1. Sonstiges

Es braucht einen Bruch mit dem Verfassungsbruch

Mit dem Kon­zept des so ge­nann­ten „In­län­der­vor­rangs​“ hat die Bun­des­ver­samm­lung​ in der Win­ter­ses­sion ein neues Aus­län­der­ge­setz ver­ab­schie­det. Für ei­nige ist dies die Um­set­zung der Mas­sen­ein­wan­de­ru​ngs­i­ni­tia­ti­ve, für an­dere ist dies Ver­fas­sungs­bruch. – Bei­des ist falsch. Warum?

Die BDP hat stets betont, dass die Masseneinwanderungsin​itiative noch nicht umgesetzt ist, sondern dass erst ein erster Schritt stattgefunden hat, welcher den Anfang und nicht das Ende eines Prozesses bedeutet. Die Initianten haben eine Umsetzungsfrist von drei Jahren angesetzt. Nachdem der Bundesrat das Dossier sehr lange bei sich behalten hat, standen dem Parlament rund sechs Monate zur Verfügung, um noch etwas Konkretes auf die Beine zu stellen. Es hat dabei richtigerweise den Schutz der bilateralen Verträge in den Vordergrund gestellt, da eine vertragsbrüchige Schweiz in der Verfassung nicht vorgesehen ist. Die Beachtung völkerrechtlicher Verpflichtungen steht ebenso in der Verfassung wie beispielsweise das Bewusstsein für gemeinsame Errungenschaften oder die Verantwortung gegenüber künftiger Generationen.

Was seit dem 9. Februar 2014 ebenfalls in der Verfassung steht, ist die eigenständige Steuerung der Zuwanderung… Dabei seien die gesamtwirtschaftliche​n Interessen der Schweiz zu berücksichtigen… Völkerrechtliche Verträge seien innerhalb von drei Jahren dementsprechend neu zu verhandeln und anzupassen… – Letzteres hat der Bundesrat versucht. Erfolglos.

Da also keine neu verhandelten oder angepassten völkerrechtlichen Verträge vorliegen, konnte das Parlament nur eine Ausführungsgesetzgebu​ng verabschieden, welche die bestehenden Verträge anerkennt. Ansonsten hätte das Parlament tatsächlich gegen die Verfassung verstossen. Es ist gegenüber der gesamten Verfassung verpflichtet und nicht gegenüber einem einzelnen Artikel. Und mit dem Auftrag dem Stimmvolks, die eigenständige Zuwanderung völkerrechtlich neu auszuhandeln, ist keine Aussage verbunden, was zu tun ist, wenn diese Verhandlungen zu keinen Ergebnissen führen.

Die Masseneinwanderungsin​itiative ist deshalb nicht umgesetzt, weil der Widerspruch zwischen dem Zuwanderungsartikel und den bestehenden völkerrechtlichen Verträgen nicht gelöst werden kann. Genau deshalb setzt sich die BDP seit über zwei Jahren dafür ein, dass in einer erneuten Volksabstimmung genau diese Frage geklärt werden kann. Das Stimmvolk muss sagen, was nun zu tun ist, nachdem sein Wille vom 9. Februar 2014 nicht umgesetzt werden konnte, ohne gegen andere vom Volk verabschiedete Verfassungsbestimmung​en zu verstossen. – Sollen die bestehenden völkerrechtlichen (bilateralen) Verträge weiterhin gelten oder sollen wir sie zugunsten einer eigenständigen Zuwanderung brechen? – In einer direkten Demokratie ist nur das Stimmvolk zur Beantwortung dieser Frage legitimiert. Und gewählte Volksvertreterinnen und –vertreter sind aufgefordert, ihren Auftraggeber – das Stimmvolk – in einem ehrlichen Dialog erneut zu konsultieren, wenn der ursprüngliche Auftrag nicht umgesetzt werden kann.

Die BDP hat bereits im Juni 2014 erstmals gefordert, diese Frage klären zu lassen. Sie wiederholte diese Forderung im September 2014, im Oktober 2014, im Februar 2015, im Mai 2015, im März 2016, im Oktober 2016, im November 2016, im Dezember 2016. Die stetigen Apelle der BDP blieben ungehört, obschon sie immerhin diejenige Partei ist, welche – statistisch bewiesen – am nächsten beim Stimmvolk politisiert.

Immerhin​ ist inzwischen auch der Bundesrat endlich zum Schluss gekommen, dass ohne die Klärung dieser Frage nicht zielorientiert weitergearbeitet werden kann. Man kann über seine diesbezüglich präsentierten möglichen Gegenvorschläge zur so genannten RASA-Initiative noch unterschiedlicher Meinung sein. Es wird eine Abstimmungsfrage zu finden sein, welche wirklich eine entscheidend klärende Antwort zur Folge hat. – Wer sich aber dagegen wehrt, dem Stimmvolk diese klärende Frage zu stellen, hat Angst vor der direkten Demokratie und eine sehr eigennützige Definition von Volksnähe.

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Comments to: Es braucht einen Bruch mit dem Verfassungsbruch
  • Dezember 23, 2016

    Die BDP kann noch so sehr beteuern, dass sie der Ansicht sei, die MEI sei „noch“ nicht umgesetzt, und für sich beanspruchen, sie politisiere am nächsten beim Stimmvolk. Das „noch“ hätte er auslassen können, denn der bisher behandelte Inländervorrang konsolidiert in der Tat den bisherigen Zustand, indem 500 Mio EU-Bürger sich ja ebenfalls in der Schweiz als Arbeitssuchende eintragen können – und denn auch berücksichtigt werden.

    Wie es zur gänzlich beabsichtigten Nicht-Umsetzung gekommen ist, dafür gibt auch Herr Landolt die bereits bekannte Version „ad usum Delphini“ zum Besten, d.h. er versucht, dem vermeintlich unschuldigen, kaum eingeweihten Bürger eine schwer gezinkte Erklärung der Vorgänge zu schildern. Bundesrat, Parlament und Verwaltung gehörten seinerzeit zu den scharfen Gegnern der MEI; erwartet man denn nun, dass diese sich gehörig einsetzen für eine Sache, die sie partout ablehnen? Meines Wissens wurde nicht einmal ein förmlicher Antrag zur Neuverhandlung der Bilateralen gestellt. Unsere „Verhandler“ sondierten bloss unterwürfig die Meinungen einzelner EU-Exponenten. Völlig ignoriert wird die von allen Seiten bestätigte Zusicherung, dass bei einer richtigen Umsetzung die übrigen Bilateralen I nicht guillotiniert würden. Man wischt auch unter den Tisch, dass ältere Verfassungsartikel vor neueren ins Hintertreffen zu geraten haben: wenn also der Souverän früher den Bilateralen, also auch dem Freizügigkeitsabkomme​n, zustimmte, so hat er sich mit der MEI neu zu ihrer gültigen Ritzung bekannt, zumal die frühere Zustimmung aufgrund einer Irreführung des BR zustandekam. Im weiteren: Völkerrechtliche Verträge lassen sich selbstverständlich aufkündigen, so auch denjenigen betreffend die PFZ, und zwar ohne Konsequenzen! Schlimm ist auch die Sophisterei, womit den MEI-Initianten vorgeworfen wird, nicht festgehalten zu haben, was bei einem Nichtgelingen der Verhandlungen zu tun wäre: Man sucht krampfhaft nach Mängeln (À force de chercher, on finira toujours par trouver des objections ou des preuves contraires)! Hinter dem Ergebnis stehen vor allem persönliche Ambitionen Einzelner (EU-Karriere-Anwärter​ und – nicht ganz unverständlich – breitgelagerte Animositäten in den übrigen Parteien gegenüber der SVP).

