Die tatsäch­li­chen Mie­ten ste­hen in der Schweiz nach einer Raiff­ei­sen-­Be­rech​​­nung 40% über der Kos­ten­mie­te, ob­wohl die Ren­dite den Re­fe­renz­zins­satz um nicht mehr als 0,5 Pro­zent ü­ber­stei­gen dürf­te. Schon heute sind viele Mie­ten ei­gent­lich il­le­gal: Die Ver­mie­ter pro­fi­tie­ren da­von, dass man gegen Wu­cher­mie­ten kla­gen muss. So ent­rich­ten die Schwei­zer jedes Jahr 6 Mia CHF zu viel Miete.

Ein neuer Bundesgerichtsentsche​​id schafft hier nun nicht Remedur, sondern es erlaubt sogar eine noch höhere Rendite! Neu darf die Rendite bis 2% höher als der Referenzzinsatz sein, wenn der Referenzzinssatz 2% oder weniger beträgt. Auch beim investierten Eigenkapital, anhand dessen die Nettorendite berechnet wird, rechnet das Bundesgericht nun grosszügiger zugunsten der Vermieter. Die klagenden Mieter verloren ihre Klage, mit der sie aufgrund der geltenden gesetzlichen Grundlagen ans Bundesgericht gelangt waren. Diese Praxisänderung hat zur Folge, dass Kläger aus dem Kanton Waadt nun doch mehr Miete zahlen müssen. Das Bundesgericht erhöht ihnen den Mietzins für ihre 4,5-Zimmer-Wohnung von 900 auf 1390 Franken! Der Mieterverband findet die Begründung der höchsten Richterinnen und Richter «absurd und hochgradig politisch». Es gebe überhaupt keinen einleuchtenden Grund, weshalb die Mieten steigen sollten, während die Zinsen tief seien.

Mehr hier:

https://www.bli​​ck.ch/politik/bundes​g​ericht-erlaubt-immo​bi​lienbesitzern-mehr​-re​ndite-werden-jetz​t-di​e-mieten-teurer-​id161​97882.html

Die Praxisänderung des Bundesgerichts könnte von den eidg. Räten bald gestützt werden. Das muss verhindert werden. Im Dezember entscheidet der Ständerat. Der Mieterverband hat bereits angekündigt, das Referendum zu ergreifen, sollte die Gesetzesänderung durchkommen. Ein NEIN zum neuen Gesetz wäre aus Sicht des Verbands derweil ein Zeichen ans Bundesgericht, die Rechtssprechung wieder zu ändern und den Vermietern wieder engere Schranken zu setzen.

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Comments to: FÜR DIE EINHALTUNG DER KOSTENMIETE, GEGEN HÖHERE RENDITEN !
  • April 14, 2022

    Weil in der Schweiz die \\”bürgerliche\\” Mehrheit der Wählenden und Abstimmenden seit Jahrzehnten stramm die Vermieter unterstützt, kommen diese berechtigten Forderungen der SP nicht durch. Die demokratischen Mehrheitsentscheide in der Schweiz haben Sie, Herr Schneider, als in allen politischen Zusammenhängen hochkompetenter Bürger offensichtlich noch nicht zur Kenntnis genommen. Ich bin froh, dass ich Ihnen wieder einmal auf die Sprünge helfen konnte.

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