Einkommen aufwärts.
2. Der Steuerbonus kostet 350 Mio CHF pro Jahr, für die der Mittelstand aufkommen muss.
3. Die Hälfte der Familien geht leer aus, weil sie keine Bundessteuern entrichtet und keine Abzüge machen kann.
Kurz: Ein fettes Steuergeschenk für Eltern, die es nicht benötigen. Helfen Sie bitte diesen unsozialen Steuerbonus für Eltern zu verhindern, liebe Leserinnen*! Hier könnenSie das ReferendumUnter einem Referendum versteht man die Volksabstimmung übe... unterschreiben:
https://reichen-bonus-nein.ch
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22. April 2020
Heute hat dieser Blog gemäss Vimentis bereits “Anz. Leser 2000”, und alle meine Blogs zusammen haben heute “Artikel Aufrufe 289000” erreicht.
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25. Juli 2020
Heute hat dieser Blog 3000 Leserinnen*.
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2. November 2020
Heute hat dieser Blog 4000 Leserinnen*, und alle meine 86 Blogs haben zusammen 425000 Aufrufe.
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12. Juli 2021
5000 Leserinnen / 513000 Aufrufe aller 120 Blogs
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Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsDirekte Steuern müssen nach Einkommen und Vermögen erhoben werden. Damit diese sozial abgestufte Besteuerung nicht verfälscht wird, dürfen vom Gesetz her nur die Gewinnungskosten abgezogen werden.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung listet für die direkte Bundessteuer jedoch über dreissig besteuerungsfremde Steuervergünstigungen auf – Abzüge und Steuerprivilegien. Ohne diese Abzüge könnte der Bund die Steuersätze halbieren, um netto auf den gleichen Steuerertrag zu kommen. Dasselbe Bild bieten die Kantone: Im Kanton Zug reduzieren solche Steuervergünstigungen die Steuereinnahmen um ganze zwei Drittel.
Mehr hier:
nzz.ch/wirtschaft/etikettenschwindel-mit-steuerabzuegen-ld.1465647
Politischen Anliegen wie Familienförderung, Krankenkassenbeiträge, Förderung der Landwirtschaft müssen von Bund und Kantonen durch Direktzahlungen nachgekommen werden.
Herr Rudolf Oberli
Was ist direkt oder indirekt? Die Gehirnwäsche aus betreuter Bildung wirkt!
Es ist doch nur logisch, dass man selbst keine Ausgaben leisten kann, wenn es vorher kein Dritter getan hat! Somit ist die Zuordnung der anteiligen Wirtschaftseinnahmen zur Weiterleitung an die Berechtigten, schlicht und einfach Betrug! Indirekt als direkt begriffen, was für ein Erfolg der Gehirnwäsche der betreuten Bildung!
Die Umlage zwischen Staat und Wirtschaft über branchendefinierte Tarife und Umsätze an den Endbenutzer, wäre korrekt und erst noch direkt!
Eine zusätzliche Rückgabe über eine Geldvermögenshortung wäre dann indirekt!
Stellt endlich die Betrügereien ab; denn auch die Banken können die geschöpften Kundenguthaben, weder für eigene Aktivgeschäfte verwenden noch auf ihren Konten bei der Zentralbank parken! Der Gesetzgeber und die Justiz müssten längst Anklage erheben. Selbstanzeige vielleicht?
> Die Hälfte der Familien geht leer aus, weil sie keine Bundessteuern entrichtet und keine Abzüge machen kann.
Eigentlich logisch, dass, wer schon keine Bundessteuern zahlen muss, auch keine Abzüge machen kann….
Wie sollte denn sowas überhaupt funktioinieren ???
Herr Ernst Jacob
Warum braucht es eine Bundessteuer als Rückfluss der Ausgaben! Rückfluss aus den anteiligen Wirtschaftseinnahmen aus den Staats-Sozial- und Gesundheitsausgaben mit branchendefinierten Tarif und Umsatz an den Endbenutzer! Diese Organisation im Einklang mit der Auswirkung der Geldschöpfung zur Abdeckung der Bedürfnisse mittels Leistung, ob mit oder ohne Erwerbsarbeit, würde die Spielereien von Rechts bis Links beenden!
Wir bezahlen nichts. Die Ausgaben werden zur Weiterleitung zugeordnet. Idiotischer geht es nicht und niemand will es merken!
Sie wissen schon, dass Sie die Betrügereien als korrekt empfinden?