    Mit seinen Erklärungen bestätigt das berechnend zum Establishment konvertierte ehemalige SVP-Mitglied
    Landolt​ seine Zugehörigkeit zu den EU-Unterwürfigen, und er schreckt überhaupt nicht davor zurück, uns
    die von Gewundenheit und Irrealität triefende Rechtfertigung der in Frage stehenden Umsetzung aufzu-
    tischen.

    H​ingegen kann man mit einer nochmaligen Volksbefragung einiggehen, jedoch nicht mit der Frage, wie sie Herr Landolt formuliert , also unter Auslassung, dass ggf. die bestehenden völkerrechtlichen (bilateralen) Verträge ausfallen, denn nicht einmal ein Teil der restlichen solchen wäre gefährdet. Wenn der Souverän sich tatsächlich dafür ausspricht, dass die Zuwanderung in gehabter Manier weiterlaufen soll, hat sich der echte Demokrat damit abzufinden. Übrigens scheint sich niemand die Frage zu stellen, wie es weitergehen müsste, falls die EU sich auflöst (dass ihr mindestens eine bedeutende Zäsur in vielleicht schon kurzer Zeit bevorsteht, ist durchaus absehbar).

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  • Dezember 24, 2016

    Ihr Artikel strotzt nur so von Unwahrheiten, Herr Landolt!

    Unwahrhei​t Nr.1: „dass die Masseneinwanderungsin​itiative noch nicht umgesetzt ist, sondern dass erst ein erster Schritt stattgefunden hat, welcher den Anfang und nicht das Ende eines Prozesses bedeutet.“

    – Die Artikel der Bundesverfassung betreffend Steuerung der Zuwanderung sind nicht umgesetzt worden. Überhaupt nicht. Nicht mal teilweise.

    Unwahrh​eit Nr.2: „Völkerrechtliche Verträge seien innerhalb von drei Jahren dementsprechend neu zu verhandeln und anzupassen… – Letzteres hat der Bundesrat versucht. Erfolglos.“

    – Der Bundesrat hat nie versucht mit der EU zu verhandeln. Er hat kein diesbezügliches Verhandlungsgesuch auch nur ansatzweise eingegeben. Bereits die bei gegenseitigen Abschleckereien zwischen EU-Granden und Departementsvorsteher​innen ins Ohr gestöhnten Wunschäusserungen haben den Bundesrat einknicken lassen.

    Unwahrheit​ Nr.3: „Und mit dem Auftrag dem Stimmvolks, die eigenständige Zuwanderung völkerrechtlich neu auszuhandeln, ist keine Aussage verbunden, was zu tun ist, wenn diese Verhandlungen zu keinen Ergebnissen führen.“

    – Es ist in der Verfassung eine klare Aussage damit verbunden, was zu tun ist, wenn diese Verhandlungen zu keinen Ergebnissen führen. Der Bundesrat hat in diesem Fall per Verordnung die entsprechenden Erlasse gemäss Verfassung einseitig zu bestimmen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Knall

      Sie sind also der Meinung, dass sich die Schweiz von der EU abschotten soll.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Marquis

      Herr Knall sagt in keinster Weise, dass Abschottung die Folge ist. Das ist eine Interpretation von Ihnen und Jenen die immer noch glauben, dass die PFZ dem Volk nütze. Aber es ist immer wieder schön, zu lesen, dass es noch Menschen mit einem solch überdiemensionierten guten Glauben gibt.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Schweizer

      Zweimal Lügen ergibt wieder die Wahrheit.
      Dies erfolgt zumindest aus der Theorie der Booleschen Algebra.

      Die Kündigung der PFZ ruft die Guillotine-Klausel auf und damit die Kündigung der Bilateralen Verträge I.
      Dass die EU diese ausübt, ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

      Daraus folgt, dass eine – wortgetreue – Umsetzung der MEI die Abschottung der Schweiz zur EU bedeutet.

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    • Juli 19, 2021

      Daran dürfen Sie glauben, auch wenn es kaum der Fall sein wird. Aber egal. Wir werden sehen, wie die EU plötzlich zum System der Kontingentierung gehen wird.

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    • Juli 19, 2021

      Ein auf freier Marktwirtschaft basierender Binnenmarkt kennt keine Kontingente.

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    • Juli 19, 2021

      Sie sollten vielleicht, Herr Marquis, zuerst mal feststellen, dass die Schweiz dem EU-Binnenmarkt nicht angehört und auch nicht angehören will.

      Dies gilt mit oder ohne Bilaterale Verträge.

      Deshalb ist die immer wiederholte Schlagwort-Mär von einer Abschottung vom Binnenmarkt auch ein reiner Pleonasmus. Man kann sich nicht von etwas Abschotten, das es gar nicht gibt. Es wäre das Gleiche wie wenn Sie den Austritt der Schweiz aus der EU beklagen würden.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Knall

      Im Rahmen der Bilateralen Verträge I hat die Schweiz Zugang zum Europäischen Binnenmarkt:
      https:/​/de.wikipedia.org/wik​i/Europäischer_Binnen​markt

      Ohne Bilateralen Verträge I verfügt die Schweiz nur über ein Freihandelsabkommen mit der EU und ist somit vom Europäischen Binnenmarkt abgeschottet.

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    • Juli 19, 2021

      Was anderes, Herr Marquis, als das Freihandelsabkommen https://www.admin.ch/​opc/de/classified-com​pilation/19720195/ind​ex.html ist denn für die Schweiz nötig um “den Zugang zu den Märkten der EU” sichern zu können?

      Dieses Freihandelsabkommen ist zudem kein Teil der sogenannten “Bilateralen”. Das zeigt, dass nicht die “Bilateralen” sondern eben das Freihandelsabkommen für die wirtschaftliche Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU wichtig ist. Die “Bilateralen” Verträge hingegen beinhalten zusätzliche Vereinbarungen welche, wie man bei der Abstimmung über die selbstgesteuerte Zuwanderung ansehnlich beobachten konnte, die Schweizer gar nicht wollen.

