Die Basler
Regierung
verweigert Ausschaffung.
Die ExekutiveDie Exekutive ist in der Gewaltenteilung eine der drei Staat... folgt einer PetitionIn der Schweiz hat gemäss Art. 33 der Bundesverfassung jede... des Grossen Rates und will einen jungen Afghanen nicht ausweisen. Damit widersetzt sie sich einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts.
Glaubt man dem Bericht der Petitionskommission, dann hatte der junge Afghane A. kein leichtes Leben. Ursprünglich in Afghanistan aufgewachsen, ist er im Kindesalter mit seiner Familie nach Mashad im Nordosten des Iran geflüchtet. Dort lebten sie illegal. Irgendwann geriet A. in die Fänge der iranischen Behörden, die ihn und seinen Bruder zwangen, in die Armee einzutreten. 2015 erhielt er eine kurze militärische Ausbildung und musste danach mit seinem Bruder in den Kampfeinsatz nach Syrien. Sein Bruder ist dort gefallen. Er hingegen flüchtete während eines Heimurlaubs nach Europa.
So jedenfalls erzählt er seine Geschichte gegenüber der Petitionskommission des Grossen Rats. Belegen lässt sich davon wenig. Er besitzt keine gültigen Dokumente, die diese Geschichte belegen. Selber bezeichnet er sich als «jugendlich». Wie alt er ist, weiss er gemäss dem Kommissionsbericht nicht. Einzig ein iranisches Schulzeugnis mit dem Geburtsjahr 2001 sei vorhanden. 2015 soll er in die Armee eingezogen worden sein, also mit 14Jahren. In diesem Alter soll er auch nach Europa geflüchtet sein.
Weshalb er sich mit seinem Anwalt an die Petitionskommission wandte? Ursprünglich wollte er in Österreich Asyl beantragen, doch das Gesuch wurde abgelehnt. Er kam in die Schweiz und habe am 22. Juni 2018 ebenfalls ein Gesuch auf Asyl gestellt. Grundsätzlich glaubten die Behörden ihm die Geschichte mit dem Kriegseinsatz, wie sein Anwalt gegenüber der Kommission sagt. Das Staatssekretariat für MigrationUnter Migration versteht man das dauerhafte Verlegen des Woh... (SEM) darf aus Gründen des Datenschutzes keine Aussagen zum Fall machen.
«Keine guten Chancen»
Aus dem Kommissionsschreiben geht jedoch hervor, dass A. «ungenügende und ungenaue Aussagen zu seinem Alter gemacht» habe. Minderjährige dürfen gemäss Schengen-Dublin-Abkommen mehrere Anträge stellen. Erwachsene nicht. In Österreich wurde er bereits als Volljähriger registriert. Nach einer Handknochen-Analyse kam das SEM auch zum Ergebnis, dass A. kein Minderjähriger sei, und ordnete seine Ausschaffung gemäss Schengen-Dublin zurück nach Österreich an, wo er sein Gesuch ursprünglich eingereicht hatte.
A. legte Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht ein. Doch auch dieses hielt in seinem Entscheid fest, dass A. in der Schweiz kein Asyl beantragen könne. So weit seine Geschichte gemäss der Kommission. Diese fordert, dass die Regierung seine Ausschaffung verhindert.
Wird nicht ausgewiesen
In seiner letzten Sitzung überwies der Grosse Rat die PetitionIn der Schweiz hat gemäss Art. 33 der Bundesverfassung jede... mit einer Zweidrittelmehrheit an die Regierung. Für den Regierungsrat sind Petitionen nicht bindend. Er darf sie einfach zur Kenntnis nehmen und mit seinen Geschäften fortfahren. Auch hielt Baschi Dürr (FDP), Direktor des Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD), in der Grossratssitzung fest, dass man in dieser Angelegenheit nicht viel Spielraum habe, denn es liege ein rechtskräftiger Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vor. Auch JSD-Beamte signalisierten gegenüber der Kommission, dass man den Entscheid der österreichischen Behörden und den des Gerichts beachten und A. abschieben wolle.
Der Regierungsrat hat jedoch beschlossen, den Gerichtsentscheid nicht zu beachten. JSD-Sprecher Toprak Yerguz schreibt: «Der Regierungsrat gelangt mit einem Schreiben an das SEM und beantragt den Selbsteintritt der Schweiz. Aufgrund eines rechtskräftigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts dürfte dieser Antrag keine guten Chancen haben. Aus diesem Grund wird der Regierungsrat im selben Schreiben dem Bund mitteilen, dass bei einer Ablehnung dieses Antrags der Kanton die Überstellung nach Österreich nicht vollziehen wird.» Er wird also nicht ausgewiesen.