Ich empfinde sicher nichts als korrekt, Herr Bender, aber ich muss auch ehrlich zugeben, dass ich mich grundsätzlich nie mit DIngen befasste, von welchen ich sowieso nichts verstand. Ob es also Betrügerei ist, kann ich nicht beurteilen, gehe aber auch davon aus, dass wir nicht nur Hohlköpfe in unseren Parlamenten haben, die nicht wissen, was sie tun.
Sie aber ärgern sich wohl lieber den ganzen Tag über solcherlei Zeugs, auf welches wir sowieso keinen Einfluss haben.
Doch haben wir; denn der Virus wirkt enorm!
1 + 1 = 2? Ohne Ausgaben eines Dritten kann man selbst kein Geld ausgeben. Diese Logik, zeigt doch klar auf, dass die Umlage der anteiligen Wirtschaftseinnahmen (immer in Umlage) zur Weitergabe der Staats- Sozial- und Gesundheitsausgaben, über das Erwerbseinkommen, glatter Betrug darstellt, um die Regierenden, ihre Spielzeuge in Stellung bringen können.
Es ist doch leicht zu begreifen und dies muss man wollen, dass die Umlage über einen branchendefinierten Tarif und Umsatz an den Endbenutzer, einzig korrekt wäre!
Es ist doch auch leicht die Auswirkung zu begreifen, dass der individuell zugeordneten Geldgegenwert der Leistung (Wirtschaft) oder Anspruch (Sozial) den Grad der Bedürfnisabdeckung ausmacht. Nur dieser Wert ist entscheidend!
Klar doch das SP Klientel das schon keine Bundessteuer bezahlt wird nicht berücksichtige. Da muss die SP eingreifen.. Neidpolitik funktioniert so…
Bei ein bisschen nachdenken im Einklang mit den Auswirkungen der Geldschöpfung und das Gelernte hinterfragen, kann man leicht erkennen, dass niemand einen Rappen bezahlt!
Die Zuordnungsspielform der Staats- und Sozialausgaben ist reinster Betrug!
Oder können Sie Geld ausgeben, bevor es Dritter getan hat. Links-Rechts-Schema für Menschen mit dem infiziertem Zahler-Virus!
Wenn die Abzüge von den Ausgaben eines Dritten = Einnahmen, welche eigentlich nicht mir gehören, verändert werden, so bleibt es Betrug!
Die Klientel der SP sind die gutverdienenden Bundes- Kantons- und städtische Angestellten für die holen sie immer mehr Vorteile und Löhne heraus. Die Angestellten der Privatwirtschaft verachten, sie obwohl deren Arbeit den Staat finanziert.
Karlos Gutier
Wir sind keine Zahler! Die Wirtschaftseinnahmen werden wieder umgelegt. Die Anteile aus den Ausgaben der Staat-, Sozial- und Gesundheitsausgaben, sollten direkt wieder an die Berechtigten erfolgen!
Im bestehenden Zahler-Virus-Betrugssystem, werden die Umlagen zur Weitergabe zugeordnet. Einfältiger geht es nicht.
Im geltenden System, sind eben die Spielmöglichkeiten, welche wir den Regierenden anbieten, vielfältig! Da kann man keinen Politiker von Links bis Rechts ausschliessen!
Aber wenn man ein eigenständig denkender Mensch bleiben will, dann muss man sich leider ein bisschen Wissen aneignen, jedenfalls sollte man vielfältig verbreiteten Parolen aus betreuter Bildung, nicht hinterherlaufen.
> Die Hälfte der Familien geht leer aus, weil sie keine Bundessteuern entrichtet und keine Abzüge machen kann.
Da sieht man wie sozial die Bundessteuern sind !
Komischerweise hab ich immer eine Rechnung für die Bundessteuer erhalten, obwohl ich mit 2 Kids und Geringverdiener !
Karlos Gutier
Die Spielbetrugsform der Zuordnung zur Weiterleitung der anteiligen Wirtschaftseinnahmen über das Erwerbseinkommen, dient den Regierenden ihr Links-Rechts-Schema zu bedienen!
Wir zahlen nicht, wir müssen die uns zugeordneten anteiligen Ausgaben wieder in den Kreislauf geben, damit die Arbeitsplätze erhalten bleiben!
Wir tauschen die gegenseitigen Leistungen mit Geld aufgewogen mehr nicht!
Wie wirkt die Wirtschaft?