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    • Juli 19, 2021

      Zusätzlich zum Freihandelsabkommen benötigt es noch das “Abkommen über gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertung​​en (Beseitigung technischer Handelshemmnisse)”: https://de.wikipedia.​org/wiki/Bilaterale_V​ertr%C3%A4ge_zwischen​_der_Schweiz_und_der_​Europäischen_Union
      M​it “technischen Handelshemmnissen” kann sehr grosse wirtschaftliche Abschottung betrieben werden (Protektionismus). Es ist aber nicht einfach, dies am “Stammtisch” zu erklären.

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    • Juli 19, 2021

      Man, Herr Marquis, kann mit vielen Methoden versuchen, Handelspartner zu figgen, wenn einem deren Unabhängigkeit nicht in den Kram passt.

      Dabei kommt es, wie längst bewiesen, überhaupt nicht darauf an, ob entsprechende Verträge bestehen oder nicht. So hat die EU beispielsweise die vertraglich geregelten Abkommen im Forschungsbereich gecancelt, um die offizielle Schweiz zum Verfassungsbruch gegenüber ihren Bürgern zu motivieren. Denn die Ratifizierung der PFZ gegenüber Kroatien wäre gemäss der in der Verfassung stehenden Zuwanderungsbeschlüss​​e gar nicht möglich. Trotzdem hat die Classe Politique in devoter Untertanenmanier kalten Arsches darüber hinweg entschieden.

      Es kommt also gar nicht darauf an, ob die Schweiz mit der EU sogenannte Bilaterale Abkommen vereinbart oder nicht. Die EU schert sich sowieso keinen Deut darum, wenn es darum geht, auf Kosten ihrer Vertragspartner eigene Vorteile zu verwirklichen oder diese zu behindern.

      Schauen​​ Sie sich nur mal die Abkommen von Schengen/Dublin an…

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    • Juli 19, 2021

      Herr Marquis, Herr Knall hat schon recht, die Schweiz ist nicht Teil des Binnenmarkts sondern hat Zugang dazu. Lesen Sie selber im von ihnen selber zitierten Wikipedia-Artikel zum Europäischen Binnenmarkt, in dem richtigerweise steht:

      “Mit dem Europäischen Binnenmarkt besonders verbunden sind des Weiteren: […] die Schweiz durch bilaterale Verträge”.

      Mit Betonung auf “besonders verbunden”, und nicht “Teil davon”!

      Im selben Artikel ist auch gut ersichtlich, dass es im Binnenmarkt um mehr geht als nur Marktzugang, z.B. auch um die Rechtsangleichung, an der die Schweiz nicht mitmacht.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Keller

      Es geht darum, ob die Schweiz die Bilateralen kündigen will oder nicht.

      Als Konsequenz der Kündigung ist nun mal die Abschottung der Schweiz zum Europäischen Binnenmarkt..

      Für die Maschinen- Elektro- und Metall- Industrie (https://www.swissmem​.ch/) hätte dies gewichtige Folgen. Für die Konsumenten eventuell weniger.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Marquis

      Sie täuschen Sich. Der Zugang zum Binnenmarkt würde nicht dahinfallen mit der Kündigung der Bilateralen I, weil der Marktzugang zur EU nicht dort geregelt ist, sondern im Freihandelsabkommen von 1972, das nicht zur Diskussion steht. Deshalb kann auch keine Rede davon sein, dass sich die Schweiz durch eine Kündigung der Bilateralen I abschotten würde.

      Recht haben Sie allerdings, dass unsere Exportindustrie leiden würde, und zwar wegen dem Wegfall des Abkommens über den Abbau technischer Handelshemmnisse: Hier hätte die Schweizer Exportindustrie in der Tat Nachteile, weil ihre Produkte neu wieder die EU-Normen erfüllen müssten. Dies mussten sie allerdings vor den Bilateralen I auch bereits tun, und damals ging es der Exportindustrie ja auch nicht wirklich soo schlecht.

      Aber wir müssen das im Gesamtzusammenhang sehen. Eine Kündigung der Bilateralen I würde sehr wahrscheinlich zu Neuverhandlungen führen. Bei diesen Verhandlungen haben sowohl wir als auch die EU je einen Trumpf in der Hand. Wir: Das Landverkehrsabkommen.​ Die EU: Den Abbau technischer Handelshemmnisse. Alle anderen Abkommen sind entweder im Interesse der EU (PFZ), unbedeutend (Luftverkehrsabkommen​), oder in beider Interesse. Es scheint also ziemlich klar, dass eine neue Einigung möglich sein wird.

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    • Juli 19, 2021

      Danke Herr Keller

      Sauber und deutlich erklärt. Leider “schwirren” hier immer noch irgendwelche “Gespinste” im Netz, was alles passieren würde, was gar nicht passieren kann. Aber das ist auch gewünscht. So macht “man” Politik und verunsichert besser das Volk, wenn man etwas nicht verändern möchte.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Keller

      Vielen Dank, dass Sie mir übereinstimmen, dass der Wegfall des Abkommens über den Abbau technischer Handelshemmnisse problematisch ist.

      Bei Ihrem Argument, “Vorher ist es auch gegangen”, sollten Sie sich im Klaren sein, seit wann es den Europäischen Binnenmarkt gibt und seit wann die Europäische Union sich “Europäische Union” nennt.

      Sie bezeichnen das Luftverkehrsabkommen​​ als unbedeutend. Sie sind wahrscheinlich der Meinung, dass die Swissair aufgrund eines Basler Bankers Konkurs gegangen ist und nicht aufgrund des fehlenden Luftverkehrsabkommen​​s.

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  • Dezember 24, 2016

    Immerhin ein interessanter Beitrag von M. Landolt mit nachvollziehbaren Gedankengängen. Wenn man an die MEI vom 9.2.14 denkt und an das, was heute daraus geworden ist, so muss man sagen, der Berg hat eine Maus geboren. Es wundert niemanden, dass Brüssel damit zufrieden ist. Es werden nun einige Dutzend Arbeitslose pro Jahr schneller eine Stelle finden und vielleicht werden einige Dutzend EU-Bürger weniger von der PFZ Gebrauch machen. Dies, nachdem wir mehrere Jahre rund 80’000 Nettozuwanderung hatten und noch immer massiv mehr als die 8000, die der Bundesrat damals voraus sah. Derweil wird das Mittelland zubetoniert. Was sagen denn die Grünen dazu ? Ist ihnen das egal ? Man hört so nichts von dort. Erstaunlich.

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  • Dezember 24, 2016

    Der Verein 50plusoutinwork sieht es folgendermassen:

    “​Es ist kein Weihnacht​sgeschenk, das uns ei​ne Mehrheit der eidge​nössischen Räte mit i​hrem
    Vorschlag zur ​Umsetzung der MEI im ​Differenzbereinigungs​verfahren zumutet.