Finanzielle Konsequenzen
Dies ist ein Entscheid der Mehrheit des rot-grünen Regierungsrates, der Baschi Dürr und seine Angestellten wieder zurückgepfiffen hatte. De facto widersetzt er sich der Anordnung des SEM, die durch einen Gerichtsentscheid auf Bundesebene legitimiert wurde. Ebenfalls missachtet der Regierungsrat die Schengen-Dublin-Abkommen. Beachtlich: Die ExekutiveDie Exekutive ist in der Gewaltenteilung eine der drei Staat... unterstrich in der Vergangenheit mehrmals, wie wichtig dieses Abkommen sei. Zudem spricht sich der Regierungsrat für das EU-Waffenrecht aus, über das im Mai abgestimmt wird und ebenfalls an die Schengen-Dublin-Verträge gekoppelt ist.
Ferner schreibt die Regierung in einer Mitteilung, Schengen-Dublin sei «zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der MigrationUnter Migration versteht man das dauerhafte Verlegen des Woh... unverzichtbar». Doch im Fall des Afghanen A. hält sich die Regierung nicht an den Entscheid, der auf dem Abkommen fusst. Wie die Regierung ihr Vorgehen juristisch legitimiert, will sie nicht beantworten. Sprecher Marco Greiner: «Dem Auftrag des Grossen Rats folgend, hat der Regierungsrat den Bund ersucht, auf den rechtskräftigen Entscheid zurückzukommen. Dieses Anliegen des Kantons stellt eine Ausnahme dar und soll es auch bleiben. Die Bereitschaft, dem Anliegen der PetitionIn der Schweiz hat gemäss Art. 33 der Bundesverfassung jede... zu entsprechen, falls dieses im Grossen Rat eine Mehrheit findet, hat der Regierungsrat gut abgewogen und unter Berücksichtigung aller relevanter Aspekte gefasst. Die Abkommen Schengen-Dublin erachtet der Regierungsrat unvermindert als unverzichtbar.»
Bundesrecht missachten soll kein Usus werden
Gemäss ebendiesen Abkommen müsste A. aber ausgeschafft werden. Denn: Das Selbsteintrittsrecht gestattet es einem Staat zwar, auf die Überstellung einer asylsuchenden Person in den zuständigen Staat zu verzichten und das Asylgesuch selbst zu bearbeiten. Aber bei einem gültigen Gerichtsentscheid kann dieses Recht nicht angewendet werden.
Dass man Bundesrecht missachtet, soll kein Usus werden. Yerguz: «Grundsätzlich vollzieht das Justiz- und Sicherheitsdepartement Bundesrecht.» Zudem sagt er, es haben «in den vergangenen Jahren keinen vergleichbaren Fall» gegeben. Die Kosten für den Afghanen A. wird der Kanton selber tragen müssen. Bei einer vorläufigen Aufnahme sind dies knapp 128`000 Franken. Hinzu kommen die Kosten für Unterbringung, Betreuung und Integration, die nun auf den Kanton zurückfallen.
Quelle: Basler Zeitung, von
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsDieser Fall ist bemerkenswert. Nicht wegen der Person des Afghanen, welcher gegen seine Ausweisung alle Mittel ausschöpft, sondern weil sich daraus eine ungewöhnliche Konstellation innerhalb unserer Demokratie ergeben hat. > die Petition des grossen Rates (also die Volksvertreter) wird vom Regierungsrat Basel angenommen. Sie finden den Ausschaffungsentscheid des Bundesgerichtes , nicht befolgen zu wollen.
Sehe ich das richtig? Das Volk gegen das Bundesgericht? Jetzt ist eine Diskussion lanciert.. Auch Parteien gibt es, die finden “das Volk hat immer recht”. Nun haben wir hier “das Volk” gegen die Bundesrichter.
Natürlich ist das traurig, in einem Land zu leben in dem Krieg herscht und indem man gezwungen ist, in der Armee zu dienen.
Mit dem Argument müsste man Millionen aufnehmen.
Ausserdem widerspricht es der Gewaltenteilung, wenn Exekutive + Legislative nach Gutdünken entscheiden, was sie von der Judikative für genehm halten oder nicht.
Der fragliche Afghane, Herr Eberhart, soll ja gar nicht in ein Land abgeschoben werden, in dem Krieg herrscht. Sondern nach Österreich, wo er bereits ein Asylgesuch gestellt hat. Dies entspricht dem Dublin-Vertrag, den dieselben Behörden, welche ihn hier explizit nicht einmal aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides einhalten wollen, ansonsten wehement als existentiell für die Schweiz erklären.
Es ist reine Willkür. Und natürlich immer gegen die Interessen der Schweiz.
Manchmal wird man das Gefühl nicht los, dass “unsere” Schweizer Behörden und Politiker einfach nicht genug Fremdlinge und Kriminelle beherbergen können!
Eine Frage der anlaufenden Kosten, geht nicht in diese Gehirne hinein!
Liebe Vimentis-Forumsleser/Innen.
Wie meinem Profil zu entnehmen ist, bin ich parteifrei, mit rechtsstaatlichem ethisch moralischem Einschlag nach dem Prinzip: “Behandle jeden Menschen so, wie Du selber behandelt werden möchtest”. Dies ist eine einfache “Eindampfung” der alt-testamentarichen, jüdischen 10 Gebote, auf eine Gebotsregel.