Der frei verfügbare Gegenwert der Leistung bestimmt den Grad der eigenen Bedürfnisabdeckung! Dieser von der Wirtschaft zugeordnete Wert ist einzig massgebend, alles andere sind Spielereien der Regierunden und das Führungsinstrument “Unterdrückung” zelebrieren zu können.
Jeden Tag müssen wir uns die Scharlatanerie in den Medien zu Gemüte führen!
Bender kann nie eine Antwort auf einen Kommentar geben, es kommt immer das gleiche eintönige Mantra, ich denke er hat keine Sozialkompetenz !
Karlos Gutier
Ich habe Sozialkompetenz, darum bediene ich nicht die Symptome auf Grund falscher Systeme!
Sie haben im praktizierten Betrugssystem, sicher eine Steuererklärung ausfüllen müssen,
damit die Steuerbehörde feststellen kann, welchen Anteil Ihrer Einnahmen nicht Ihnen gehört, sondern dem Staat als Preis seiner Leistung zurückgegeben muss!
Die Spielform sieht vor, dass die Zuordnung gemessen am Einkommen und den steuerrechtlich relevanten Abzügen, erfolgt.
Mit den erhöhten Abzügen, könnte es sein, dass Sie unter die Bemessungshöhe kommen, oder weniger zurückgeben müssen!
Alles klar, Spielformen erkennen ist kein Mantra, sondern Wissen aneignen!
Aber wenn man ein eigenständig denkender Mensch bleiben will, dann muss man sich leider ein bisschen Wissen aneignen, jedenfalls sollte man vielfältig verbreiteten Parolen aus betreuter Bildung, nicht hinterherlaufen.
Und wieder wird ein Spielzeug der Regierenden, ohne mit der Wimpern zu zucken, in Stellung gebracht!
Es ist doch nur logisch, dass man selbst keine Ausgaben leisten kann, wenn es vorher kein Dritter getan hat! Somit ist die Pflichtpreis – Zuordnung der anteiligen Wirtschaftseinnahmen aus Staats-, Sozial- und Gesundheitsausgaben, zur Weiterleitung an die Berechtigten, schlicht und einfach Betrug!
Die Umlage zwischen Staat und Wirtschaft über branchendefinierte Tarife und Umsätze an den Endbenutzer, wäre korrekt und erst noch direkt! Arbeitsplatzumbau in den Steuerbehörden von Administrativ zur Kontrolle und mit dem Paradigma Wechsel von Wohnort zur Quelle, würde die Steueroasen fast trockenlegen!
Die Synapsen der Regierenden würde es vor allem freuen, im Einklang mit dem Geldsystem, spielen zu dürfen! Und die Bevölkerung?
Eine zusätzliche Rückgabe über eine Geldvermögenshortung (im Gegensatz dazu sind die Sachwertvermögen aus Ausgaben entstanden) kann man jedoch umsetzen. Die Erbschaftssteuer ist reinster Betrug, denn Geschenke gehen den Staat einen feuchten Lappen an!
Stellt endlich die Betrügereien ab; denn auch die Banken können die geschöpften Kundenguthaben, weder für eigene Aktivgeschäfte verwenden noch auf ihren Konten bei der Zentralbank parken! Der Gesetzgeber und die Justiz müssten längst Anklage erheben. Selbstanzeige vielleicht?
Man muss schon ziemlich tief in der sozialistischen Denke stecken um zu argumentieren, wer sowieso keine Steuern zahle „gehe leer aus“ weil er keine Steuerabzüge machen könne…
Und wer dann noch davon ausgeht, dass die durch Kinderabzüge für Familien weniger in die Bundeskassen fliessenden 350 Millionen von ebenjenen bezahlt werden müssten die keine Steuern zahlen, ist erst recht in der linksversifften Pampa steckengeblieben.
Nein, denn diese 350 Millionen braucht der Staat gar nicht. Also müssen sie auch nicht ersetzt werden. Schon mal was von „zuviel Steuern“ gehört?
27. September 2019
Die originalgrüne SP und die Grünen lehnten den höheren Kinderabzug vom zu versteuernden Einkommen entschieden ab. Keine Bauernfamilie, keine Handwerkerfamilie, keine Familie aus dem Pflegebereich wird durch dieses Steuergeschenk entlastet. Der grösste Teil davon fliesst in die Taschen der reichsten 15 Prozent.