    Vielmehr ein fauler ​Kompromiss, den wir a​us Sicht der Betroffe​nen aufs Schärfste
    ​verurteilen und ableh​nen. Der Inländervorr​ang, der uns als älte​re Erwerbslose in sei​ner
    griffigen Varia​nte einst Hoffnung sc​höpfen liess, mutiert​e in der Beratung der​ Räte zu einem
    Vorr​ang aller EU‐BürgerIn​nen auf dem Schweizer​ Arbeitsmarkt. Wie ei​n gerupftes Huhn
    st​eht das Müller‐Konstr​ukt nun da. Wenigsten​s wird sichtbar, woru​m es den Zerzausern

    ging. Hätten sie gar​ nichts übrig gelasse​n, wozu es einige Eif​erer durchaus gelüste​t hätte,
    würde man ​ihnen demnächst die U​nterzeichnung des Hor​izon 2020 Abkommens v​erwehren.
    So der De​al des Bundesrates. ​

    Und wer profiti​ert nun wie? Wer als ​Unternehmen bislang i​m EU‐Ausland rekrutie​rte, kann
    nun direk​t über die RAV‐Strukt​uren eine Auswahl von​ geeigneten KandidatI​nnen aus dem
    gesamt​en EU‐Raum treffen. E​inzige Bedingung: Die​ Jobsuchenden müssen ​beim RAV
    gemeldet s​ein. Doch das spricht​ sich schnell europaw​eit herum. Die RAV al​s stille Zudiener
    f​ür die Rekrutierung g​ünstiger Arbeitnehmen​den aus dem EU‐Raum, ​während die Wirtschaf​t
    auf der andern Se​ite die Ablehnung von​ KandidatInnen nun do​ch nicht begründen mu​ss.

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    • Juli 19, 2021

      Genau darum ging es mir auch. Ich hoffte ebenfalls, dass die MEI mir ebenfalls die Möglichkeit bietet, doch wieder eine Arbeitsstelle zu erhalten.

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  • Dezember 25, 2016

    Die Abstimmung MEI ist in keinster Weise umgesetzt. Daher muss der BR den Verfassungsartikel nun erneut anpassen. Hätte er die MEI nach Verfassung umgesetzt, dann müsste er keine Anpassung erstellen.

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    • Juli 19, 2021

      An alle Daumen-runter Drücker.

      Warum sollte denn der BR den Verfassungsartikel ändern müssen? Weil er umgesetzt wird? Naja – Wie immer – Daumen drücken scheint hier nicht der Wahrheitsfindung zu dienen, sondern der Emotionsempfindung.

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  • Dezember 28, 2016

    Ihr Artikel, Herr Landolt, dient höchstens zur Volksbelustigung. Das neue Gesetz, das höchstens ein Nebenschauplatz ist und auch nur zur Ratifizierung des, durch 121a, verfassungswidrigen Verhaltens des Bundesrates diente, ist ein Schritt rückwärts! Nicht wie der EU Gläubige Verfasser geschrieben hat, dies ein erster Schritt gewesen sei. Die Verfassungswidrige Ratifizierung des Kosovo und die Gleichstellung aller Arbeit suchenden 500 Mio EU Leute mit dem Inländervorrang bei den Arbeit suchenden Ausländern und Einheimischen in der Schweiz, ist gerade das Gegenteil von dem, was wir eigentlich wollten.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Spiegel

      Der Kosovo ist kein Mitglied der EU und ist daher ein Drittstaat mit Kontingenten.

      Sie meinen wahrscheinlich Kroatien statt Kosovo.

      Mit der “Gleichstellung Arbeit suchender EU Leute” meinen Sie wahrscheinlich die Möglichkeit, dass stellensuchende EU – Bürger sich bei einem RAV als arbeitslos anmelden können. Dies ist durch das neue Gesetz möglich. Jedoch müssen sie für eine erfolgreiche Anmeldung vermittlungsfähig sein. Zum Beispiel heisst dies, dass sie entsprechend Deutsch können müssen.

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    • Juli 19, 2021

      Lieber Herr Marquis. Da haben Sie vollkommen recht. Es geht da wirklich um Kroatien. Da habe ich mich vertan. Danke für die Korrektur. Der Verfassungsbruch besteht trotzdem, da im 121a die Ratifizierung nicht vorgesehen ist. Da wir bei dieser Ratifizierung durch die EU mit Horizon 2020 erpresst wurden, bestätigt die Hörigkeit und devote Haltung unserer Regierung gegenüber grösseren Gebilden. Da die EU gar keine Union ist, macht die Sache noch viel schlimmer. Den eine Union, die mind. 1 Jahr nach der versprochenen Übernahme von 160 000 Flüchtlingen aus GR wegen internen Streitigkeiten, mit den nur profitierenden Oststaaten, nicht einen kleinen Bruchteil davon übernommen hat, ist beileibe keine Union. Dass diese EU nur noch mit monatlichen Milliarden aus der EZB über Wasser gehalten werden kann, bestätigt meinen Wunsch, dass diese Blase bald platzen wird.

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    • Juli 19, 2021

      Immerhin hat die EU bisher keinen Bruderkrieg geführt, um die Blase zusammenzuhalten. Die Schweiz brachte das nicht fertig. Perverse Wünsche haben Sie. Wollen Sie lieber Krieg?

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    • Juli 19, 2021

      Und wieso sollte man ohne EU einen Bruderkrieg führen?

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  • Januar 11, 2017

    Für mich ist diese interessante Diskussion nur die Folge einer Überforderung der Bürger, welche sich mit unmöglichen Initiativen herumschlagen müssen.
    Wir sollten den Bundesrat ermächtigen, bei jeder Initiative abzuklären, welche Folgen sie für unser Land haben könnte. Mein Vorschlag: z.B. Mit Hilfe eines Planspieles, an einer Uni abgehalten. An dem alle möglichen Folgen beleuchtet werden können. Dies sollte dann dem Abstimmungstext beigefügt werden.
    Man wird jetzt einwenden, da sei die Demokratie nicht mehr „direkt“. Doch die Abstimmung bleibt direkt, aber mit mehr Hintergrundwissen. Denn man kann ebenso sagen die Demokratie sei nicht direkt, wenn bestellte Werbefirmen für das Ansinnen einer Partei, die werbewirksame Stimmung und Taktik vorbereiten und natürlich nur im Sinne der Initianten wunderbar darstellen
    . Also ist es für das Volk wichtig, zu wissen, ob diese Argumente (Worten und Zahlen, versprochener Nutzen) einer Überprüfung auch standhalten. Sachgeschäfte – und Abstimmungen sind das ja auch – darf man so behandeln, wie eine Firma vorgeht, wenn sie ein neues Produkt oder eine Dienstleistung „in den Markt einführen will. Man prüft es auf alle Seiten bis ins Detail. Dann wird entschieden. Aber erst wenn man alles weiss. Die nächste Abstimmung zeigt das auch wieder. Ich weiss nicht welcher Partei ich glauben soll, was denn mit der Unternehmenssteuer III wirklich herauskommen wird, wenn ich ja oder nein sage.
    Noch ein Wort zum „Volk“. In der Schweiz machen die Parteien gegenüber dem Stimmvolk nur ca. 9% aus. Also jeweils vom „Volk“ zu prahlen, wenn die Stimmbeteiligung bei vielleicht bei 32% liegt und das Abstimmungsergebnis 52% zu 48% ist wohl vermessen.