Ich stelle einmal mehr fest, dass es auch betr. der Revolte der rot/grünen BS-Stadtregierung, welche sich gegen gegen einen rechtskräftig höchstrichterlich definitiv gefällten BG-Entscheid stellt, sich also tatsächlich offen weigert, eine beschlossene Ausschaffung auch zu vollziehen. Meiner Kenntnis nach ist wieder die SVP – einmal mehr – die einzige Partei welche sich dafür einsetzt, dass höchstrichterliche Urteile von ALLEN Kantonen, ohne jedes wenn und aber, unwidersprochen strikte zu vollziehen sind. Oder wer kann weitere Parteien bz. diesem Fall benennen ?
Eigentlich müsste sich doch jede Partei für die Durchsetzung unseres Rechtsstaates einsetzen.
Medienmitteilung
SVP Schweiz, 18. April 2019
Die links-grüne Basler Regierung foutiert sich um den Rechtsstaat
Arrogantes Gutmenschentum stellt sich in Basel über den Rechtsstaat: Die links-grüne Mehrheit der Kantonsregierung verweigert die Ausschaffung eines Afghanen und setzt sich damit über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hinweg.
Es ist ein Skandal, was sich die links-grüne Regierungsmehrheit des Kantons Baselstadt im Falle eines abgelehnten afghanischen Asylbewerbers leistet. Die Basler Exekutive missachtet Bundesrecht, setzt sich über ein Urteil des höchsten Schweizer Verwaltungsgerichtes hinweg und stellt, wie in einer Bananenrepublik, eigene Regeln auf.
Konkret geht es um einen Afghanen, der wie die Basler Zeitung berichtet, 2018 in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht hat, nachdem sein erstes Gesuch in Österreich abgelehnt worden war. Er gab an, minderjährig zu sein, obwohl ihn die österreichischen Behörden bereits als volljährig registriert hatten. Eine Handknochen-Analyse in der Schweiz kam ebenfalls zum Schluss, dass er volljährig ist. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) lehnte das Gesuch ab und ordnete seine Rückschaffung nach Österreich an, weil dieser Staat gemäss Schengen-Dublin für den Afghanen zuständig ist. Das Bundesverwaltungsgericht stützte den Entscheid.
Der Bund muss in Basel durchgreifen
Doch die links-grüne Basler Regierung hält offensichtlich nichts vom Rechtsstaat und seinen Verfahren. Sie foutiert sich um geltendes Asylrecht und Gerichtsurteile und folgt lieber einer nicht bindenden Petition des Grossen Rates indem sie die Ausschaffung des Afghanen verweigert. Angesichts dieses skandalösen und einer Regierung unwürdigen Rechtsverständnisses ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis es auch im Umweltbereich zu solch selbstherrlichen Entscheiden kommt und gesetzeswidrige «Klima-Notmassnahmen» im Sinne der Klimahysteriker durchgepeitscht werden.
Die SVP fordert daher den Bund auf, den Basler Alleingang nicht zu dulden und den Kanton mit verfassungsrechtlichen Mitteln dazu zu zwingen, die Ausschaffung des Afghanen zu vollziehen. Dies wäre auch ein wichtiges Signal an Kantone wie Neuenburg, Waadt und Genf, die sich schon seit geraumer Zeit und unter dem Deckmantel angeblicher humanitärer Kompetenz gegen Ausschaffungen wehren.
Aus dem Artikel der BaZ geht nicht hervor
1) dass wir natürlich die Akten des jungen Afghanen nicht kennen
2) ob die Basler Regierung noch einen Weiterzug des Entscheides vorhat
3) ob das SEM einer Kantonsregierung eine Ausweisung vorschreiben darf
4) ob ein Gericht einer Kantonsregierung eine Ausweisung vorschreiben darf
Ja, wie kann man so jemanden wählen? Eine sehr berechtigte Frage. Erklärungsversuch: Aus Mitleid. Die “Basler Zeitung” hat vor ca. 1 Jahr eine sehr scharfe, wenn auch sehr berechtigte Kampagne gegen sie gefahren, welche sie schlussendlich den Job gekostet hat. Und da haben viele irgendwie Mitleid mit ihr bekommen. Solche Parlamentarier mit Doppelpass fällen eben was die Schweiz betrifft, leichter Entscheide die der Schweiz eher Schaden zufügen.
Wie kann man denn so was wählen? Frau Sibel Arslan gehört in ein Kurden-Exil-Parlament, aber bestimmt nicht in die Schweizer Legislative.
Gemäss CIA-Geheimreport wird Basel als erste Schweizer Stadt an die Islamisten fallen. Hat man dort eventuell unvorsichtig Massen eingebürgert, was für gut möglich halte?
Sibel Arslan redet Kauderwelsch
https://www.youtube.com/watch?v=DTVZEIr7_YE