1. Politisches System

Ab welchem Zeitpunkt ist ein Parlamentarier immun?

Es ist Zeit, mit einer Propagandalüge aufzuräumen, die im Zu­sam­men­hang mit dem Fall Blo­cher in die Welt ge­setzt wur­de. Dazu schauen wir uns die ge­setz­li­che Grund­lage an.

 

Bundesgesetz über die Bundesverfassung

 Ar​t. 3 Eid und Gelübde

1 Jedes Mitglied der Bundesversammlung legt vor seinem Amtsantritt den Eid oder das Gelübde ab.

[…]

3 Wer sich weigert, den Eid oder das Gelübde zu leisten, verzichtet auf sein Amt.

 

Der Fall ist also klar. Ein Nationalrat ist erst im Amt, wenn er den Eid oder das Gelübde geleistet hat. Vorher ist er nicht im Amt und kann auch das amtseigene Privileg Immunität nicht geniessen.

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Comments to: Ab welchem Zeitpunkt ist ein Parlamentarier immun?
  • Juni 15, 2012

    Sehr geehrter Herr Pfister
    mit anderen Worten gesagt:
    Sie begehen etwas unrechtes und ich schaue Ihnen nur zu?????

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  • Juni 15, 2012

    Nachdem er die Pokenimpfung erhalten hat ?

    Herr Pfister – was soll die Frage ? Das “Parlament” hat entschieden. Anscheinend ist es nach der Vereidigung, aber vor der Uebergabe des Blumenstrauses, jedoch nach dem Apero.

    Ist doch klar, oder ?

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  • Juni 15, 2012

    Herr Stefan Pfister,
    Wie war das mit Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga?

    http://​www.regioonline.ch/ma​gazin/politik–wirtsc​haft/warum-schwoert-s​imonetta-sommaruga-hi​er-nicht.php

    Viele​ Leserinnen und Leser haben sich gefragt, warum die wiedergewählte Bundesrätin Simonetta Sommaruga gestern bei der Vereidigung “gestreikt” hat?!?

    Ein noch spannendes Thema, Herr Pfister.

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  • Juni 15, 2012

    Gut Herr Pfister, da sie ja als Freund von SVP Nationalrat und ehemaligem Bundesrat Christof Blocher bekannt sind, gut, Er war bis zum Zeitpunkt X nicht vereidigt.

    Und nun geht diese Rechtskommission dazu über, und zieht diese Immunität auch über die Vereidigung hinaus.
    Weiter ist es ja so, grad im Fall Blocher, oder muss man sagen Fall Mitte Linke gegen SVP Bürgerlich, nun egal, aber auch nach dem Ablegen eines Amtes ist ein ehemaliger Parlamentarier In noch an die Schweigepflicht gebunden, und so aus dem Nähkästchen plaudern und Bücher darüber schreiben geht dann immer noch nicht.

    Was dann absolut nicht geht, dass bevor die Behörden Hausdurchsuchungen machen können, die Medien und JournalistenInnen bereits mit der Kamera warten.

    Das alles nennt man nun nicht eine Billige Soap Oper, oder ein Akt in einem Bananenstaat ohne richtige Verfassung, nein man nennt das eine Untersuchung in einem direkt demokratischen Rechtsstaat Schweiz. Muss man sich auf der Zungen vergehen lassen, diese schönen Worte.

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  • Juni 15, 2012

    Wenn man mit der Vereidigung NR wird, was ist denn mit den Nationalräten, welche die 2. Amtsperiode machen. Warum müssen die Vereidigt werden ? Die sind ja schon NR. Oder verlieren die die Immunität vor den Wahlen und bekommen sie nach der Vereidigung wieder zurück ? Gibt es da ein schwarzes Loch was die Immunität angeht ?

    Fakt ist doch, dass die Vereidigung ein Falleri-Fallera Prozedere ist. NR ist man wenn man vom Volk bestätigt gewählt wurde – Pasta. Alles andere ist kindische Spitzfindigkeit, welche man jetzt verdreht und verrenkt nur damit man CB ran nehmen kann.

    Kein Problem – mal sehen ob Lausanne auch so fahrlässig entscheidet wie die Hampelmänner und Frauen im Ständerat.

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    • Juli 19, 2021

      Ganz einfach Hr Steffen: Jeder Nationalrat/Ständerat​ muss sich einer Wiederwahl stellen. Es gibt keinen automatischen Übergang von einer Amtsperiode zu der nächsten. Darum muss auch jeder vereidigt werden da gewählt.