Mehr hier:
nzz.ch/schweiz/sp-bekaempft-hoeheren-kinderabzug-mit-dem-referendum-ld.1511796
Sozialbeiträge müssen direkt geleistet werden, nicht über Steuerabzüge.
Sie Troll sind noch nicht fähig einen funktionierten Link zu kopieren aber alle anderen belehren wollen.
8. November 2019
Die Unterschriftensammlung für das Referendum „NEIN zum Steuerbonus für reiche Eltern“ ist in vollem Gange.
Der Bonus führt zu einem Steuerloch von 350 Millionen Franken u. a. auf Kosten der Mittelschicht. Familien mit mittleren und tiefen Einkommen leiden als erste, wenn das Geld für Prämienverbilligungen, Kita-Plätze und Bildung fehlt. 70% des Steuerbonus gehen an Eltern ab 150‘000 Franken Einkommen aufwärts. Am meisten profitieren Einkommen ab 300‘000 Franken – Topmanager, Chefärztinnen, Banker. Etwa die Hälfte der Familien geht leer aus. 45% der Familien verdienen zu wenig, um Bundessteuern zu bezahlen, und profitieren darum nicht von den Abzügen.
Fazit: Es profitieren nur jene, die es nicht nötig haben.
Unterschreiben Sie bitte hier das Referendum:
https://sp-ps.us4.list-manage.com/track/click?u=1be790453b62eb9f7bb557a18&id=18a5c8c1ca&e=71077888db $
Danke.
Keine Sorge für die Entwicklungshilfe und Klimaschutz wird der Mittelstand ein mehrfaches zahlen müssen, und verarmen unter den lauten Jubel der Kapitalismusabschaffer von Rot-Grün.
Man muss sich die Gedankengänge eines Herrn Oberli mal spasseshalber vor Augen führen.
Also: Die Steuerabzüge zur Entlastung von Familien mit Kindern sind zu bekämpfen, weil diejenigen keine Abzüge machen können, die sowieso keine Steuern zahlen müssen, und zusätzlich aus von den anderen bezahlten Steuermitteln sogar noch alimentiert werden…!
Dazu mein Kommentar weiter unten.
19. Dezember 2019
Die Stimmberechtigten entscheiden 2020 über höhere Kinderabzüge bei der direkten Bundessteuer. Die SP hat die benötigten 50’000 Unterschriften für das Referendum beisammen.
Hier mehr:
blick.ch/news/politik/das-sp-referendum-gegen-hoehere-kinderabzuege-steht-das-ist-ein-unnoetiger-steuerbonus-fuer-die-reichsten-id15671197.html
Steuerabzüge sind nur für Gewinnungskosten für das Einkommen gerechtfertigt, weil die Besteuerung nach Einkommen erfolgen muss. Finanzielle Erleichterungen an Gruppen sollten demnach in jedem Fall über staatliche Beiträge erfolgen.
2019 haben zum Beispiel die eidg. Räte dennoch eine Motion zur deutlichen Erhöhung des Steuerabzugs für Krankenkassenprämien an den Bundesrat überwiesen. Ausserdem hat der Ständerat einen Vorstoss zum Ausbau des Steuerabzugs für das gebundene Privatsparen (Säule 3a) angenommen.
Im September 2019 wurde überraschend eine starke Erhöhung der Kinderabzüge, eine Erhöhung des Kinderabzugs von 6500 auf 10 000 CHF pro Kind, angenommen. Von diesem Abzug können nur reiche Eltern profitieren.
Die SP hat noch rechtzeitig vor den Wahlen ihre Referendumskampagne unter dem Motto «Nein zum Steuerbonus für reiche Eltern» lanciert. Die Stimmberechtigten werden nun dieser Vorlage des Parlaments eine Abfuhr erteilen.
14. Januar 2020
Die SP hat es geschafft: Sie hat heute das Referendum gegen den Steuerbonus für reiche Eltern eingereicht. Über 57000 Unterschriften sind innert kürzester Zeit gesammelt worden.
Beim Sammeln wurde schnell klar: Die Erhöhung der Kinderabzüge kommt bei der Bevölkerung schlecht an, weil nur die reichsten fünf Prozent der Familien davon profitieren könnten, und die dadurch pro Jahr ausfallenden Steuern von total 370 Mio CHF der Mittelstand ausgleichen müsste …
Das Referendum gegen den „Kinderabzug für Reiche“, eingebracht von der CVP, kommt am 17. Mai 2020 an die Urne.