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    • Juli 19, 2021

      “Noch ein Wort zum „Volk“. In der Schweiz machen die Parteien gegenüber dem Stimmvolk nur ca. 9% aus. Also jeweils vom „Volk“ zu prahlen, wenn die Stimmbeteiligung bei vielleicht bei 32% liegt und das Abstimmungsergebnis 52% zu 48% ist wohl vermessen. “

      Natürlich hat die Mehrheit der (relativ wenigen) Abstimmenden nichts mit dem “Volk” zu tun, Herr Müller. Das Volk ist ja die gesamte Bevölkerung der Schweiz, die Nation.

      Der Anteil der rund 400000 Parteimitglieder an den in Frage kommenden 5260043 Stimmberechtigten (2015) macht wohl nur 7,6 % aus, hat aber mit rechnerisch wenig repräsentativen Abstimmungsergebnisse​​n auch nichts zu tun.

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    • Juli 19, 2021

      Wie kommen Sie darauf, Herr Müller, dass die Bevölkerung eher in Ihrem Sinne abstimmen würde, wenn nur noch der Bundesrat “Abklären” würde, “welche Folgen ein Entscheid für unser Land haben könnte”?

      Ob sich dann tatsächlich mehr Interessierte die “Planspiele an den Unis” ansehen würden als die bisher üblichen kontradiktorischen Diskussionen mit sämtlichen Interessenvertretern wo alle Argumente vorliegen? Wenn man sich die bundesrätlichen Voraussagen bei vergangenen Abstimmungen vergegenwärtigt, ist man wohl schwer davon zu überzeugen, dass deren Ratschläge zuverlässiger seien als jene der Stimmbürger.

      Wer beklagt, dass zuwenig Bürger an die Urnen gehen, sollte grundsätzlich nicht dafür plädieren, die Entscheide von noch kleineren Gremien fällen zu lassen.

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    • Juli 19, 2021

      Danke Herr Oberli für die Antwort. Ich hatte mich etwas ungenau ausgedrückt und meinte es sei etwas vermessen, wenn Parteien nach “gewonnener Abstimmung sagen “das Volk habe jetzt sehr deutlich ihrer Partei zugestimmt”, dabei ging es um eine Sachfrage.

      Lieber Herr Knall,
      Arena muss nicht ersetzt werden. Sie dient aber auch nur bedingt einer Klärung, ob ein ja oder nein wohl die bessere Lösung sein könnte. Und – die Arena ist so angelegt, dass eine Einigung oder ein Kompromiss während der Sendung ja nicht zustande kommt. Warum? Weil das Konzept “Streitgespräch” vom Moderator durchgeführt wird. Wer von den ausgesuchten Teiilnehmern “abweicht”, wird einfach unterbrochen oder spürt es bei der Sprechzeit. So richtig “freie Äusserung” ist das nicht gerade, wenn die Eingeladenen nur gerade ihre “Positionen” darstellen dürfen. Und tieferer Inhalt nicht gefragt wird.
      Das “Planspiel” ist ein Fachwort für eine mehrseitige Betrachtung einer komplizierten Frage. Verschieden Disziplinen betrachten dieses Problem und suchen zuerst nach den wichtigsten Fragen. Die gefundenen oder erarbeiteten Fakten aus allen Disziplinen führen dann zu Ergebnissen. Diese können” erwartet” oder eventuell ganz “unerwartet”. ausfallen. Planspiele eigenen sich nicht für TV-Sendungen. Bei der USR III Abstimmung könnte ja so eine vertiefte Betrachtung Ergebnisse zeigen, dass sie z.B. gar keinen Nutzen erbringt und zurückgezogen werden sollte oder einen unerwartet hohen Gesamt-Nutzen bringt, als Empfohlen werden kann.
      Im Moment kann niemand wirklich sagen, was nach einem Ja herauskommt. Aus Einzelnen Kantonen und Gemeinden werden “mutmassen” , herumgeboten, wieviel weniger sie in der Kasse hätten oder ob der Steuersatz angepasst werden müsste. Nur – das ist eben nicht wissen.

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  • Januar 12, 2017

    Ich bin einverstanden damit, dass das Volk jetzt entscheiden soll, ob die Bilateralen zu kündigen sind oder nicht.

    Nicht einverstanden bin ich jedoch mit der Rechtfertigung darüber, wie das Parlament zum jetzigen Beschluss gekommen ist. Herr Landolt argumentiert, dass die Parlamentarier zwischen zwei sich widersprechenden Verfassungsartikeln zu entscheiden hatten, nämlich den Bestimmungen der MEI und der Bestimmung, sich an internationale Verträge zu halten. Und dass das Parlament sich quasi für letzteres Entschieden *musste*, weil in der Verfassung nicht definiert sei, was zu tun ist, wenn die Verhandlungen nicht fruchten. Was Herr Landolt dabei natürlich ausblendet ist, dass das Volk betreffend dieser Zwickmühle bereits entschieden hat – und zwar schon von drei Jahren; nämlich an demjenigen Wochenende, als es die MEI annahm.

    Man erinnere sich: Die Gegner der MEI, inklusive der Bundesrat, hatten ausgiebig davor gewarnt, die Initiative gefährde die Bilateralen (Stichwort Plakat mit dem Fällen des Apfelbaums). Das Volk wusste also genau um diese Gefahr, als es die MEI annahm. Anders ausgedrückt: das Volk hat an jenem Wochenende genau die von Herr Landolt erwähnte Zwickmühlenfrage entschieden, und zwar genau anders als jetzt das Parlament.

    Aber sei’s drum: stimmen wir halt nochmal darüber ab, ob wir die Kündigung der Bilateralen in Kauf nehmen sollen oder sogar aktiv kündigen sollen.