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    • Juli 19, 2021

      Eben, Herr Kremsner. Verliert ein NR zwischen den Wahlen und der Wiederwahl seine Immunität ? Er muss ja, wenn er wieder gewählt wird, noch einmal sein Gelübte abgeben. Und da er vorher keine Immunität hat, muss er sie irgendwann verloren haben – so zwischen Wahlkampf und Gelübte.

      Herr Blocher war in diesem Fall vorher nicht NR. Hätte ein Herr Spuhler oder Levrat Immunität genossen ? Die waren ja schon NR, haben aber den Ei für die neue Legisl. noch nicht abgelegt.

      Was meinen Sie ? 🙂

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    • Juli 19, 2021

      Hr Steffen: Ein Nationalrat wird nicht abgewählt.
      Er wird nur nicht wiedergewählt, was jedem Politiker und jeder Politikerin passieren kann.
      So etwas wie eine «Abwahl» von Politikern existiert in der Schweiz nicht – der Begriff wäre wohl ein Kandidat für ein Blödwort “das Unwort des Jahres”.
      Und jetzt das Bundesgesetz über die Bundesversammlung
      (P​arlamentsgesetz, ParlG) lesen. Es steht alles drin es steht alles drin Amtsperiode uswuswusw
      http://www​.admin.ch/ch/d/sr/171​_10/index.html

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  • Juni 15, 2012

    Ja Hr Pfister da kann ich Sie voll unterstützen, sehe das so. Ihre Begründungen sind korrekt.
    Ich habe in anderen Polit-Blogs was dazu geschrieben was folgt:
    Für die Handlungen vor der Vereidigung waren sich die beiden Parlamentskommissione​n von Beginn weg einig, dass Christoph Blocher nicht von der Immunität geschützt war, da er zu diesem Zeitpunkt noch nicht vereidigt und deshalb noch nicht Nationalrat war.
    – die NR-Kommission sagte vor Eid nicht immun – ab Eid Immun
    – die SR-Kommission sagte vor Eid nicht immun – ab Eid n i c h t Immun

    Rechtlich gesehen gibt es nach den Nationalrats/Ständera​tswahlen eine Nachfrist für Beschwerden und Gültigkeit der Wahl. Die Zeitdauer Nachfrist ist in jedem Kanton verschieden. Eine NR/SR Wahl kann somit in der Nachfrist als ungültig (verschiedene Gründe) erklärt werden. Man gibt allen Kantonen Zeit dazu bis kurz vor Vereidigung. Es gilt:
    1) – Vor der Vereidigung ist man gewählter Nationalrat ohne Amt, ohne Rechte und Pflichten (also ohne Immu)
    2) – Nach der Vereidigung ist man gewählter Nationalrat im Amt mit allen Rechten und Pflichten (also mit Immu)

    Und: in der Bundesverfasssung steht: es gibt genau 200 Nationalräte. Es sind 200 und nicht mehr! Sonst hätten wir mehr als 200.

    Das Parlamentsgesetz zum nachlesen Art. 17a1 Relative Immunität: Verfahren
    http://www​.admin.ch/ch/d/sr/171​_10/a17a.html

    Bund​esgesetz über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG)
    http://www.ad​min.ch/ch/d/sr/171_10​/index.html

    http​://www.admin.ch/ch/d/​sr/171_10/a17.html
    A​rt. 171 Relative Immunität
    1 Gegen ein Ratsmitglied kann ein Strafverfahren wegen einer strafbaren Handlung, die in u n m i t t e l b a r e m Zusammenhang mit seiner amtlichen Stellung oder Tätigkeit steht, nur mit der Ermächtigung der zuständigen Kommissionen beider Räte eingeleitet werden. Das Geschäftsreglement jedes Rates bezeichnet die zuständige Kommission.

    Im Falle Blocher gehts ja um 2 Dinge A) ab wann Immunität und B) ist die Handlung durch Immunität geschützt?
    Nun gestern 14.6. hat der SVP-Brand der Nationalrats-Immu-Kom​mission bestätigt dass sie sich der SR-Kommission anschliessen dass Blocher ab Eid keine Immunität hat.
    Interessant ist die Begründung: anstatt sich darauf abstützen dass die Handlung Blocher “nicht unmittelbar” ist wird die Begründung verwendet er habe keine rechtliche Handlung gegenüber der Nationalbank als einzelnes NR-Mitglied. Die einzigen die das haben ist die Vereinigte Bundesversammlung. Nun das stimmt soweit. Aber es gibt auch die Begründung “nicht unmittelbar”.