Wirksame Familienpolitik funktioniert nicht über Steuern. Wie zahlen wir die Krankenkassen-Prämien? Wo finden wir eine bezahlbare Wohnung? Hat es noch freie Kita-Plätze? Diese Probleme müssen Familien lösen. Wer etwas von wirksamer Familienpolitik versteht, setzt dort an – und nicht bei einem Steuerbonus für die 6% der Eltern, die es nicht nötig haben – also ab einem Einkommen von 150000 CHF.
Lehnen Sie bitte diesen Kinderabzug-Bschiss ab! Danke.
20. April 2020
Was die Familien benötigen sind nicht Steuergeschenke, sondern genügend zahlbare Angebote für die Kinderbetreuung. Das zeigt sich jetzt während der Corona-Pandemie drastisch.
Am 9. April 2020 hat die SP des Kantons Luzern deshalb die Petition «Eltern von Betreuungskosten entlasten – Finanzierung der Kitas sichern» lanciert. Bereits elf Tage später wurde sie nun mit 659 Unterschriften beim Kanton eingereicht. In der Petition wird der Kanton dazu aufgefordert, bis zu einer allfälligen Lösung auf Bundesebene Unterstützung für die Kitas, die Tagesfamilien-Organisationen und die Familien zu leisten. Dazu solle er unter anderem die Kitabeiträge der Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, während des Lock-Downs übernehmen. Solange der Lock-Down dauert, solle die öffentliche Hand diese Beiträge «à fonds perdu» auszahlen.
«Es ist traurig zu sehen, welchen Stellenwert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in dieser Krisenzeit hat. Die Familien werden allein gelassen und die mühselig aufgebauten Betreuungsstrukturen aufs Spiel gesetzt», moniert SP-Grossstadträtin Maria Pilotto. Die Kinderbetreuung im Vorschulbereich werde im Kanton Luzern zwar durch private Institutionen erbracht, durch ihre Systemrelevanz seien sie aber im Interesse der ganzen Bevölkerung. Dabei verweist sie auf andere Kantone, welche die Problematik angegangen haben, darunter auch der Kanton Zug.
Nach:
zentralplus.ch/unterstuetzung-von-kitas-sp-reicht-659-unterschriften-ein-1777567/
Fast die Hälfte der Familien würde bei dieser Revision in die Röhre schauen, weil sie gar keine Bundessteuern bezahlt. Von der Erleichterung profitieren nur Familien ab einem steuerbaren Einkommen von 100’000 CHF. Bei zwei Verdienenden setzt die volle Entlastung erst ab einem Einkommen ab 300‘000 CHF ein.
Der «Mittelstand» mit Einkommen bis 100‘000 CHF erhält nur gerade einen Viertel der steuerlichen Entlastung. Der Löwenanteil – 250 Mio CHF pro Jahr – käme den 15 % der Familien mit den höchsten Einkommen zugute.
Ein Zweiverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern und einem Einkommen von 120’000 CHF pro Jahr bekommt eine Steuersubvention von gerade einmal 171 CHF pro Jahr. Bei Kosten für Kinder von mehreren tausend CHF pro Monat verpufft dieses Steuergeschenk wirkungslos. Ein Paar mit zwei Kindern und einem Einkommen von einer Million Franken bekommt 910 CHF.
Diese Ungleichbehandlung ist nicht haltbar, denn die Grundkosten eines Kindes sind gleich hoch, egal, ob die Eltern ein hohes oder ein tiefes Einkommen haben.
Dieses ungerechte Abzugssystem kann ganz einfach durch ein soziale Gutschriften ersetzt werden, wie von der SP Schweiz vorgeschlagen. Das wurde von den ” Bürgerlichen” jedoch abgelehnt.
Solche Steuergeschenke offenbaren die rücksichtslose Selbstbedienungsmentalität der knappen “bürgerlichen” Mehrheit in den eidg. Räten. Die Mehrheit der Abstimmenden wird diese Rücksichtslosigkeit aber im Mai 2020 verhindern.
18. März 2020
Das Referendum der SP Schweiz gegen die Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) ist am 14. Januar 2020 eingereicht worden.
Die Volksabstimmung zu dieser wichtigen Vorlage kann aber leider am 17. Mai 2020 wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden, u. a. weil die verfassungsmässige politische Meinungsbildung durch die Massnahmen gegen diese Pandemie zu stark behindert würde.