    Ich tippe darauf dass das Volk entscheiden wird, sie zu kündigen, was nicht weiter tragisch sein wird. Denn erstens hat sich bekanntlich gezeigt, dass unser Wohlstand (das Pro-Kopf-BIP) nicht gestiegen ist mit den Bilateralen I. Dahingegen hat die Zuwanderung zugenommen und somit der Dichtestress – Stichwort überfüllte Züge, verstopfte Autobahnen, knappe Wohnungen und hohe Wohnungsmieten, Überbauung der Landschaft, usw. Zweitens sind die die Bilateralen I eh überbewertet. Der Marktzugang zur EU ist im Freihandelsabkommen von 1972 geregelt. Beim Landverkehrsabkommen haben wir die EU an der Leine, könnten z.B. die lächerlich tiefe LSVA verdreifachen und so endlich unsere NEAT einigermassen anständig finanzieren. Das PFZ-Abkommen bringt v.a. der EU etwas und steht im Widerspruch zur MEI… macht also nichts wenn es gestrichen wird. Das Forschungsabkommen ist überbewertet; erfolgreiche Forschung haben wir schon davor gemacht, und die Milliarden, die wir sparen, indem wir sie nicht in die EU-Forschungsprogramm​​​e pumpen, sind genauso gut in unsere Forschung investiert. Zudem hält niemand die Schweizer Forschung davon ab, bilateral mit anderen zu forschen und auch nicht, an EU Forschungsprogrammen als externe, sich selber finanzierende Partner teilzunehmen (auch Forscher aus nicht-EU Ländern können an EU-Forschungsprogramm​​​en teilnehmen und tun es auch routinemässig.) Luftverkehrsabkommen:​​​ unbedeutend seitdem die Swiss der Lufthansa gehört. Abbau technischer Handelshemmnisse: Hier hätte die Schweizer Industrie Nachteile, weil ihre Produkte neu wieder die EU-Normen erfüllen müssten, was sie allerdings vor den Bilateralen I bereits tun mussten, und damals nagten wir auch nicht am Hungertuch. Handel mit Landwirtschaftsproduk​​​ten sowie öffentliches Beschaffungswesen: bringt der EU und der Schweiz gleich viel.

    Es ergibt sich also die folgende Verhandlungsposition:​​​ Wir geben der EU das Landverkehrsabkommen,​​​ die EU gibt uns den Handelshemmnisabbau, und alle anderen Verträge mit Ausnahme der PFZ liegen in beider Interesse und werden tel quel erneuert – oder dann halt nicht.

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    • Juli 19, 2021

      Wir sind es nicht, die die Bilateralen Verträge, kündigen müssen. Wir müssen nichts. Ausserdem geht es da lediglich um insgesamt nur 7 Abkommen. Uns geht es nur um die PFZ, die uns Sorgen macht. Darin heisste es, dass wenn ein Land in Schwierigkeiten kommen sollte, dass es da Neuverhandlungen, wie in der Abstimmung verlangt, geben sollte. Unsere Regierung hätte, statt wöchentliche Bittgänge nach Brüssel zu machen, der EU mitteilen sollen, dass wir in Zukunft die Zuwanderung wieder selber steuern würden. Wie, könnte eigentlich der EU egal sein. Falls die Herrscher in Brüssel nun aber die Bilateralen I deswegen kündigen wollen, so steht es ihnen frei. Es bräuchte jedoch die einstimmige Zustimmung aller EU Länder zu dieser Kündigung. Da die EU der Hauptnutzer dieser Verträge ist, siehe Ihre Aufstellung, Herr Keller, wird das kaum eintreffen. Dazu erinnere ich auch noch, dass die EU selber täglich ihre eigenen Verträge Maastricht, Schengen und Dublin, ohne mit der Wimper zu zucken, aufs übelste bricht.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Spiegel

      Stimmt ja alles was Sie sagen.
      (Ausser das mit dem “Darin heisst es, dass wenn ein Land in Schwierigkeiten kommen sollte, dass es da Neuverhandlungen, wie in der Abstimmung verlangt, geben sollte.” Es stimmt zwar dass es das heisst, aber die EU hält sich nicht daran und hat die Schweiz klar wissen lassen, dass sie keine Absicht hat, sich daran zu halten und neu zu verhandeln.)

      Der Grund, weshalb die Schweizer über die Kündigung der Bilateralen I abstimmen sollten – und/oder darüber, ob eine solche Kündigung in Kauf genommen werden soll – hat nicht unmittelbar etwas mit dem Verhältnis zur EU zu tun sondern hat innenpolitische Gründe. Die Mehrheit unserer Parlamentarier will die MEI nicht umsetzen um die Bilateralen I nicht zu gefährden. Deshalb müssen die Schweizer ihren Parlamentariern jetzt nochmals klipp und klar sagen, dass für sie die MEI wichtiger ist als die Bilateralen I. Die einzigen (oder jedenfalls die besten) zwei Möglichkeiten hierfür sind, entweder per Volksabstimmung eine Kündigung der Bilateralen zu erzwingen, oder zumindest den Parlamentariern per Volksabstimmung mitzuteilen, dass eine Kündigung in Kauf zu nehmen ist. Nur so wird der Weg frei für eine Umsetzung der MEI durch das Parlament.

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  • Januar 16, 2017

    Herr Martin Landolt, BDP,
    Mir ist nicht bekannt, dass der Bundesrat ernsthaft versucht hat, zu Verhandeln.

    Was hingegen bekannt ist, man hat sich noch vor dem Brexit (der ja nie angenommen wird) verkrochen und etwas Befindlichkeit Fragen abgegeben.
    Dann das Ganze in die Schubladen gesteckt und auf Zeit gearbeitet, sprich, kein Ansatz war zu erkennen, fürs Volk, dass etwas unternommen wird.

    Möglicherwei​se hoffen ein paar PolitikerInnen, dass sich die EU vorher auflösen wird, was bei dem Schneckentempo was an den Tag gelegt wird, schnell einmal geschehen kann.
    Der Auftrag der das Parlament bekommen hat ist klar.

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  • Februar 8, 2017

    Herr Martin Landolt

    Ich finde meinen ersten Beitrag ganz am Anfang nicht mehr, vertragen Sie als Politiker denn keinerlei sachgerechte Kritik mehr und haben Sie die Löschung beantragt, dann dürfte ich vielleicht auch wissen warum?

    Sie schreiben:

    “Das Stimmvolk muss sagen, was nun zu tun ist, nachdem sein Wille vom 9. Februar 2014 nicht umgesetzt werden konnte, ohne gegen andere vom Volk verabschiedete Verfassungsbestimmung​​en zu verstossen. – Sollen die bestehenden völkerrechtlichen (bilateralen) Verträge weiterhin gelten oder sollen wir sie zugunsten einer eigenständigen Zuwanderung brechen? – In einer direkten Demokratie ist nur das Stimmvolk zur Beantwortung dieser Frage legitimiert.”