    Im ParlGesetz steht nämlich: Handlung.. die in u n m i t t e l b a r e m Zusammenhang…
    Es steht nicht: mittelbar! Das ist juristisch ein Unterschied.
    Unmitte​lbar = direkt . mittelbar = indirekt.
    In juristischer Literatur gibts Ausführungen dazu.

    Und es gibt Unterschied
    a) absolute Immunität
    b) relative Immunität
    siehe das Parlamentswörterbuch betreff Immunität:
    http://ww​w.parlament.ch/d/wiss​en/parlamentswoerterb​uch/seiten/immunitaet​.aspx

    Nun das ganze Theater hat die SVP geschickt als Medientheater inszeniert und ausgeschlachtet. Es wird das Vorurteil in der Bevölkerung ausgeschlachtet dass ein Parlamentarier für alles Immunität habe und das ab Wahl. Das ist ein Blödsinn siehe oben Begründung aber das ist halt der Volksglauben (das Vorurteil).

    Und dann die Sache mit der Hausdurchsuchung/Besc​hlagnahme bei Blocher: Selbstverständlich darf ein Staatsanwalt das machen
    Es gilt: “..Immunität dagegen schützt die Ratsmitglieder vor der Strafverfolgung …” siehe Parlamentswörterbuch link oben.
    Rechtlich ist eine Hausdurchsuchung eine Beweiserhebung und nicht eine Strafverfolgung. Ein Staatsanwalt darf deshalb immer ! ohne Rücksicht auf Immunität und ohne Nachfrage in Bern eine machen. Natürlich darf der Beschuldigte eine Versiegelung verlangen (machte Blocher). der StAnwalt muss nun Gründe haben das zu brechen.

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    • Juli 19, 2021

      es gibt auch ….

      a) absoluter Blödsinn und
      b) relativer Blödsinn.

      Nächstes​ Thema, bitte…..

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  • Juni 15, 2012

    Der Zürcher Nationalrat Ruedi Lais hat in einem Leserkommentar im Tages-Anzeiger ” Blocher zieht alle rechtlichen Register” am 13.6 geschrieben:
    Ruedi Lais Zitat:
    “Als gewählter Parlamentarier erkläre ich Ihnen, wie es geht. Ca. 3 Tage nach dem Wahlabend erhalte ich einen Brief, ich sei gewählt worden. Nehme ich die Wahl an, unterschreibe ich den Antwortbrief und sende ihn zurück. Sonst wählt die Verwaltung den 1. Ersatz und schickt ihm den gleichen Brief. 5 Wochen später werde ich zur Vereidigung eingeladen. Erst nach dem Amtsgelübde darf ich “amtieren”.”
    Also​ die Sache ist jetzt klar ausser für SVPler.
    Was er nicht sagt: Es gibt eine Nachfrist für Wahlbeschwerden bis kurz vor Vereidigung!

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    • Juli 19, 2021

      Ist doch wurscht ob immun oder nicht. Wichtig wird das Urteil aus Lausanne zum Fall Hildebrand/Blocher sein. Die Sache muss gerichtlich geklärt werden sonst kommen Genossen wie Sie noch in 20 Jahren mit dieser lächerlichen Story.

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    • Juli 19, 2021

      Steffen: Ein Urteil Hildebrand/Blocher? Gugus Hr Steffen. Wird es nicht geben.
      Was Hr Blocher angekündigt hat ist eine Willkür-Beschwerde gegen den Entscheid der Ständeratskommission.​
      Was der Blocher dabei vergisst dabei ist er Jurist: Eine Willkürbeschwerde kann nur gewährt werden wenn einem ein Rechtsgut zusteht.
      Bei ihm geht es aber darum ein Rechtsgut abzusprechen (Immunität).
      Blocher​ weiss dass seine Klage völliger Quatsch ist und abgewiesen wird. Es geht ihm nur darum à la Berlusconi lässt grüssen die Gerichte mit Blödsinnigen idiotischen Klagen ohne Unterbruch zu belästigen und das während Jahren. Er ist Jurist und hat vieeeeeeeeeeel Geld. Sein Vorteil.

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  • Juni 15, 2012

    Früher als die Bürgerlichen stärker waren, wurden die linken Parlamentarier gepresst und die Imunität in Frage gestellt, ich erinnere z.B. nur an Ziegler.