    Dies​ ist ein Widerspruch in sich, der Souverän hat bereits entschieden, die von ihm gutgeheissene MEI ist in der Bundesverfassung Art. 121 rechtmässig verankert und diesen hatte das Parlament umzusetzen ohne wenn und aber. Die Zustimmung der bilateralen Verträge erfolgten vorher und wenn sich zwei Verfassungsartikel widersprechen, hat der neuere primäre Gültigkeit. Es obliegt dann der EU die bilateralen zu kündigen, was dies 27 Staaten niemals tun würden, das wissen Sie sehr wohl. Alleine schon wegen dem Verkehrsabkommen, wovon in erster Linie die EU profitiert, würde die EU keinen Vertrag kündigen.

    Dass von der zuständigen BR S. Sommaruga i.d. Kommission zur möglichen Umsetzung dieses sehr wichtigen Anliegens kein einziges Mitglied der obsiegenden SVP vertreten war, spricht doch auch Bände. Und schlussendlich wollen Sie doch nicht etwa behaupten, es hätte echte Verhandlungen mit der EU gegeben?. Dann bringen Sie Beweise, aber dies gelingt Ihnen nicht mal im Ansatz. Es ist meine freie Meinung als Bürger dass gerade der Exit von Grossbritanien eine exellente Gelegenheit darstellte analog und synchron mit der EU zu verhandeln, denn bei den Briten war ja auch die Migration das primäre Problem. Bei mir hat sich der Eindruck verfestigt dass Sie nur die Nichtumsetzung auch durch Ihre Partei zu rechtfertigen versuchen, dies weil Sie wenigstens noch ein bisschen das schlechte Gewissen plagt, was ich von anderen Parteien und Bundesräten/Innen nicht behaupten kann. Der Souverän ist keinesfalls dumm, er wird sich diese äusserst blamable Geschichte genauestens merken.
    .

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    • Juli 19, 2021

      Es ist fraglich, ob die Masseneinwanderungsin​itiative nicht Art. 139 (Einheit der Materie) der Eidgenössischen Bundesverfassung widerspricht und somit als ungültig erklärt werden müssen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr R. Marquis

      Ich muss Ihnen leider widersprechen, denn wenn der Nationalrat eine Volksinitiative absegnet und dem Souverän vorlegt, ist es unfair und undemokratisch wenn man das Resultat – wenn das Resultat dann einem nicht in den Kram passt wie z.B. auch Frau BR S. Sommaruga – immer wieder recht eigensinnig, ja stur und uneinsichtig in Frage stellt.

      Nun zu Ihrem Vorbringen:

      Art. 139, Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung

      Z​​iff. 4: Ist die Bundesversammlung mit einer Initiative in der Form der allgemeinen Anregung einverstanden, so arbeitet sie die Teilrevision im Sinn der Initiative aus und unterbreitet sie Volk und Ständen zur Abstimmung. Lehnt sie die Initiative ab, so unterbreitet sie diese dem Volk zur Abstimmung; das Volk entscheidet, ob der Initiative Folge zu geben ist. Stimmt es zu, so arbeitet die Bundesversammlung ebenfalls eine entsprechende Vorlage aus und das Volk entscheidet.

      Schlu​​ssfolgerung: Selbst wenn das Parlament eine Initiative ablehnt, warum auch immer, hat das Parlament diese Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten. Das Stimmvolk entscheidet alleine, ob der Initiative Folge zu geben ist durch Mehrheits beschluss. Stimmt es zu, so wie es bei der MEI der Fall war, so hat die Bundes versammlung eine entsprechende Vorlage (Gesetzesbestimmung) auszuarbeiten. Und genau dies hat die Bundesversammung nicht getan, ein undiskutabler Verfassungsbruch, eine eindeutige nicht mehr diskutable Missachtung der Bundesverassung Art. 121.

      Der eigentliche CHEF ist der Souverän in unserer direkten Demokratie, Parlamente und Bundesrat haben sich danach zu richten, dies sagt schon die Berzeichnung “EXEKUTIVE” ganz klar aus, diese haben ausschliesslich “zu exekutieren” und nicht zu bestimmen. Dass das System in der EU ein anderes ist, dort bestimmt weder das Volk noch das “EU-Parlament, sondern alleine die EU-Kommission, ist kein Grund das gleiche System auch in der Schweiz anzuwenden. Der Bundesrat benimmt sich in diesem Fall nämlich genau so, als wäre die Schweiz in der EU und das geht gar nicht. Ein “no go” und das Volk wird sich diesen krassen Verfassungsbruch gut einprägen. Mir gegenüber hat sich ein Stimmbürger geäussert: “Ich habe die MEI abgelehnt, doch dass der Bundesrat und die Parlamente nach Annahme in Missachtung der direkten Demokratie diese einfach nicht ausführten, das ist eine grosse Schwe….ei. Er war äusserst erzürnt und meinte, er gehe jetzt nie mehr abstimmen, die machen tatsächlich doch was sie wollen.

      Er wartete auf Rechtsspruch,
      siehe,
      da war Rechtsbruch,
      auf Gerechtigkeit,
      siehe,
      da war Geschrei über Schlechtigkeit.

      Bi​bel
      Griechisch tà biblia, Die Bücher, Buch der Bücher, Heilige Schrift, das Wort Gottes, durch Kirchenvater Chrysostomus im 4. Jh. eingeführter Name des Religionsbuches der Christenheit. Der Text folgt der Lutherbibel, revidierter Text 1984, durchgesehene Ausgabe, © 1999 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart. Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung des Verlags

      Quelle: Altes Testament. Der Prophet Jesaja (#Jes 5,7)

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    • Juli 19, 2021

      Fast alle Rechte beruhen auf Rechtsbrüchen – besonders in der Politik!

      Ernst Julius Hähnel
      (1811 – 1891), deutscher Bildhauer, Mitarbeiter von
      G. Semper am Hoftheater in Dresden, ab 1848 Professor der dortigen Akademie: schuf Denkmäler und Bildnisbüsten; gilt als Mitbegründer der Dresdner Bildhauerschule der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts

      Quell​e: »Literarische Reliquien«, 1884

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    • Juli 19, 2021

      Herr Hottinger

      Wenn wir schon beim Thema Rechtsbrüche sind.

      Die wortgetreue Umsetzung der MEI stellt einen Vertragsbruch zu den Bilateralen Verträgen mit der EU dar.

      Somit liegt es an der Schweiz, die Bilateralen Verträge zu kündigen und nicht umgekehrt.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Marquis

      Aus Ihrer Argumentation kann ich leicht schlussfolgern dass Sie gegen die MEI votiert haben. Eine eigentliche Kunst ist sich in “die Schuhe” des Gegenüber zu stellen vor der eigenen Argumentation, denn diese würde dann anders ausfallen.

      Ihre Rechtsauffassung ist leider falsch, weil die MEI vom Souverän und den Ständen angenommen worden ist – i m – Bewusstsein der bilateralen Verträge.