    Heute hat Lionks-Grün mit Mitte das Sagen und sie machen das selbe mit der SVP!

    Es ist alles Politisch, die Stärkeren versuchen die Schwächeren zu bodeigen!

    Es wird sich nie ändern, es ist imer das Gleiche!

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  • Juni 15, 2012

    Zur Erinnerung: Blocher wurde schon 2 mal (oder 3 mal) die Immunität in Frage gestellt. Es wurde sie ihm immer gewährt.
    Jetzt halt nicht.
    Seinerzeit als bei Jean Ziegler die Immunität abgesprochen wurde ich erinnere hat er freudestrahlend gesagt das sei gut so.

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  • Juni 15, 2012

    Der Zürcher Nationalrat Ruedi Lais hat in einem Leserkommentar im Tages-Anzeiger ” Blocher zieht alle rechtlichen Register” am 13.6 geschrieben:
    Ruedi Lais Zitat:

    Eben, ab dem Datum da genügen Stimmen in der Urne sind, ist man theoretisch gewählt.
    Die Stimmen werden gezählt, festgestellt das ist so, und der Gewählte bestätigt, dass Er diese Wahl annimmt.
    Sonst muss Er erklären, Er nehme nicht an.
    Erst dann kommt der Nächste.
    Man ist einfach noch nicht vereidigt, man ist gewählt, das Volk wollte dies so.

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  • Juni 15, 2012

    @Herr Nabulon
    Frau Sommaruga leistete ein Gelübde, die anderen einen Eid. Beide Möglichkeiten sind im oben zitierten Parlamentsgesetz festgehalten. Und das ist auch gut so. Es ist Unsinn, jemanden bei Gott dem Allmächtigen schwören zu lassen, wenn er/sie nicht an diesen glaubt.

    @Herr Steffen
    Wer gewählt ist und sich weigert, den Eid oder das Gelübde abzulegen, der verzichtet auf sein Amt. Steht im oben zitierten Parlamentsgesetz. Der Eid/das Gelübde gilt für eine Amtszeit. Für die nächste müssen alle Gewählten wieder von neuem schwören/geloben. So ist die Rechtslage.
    Wenn Sie lieber an die Herrliberger Propagandalüge glauben, mit der sich Dr. Iur. Blocher als Opfer einer Mitte-Links-Verschwör​ung darstellt, steht Ihnen das natürlich frei.

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    • Juli 19, 2021

      Ihre Ansicht, herr Pfister

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    • Juli 19, 2021

      Gelübte – lol – plötzlich werden auch die hinterletzten Links-Genossen sehr konservativ. Tja, wenns eben passt, dann bedient man sich halt dieser Tugend.

      Sie haben meine Fragen (unten) nicht beantwortet.

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  • Juni 15, 2012

    Herr Pfister,
    Warum wurde denn nun auch die Immunität nach dem Eid aufgehoben?

    Für mich sind das zwei paar Schuhe, aufheben der Immunität einer Politikerin eines Politikers, …der Offensichtlich in ein Wespennest der politischen Mitte gestochen hat.

    Noch ist es ja eine reine Mutmassung, ob ein Herr Blocher, „schuldig“ ist, wie sich diese Staatsanwaltschaft sich das vorstellt.

    Und noch schwieriger ist es sich vorzustellen, wie diese Staatsanwaltschaft dann mit weiteren in den Unterlagen vorhandenen Wortmeldungen die nichts mit dem Fall zu tun haben, reagieren wird.

    Erinnere an die Medien die von der Hausdurchsuchung gewusst haben.

    Schlussendlich bleibt; Man hat derart Schiss vor einem Herr Blocher, und muss ihn nun irgendwie zum Schweigen bringen. Jedes Mittel ist da recht.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Roger Walser, das Matterhorn ist grün, und nicht mehr Grau und Schneebedeckt, weil das die Mehrheit so sieht. Am Schluss bestimmt die Mehrheit.
      So meine ich, kann es auch nicht gehen. Aber..ein Gericht soll das herausfinden.

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  • Juni 15, 2012

    Jetzt soll das alte Immunitätsgesetz wieder eingeführt werden. Aber Hallllooooooo SVPler. Unglaublich was hier abgeht. Wie in einer Bananenrepublik. Berlusconi läst grüssen.
    Je nach Opportunität für die SVP wird ein bisschen an den Regeln herum geschraubt. Blocher muss ja eine sehr reine Weste haben.
    Dieser Mann wirkt langsam sehr erbärmlich und hat einiges zu verstecken!!!
    Die SVP-Jünger wollen jetzt das alte Immunitätsgesetz zurück. Warum: Weil das neue Blocher nix nützt. Das alte hat ihm geholfen. In 2 Fällen wurde seine Immunität nicht aufgehoben.
    http://w​ww.tagesanzeiger.ch/s​chweiz/standard/Immun​itaet-SVP-will-Kommis​sionen-entmachten/sto​ry/29026701

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    • Juli 19, 2021

      Der Blocher hat damit kein Problem. Nur was ist wenn es nächstes Mal einen Häfeli oder Wermuth trifft ? Haben die auch so grosse Brieftaschen um ihr Recht vor Gericht zu erwirken.

      Ein bisschen weiter denken als nur bis zur Nasenspitze, Herr Kremsner.

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    • Juli 19, 2021

      @Steffen: Gugus Hr Steffen. Im ParlGesetz steht: ….kann nicht von sich aus auf die Immunität verzichten…. Also selber kann man nicht auf Immunität verzichten.
      Aber was Blocher hätte machen können (das darf er) er hätte der Immu-Kommission einen Antrag stellen können dass die seine Immunität aufheben! Das geht.
      Er macht es nicht weil er einiges zu verstecken hat und weiss dass er Straftaten beging.

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    • Juli 19, 2021

      Heinz Kremsner,
      auf diese Immunität und das Gesetz können wir dann wieder drauf zurückkommen, wenn ein angeblich so armer Linker PolitikerIn im Kreuzfeuer wegen irgend etwas steht.
      Nun gibt es diese Untersuchung, bin gespannt was das alles mit sich bringt.

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    • Juli 19, 2021

      Heinz Kremsner,
      meinen sie, das nennt man Vorverurteilen, aber lassen wir mal diese Untersuchung laufen.

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  • Juni 15, 2012

    Blocher war schon in 2 Immunitätsverfahren: Das zeigt den Charakter des Mannes. Jedes Mal versteckte er sich hinter der Immunität.
    Er hätte die Möglichkeit gehabt der Kommission den Antrag zu stellen seine Immunität aufzuheben. Dass er das nicht machte…. alles klar.
    2001 wg Rede 1. März 1997 wegen Rassendiskriminierung​;
    2003 Antrag des Bezirksgericht Zürich auf Aufhebung Immunität in einem Strafverfahren.
    Die Immunität wurde ihm i m m e r gewährt.
    Die Reaktion der SVPler erinnert an Berlusconi.

    Fall 1 im Jahre 1997/2001)
    Strafanze​ige wegen Rassendiskriminierung​ im Sinne von Artikel 261bis StGB (SR 311.0)
    http://www.sw​issinfo.ch/ger/index.​html?cid=2116868
    htt​p://www.news.ch/Rasse​ndiskriminierung+Bloc​her+droht+Strafverfah​ren/46344/detail.htm

    http://www.parlament​.ch/afs/data/d/berich​t/2001/d_bericht_n_k1​2_0_20010045_01.htm
    http://www.st.gallen.​ch/news/detail.asp?Id​=46344

    Fall 2 im Jahre 2003)
    Das Zürcher Bezirksgericht will die parlamentarische Immunität von Christoph Blocher aufheben lassen aufgrund Strafanzeige von FDP-Kantonsrat Jean-Jacques Bertschi
    http://www.​news.ch/Christoph+Blo​cher+droht+Ehrverletz​ungs+Klage/160951/det​ail.htm
    http://www.n​ews.ch/Bundesrat+hebt​+Immunitaet+von+Bloch​er+nicht+auf/170979/d​etail.htm
    http://www​.parlament.ch/d/mm/20​04/seiten/mm_2004-01-​16_059_01.aspx
    http:​//www.parlament.ch/d/​suche/seiten/legislat​urrueckblick.aspx?rb_​id=20050059

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    • Juli 19, 2021

      CB steht eben zu dem was er vertritt. Nicht wie 99% der anderen Parlamentarier, welche die Fahne gerade mal so schwenken, dass es für die nächsten Wahlen passt und ums sein Gspänli nicht zu verärgern.

      Rassendiskriminie​rung: ALLES ist heutzutage rassistisch was den linken nicht passt. Das ist kein Vergehen sondern nur noch lächerlich.

      Ehrver​letzung: hahah – klar, wenn die Argumente ausgehen versucht man es halt mit einer Ehrverletzungsklage. Disqualifiziert schon im Wortlaut – lol.

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