      Wenn die EU (einen direkt demokratischen Entscheid des Schweizer Volkes) nicht respektieren kann, so beweist sie damit nur, dass sie keinerlei Respekt vor einer Demokratie hat, noch den Willen eines Volkes zu achten vermag. Nicht einmal die Volksabstimmungen der Franzosen und Hollander gegen die EU-Verfassung haben sie akzeptiert, sondern einfach ignoriert als ob nichts passierte. Wie eine Mehrheit der Bundesräte/Innen trotzdem noch einen EU-Beitritt anstreben will ist höchst bedenklich. Die EU-Kommissäre müssen die Verträge also schon selber kündigen, was natürlich nie möglich wäre, weil eine erforderliche Einstimmigkeit der 27 EU-Staaten mit Sicherheit nicht Zustande kommt. Eine Mehrzahl der 27 EU-Staaten profitiert enorm (auch von den unseren Direktzahlungen) von/aus der Schweiz, deshalb ist eine Einstimmigkeit ausser halb der Reichweite. Man sollte halt auch die Folgewirkungen einer eigenen Entscheidung richtig abschätzen können, und dann aber auch noch entsprechend mutig handeln könn en, meine Meinung.

      Viel wahrscheinlicher ist dass die EU (Deutschland) die Kavallerie schicken würde, als die Verträge kündigen. Die wahren Rosinenpicker halten sich in der EU auf. Die Verantwortlichen der Nichtumsetzung der MEI hätten zuvor lieber mal in Tunesien oder Lybien einen Basardhändler aufgesucht, bei denen kann man die Weisheit erlernen kann, wie man erfolgreich verhandeln muss. Im schlimmsten Fall wäre sicher auch noch die neue Premierministerin von Grossbritannien als eine i.d. Praxis sehr erfolgreiche Lehrerin z.V. gestanden.

      Schnell​​ sind sie dann selbst zum Schmarotzer abgestempelt,
      werden​​ von „alten“ Kumpels nur noch angerempelt.
      Begreif​​en endlich, was sie anderen Menschen angetan,
      bekommen zu spüren den Hochmut des eigenen Clan.

      © Horst M. Kohl

      (*1943), ehem. Rettungsassistent, nach Berufsende
      ehrenamtl​ich tätig im Sport für behinderte Menschen

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    • Juli 19, 2021

      Die Aussage, dass die EU einen direkt demokratischen Entscheid des Schweizer Volkes nicht respektiert, ist falsch und gehört in das Reich der Verschwörungstheorien​.

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    • Juli 19, 2021

      “Er wartete auf Rechtsspruch,
      siehe,
      da war Rechtsbruch,
      auf Gerechtigkeit,
      siehe,
      da war Geschrei über Schlechtigkeit.”

      A​​lternative Fakten von Bibelkundler Hottinger, und das im Lutherjahr …

      “7 Des HERRN Zebaoth Weinberg aber ist das Haus Israel, und die Männer Juda’s seine Pflanzung, daran er Lust hatte. Er wartete auf Recht, siehe, so ist’s Schinderei, auf Gerechtigkeit, siehe, so ist’s Klage.”

      (Lutherbib​​el 1912, Jes 5, 7)

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  • Februar 11, 2017

    “(…) Für ei­nige ist dies die Um­set­zung der Mas­sen­ein­wan­de­ru​​ngs­i­ni­tia­ti­ve, für an­dere ist dies Ver­fas­sungs­bruch. – Bei­des ist falsch. (…)”

    Sie haben Recht, Herr Landolt, die sog. “MEI” wurde NICHT umgesetzt, und ein “Verfassungsbruch” ist das auch nicht – das sehen Sie richtig. Weshalb?

    1) Den Initianten wurde vor dem Beginn der Unterschriftensammlun​​​​g mitgeteilt, dieser Wortlaut könne NICHT umgesetzt werden, weil die bilateralen Verträge vorgingen und als Ganze eingehalten werden müssten. Die Initiative wurde in Kenntnis dieser Sachlage NICHT zurückgezogen.

    2) Die Initiative wurde aber NICHT für ungültig erklärt, weil man glaubte, die Stimmberechtigten würden diesem Argument durch die Ablehnung Rechnung tragen.

    3) Die JA-Stimmenden blendeten das zutreffende Argument, dieser Wortlaut könne NICHT umgesetzt werden, jedoch aus. Sie liessen sich von der millionenteuren PRO-Kampagne beeinflussen.

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  • Februar 12, 2017

    Mit rund 60 Prozent Nein- & 40 Ja-Stimmen bleibt die USR III voraussichtlich chancenlos.

    Mit rund 64 Prozent Nein-Stimmen auch im Kanton Solothurn bleibt die USR III auf der Strecke. Und auch im Aargau deuten die ersten beiden ausgezählten Bezirke darauf hin, das über 60 Prozent der Stimmenden im Aargau ein Nein in die Urne gelegt haben.

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  • Februar 12, 2017

    Der Souverän, die oberste Instanz in der DIREKTEN Demokratie hat gesprochen. Mit rund 60 Prozent Nein- & 40 Ja-Stimmen bleibt die USR III chancenlos.

    Mit rund 64 Prozent Nein-Stimmen auch im Kanton Solothurn bleibt die USR III auf der Strecke. Und auch im Aargau deuten die ersten beiden ausgezählten Bezirke darauf hin, das über 60 Prozent der Stimmenden im Aargau ein Nein in die Urne gelegt haben.

    Schlussfolg​​erungen daraus können schon folgende gezogen werden:

    1. Der Souverän scheint absolut nicht zu goutieren, dass nach den damals falschen Prognosen zu URS II, jetzt eine klare Mehrheit dem Bundesrat und den Parlamenten nicht mehr traute. Für die für ein JA sich einsetzende Lobby der Parlamentarier/Innen & der Grossunternehmen – und fast aller bürgerlichen Parteien – sicher eine grosse Enttäuschung. Sie haben auch das Vertrauen in sie sträflich zu oft verspielt.

    2. Primär ausschlaggebend war sicher dass die Vorlage keinerlei Aufzeigung enthielt wo diese neuerlichen Milliarden Geschenkte & Privlegien für Grossunternehmen denn ausgeglichen werden sollen. Der Souverän kauft keine “Katze im Sack” mehr, zuviel Vertrauen des Souverän wurde in letzter Zeit schon missbraucht.

    3. Das klare Resultat bedeutet zweifellos eine “Klatsche” für die Mehrheit des Bundesrates/Innen & der Parlamentarier/Innen beider Parlamente.

    4. Es bewahrheitet sich erneut, das Volk hat immer Recht, eine Stärke der direkten Demokratie.

    Durc​h genügend Enttäuschungen (Ignorierung des MEI-Verfassungsartike​​ls) zieht die Mehrheit dann daraus endlich auch die richtigen Schlussfolgerung und die Konsequenzen.

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